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GR-Handbuch-Dateien : LEITFADEN GR

Erstausgabe: 23. Mai 1999 Änderung vom 19.11.2000 Seite 1 von 5252

Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis

Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis

Arbeitsweise des Geistigen Rates/Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf

Arbeitsweise des Geistigen Rates/Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf

Aufgaben des Geistigen Rates
Aufgaben des Geistigen Rates
Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde
Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde

Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat

Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat

Aufgaben des Vorsitzenden
Aufgaben des Vorsitzenden
Aufgaben des Sekretärs
Aufgaben des Sekretärs
Aufgaben des Rechners
Literaturverzeichnis
Impressum

Zum Umschlagsbild: Das Denkmal für das größte Heilige Blatt

„Shoghi Effendi pflegte den Aufbau der administrativen Ordnung des Glaubens mit diesem Denkmal zu vergleichen und sagte, der Unterbau mit den drei Stufen sei wie die Örtlichen Räte, die Säulen wie die Nationalen Räte, und die Kuppel, die sie krönt und zusammen hält, wie das Universale Haus der Gerechtigkeit, das seine Stellung nicht einnehmen könne, bevor nicht der Unterbau und die Pfeiler fest errichtet seien.“2

Vorwort zum Leitfaden

Im Vierjahresplan, dessen Hauptziel der Fortschritt im Prozeß zum Beitritt in Scharen ist, liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Stärkung der örtlichen Geistigen Räte.

Die Qualität eines Geistigen Rates läßt sich daran messen, inwieweit diese Institution die Fähigkeit zum Dienen in jedem einzelnen Gläubigen erhöht und mutiges Handeln fördert. Das Ziel eines jeden Geistigen Rates muß es sein, ein lebendig pulsierendes Gemeindeleben zu schaffen. Vielfalt und Toleranz, Liebe und gegenseitige Unterstützung, sowie individuelle Initiative sind dabei wichtige Merkmale. Eine solche Gemeinde ist auf Wachstum ausgerichtet, und es besteht eine enge, ja innige Beziehung zwischen dem Geistigen Rat, der Gemeinde und dem Einzelnen.

Das vorliegende Vertiefungsmaterial ist eine sehr gut strukturierte Zusammenstellung von Zitaten zu einzelnen Bereichen, die alle für den Reifungsprozeß eines Geistigen Rates wichtig sind. Es ist zu wünschen, daß die Geistigen Räte zusammen mit den Hilfsamtsmitgliedern und den Assistenten den Wert dieses sorgfältig zusammengestellten Leitfadens als Anregung aufgreifen und systematisch und regelmäßig diesen für Vertiefungen zur Hand nehmen.

Sobald ein tieferes Verständnis über die Bedeutung und die Stufe eines Geistigen Rates erreicht und die Aufgaben des Geistigen Rates klarer erkannt wird, wächst das Bedürfnis die Arbeitsweise des Geistigen Rates stetig zu verbessern. Dazu gehört selbstverständlich, daß die Beziehung des Rates zu der Gemeinde und zum Einzelnen weiter gestärkt wird. Intern wird dies zu einem klareren Verständnis für die Aufgaben der einzelnen Funktionsträger führen.

Dem Hilfsamt ist eine hohe Anerkennung für diese Initiative auszusprechen und der Arbeitsgruppe, die diesen Leitfaden als Frucht intensiver Beratungen jetzt den Assistenten zur Verfügung stellt, gebührt besonderer Dank.

Allen Assistenten empfehle ich vorab das eigene Studium dieses umfangreichen Materials. Dann sollte entsprechend der Einschätzung des Entwicklungsstandes jedes einzelnen Geistigen Rates das geeignete Material für eine Serie von Vertiefungen ausgewählt werden. Die Vertiefung ist am besten nach der partizipativen Ruhi-Methode durchzuführen. Diese Methode wird bei allen Beteiligten ein vertieftes Verständnis für die Entfaltung eines Geistigen Rates fördern.

So werden „die örtlichen Geistigen Räte durch ihre allmähliche und zuweilen schMirzaafte Entwicklung“ ihre erhabene Stufe erreichen und als „ein liebevoller Hirte für die Bahá’í-Gemeinde handeln...“ (Universale Haus der Gerechtigkeit, Brief vom 307.72 an einen Nat. Geistigen Rat)

Uta v. Both
(Mitglied des Europäischen Berateramtes)
Einführung
Liebe Assistenten,

die Geburtsstunde dieses Leitfadens lag im Februar 1996, während eines Hilfsamtstreffens mit Beraterin Uta von Both. Hauptthema war die Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 31. Dezember 1995 an die Bahá’í der Welt, die zum Abschluß der sechstägigen Berater-Konferenz am Weltzentrum herausgegeben wurde. (siehe BN Februar 1996).

"Wirkungsvolles Vorgehen bei der Errichtung und Konsolidierung von örtlichen Geistigen Räten. Gemäß dem Ziel, die Reife dieser Räte zu fördern, sind größere Bemühungen für das Erhalten eines lebenswichtigen Prinzips nötig, daß nämlich die Verantwortung für die Wahl eines örtlichen Geistigen Rates in erster Linie bei den Bahá’í in jedem Ort liegt. Die Hilfsamtsmitglieder und ihre Assistenten sollen ihre Bemühungen verstärken, das allgemeine Verständnis dieses Prinzips zu verbessern, und werden die Aufmerksamkeit vermehrt darauf lenken, den örtlichen Räten in ihrer Entwicklung beizustehen..."

Die Beratung über die Förderung der Entwicklung der Geistigen Räte führte uns zu dem Beschluß, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich dieses Themas in besonderer Weise annehmen sollte. Gute drei Jahre währte das Sichten vielfältiger Schriften zu den verschiedensten Aspekten dieses Themas, wie auch das Auswählen und Zusammenstellen, bis der nun vorliegende Leitfaden entstand.

Dieser Leitfaden ist in erster Linie für Assistenten bestimmt, in deren Zuständigkeit auch die Unterstützung eines Geistigen Rates fällt. Er soll ihnen als Grundlage zur Erfüllung ihrer überaus bedeutsamen Aufgabe dienen, nämlich dem örtlichen Geistigen Rat in seiner Entwicklung beizustehen.

Bei der Konzeption des Leitfadens und seiner zusätzlichen Anhänge sind wir bewußt davon ausgegangen, daß er nicht als zweites "Lese- und Nachschlagewerk" neben dem "Handbuch für Geistige Räte" den Räten zur Verfügung gestellt werden sollte. Vielmehr sollte sein Inhalt sollte Schritt für Schritt, entsprechend der örtlichen Notwendigkeiten, vermittelt werden. Als Vermittlungsmethode empfehlen wir dabei die gemeinsame Vertiefung nach der Ruhi-Methode mit anschließendem Workshop oder aber in Form einer Institutskurseinheit.

Da der Umfang des Zusatzmaterials insgesamt größer ist als der des Leitfadens selbst, haben wir uns entschlossen, diesen Teil in Form von komprimierten RTF-Dateien im Win-Zip-Format auf einer Diskette zur Verfügung zu stellen. Diese Diskette können Sie auf Wunsch über Ihr Hilfsamtsmitglied beziehen. Damit wollten wir dem Umstand Rechnung tragen, eigene Zusammenstellungen für bestimmte Zwecke selbst erstellen zu können.

Der Leitfaden erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Ihre Erfahrungen mit dem Leitfaden und den Anhängen würden uns sehr interessieren. Daher bitten wir Sie, uns Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge an die untenstehende Adresse zu übermitteln.

In dem Bewußtsein, daß Ihre Arbeit für die Entfaltung der Sache von entscheidender Bedeutung ist, wünschen wir Ihnen dazu alles Gute und viel Erfolg und überreichen Ihnen diesen Leitfaden als Geschenk.

Ihre Hilfsamtsmitglieder

Adresse für die Ihre Anregungen: Roland Zimmel, Weidendamm 14, 21109 Hamburg, Fax: 040/ 754 62 43 oder per e@Mail: RoZimmel@aol.com

Einführung 3

A. Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis 7

Geistige Räte sind „Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Menschen“ 7

1. Der Geistige Rat als göttlich verordnete Institution / Seine Verankerung im Bund Gottes / Autorität des Rates / Zukünftige Häuser der Gerechtigkeit 7

2. 'Abdu'l-Bahá als Verteidiger der Geistigen Räte / Haltung der Ratsmitglieder / Demut 8

3. Wem gegenüber ist der Geistige Rat verantwortlich? 9

4. Die Rolle der Ratsmitglieder und ihre Verantwortung 9

4.1 Unterscheidung zwischen dem Gremium und seinen Mitgliedern 10

5. Die Pflege der Verbindung zum ernannten Pfeiler 11

B. Arbeitsweise des Geistigen Rates 13
Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf 13
1. Geistige Vorbereitung auf eine Sitzung 13
2. Das Beratungsprinzip 13

3. Einheit - Ein Beschluß ist von allen Mitgliedern zu tragen 14

4. Möglichkeit der Berufung beim Nationalen Geistigen Rat 15

5. Umgang mit Kritik und persönlichen Gefühlen 16
6. Streit und üble Nachrede 18
7. Regelmäßige Sitzungen 20
8. Teilnahme an Sitzungen 20
C. Aufgaben des Geistigen Rates 22

1. Konkretisierung der Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunkte Beitritt in Scharen, Verbreitung und Festigung, Förderung von Wandel 22

2. Entwicklung einer gemeinsamen Vision 23

3. Praktische und systematische Umsetzung der Aufgaben und Ziele 24

Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinde bzw. Stadt 24

Entwicklung von Aktionsplänen 24

Einbindung aller Gemeindemitglieder unter Berücksichtigung ihrer speziellen Fähigkeiten 25

Förderung der menschlichen Potentiale 25
Förderung der universellen Beteiligung 25
Anwendung des Rechts im Bahá’í-Sinne 25

4. Vorbereiten des Neunzehntagefestes/Aufgreifen der Vorschläge des Neunzehntagefestes 26

D. Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde 28

...der Grundton der Sache Gottes [ist] nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft 28

1. Haltung des Rates gegenüber der Gemeinde 28

1.1. Die Geistigen Räte sollten sein wie gute Hirten 28

1.2. Der Grundton der Sache ist nicht diktatorisch 28

1.3. Die Geistigen Räte müssen Gerechtigkeit üben 28

1.4. Wahre Autorität durch Demut und Selbstaufopferung 28

1.5 Ausgleich zwischen Effizienz und Liebe in der Administration 29

1.6 Demut sollte das Kennzeichen der Ratsmitglieder sein 29

2. Beziehung der Ratsmitglieder zur Gemeinde und zu einzelnen Freunden 29

2.1. Verantwortung der Ratsmitglieder 29

2.2. Vertrauensbruch durch Preisgabe von Informationen vermeiden 31

2.3. Dienstbarkeit als Haltung der Ratsmitglieder 31

2.4. Sicherung von Einheit unter den Freunden 32

E. Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat 33

1. Haltung gegenüber dem Geistigen Rat 33

1.1. Respekt und Achtung gegenüber den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten 33

1.2. Bereitschaft, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisungen des Rates zu halten 33

1.3. Gehorsam gegenüber dem Geistigen Rat 33

1.4. Geduld mit noch unvollkommenen Institutionen 34

1.5. Vertrauen in die Fähigkeit eines Geistigen Rates 34

2. Aktivitäten 35
2.1. Teilnahme an der Wahl des Geistigen Rates 35

2.2. Sich in Glaubensfragen und persönlichen Angelegenheiten an den Rat wenden und um Führung bitten 36

2.3. Offen Kritik, Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung äußern 36

2.4. Die Bahá’í Administration studieren 36
2.5. Modellcharakter 37

2.6. Für die Arbeit und den Erfolg der Beschlüsse des Rates beten 37

3. Neunzehntagefest 38

3.1. Vorschläge und Empfehlungen an den Geistigen Rat weitergeben 38

F. Aufgaben des Vorsitzenden 39

Die Mitglieder des Rates sollen in völliger Einheit Richtlinien für die Sitzungen und Beratungen festlegen und der Vorsitzende soll für ihre Beachtung sorgen. 39

1. Die Doppelrolle des Vorsitzenden 39
1.1 Leiter der Beratung 39
1.2 Teilnehmer der Beratung 39
2. Aufgaben des Vorsitzenden im Geistigen Rat 39

3. Aufgaben des Vorsitzenden auf dem Neunzehntagefest 40

4. Aufgaben des Vorsitzenden bei auftretenden Konflikten und Störungen der Einheit 40

5. Vertretung des Geistigen Rates nach außen (vereinsrechtlich) 40

G. Aufgaben des Sekretärs 41
1. Information 41

Der Sekretär ist das Bindeglied zwischen der Gemeinde und dem Geistigen Rat 41

2. Vorbereitung 41

Der Sekretär sorgt für eine effektive Vorbereitung der Ratssitzungen und des administrativen Teils des Neunzehntagefestes 41

3. Ausführung 41

Der Sekretär handelt selbständig innerhalb eines vom Geistigen Rat gesetzten Rahmens 41

4. Entlastung und Vertretung des Sekretärs 42

Der Sekretär kann durch einen Ratsbeschluß entlastet werden 42

5. Übung 42
Aufgabe 1 42
Aufgabe 2 43
H. Aufgaben des Rechners 44

1. Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen 44

2. Die Rolle eines Treuhänders 45

3. Förderung der universellen Beteiligung beim Spenden 46

4. Annahme der Spenden nur von Bahá’í im Besitz der administrativen Rechte 48

4.1 Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá’í 48

4.2 Keine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá'í 48
5. Verwendungszweck der Spenden 48
Literaturverzeichnis 49
Zusätzliches Material zur weiteren Vertiefung 51

1. Die Entwicklung der Gemeinde zu einer Einheit von ‘Amatu’l-Bahá Rúhíyyih Khánum [Entwick.rtf] 51

2. Die Örtlichen Geistigen Räte (Zusammenstellung aus dem Siebenjahresplan) [Plan7.rtf] 51

3. Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden; ein Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit; Februar 1993 [Funktion.rtf] 51

4. Die Stufe des Örtlichen Geistigen Rates; seine Pflichten und Aufgaben (aus Klare Visionen) [Stufe.rtf] 51

5. Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates. Eine Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Oktober 1980 [Teilnahm.rtf] 51

6. „The Power of Action“ - eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung vom September 1994. [Power.rtf] 51

7. Weitere Grundlagen für die Arbeit des Rechners und seines Ausschusses [GrundRe.rtf] 51

8. Informationen über die verschiedenen Fonds [Fonds.rtf] 51

9. Der Patenschafts-Fonds – eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit [Paten.rtf] 51

10. Wege zu geistigem Reichtum von Günter Nicke [WegReich.rtf] 51

11. Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen. Erfordernisse und Methoden zur Konfliktlösung; Im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Österreich; März 1995 [Probleme.rtf] 51

12. Die Kunst der Beratung: Aus dem Amerikanischen „Assemblies: 'Taking Counsel Together,“, erschienen in: US Bahá’í News, November 1984, [KunstBer.rtf] 51

13. Theaterstück: Beratung im Geistigen Rat – von ‘Amatu’l-Bahá Rúhíyyih Khánum [Theater.rtf] 51

14. Den Mashriqu’l-Adhkár als geistige Institution sehen, die in jedem Dorf und in jeder Stadt aufzubauen ist. von Sean McGinn. [Mashriq.rtf] 51

15. Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1973 [UhgVerf.rtf] 51

16. Satzung des Örtlichen Geistigen Rates [GR_Satzu.rtf] 51

Dieses Material ist auf einer Diskette verfügbar, die über die jeweiligen Hilfsamtsmitglieder bezogen werden können. 51

(Dokumente im RTF-Format komprimiert als WIN-ZIP-Datei.) 51

Einführung 3

A. Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis 7

Geistige Räte sind „Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Menschen“ 7

1. Der Geistige Rat als göttlich verordnete Institution / Seine Verankerung im Bund Gottes / Autorität des Rates / Zukünftige Häuser der Gerechtigkeit 7

2. 'Abdu'l-Bahá als Verteidiger der Geistigen Räte / Haltung der Ratsmitglieder / Demut 8

3. Wem gegenüber ist der Geistige Rat verantwortlich? 9

4. Die Rolle der Ratsmitglieder und ihre Verantwortung 9

4.1 Unterscheidung zwischen dem Gremium und seinen Mitgliedern 10

5. Die Pflege der Verbindung zum ernannten Pfeiler 11

B. Arbeitsweise des Geistigen Rates/Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf 13

1. Geistige Vorbereitung auf eine Sitzung 13
2. Das Beratungsprinzip 13

3. Einheit - Ein Beschluß ist von allen Mitgliedern zu tragen 14

4. Möglichkeit der Berufung beim Nationalen Geistigen Rat 15

5. Umgang mit Kritik und persönlichen Gefühlen 16
6. Streit und üble Nachrede 18
7. Regelmäßige Sitzungen 20
8. Teilnahme an Sitzungen 20
C. Aufgaben des Geistigen Rates 22

1. Konkretisierung der Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunkte Beitritt in Scharen, Verbreitung und Festigung, Förderung von Wandel 22

2. Entwicklung einer gemeinsamen Vision 23

3. Praktische und systematische Umsetzung der Aufgaben und Ziele 24

Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinde bzw. Stadt 24

Entwicklung von Aktionsplänen 24

Einbindung aller Gemeindemitglieder unter Berücksichtigung ihrer speziellen Fähigkeiten 25

Förderung der menschlichen Potentiale 25
Förderung der universellen Beteiligung 25
Anwendung des Rechts im Bahá’í- 25
Sinne 25

4. Vorbereiten des Neunzehntagefestes/Aufgreifen der Vorschläge des Neunzehntagefestes 26

D. Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde 28

...der Grundton der Sache Gottes [ist] nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft 28

1. Haltung des Rates gegenüber der Gemeinde 28

1.1. Die Geistigen Räte sollten sein wie gute Hirten 28

1.2. Der Grundton der Sache ist nicht diktatorisch 28

1.3. Die Geistigen Räte müssen Gerechtigkeit üben 28

1.4. Wahre Autorität durch Demut und Selbstaufopferung 28

1.5 Ausgleich zwischen Effizienz und Liebe in der Administration 29

1.6 Demut sollte das Kennzeichen der Ratsmitglieder sein 29

2. Beziehung der Ratsmitglieder zur Gemeinde und zu einzelnen Freunden 29

2.1. Verantwortung der Ratsmitglieder 29

2.2. Vertrauensbruch durch Preisgabe von Informationen vermeiden 31

2.3. Dienstbarkeit als Haltung der Ratsmitglieder 31

2.4. Sicherung von Einheit unter den Freunden 32

E. Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat 33

1. Haltung gegenüber dem Geistigen Rat 33

1.1. Respekt und Achtung gegenüber den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten 33

1.2. Bereitschaft, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisungen des Rates zu halten 33

1.3. Gehorsam gegenüber dem Geistigen Rat 33

1.4. Geduld mit noch unvollkommenen Institutionen 34

1.5. Vertrauen in die Fähigkeit eines Geistigen Rates 34

2. Aktivitäten 35
2.1. Teilnahme an der Wahl des Geistigen Rates 35

2.2. Sich in Glaubensfragen und persönlichen Angelegenheiten an den Rat wenden und um Führung bitten 36

2.3. Offen Kritik, Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung äußern 36

2.4. Die Bahá’í Administration studieren 36
2.5. Modellcharakter 37

2.6. Für die Arbeit und den Erfolg der Beschlüsse des Rates beten 37

3. Neunzehntagefest 38

3.1. Vorschläge und Empfehlungen an den Geistigen Rat weitergeben 38

F. Aufgaben des Vorsitzenden 39

Die Mitglieder des Rates sollen in völliger Einheit Richtlinien für die Sitzungen und Beratungen festlegen und der Vorsitzende soll für ihre Beachtung sorgen. 39

1. Die Doppelrolle des Vorsitzenden 39
1.1 Leiter der Beratung 39
1.2 Teilnehmer der Beratung 39
2. Aufgaben des Vorsitzenden im Geistigen Rat 39

3. Aufgaben des Vorsitzenden auf dem Neunzehntagefest 40

4. Aufgaben des Vorsitzenden bei auftretenden Konflikten und Störungen der Einheit 40

5. Vertretung des Geistigen Rates nach außen (vereinsrechtlich) 40

G. Aufgaben des Sekretärs 41
1. Information 41

Der Sekretär ist das Bindeglied zwischen der Gemeinde und dem Geistigen Rat 41

2. Vorbereitung 41

Der Sekretär sorgt für eine effektive Vorbereitung der Ratssitzungen und des administrativen Teils des Neunzehntagefestes 41

3. Ausführung 41

Der Sekretär handelt selbständig innerhalb eines vom Geistigen Rat gesetzten Rahmens 41

4. Entlastung und Vertretung des Sekretärs 42

Der Sekretär kann durch einen Ratsbeschluß entlastet werden 42

5. Übung 42
Aufgabe 1 42
Aufgabe 2 43
H. Aufgaben des Rechners 44

1. Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen 44

2. Die Rolle eines Treuhänders 45

3. Förderung der universellen Beteiligung beim Spenden 46

4. Annahme der Spenden nur von Bahá’í im Besitz der administrati 48

ven Rechte 48

4.1 Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá’í 48

4.2 Keine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá'í 48
5. Verwendungszweck der Spenden 48
Literaturverzeichnis 49
Zusätzliches Material zur weiteren Vertiefung 51

? Die Entwicklung der Gemeinde zu einer Einheit von ‘Amatu’l-Bahá Rúhíyyih Khánum [Entwick.rtf] 51

? Die Örtlichen Geistigen Räte (Zusammenstellung aus dem Siebenjahresplan) [Plan7.rtf] 51

? Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden; ein Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit; Februar 1993 [Funktion.rtf] 51

? Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates. Eine Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Oktober 1980 [Teilnahm.rtf] 51

? „The Power of Action“ - eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung vom September 1994. [Power.rtf] 51

? Weitere Grundlagen für die Arbeit des Rechners und seines Ausschusses [GrundRe.rtf] 51

? Informationen über die verschiedenen Fonds [Fonds.rtf] 51

? Der Patenschafts-Fonds – eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit [Paten.rtf 51

? Wege zu geistigem Reichtum von Günter Nicke [WegReich.rtf] 51

? Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen. Erfordernisse und Methoden zur Konfliktlösung; Im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Österreich; März 1995 [Probleme.rtf] 51

? Die Kunst der Beratung: Aus dem Amerikanischen „Assemblies: 'Taking Counsel Together,“, erschienen in: US Bahá’í News, November 1984, [KunstBer.rtf] 51

? Theaterstück: Beratung im Geistigen Rat – von ‘Amatu’l-Bahá Rúhíyyih Khánum [Theater.rtf] 51

? Den Mashriqu’l-Adhkár als geistige Institution sehen, die in jedem Dorf und in jeder Stadt aufzubauen ist. von Sean McGinn. [Mashriq.rtf] 51

? Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1973 [UHG-VV.rtf] 51

? Satzung des Örtlichen Geistigen Rates [GR_Satzu.rtf] 51

A. Die Bedeutung und Stufe des Geistigen Rates / Selbstverständnis

Geistige Räte sind „Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Menschen“ 1

1. Der Geistige Rat als göttlich verordnete Institution / Seine Verankerung im Bund Gottes / Autorität des Rates / Zukünftige Häuser der Gerechtigkeit

„Der Herr hat bestimmt, daß in jeder Stadt ein Haus der Gerechtigkeit errichtet werde, in dem sich Berater nach der Zahl Bahá (neun) versammeln sollen... Es geziemt ihnen, die Vertrauten des Barmherzigen unter den Menschen zu sein und sich für alle, die auf Erden wohnen, als die von Gott bestimmten Hüter zu betrachten.“ 2

„In dieser Versammlung sollten sie sich fühlen, als träten sie in die Gegenwart Gottes, weil dieser bindende Befehl aus der Feder Dessen floß, der der Urewige der Tage ist. Gottes Auge ruht auf dieser Versammlung.“ 3

„Rufen wir uns Seine ausdrückliche und oft wiederholte Versicherung ins Gedächtnis, daß jeder Rat, der in dieser geläuterten Atmosphäre der Selbstlosigkeit und Loslösung gewählt wird, in Wahrheit von Gott berufen ist, und daß seine Entscheidung wahrhaft inspiriert ist, daß alle ausnahmslos sich seiner Entscheidung fügen sollten, ohne Vorbehalt und freudigen Herzens.“ 4

„... bildet das Testament 'Abdu'l-Bahás doch zusammen mit dem Kitáb-i-Aqdas jene Schatzkammer, in der die kostbaren Bauteile jener göttlichen Kultur verwahrt liegen, deren Errichtung die Hauptaufgabe des Bahá'í-Glaubens ist. ... Wer das Buch Aqdas sorgfältig und aufmerksam liest, wird in der Tat unschwer entdecken, daß dieses Heiligste Buch an mehreren Stellen diejenigen Institutionen vorwegnimmt, die 'Abdu’l-Bahá in Seinem Willen einsetzt. Indem Er gewisse Angelegenheiten in Seinem Buch der Gesetze unbestimmt und ungeregelt ließ, scheint Bahá'u'lláh absichtlich eine Lücke im allgemeinen System Seiner Fügungen offen gelassen zu haben, eine Lücke, die die unzweideutigen Vorkehrungen des Meisters in seinem Testament ausgefüllt haben.“ 5

„Die Notwendigkeit, die Autorität beim Nationalen Geistigen Rat zu konzentrieren und die Macht bei den verschiedenen Örtlichen Räten anzusiedeln, wird deutlich, wenn wir uns vergegenwärtigen, daß die Sache Bahá’ú’lláhs sich noch im Alter des zarten Wachstums und im Übergangsstadium befindet, und wenn wir bedenken, daß die Bedeutung der vom Meister in Seinem Testament dargelegten weltweiten Richtlinien noch nicht voll erfaßt wurde und daß sich die ganze Bewegung in den Augen der Welt noch nicht ausreichend herauskristallisiert hat.“ 6

„Eines der erlösenden Heilmittel, die Bahá'u'lláh einer kranken Welt gegeben hat, ist der Geistige Rat (der in Zukunft zum Haus der Gerechtigkeit werden wird); seine Mitglieder tragen eine hochheilige, schwere Verantwortung; seine Kraft, die Gemeinde zu lenken, ihre Mitglieder zu beschützen und ihnen beizustehen, ist ebenfalls sehr groß.“ 7

„Die Freunde sollten die Bahá'í-Administration niemals als einen Selbstzweck verkennen. Sie ist lediglich das Werkzeug für den Geist des Glaubens. Diese Sache ist eine Sache, die Gott der Menschheit als Ganzes offenbart hat. Sie soll dem ganzen Menschengeschlecht zugute kommen.“8

„Es gibt eine Tendenz, die administrativen Funktionen falsch zu deuten und zu versuchen, sie auf die persönlichen Beziehungen anzuwenden. Das führt zu nichts; denn der Rat ist ein werdendes Haus der Gerechtigkeit und hat die Aufgabe, die Gemeinschaftsangelegenheiten nach den Lehren zu verwalten. Die einzelnen Gläubigen dagegen werden in ihrem Verhältnis zueinander durch Liebe, Einigkeit, Nachsicht und durch ein sündenbedeckendes Auge geleitet. Wenn die Freunde das einmal begriffen haben, dann werden sie viel besser miteinander auskommen, aber sie spielen immer wieder untereinander Geistiger Rat und erwarten vom Rat, daß er sich wie eine Einzelperson verhält.“ 9

„Aus nicht schwer zu verstehenden Gründen wurde es für ratsam erachtet, für die gewählten Vertreter der Bahá'í-Gemeinden in der ganzen Welt vorläufig die Bezeichnung „Geistige Räte“ zu verwenden. Wenn die Bedeutung und die Ziele des Bahá'í-Glaubens besser verstanden und mehr anerkannt werden, wird dieser vorläufige Name nach und nach durch die bleibende und passendere Bezeichnung Haus der Gerechtigkeit ersetzt werden.“ 10

„Was wir in den Schriften unseres Glaubens erörtert finden, ist die hohe Stufe, die die Örtlichen Geistigen Räte in ihrer allmählichen und zeitweise schMirzaaften Entwicklung erlangen müssen.“ 11

2. 'Abdu'l-Bahá als Verteidiger der Geistigen Räte / Haltung der Ratsmitglieder / Demut

„'Abdu'l-Bahá ist dauernd in gedanklicher Verbindung mit jedem Geistigen Rat, der durch die göttliche Gnade zustande kam und dessen Mitglieder sich in völliger Ergebung dem Reiche Gottes zuwenden und fest im Bündnis stehen. Ihnen ist Er von Herzen zugetan und durch ewige Bande vereinigt.“ 12

„Diese Geistigen Räte werden vom Geist Gottes unterstützt. Ihr Verteidiger ist 'Abdu'l-Bahá. Über sie breitet Er Seine Flügel aus. Welche Gnade ist größer als diese? ... Diese Geistigen Räte sind strahlende Leuchten und himmlische Gärten, aus denen sich die Düfte der Heiligkeit über alle Regionen verbreiten und die Lichter der Erkenntnis über alle erschaffenen Dinge ergießen. Von ihnen strömt der Geist des Lebens nach allen Richtungen. Sie sind wahrlich zu allen Zeiten und unter allen Umständen die mächtigen Quellen des Fortschritts für die Menschen.“ 13

3. Wem gegenüber ist der Geistige Rat verantwortlich?

„Sie (die Geistigen Räte) werden jedes Jahr am ersten Tag des größten Festes 14 von allen erwachsenen Gläubigen, von Männern und Frauen gleichermaßen, direkt gewählt und besitzen eine Amtsgewalt, die sie zu Handlungen und Entscheidungen befugt, ohne sich vor ihren Wählern verantworten zu müssen. Sie sind feierlich verpflichtet, unter allen Umständen den Geboten der „Größten Gerechtigkeit“ zu folgen, die allein den Weg zum Reich des „Größten Friedens“ weisen können, den Bahá'u'lláh verkündet hat und letztendlich errichten muß. Sie haben die Pflicht, jederzeit das Wohl der ihnen unterstellten Gemeinden zu fördern, sie mit ihren Plänen und Arbeiten vertraut zu machen und sie aufzufordern, in jedem von diesen Gemeinden gewünschten Umfang Anregungen vorzubringen... Diese Räte, die Vertreter und Treuhänder des Glaubens Bahá'u'lláhs, ... haben ... in einem reichen Umfang dargetan, daß man in ihnen mit Recht die Nervenstränge der Bahá'í-Gesellschaft und die tragende Grundmauer ihres Verwaltungsgebäudes sieht.“ 15

4. Die Rolle der Ratsmitglieder und ihre Verantwortung

„Die Verwalter des Gottesglaubens müssen wie Hirten sein. Ihr Ziel sollte es sein, alle Zweifel, Mißverständnisse und schädlichen Differenzen zu zerstreuen, die in der Gemeinschaft der Gläubigen aufkommen mögen. Dies können sie im rechten Umfang erreichen, sofern sie erfüllt sind von einem wahren Sinn der Liebe zu ihren Brüdern, verbunden mit dem festen Entschluß, in allen Fällen, die ihnen unterbreitet werden, mit Gerechtigkeit zu handeln.“ 16

„Das Haus der Gerechtigkeit hofft, daß alle Freunde daran denken werden, daß es das letzte Ziel im Leben jeder Seele sein sollte, geistige Vortrefflichkeit zu erlangen und damit das Wohlgefallen Gottes zu gewinnen. Nur Gott kennt die wahre geistige Stufe jeder Seele. Sie ist völlig anders als die Ränge und Stufen, die Männer und Frauen in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft innehaben. Wer immer seine Augen auf das Ziel richtet, das Wohlgefallen Gottes zu erlangen, wird mit Freude und strahlender Zustimmung jede Arbeit oder Stufe annehmen, die ihm in der Sache Gottes zugeteilt wird und Ihm mit Freuden unter allen Umständen dienen.“17

„Es ist der Wunsch Gottes, des Herrn, daß die Geliebten Gottes und die Dienerinnen des Barmherzigen im Westen Tag für Tag in Harmonie und Einheit enger zusammenkommen. Solange das nicht erreicht ist, wird die Arbeit nicht voranschreiten. Die Geistigen Räte sind vereint das wirksamste Werkzeug, um Einheit und Harmonie zu bewirken. Diese Angelegenheit hat höchste Bedeutung; dies ist der Magnet, der die Bestätigungen Gottes anzieht.“18

„Nur wenn die einzelnen Mitglieder des Örtlichen Geistigen Rates sich selbst in den grundlegenden Wahrheiten des Glaubens und in der richtigen Anwendung der Prinzipien, die die Tätigkeit des Rates bestimmen, vertiefen, wird diese Institution wachsen und ihr volles Potential entwickeln“19

„Wenn er Mitglied eines Rates ist, laßt ihn seinen Rat ermutigen, bei jeder seiner Sitzungen einen bestimmten Teil der Zeit der ernsten und von Gebeten getragenen Erwägung solcher Wege und Mittel zu widmen, die den Lehrfeldzug fördern oder verfügbare Hilfsquellen, gleich welcher Art, für seinen Fortschritt, seine Ausdehnung und Festigung erschließen können.“20

4.1 Unterscheidung zwischen dem Gremium und seinen Mitgliedern

„In diesem Zusammenhang gibt es eine Unterscheidung von grundlegender Bedeutung, an die immer gedacht werden sollte: den Unterschied zwischen dem Geistigen Rat als Institution und den Personen, aus denen er besteht. Diese sind keinesfalls als vollkommen anzusehen, noch können sie im Vergleich zu ihren Mitgläubigen als von Amts wegen überlegen betrachtet werden. ...Daß es Wahlen gibt, ist ein hinreichendes Merkmal dafür, daß Ratsmitglieder zwar Teile einer göttlichen, vollkommenen Institution, aber dennoch selbst unvollkommen sind. Dies besagt jedoch nicht unbedingt, daß ihr Urteil mangelhaft sei.“ 21

5. Die Pflege der Verbindung zum ernannten Pfeiler

„In Beantwortung Ihres Briefes ... möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf die bereits festgelegten Grundsätze lenken, die für die Beziehungen zwischen den Kontinentalen Beraterämtern, Hilfsamtsmitgliedern sowie Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten maßgebend sind.

Diese Beziehung ist die wahre Bahá'í-Beziehung aus liebevoller Zusammenarbeit zwischen zwei Institutionen der Sache, die denselben Zielen dienen und darauf aus sind, dieselben göttlichen Bestätigungen auf die Bemühungen der Freunde um die Verbreitung und Festigung der Sache herabströmen zu sehen. Die gewählten Gremien, d.h. die Nationalen und Örtlichen Geistigen Räte, haben das alleinige Recht, Exekutivbeschlüsse zu fassen. Die Kontinentalen Beraterämter und deren Hilfsamtsmitglieder sind mit dem Schutz und der Verbreitung des Glaubens beauftragt, und ihre Hilfe, ihr Rat und ihr Beistand sollten von den gewählten Gremien eifrig erbeten werden. ...

Das Prinzip liebevoller Zusammenarbeit erstreckt sich tatsächlich auf die ganze Sache. Die Kontinentalen Beraterämter und deren Hilfsamtsmitglieder kümmern sich mit Nachdruck um jeden Aspekt des Glaubens und sollten ständig von den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten voll über die gesamte Entwicklung unterrichtet werden. Nationale und Örtliche Geistige Räte müssen Beschlüsse fassen und sollten daher für jede Information, jeden Ratschlag oder jede Hilfe von seiten der Beraterämter und Hilfsamtsmitglieder sehr dankbar sein. ...“22

„... es ist von größter Bedeutung, daß die Dienste der Hilfsamtsmitglieder und ihrer Assistenten zur Unterstützung der einzelnen und der Örtlichen Geistigen Räte beim Erfüllen ihrer heiligen Verantwortung wirkungsvoller genutzt werden.“ 23

„... Die Örtlichen Geistigen Räte sollten ihrerseits dazu erzogen werden, die Unterstützung der Hilfsamtsmitglieder in ihrem Gebiet zu erbitten, wann immer sie es für nötig erachten, und sie sollten gerne des öfteren mit ihnen beraten.“ 24

„Eine der wirksamsten Hilfen zur Festigung örtlicher Gemeinden und Räte und zur Vertiefung des Glaubens der Gläubigen ist der Dienst der Hilfsamtsmitglieder und ihrer Assistenten. Hier haben wir eine Institution des Glaubens, die in jeden Ort hineinreicht, die aus standhaften Gläubigen besteht, die das Gebiet, in dem sie dienen sollen, kennen und mit dessen Problemen und Möglichkeiten vertraut sind - eine Institution, eigens dazu bestimmt, die Arbeit der Geistigen Räte zu ermutigen und zu verstärken, die Gläubigen zu begeistern, sie anzuregen, die Lehren zu studieren und sie in ihrem Leben anzuwenden - eine Gruppe Bahá'í, deren Mühe und Dienst die Arbeit Ihrer Ausschüsse und Örtlichen Geistigen Räte in jedem Bereich eifrigen Bahá'í-Strebens ergänzen und unterstützen wird.“ 25

„Wenn ein Örtlicher Geistiger Rat richtig zu funktionieren beginnt, bedeutet das nicht, daß er auf den Dienst und die Tätigkeit der Hilfsamtsmitglieder und deren Assistenten verzichten kann, die damit fortfahren können und sollten, nicht nur allgemein für die Anregung und Begeisterung des Rates und der örtlichen Bahá'í-Aktivitäten, sondern ebenso für die einzelnen Gläubigen zu sorgen.“26

„Die Berater, ihre Hilfsämter und ihre Assistenten auf der einen Seite, und die Nationalen und Örtlichen Geistigen Räte mit ihren Ausschüssen auf der anderen, sind alle mächtige Instrumente für die Lehrarbeit. Bei voller Zusammenarbeit zwischen ihnen und beim Durchführen ihrer Unternehmungen im Geist der Einheit werden diese Institutionen reichlich gesegnet und bestätigt werden. Die liebevolle Zusammenarbeit und Hingabe, für die diese Einrichtungen als Beispiel dienen, und der Geist der Einheit, den sie bekunden, wenn sie die Bemühungen der Freunde wirkungsvoll stärken und lenken, werden überreiche geistige Kräfte freisetzen, die der Gesamtheit der Gläubigen, die aufgerufen sind, ihre höchste Dienstbarkeit dem Glauben anzubieten, dem zu dienen sie sich hingegeben haben, Kraft verleihen.“27

B. Arbeitsweise des Geistigen Rates
Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf

„Mit der wachsenden öffentlichen Aufmerksamkeit, die sich auf die Sache Gottes richtet, wird es für Bahá'í-Institutionen zwingend notwendig, ihre Arbeitsweise zu verbessern durch eine engere Anbindung an die grundlegenden Wahrheiten des Glaubens, durch größere Übereinstimmung mit dem Geist und der Form der Bahá'í-Administration und durch ein geschärftes Vertrauen in die wohltuende Wirkung richtiger Beratung, damit die von ihnen geführten Gemeinden ein Lebensmodell widerspiegeln, das den enttäuschten Mitgliedern der Gesellschaft Hoffnung bietet.“ 28

1. Geistige Vorbereitung auf eine Sitzung

„Die erste Bedingung ist vollkommene Liebe und Harmonie unter den Mitgliedern des Rates... Die zweite Bedingung: Sie müssen, wenn sie zusammenkommen, ihr Angesicht dem Königreich der Höhe zuwenden und um Hilfe aus dem Reiche der Heiligkeit bitten.“ 29

„Versammelt euch in ungetrübter Freude und sprecht zu Beginn eurer Zusammenkunft dieses Gebet:

O Du Herr des Königreiches! Leiblich sind wir hier versammelt, doch unsere verzückten Herzen sind von DeinerLiebe fortgetragen. Hingerissen sind wir vom Strahlenglanz Deines Antlitzes. Schwach, wie wir sind, harren wir

der Offenbarungen Deiner Macht und Gewalt. Arm sind wir und mittellos, doch aus Deines Reiches Schatzkammern erhalten wir Wohlstand die Fülle. Nur Tropfen sind wir, doch speisen wir uns aus den Tiefen Deines Meeres. Nur Staubkörner sind wir, doch leuchten wir in Deiner Sonne herrlichem Strahlenglanz.

O Du unser Versorger! Sende Deine Hilfe auf uns nieder, so daß jeder von uns hier eine leuchtende Kerze werde, ein Anziehungspunkt, ein Bote, der zu Deinen himmlischen Reichen ruft, bis wir schließlich die Welt hienieden zum Spiegelbild Deines Paradieses machen.“ 30

„Mit dem raschen Wachstum der Bahá'í-Verwaltungs- und Gesellschaftsordnung obliegt es jedem, sich mit ihren Grundsätzen vertraut zu machen, ihre Tragweite zu ermessen und ihre Regeln in die Tat umzusetzen. Nur in dem Maße, wie die Mitglieder der Geistigen Räte, jedes für sich, in die grundlegenden Wahrheiten unseres Glaubens eindringen und sich in die richtige Anwendung der Grundsätze, die die Arbeit der Räte leiten, vertiefen, wird diese Institution wachsen und sich zum Vollbesitz ihrer Möglichkeiten entwickeln.“31

2. Das Beratungsprinzip

„Beratung verleiht tiefere Kenntnis und verwandelt Vermutung in Gewißheit. Sie ist ein strahlendes Licht, welches in einer dunklen Welt den Weg weist und Führung gibt.“ 32

„Sprich: Der Mensch kann seine wahre Stufe nicht erlangen, es sei denn durch seine Gerechtigkeit. Keine Macht kann bestehen, es sei denn durch Einheit. Keine Wohlfahrt und kein Wohlergehen kann erreicht werden, es sei denn durch Beratung.“ 33

„ Die Haupterfordernisse für jene, die miteinander beraten, sind Reinheit des Beweggrundes, strahlender Geist, Loslösung von allem außer Gott, Hingezogensein zu Seinen göttlichen Düften, Bescheidenheit und Demut vor Seinen Geliebten, Geduld und Langmut in Schwierigkeiten, Dienstbarkeit an Seiner erhabenen Schwelle. Wenn sie mit gnädigem Beistand diese Eigenschaften erwerben, wird ihnen vom unsichtbaren Reich Bahás der Sieg gewährt. An diesem Tage sind beratende Körperschaften von größter Wichtigkeit und eine grundlegende Notwendigkeit. Gehorsam ihnen gegenüber ist wesentlich und verbindlich. Ihre Mitglieder müssen in solcher Weise miteinander beraten, daß sich kein Anlaß für Unwille oder Zwietracht ergibt. Dies ist erreichbar, wenn jedes Mitglied in vollkommener Freiheit seine eigene Meinung äußert und seine Beweisführung vorbringt. Sollte jemand widersprechen, darf er sich auf keinen Fall verletzt fühlen, denn erst, wenn Angelegenheiten vollständig erörtert sind, kann sich der richtige Weg zeigen. Der strahlende Funke der Wahrheit erscheint erst nach dem Zusammenprall verschiedener Meinungen.“ 34

„Höflichkeit, Verehrung, Würde, Hochachtung vor dem Rang und den Leistungen anderer sind Tugenden, die zu Harmonie und Wohlergehen jeder Gemeinschaft beitragen; Stolz jedoch und Selbsterhöhung gehören zu den schlimmsten Sünden.“ 35

„In seinen Sitzungen muß er (der Geistige Rat) bestrebt sein, in der schwierigen, aber höchst lohnenden Kunst der Bahá'í Beratung Geschicklichkeit zu entwickeln, ein Vorgang, der große Selbstdisziplin von den Mitgliedern und vollständiges Vertrauen auf die Macht Bahá'u'lláhs erfordert.“ 36

3. Einheit - Ein Beschluß ist von allen Mitgliedern zu tragen

„Die Garantie für Wohlergehen und Erfolg bei all Ihren Bemühungen, der Sache Gottes zu dienen, kann in einem Wort ausgedrückt werden: Einheit. Sie ist das Alpha und Omega aller Bahá'í-Ziele und Absichten.“ 37

„ Damit Uneinigkeit und Spaltung vermieden werde, damit die Sache nicht widerstreitenden Auslegungen zum Opfer falle und dadurch ihre Reinheit und ursprüngliche Kraft verliere, damit ihre Angelegenheiten wirkungsvoll und schnell geleitet werden, ist es nötig, daß jeder einzelne gewissenhaft und aktiv an der Wahl dieser Geistigen Räte teilnimmt, sich an ihre Entscheidungen hält, ihre Beschlüsse durchsetzt und aus vollem Herzen mit ihnen zusammenarbeitet bei ihrer Aufgabe, das Wachstum der Bewegung in allen Regionen anzuregen.“ 38

„Was auch immer in Harmonie, Liebe und Reinheit des Beweggrundes zusammengefügt wird, dessen Ergebnis ist Licht; aber sollte die geringste Spur von Entfremdung vorherrschen, wird das Ergebnis Dunkel über Dunkel sein.“ 39

„Deshalb müssen sich die Freunde Gottes hochheilig und einhellig im Geiste erheben, eins miteinander in solchem Maße, daß sie ein Wesen und eine Seele werden. Auf dieser Ebene spielen die stofflichen Leiber keine Rolle mehr, vielmehr übernimmt der Geist die Führung und regiert; wenn seine Macht alle umschließt, ist die geistige Vereinigung erreicht. Strebt Tag und Nacht danach, eure Einheit voll zu veredeln. Lenkt eure Gedanken auf eure geistige Entwicklung, schließt eure Augen vor den Fehlern anderer Seelen. Handelt so, daß andere durch euch erweckt werden; bringt reine und gute Taten hervor, zeigt Bescheidenheit und Demut!“ 40

„Ratsmitglieder müssen Zivilcourage besitzen; sie müssen aber auch dem wohlbedachten Urteil und den Anordnungen der Mehrheit aller Ratsmitglieder rückhaltlos und unbedingt gehorchen.“ 41

„Wenn der Rat Beschlüsse gefaßt hat, müssen diese von allen, die es angeht, getreulich und bereitwillig durchgeführt werden.“ 42

4. Möglichkeit der Berufung beim Nationalen Geistigen Rat

„Eine der Grundwahrheiten unserer Gesellschaftsordnung ... ist die, daß selbst der schlecht überlegte Beschluß eines Rates aufrecht erhalten werden muß, um die Einheit der Gemeinschaft zu wahren. Berufung gegen die Entscheidung des örtlichen Rates kann beim Nationalen Rat eingelegt werden.“ 43

„Wenn wir Einwände gegen ihre Entscheidungen haben, müssen wir es sorgfältig vermeiden, diese Angelegenheit mit anderen Freunden zu besprechen, die keine Möglichkeit zur Verbesserung haben. Wir müssen unsere Ansicht dem Rat offen vorlegen, und erst wenn wir keine befriedigende Antwort erhalten, dürfen wir uns an den Nationalen Rat wenden...“ 44

5. Umgang mit Kritik und persönlichen Gefühlen

„Die ehrenwerten Mitglieder sollen ihre eigenen Gedanken in aller Freiheit aussprechen, und es ist in keiner Weise jemandem erlaubt, die Gedanken eines anderen herabzusetzen; man muß vielmehr die Wahrheit mit Mäßigung darlegen, und sollten sich Meinungsverschiedenheiten ergeben, so muß die Stimmenmehrheit entscheiden, und alle müssen gehorchen und sich der Mehrheit fügen. Es ist außerdem nicht erlaubt, daß irgendeines der ehrenwerten Mitglieder innerhalb oder außerhalb der Sitzung einen zuvor gefaßten Beschluß beanstandet oder kritisiert, selbst wenn dieser Beschluß nicht richtig wäre; denn solche Kritik würde verhindern, daß irgendein Beschluß durchgesetzt wird.“ 45

Für den Bahá’í muß die Praxis der Redefreiheit unbedingt in eine Disziplin eingebunden sein, die aus einer gründlichen Würdigung der positiven wie der negativen Aspekte der Freiheit der Rede resultiert.

Bahá’u’lláh warnt uns: „...die Zunge ist ein schwelend Feuer, und zuviel der Rede ist ein tödlich Gift. Natürliches Feuer verbrennt den Leib“, so führt Er aus, „das Feuer der Zunge aber verzehrt Herz und Seele. Die Kraft des einen währt nur eine Weile, aber die Wirkung des anderen dauert ein Jahrhundert lang.“ Auch wo Bahá’u’lláh den Rahmen der freien Rede absteckt, rät Er wieder zum „rechten Maß“: „Menschliche Rede will ihrem Wesen nach Einfluß üben und bedarf deshalb des rechten Maßes. Ihr Einfluß ist durch Feinheit bedingt, die wiederum von losgelösten, reinen Herzen abhängt. Ihr rechtes Maß muß mit Takt und Weisheit gepaart sein, wie es in den Heiligen Büchern und Sendbriefen vorgeschrieben ist.“46

Die administrative Ordnung bietet Kanäle für Kritik und erkennt damit im Grundsatz an, daß „es nicht nur das Recht, sondern die entscheidende Pflicht jedes loyalen, vernünftigen Gemeindemitgliedes ist, offen und uneingeschränkt, jedoch mit dem schuldigen Respekt gegenüber der Autorität des Rates, jedweden Vorschlag zu machen und jegliche Kritik zu üben, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt ist, daß gewisse Verhältnisse oder Tendenzen in seiner Gemeinde der Verbesserung oder der Abhilfe bedürfen.“ Mit diesem Recht des einzelnen korrespondiert die Pflicht des Rates, „alle ihm so unterbreiteten Ansichten sorgfältig zu erwägen.“47

„Nichts, was es auch sei, kann an diesem Tage der Sache Gottes größeren Schaden zufügen als Zwietracht und Hader, Wortstreit, Entfremdung und Gleichgültigkeit unter den Geliebten Gottes. Flieht sie durch die Macht Gottes und Seine unumschränkte Hilfe und trachtet danach, die Herzen der Menschen zu verbinden in Seinem Namen, der Vereiniger, der Allwissende, der Allweise.“ 48

„Sie dürfen versichert sein, daß er für die Einheit der Bahá’í in . . . beten wird, da sie von allergrößter Wichtigkeit ist; die Entfaltung der Bahá’í

Sache dort und der Erfolg jeder Lehrunternehmung hängen davon ab. Was die Freunde brauchen überall , ist mehr Liebe untereinander, und diese kann durch größere Liebe zu Bahá’u’lláh erlangt werden. Denn wenn wir Ihn tief genug lieben, werden wir es niemals zulassen, daß persönliche Gefühle und Meinungen Seine Sache aufhalten; wir werden bereit, uns um des Glaubens willen füreinander zu opfern und, wie der Meister sagte, eine Seele in vielen Körpern zu werden.“49

„Wir dürfen uns nicht zu lange bei den Einstellungen und Gefühlen unserer Mitgläubigen uns gegenüber aufhalten. Das Allerwichtigste ist, daß wir Liebe und Eintracht pflegen und uns um Abfuhren, die wir vielleicht erhalten, gar nicht kümmern. Dann werden die Schwächen der menschlichen Natur und die Eigenheiten oder die Haltung einer bestimmten Person nicht vergrößert, sondern sie verblassen bis zur Bedeutungslosigkeit im Vergleich mit unserem gemeinsamen Dienst an dem Glauben, den wir alle lieben.“50

„Er fühlt ... sehr deutlich, daß, wenn ... in dem Zustand ist, den Ihr Brief anzudeuten scheint ... ganz sicher seine Angelegenheit falsch anfaßt. Damit ist nicht der Geistige Rat gemeint, damit ist jeder gemeint. Denn wo ist Bahá’í Liebe? Wo ist etwas davon zu spüren, daß Einheit und Eintracht über alles gestellt werden? Wo ist die Bereitschaft, die persönlichen Gefühle und Meinungen zu opfern, um Liebe und Eintracht zu erreichen? Was führt die Bahá’í zu der Annahme, die administrativen Gesetze könnten funktionieren, wenn die geistigen Gesetze geopfert werden? Er bittet Sie dringend, Ihr Äußerstes zu unternehmen, um die Bahá’í in . . . dazu zu bringen, so schädliche Begriffe wie „radikal“, „konservativ“, „progressiv“, „Feinde des Glaubens“, „die Lehren kaputtmachen“ usw. beiseite zu lassen. Wenn sie nur einen Augenblick innehielten, um zu bedenken, zu welchem Zweck der Báb und die Märtyrer ihr Leben hingegeben, wozu Bahá’u’lláh und der Meister so viel Leid auf sich genommen haben, dann würden solche Begriffe und Anschuldigungen niemals über ihre Lippen kommen, während sie übereinander sprechen. Solange die Freunde miteinander streiten, wird auf ihren Bemühungen kein Segen sein, denn sie sind ungehorsam gegen Gott.“51

„Wenn wir Bahá'í untereinander nicht herzliches Einvernehmen erreichen, dann haben wir den Hauptzweck verkannt, der Leben und Leiden des Báb, Bahá'u'lláhs und des Geliebten Meisters bestimmte. Eine Grundvoraussetzung für diese Einheit der Herzen, so haben Bahá'u'lláh und 'Abdu'l-Bahá immer wieder betont, ist es, daß wir dem natürlichen Hang widerstehen, unsere Aufmerksamkeit auf die Fehler und Schwächen anderer zu richten und nicht auf unsere eigenen. Jeder von uns hat nur ein einziges Leben zu verantworten, und das ist sein eigenes.“ 52

„Wenn innerhalb einer Bahá'í-Gemeinde Kritik und harte Worte fallen, dann gibt es kein Heilmittel außer das Vergangene hinter sich zu lassen und alle Beteiligten dazu zu bringen, eine neue Seite aufzuschlagen und Gott und Seinem Glauben zuliebe die Erwähnung jener Punkte zu vermeiden, die zu Mißverständnissen und Disharmonie führen. Je mehr die Freunde hin und her streiten und jeder darauf beharrt, daß sein Standpunkt der richtige sei, desto schlimmer wird die Lage.“ 53

„... das beste ist, die beiden betroffenen Gläubigen zu bitten, die ganze Angelegenheit zu vergeben und zu vergessen. Er (Shoghi Effendi) will nicht, daß die Freunde damit anfangen, eine Art Bahá'í-Rechtsweg gegeneinander zu beschreiten..... Fordern Sie die beiden deshalb auf, sich zu verbinden, das Vergangene zu vergessen und der Sache zu dienen wie nie zuvor.“ 54

„Boshafte Kritik ist in der Tat Heimsuchung. Der tiefere Grund jedoch ist Mangel an Glauben in die Ordnung Bahá'u'lláhs (d. h. in die administrative Ordnung) und Mangel an Gehorsam Ihm gegenüber - denn Er hat es verboten. Wenn die Gläubigen die Bahá'í-Gesetze befolgen würden - an aktiver und passiver Wahl teilnähmen, sich dem Dienst an der Sache stellten, die Beschlüsse ihres Rates befolgten - so würde sich die Energieverschwendung, die durch das Kritisieren von anderen Menschen entsteht, in Zusammenarbeit und Kooperation umwandeln...“ 55

„So lebensnotwendig Kritik für den Fortschritt der Gesellschaft auch ist, sie ist ein zweischneidiges Schwert: Nur zu oft ist sie der Vorbote von Hader und Streit. Die ausgewogenen Verfahren der administrativen Ordnung sollen dieses wesentliche Instrument der Kritik davor bewahren, zu einem solchen Meinungsstreit zu degenerieren, daß Opposition mit ihren schrecklichen schismatischen Folgen das Haupt erhebt.“ 56

„Die administrative Ordnung bietet Kanäle für Kritik und erkennt damit im Grundsatz an, daß „es nicht nur das Recht, sondern die entscheidende Pflicht jedes loyalen, vernünftigen Gemeindemitgliedes ist, offen und uneingeschränkt, jedoch mit dem schuldigen Respekt gegenüber der Autorität des Rates, jedweden Vorschlag zu machen und jegliche Kritik zu üben, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen davon überzeugt ist, daß gewisse Verhältnisse oder Tendenzen in seiner Gemeinde der Verbesserung oder Abhilfe bedürfen.“ (Aus einem Brief vom 13.12.1939 im Auftrag des Hüters) Mit diesem Recht des einzelnen korrespondiert die Pflicht des Rates, „alle ihm so unterbreiteten Ansichten sorgfältig zu erwägen.“ (a.a.O.) 57

6. Streit und üble Nachrede

„Bemüht euch in inniger Eintracht und im Geiste vollkommener Verbundenheit, daß ihr fähig werdet, das zu vollbringen, was diesem Tage Gottes gemäß ist. Wahrlich, Ich sage, Streit, Hader und was immer der Geist des Menschen verabscheut, sind seiner Stufe völlig unwürdig. Sammelt euere Kräfte für die Verbreitung des Glaubens Gottes. Wer immer einer so hohen Berufung würdig ist, der mache sich auf, den Glauben zu fördern.“ 58

„Bezüglich der Angelegenheit und der Uneinigkeit, die offenbar zwischen einigen der Freunde besteht: Wenn Bahá’í es zulassen, daß die dunklen Gewalten der Welt in ihre eigenen Beziehungen innerhalb des Glaubens eindringen, dann stellen sie dessen Fortschritt sehr in Frage. Es ist die höchste Pflicht der Freunde, der Örtlichen Geistigen Räte und ganz besonders des Nationalen Geistigen Rates, unter den Freunden Eintracht, Verstehen und Liebe zu fördern. Alle sollten bereit und willens sein, jeden persönlichen Unmut berechtigt oder nicht im Dienst der Sache beiseite zu räumen; denn die Menschen werden den Bahá’í Glauben niemals annehmen, wenn sie nicht in seinem Gemeinschaftsleben das widergespiegelt sehen, was der Welt heute so sichtbar fehlt: Liebe und Einigkeit.“59

„Er beklagt die Tatsache außerordentlich, daß die Vertreter des höchsten administrativen Organs in Ihrem Land Meinungsverschiedenheiten und Mißverständnissen gestattet haben, ein derartiges Ausmaß anzunehmen, wiewohl alle Prinzipien und Gesetze der Administration von ihm mit aller Klarheit und allem Nachdruck in vielen Botschaften seit dem Hinscheiden des Meisters dargelegt worden sind. Wenn solchen Schwierigkeiten nicht sofort und mit aller Energie Einhalt geboten wird, können sie dem Organismus der Sache Gottes unermeßlichen Schaden zufügen und nicht nur verhindern, daß sie ihren Geist verströmt, sondern mehr noch, daß dieser Geist der Sache Gottes auf die Welt einwirkt. Bei eingehender und leidenschaftsloser Prüfung findet man die Ursache für solche Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen stets in Egoismus und Selbstsucht. Und wenn diese giftigen Gefühle nicht vollkommen überwunden werden, kann es keine Hoffnung geben, daß das Verwaltungssystem der Sache Gottes wirksam arbeiten und fortschreiten kann.“60

„Wir müssen uns unsere Unvollkommenheit vor Augen halten und dürfen es uns nicht leisten, wegen der unglücklichen Dinge, die manchmal auf Nationaltagungen, manchmal in Geistigen Räten oder Ausschüssen usw. vorkommen, aus der Fassung zu geraten. Solche Dinge gehören ihrem Wesen nach zur Oberfläche; im Laufe der Zeit wird die Gemeinde daraus hinauswachsen.“61

„Da Sie sich an ihn mit der Bitte um Führung gewandt haben, will er ganz offen seine Meinung sagen. Er meint, daß die Uneinigkeit . . ., die gegenwärtig unter Ihnen vorherrscht, für den Fortschritt der Sache sehr schädlich ist und nur zum Zerwürfnis führen und das Interesse neuer Gläubiger abkühlen kann. Sie . . . sollten Ihre persönliche Beschwerde vergessen und sich zum Schutz des Glaubens vereinen, dem Sie, wie er wohl weiß, alle treu ergeben sind, und für den Sie bereitwillig Opfer bringen. Vielleicht ist die größte Prüfung, der Bahá’í je unterworfen werden, die durch ihre Mitgläubigen. Aber um des Meisters willen sollten sie immer bereit sein, gegenseitig ihre Fehler zu übersehen; sie sollten sich für harte Worte, die sie ausgesprochen haben, entschuldigen und sie vergeben und vergessen. Er empfiehlt Ihnen dringend, so zu handeln. Auch meint er, daß Sie und . . . den Versammlungen und Neunzehntagefesten in . . . nicht fernbleiben sollten; Sie haben jetzt in Port Adelaide eine begeisterte Gruppe junger Bahá’í, und Sie sollten ihnen ein deutliches Beispiel von Bahá’í-Disziplin und von der Einheit geben, die in der Gemeinschaft des Größten Namens herrschen kann und muß.“62

„Es hat ihn sehr betrübt, von der Uneinigkeit der Freunde dort zu erfahren, und er meint, daß das einzig weise Vorgehen darin besteht, daß sich alle Freunde der Lehrarbeit widmen und mit ihrem Nationalen Rat zusammenarbeiten. Solche Prüfungen und Tests, durch die alle Bahá’í Gemeinden unvermeidlich hindurch müssen, erscheinen im Augenblick oft schrecklich, aber in der Rückschau verstehen wir, daß sie ihre Ursache in der Schwäche der menschlichen Natur, in Mißverständnissen und auch in den WachstumsschMirzan haben, die jede Bahá’í Gemeinschaft erleiden muß.“63

„O ihr Geliebten des Herrn! Wenn jemand über einen Abwesenden Schlechtes sagt, führt das nur zu dem einen Ergebnis: Er dämpft die Begeisterung der Freunde und macht sie gleichgültig. Denn üble Nachrede entzweit und ist der Hauptgrund dafür, daß sich Freunde zurückziehen....Wann immer ich Gutes von den Freunden höre, wird mir das Herz voll vor Freude; wenn ich aber auch nur andeutungsweise erfahre, daß sie schlecht miteinander auskommen, übermannt mich der Kummer. So geht es 'Abdu'l-Bahá. Urteilt selbst, was eure Pflicht ist.“ 64

7. Regelmäßige Sitzungen

„Er (der Örtliche Geistige Rat) sollte regelmäßige Sitzungen abhalten und sicherstellen, daß alle seine Mitglieder laufend von den Aktivitäten des Rates informiert sind, daß sein Sekretär seine Aufgaben ausführt und sein Rechner die Fonds des Glaubens zu seiner Zufriedenheit verwaltet und ausgibt, richtig Buch führt und Quittungen für alle Spenden ausstellt.“ 65

8. Teilnahme an Sitzungen

„Wenn ein Mitglied an den Sitzungen seines örtlichen Rates nicht regelmäßig teilnehmen kann, ist es ihm offensichtlich unmöglich, seine ihm obliegenden Pflichten als Vertreter der Gemeinde zu erfüllen. Die Mitgliedschaft in einem Örtlichen Geistigen Rat umfaßt in der Tat die Pflicht und die Befähigung, in enger Verbindung mit der örtlichen Bahá'í-Arbeit zu stehen, und die Möglichkeit, regelmäßig an den Sitzungen des Geistigen Rates teilzunehmen.“ 66

„Er greift bei rein örtlichen Verwaltungsangelegenheiten nicht ein und der Rat muß entscheiden, wann eine Nachwahl stattfinden sollte, wenn sich die Abwesenheit eines Mitglieds hinauszögert. Der Grundsatz lautet, daß die neun Mitglieder eines Geistigen Rates vernünftigerweise für die Sitzungen zur Verfügung stehen sollten. Falls ihre Abwesenheit von der Stadt länger dauert, muß ein anderer die Lücke füllen.“ 67

„Das Heilmittel gegen Uneinigkeit in einem Rat kann nicht im Rücktritt oder in der Abwesenheit irgendeines seiner Mitglieder bestehen. Der Rat muß lernen, trotz störender Elemente als Ganzes weiterzuwirken; andernfalls würde das ganze System durch Ausnahmen von der Regel unglaubwürdig werden.“ 68

C. Aufgaben des Geistigen Rates

1. Konkretisierung der Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Schwerpunkte Beitritt in Scharen, Verbreitung und Festigung, Förderung von Wandel

„Der Vierjahresplan hat ein Hauptziel: einen bedeutenden Fortschritt beim Prozeß des Beitritts in Scharen. Wie wir schon bei anderer Gelegenheit feststellten, soll solch ein Fortschritt durch eine deutliche Steigerung bei den Aktivitäten und der Entwicklung des einzelnen Gläubigen, der Institutionen und der örtlichen Gemeinde erreicht werden.“ 69

„Damit eine solche Ausdehnung angeregt und dann auch verkraftet wird, müssen sich die Geistigen Räte auf ein neues Niveau erheben, um ihre Verantwortung als Kanäle der göttlichen Führung, Planer der Lehrarbeit, Entwickler der menschlichen Fähigkeiten, Erbauer von Gemeinden, liebevolle Hirten der Menschen wahrzunehmen.“ 70

„Unter den herausragenden Zielen, die von dem Örtlichen Geistigen Rat in seinem Entwicklungsprozeß zu voller Reife erreicht werden müssen, sind, als ein liebevoller Hirte für die Bahá'i-Gemeinde zu handeln, die Einigkeit und Harmonie unter den Freunden zu fördern, die Lehrarbeit zu leiten, die Sache Gottes zu schützen, Feste, Jahrestage und regelmäßige Zusammenkünfte der Gemeinde zu veranstalten, die Bahá'í mit seinen

Plänen vertraut zu machen, die Gemeinde einzuladen, ihre Empfehlungen zu geben, das Wohlergehen der Jugendlichen und Kinder zu fördern und, soweit die Umstände es erlauben, sich an humanitären Aktivitäten zu beteiligen. In seiner Beziehung zu dem einzelnen Gläubigen sollte der Rat ihn fortwährend einladen und ermutigen, den Glauben zu studieren, seine glorreiche Botschaft zu verbreiten, in Übereinstimmung mit seinen Lehren zu leben, freimütig und regelmäßig dem Fonds zu spenden, sich an den Gemeindeaktivitäten zu beteiligen und, wenn nötig, Zuflucht beim Rat für Ratschlag und Hilfe zu suchen.“ 71

„Stärkung und Entwicklung der Örtlichen Geistigen Räte ist ein lebenswichtiges Ziel des Fünfjahresplanes. Der Erfolg bei diesem einen Ziel wird das Bahá'í-Leben wesentlich bereichern; er wird die Fähigkeit des Glaubens erhöhen, dem Beitritt in Scharen gerecht zu werden, der schon jetzt stattfindet ...“ 72

„Die Festigung ist ein ebenso wichtiger Teil der Lehrarbeit wie die Verbreitung.... Richtige Festigung ist wesentlich für die geistige Gesundheit der Gemeinde, für den Schutz ihrer Interessen, die Erhaltung ihres guten Rufes und letzten Endes für die Verbreitungstätigkeit selbst.“ 73

„Ehe die Öffentlichkeit nicht in der Bahá'í-Gemeinde ein echtes, funktionierendes Beispiel von etwas Besserem verwirklicht sieht, als sie schon besitzt, wird sie nicht in großer Zahl für den Glauben empfänglich sein.“ 74

„Der Glaube Gottes schreitet nicht gleichmäßig voran. Manchmal ist er der Meeresbrandung bei Flut vergleichbar. Wenn das Wasser auf eine Sandbank trifft, wird es scheinbar zurückgehalten, aber mit einer neuen Welle wogt es voran und überflutet das Hindernis, das es für kurze Zeit aufhielt. Wenn die Freunde in ihrem Bemühen nur nicht nachlassen, dann wird die Summe jahrelanger Arbeit auf einmal sichtbar.“ 75

„Es genügt nicht, die Bahá'í-Botschaft zu verkünden, so wichtig dies auch ist. Es genügt nicht, die Bahá'í-Mitgliederzahl in die Höhe zu treiben, so lebensnotwendig das auch ist. Seelen müssen verwandelt, Gemeinden dadurch gefestigt, neue Lebensmodelle auf diese Weise geschaffen werden. Wandlung ist die eigentliche Absicht der Sache Bahá'u'lláhs, sie liegt aber im Wollen und Bemühen des einzelnen Gläubigen beschlossen, der sie im Gehorsam gegen den Bund erreichen muß.“ 76

„In einer früheren Botschaft haben wir schon darauf hingewiesen, daß das Aufblühen der Gemeinde, insbesondere auf örtlicher Ebene, eine entscheidende Verbesserung der Verhaltensweisen erfordert: jener Verhaltensweisen, durch die der kollektive Ausdruck der Tugenden der einzelnen Mitglieder und die Funktionsweise der Geistigen Räte sich in der Einheit und Freundschaft innerhalb der Gemeinde und in der Dynamik ihrer Aktivitäten und ihres Wachstums zeigen. ...Es schließt die Ausübung gemeinsamer Andachten ein. Daher ist es für das geistige Leben der Gemeinde wesentlich, daß die Freunde regelmäßige Andachtsversammlungen abhalten, in örtlichen Bahá'í-Zentren — dort, wo sie zur Verfügung stehen — oder anderswo, die Wohnungen der Freunde inbegriffen.“ 77

„Wenn beim Lehren der richtige Geist wirksam ist, der nicht nur vom einzelnen, sondern auch von den Geistigen Räten völlige Ergebenheit, Hingabe an die edle Lebensaufgabe und bewußte Lebensführung erfordert, wird der Glaube sprunghaft wachsen.“ 78

2. Entwicklung einer gemeinsamen Vision

„Eine wesentliche Voraussetzung für systematische Aktionen besteht darin, daß die Freunde und ihre Institutionen eine gemeinsame Vision des Wachstums für die Gemeinde und die Region entwickeln, eine Vision, an der alle teilhaben und die ihre Pläne und Durchführung ihrer Projekte lenkt.“ 79

„Ehe man einzelne Entscheidungen treffen kann, muß man über die Ziele, die Natur, das Ausmaß der zu unternehmenden Aktionen eine allgemeine Einigung erzielen. Ein gemeinsamer Wille muß dann als Ergebnis des Konsenses über die einzuschlagende Richtung geschaffen werden.“80

„Handeln, beflügelt vom Vertrauen in den schließlichen Triumph des Glaubens, ist entschieden notwendig für die schrittweise und vollständige Verwirklichung Ihrer Hoffnungen auf die Ausbreitung und Festigung der (Bahá’í)-Bewegung in Ihrem Land. Möge der Allmächtige jeden einzelnen von Ihnen mit Eifer, Entschlossenheit und Glauben erfüllen, Seinen Willen zu tun und Seine Botschaft in Ihrem Land und über seine Grenzen hinaus zu verkünden.“ 81

3. Praktische und systematische Umsetzung der Aufgaben und Ziele

„Obgleich Visionen ihrer Natur nach sich auf der Ebene der Verallgemeinerungen bewegen, so haben wir doch, als wir die Vision des Wachstums entwickelten, schon überlegt, in welchen konkreten Möglichkeiten Ressourcen und Methoden uns zur Verfügung stehen. Bei der Entwicklung von Strategien bringen wir Struktur in diese Visionen und entdecken die Wege, denen wir folgen müssen, um sie zu erreichen...

Anpassung an die Bedürfnisse der Gemeinde bzw. Stadt

Um wirkungsvoll zu sein, muß die Strategie mit dem Erkennen der Bedingungen in der Bahá'í-Gemeinde und in der Gesellschaft entwickelt werden, in der sie existiert. Bei der Entwicklung der Strategien haben die oben genannten Gemeinden sicherlich die Fähigkeiten berücksichtigt, über die sie verfügen...

Entwicklung von Aktionsplänen

Das Internationale Lehrzentrum ist davon überzeugt, daß mangelnde Kontinuität die Erfolge der Bahá'í-Gemeinde in der Welt stark einschränken. Bei der Suche nach einer Verbesserung dieser Kontinuität haben wir es als nützlich erkannt, daß man an Aktionspläne denkt, die aus einer Reihe von parallelen Aktionslinien bestehen. Aktionslinien ihrerseits bestehen aus einer Reihe von Projekten und Aktivitäten, von denen eine auf der anderen aufbaut und den Weg für zukünftige Fortschritte vorbereitet.“ 82

„Die Entwicklung des Glaubens auf der Stufe der regionalen und nationalen Gemeinden erfordert auch systematische Aktionspläne, die gleichzeitig verschiedene Handlungsbereiche betreffen. Unglücklicherweise beschränkt sich Planung oft auf die Aufstellung von Zielen für einen größeren Plan, ... Wir beobachten jedoch, daß viel größere Ergebnisse erzielt werden, wenn das Planen und Durchführen mehr Aufmerksamkeit erhält und systematischer angegangen wird.“83

„Allgemein gesagt, bedeutet es, in allem, was Bahá’í-Dienst anbetrifft, methodisch vorzugehen, ob es sich um das Lehren oder die Administration, um individuelles oder gemeinschaftliches Bemühen handelt. Während individuelle Initiative und Spontaneität ihren Platz haben, legt doch die Notwendigkeit nahe, einen klaren Kopf zu behalten, methodisch, effizient, beständig, ausgewogen und harmonisch zu sein. Systematisierung ist eine notwendige Funktionsweise, die von der Dringlichkeit zum Handeln beseelt ist.84

„Eine Erweiterung des Denkens und Handelns in verschiedenen Aspekten unserer Arbeit würde unsere Erfolgsaussichten vergrößern, unsere erwähnten Verpflichtungen zu erfüllen...

Einbindung aller Gemeindemitglieder unter Berücksichtigung ihrer speziellen Fähigkeiten

In gewissem Sinne bedeutet dies, daß sie (die Gemeinde) geschickter werden muß, ein weites Gebiet von Tätigkeiten zu betreuen, ohne daß sie dabei die Konzentration auf den Haupt-zweck des Lehrens, nämlich Verbreitung und Festigung, verliert. Einheit in der Mannigfaltigkeit der Tätigkeiten wird benötigt, eine Situation, in der sich verschiedene Menschen auf verschiedene Aufgaben konzentrieren und die heilsame Auswirkung im ganzen auf das Wachstum und die Entwicklung des Glaubens zu würdigen wissen, denn eine Person kann nicht alles tun und alle Personen können nicht das gleiche tun.“ 85

Förderung der menschlichen Potentiale

„Das erste Erfordernis der Führung, unter einzelnen wie unter Geistigen Räten, ist die Fähigkeit, die Energien und Kenntnisse einzusetzen, die in den Reihen der Mitglieder vorhanden sind. ... Shoghi Effendi hofft, daß die Geistigen Räte ihr Möglichstes tun werden, Lehrtätigkeiten so zu planen, daß jeder einzelne beschäftigt ist.“ 86

„Der beste Rat ist jener, der die Fähigkeiten der einzelnen Gruppenmitglieder herauszustellen versteht und sie damit beschäftigt hält, in der einen oder anderen Form aktiv daran teilzunehmen, den Glauben zu lehren und die Botschaft zu verbreiten.“87

Förderung der universellen Beteiligung

„Persönliche Initiative ist ein herausragender Aspekt dieser Kraft; daher ist es eine Hauptverantwortung der Institutionen, sie zu schützen und anzuregen.“ 88

„Jeder einzelne Gläubige - ob Mann, Frau, Jugendlicher oder Kind - ist zu diesem Feld des Handelns gerufen; denn von der Initiative, von dem entschlossenen Willen des einzelnen, die Sache zu lehren und ihr zu dienen, hängt der Erfolg der gesamten Gemeinde ab.“ 89

„Von erheblicher Bedeutung sind auch ihre Entschlossenheit, alle Spuren von Entfremdung und Sektierertum aus ihrer Mitte zu tilgen, sowie die Fähigkeit, die Zuneigung und Unterstützung der Freunde unter ihrer Obhut zu gewinnen und so viele Menschen wie irgend möglich in die Arbeit für die Sache Gottes einzubeziehen.“90

Anwendung des Rechts im Bahá’í-Sinne

Das Ziel jeden Geistigen Rates sollte es sein, eine warme und liebevolle Beziehung zu den Gläubigen seiner Gemeinde zu schaffen, so daß er sie wirkungsvoll führen und ermutigen kann, ein tieferes Verständnis der Lehren zu erlangen und ihnen dabei behilflich sein kann, in ihrem persönlichen Verhalten den Bahá’í-Prinzipien zu folgen. Der Rat sollte danach trachten, von den Mitgliedern der Gemeinde als ein liebevolles Elternteil betrachtet zu werden, weise in seinem Verständnis für den unterschiedlichen Reifegrad jener, die seiner Obhut anvertraut sind, voller Mitgefühl bei der Behandlung der Probleme, die als Ergebnis von Unzulänglichkeiten auftreten, immer bereit, sie auf den richtigen Weg zu führen und sehr geduldig, wenn Sie danach streben, die notwendige Veränderung ihres Verhaltens zu erlangen. Eine solche Vorgehensweise ist von der streng verurteilenden Methode, die so oft die Anwendung der Gesetze in der breiten Gesellschaft kennzeichnet, weit entfernt. Die Anwendung des Rechts im Bahá’í-Sinne, die fest im geistigen Prinzip verwurzelt und von dem Wunsch beseelt ist, die geistige Entwicklung der Mitglieder der Gemeinde zu fördern, wird immer mehr als eines der kennzeichnenden und höchst anziehenden Merkmale der Offenbarung Bahá’u’lláhs angesehen werden.

Eine solche Haltung der Zurückhaltung, der Beschränkung und Geduld gegenüber Gläubigen, die sich bemühen, Gewohnheiten und Verhaltensweisen, die sich in den Jahren vor ihrem Eintritt in das Heiligtum der Sache Gottes angeeignet hatten, sollte einen Nationalen Rat nicht der Tatsache gegenüber blind machen, daß es in diesem Stadium der Entwicklung des Glaubens in der Gemeinde durchaus einige Gläubige geben kann, deren Verhalten es erforderlich macht, sie in fester kompromißloser Art und Weise zu behandeln. Der folgende Abschnitt eines Briefes, der im Auftrag des Hüters geschrieben wurde, kann weitläufig zur Anwendung kommen.

„Er meint, daß sich Ihr Rat das Gleichgewicht vor Augen halten sollte, das Bahá’u’lláh festgelegt hat, in anderen Worten - Gerechtigkeit, Belohnung und Bestrafung. Obwohl die Sache noch jung und empfindlich ist und viele Gläubige noch unerfahren sind und deshalb liebevolle Zurückhaltung anstelle harter Maßnahmen angebracht ist, bedeutet dies nicht, daß ein Nationaler Rat unter allen Umständen schändliches Verhalten, offenkundigen Widerspruch gegen unsere Lehren seitens irgendeines der Mitglieder dulden kann, wer immer sie sein und woher immer sie auch kommen mögen.“91

4. Vorbereiten des Neunzehntagefestes/Aufgreifen der Vorschläge des Neunzehntagefestes

„In einem Rundschreiben an die Örtlichen Geistigen Räte wurde vor einigen Jahren des Hüters Anordnung dargelegt, das Neunzehntagefest nach folgendem Programm zu gestalten: Der erste Teil mit ausschließlich geistigem Charakter ist dem Lesen aus heiligen Bahá'í-Schriften gewidmet; der zweite Teil besteht aus einer umfassenden Beratung über die Angelegenheiten der Sache, wobei der Örtliche Geistige Rat die Gemeinde über seine Tätigkeiten unterrichtet, um Vorschläge und Beratung bittet und Botschaften des Hüters und des Nationalen Geistigen Rates übermittelt. Der dritte Teil umfaßt das materielle Fest und das Beisammensein aller Freunde.“ 92

„Wenn das Neunzehntagefest zum gebührenden Erlebnis werden soll, ist außer dem Verstehen der Grundidee auch die Vorbereitung des Festes selbst sowie auf das Fest nötig. Obwohl der Örtliche Geistige Rat von der Verwaltung her für die Durchführung des Festes verantwortlich ist, beauftragt er oft einen einzelnen oder eine Gruppe mit den Vorbereitungen. Diese Vorgehensweise steht in Einklang mit dem für diesen Anlaß so wichtigen Geist der Gastfreundschaft. Die betreffenden Personen können Gastgeber sein, und oft suchen sie Gebete und Texte für den Andachtsteil aus; sie können sich auch um das gesellige Beisammensein kümmern.“ 93

„Es ist nicht nur das Recht, sondern eine sehr wichtige Verantwortung jedes treuen, einsichtigen Gemeindemitgliedes, frank und frei, jedoch mit der nötigen Rücksicht und mit Respekt vor der Autorität des Geistigen Rates, Vorschläge, Empfehlungen oder Kritik zu äußern, wenn dieses Gemeindemitglied aufrichtig meint, daß es dies zur Verbesserung oder Behebung bestimmter Zustände und Entwicklungen in seiner örtlichen Gemeinde tun sollte. Es ist auch die Pflicht des Geistigen Rates, jeder solchen Meinung, die ihm von einem Gläubigen unterbreitet wird, sorgfältige Beachtung zu schenken.“ 94

„Beim Neunzehntagefest ist ein Zeitabschnitt vorgesehen, in dem die Gemeinde ihre Ansichten zum Ausdruck bringen und ihrem Rat Vorschläge unterbreiten kann. Der Rat und die Gläubigen sollten sich auf diese fröhliche Diskussionszeit freuen und sie weder fürchten noch unterdrücken.“ 95

D. Beziehung des Geistigen Rates zur Gemeinde

...der Grundton der Sache Gottes [ist] nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft

1. Haltung des Rates gegenüber der Gemeinde

1.1. Die Geistigen Räte sollten sein wie gute Hirten

„... Die Geistigen Räte haben gegenüber dem einzelnen nicht nur Rechte, sie haben auch bedeutende Pflichten. Sie sollten wie der gute Hirte handeln, den Christus in Seinem bekannten Gleichnis anführt.

Wir haben auch das Beispiel des Meisters vor Augen. Die einzelnen Bahá’í waren organische Bestandteile Seines geistigen Seins. Was dem Geringsten der Freunde widerfuhr /bereitete auch Ihm tiefen Kummer und Sorge...“96

1.2. Der Grundton der Sache ist nicht diktatorisch

„Laßt uns stets daran denken, daß der Grundton der Sache Gottes nicht diktatorische Gewalt, sondern demütige Freundschaft ist, nicht willkürliche Macht, sondern der Geist offener und liebevoller Beratung. Nichts außer dem Geist eines wahren Bahá’í kann je hoffen, die Prinzipien der Gnade und Gerechtigkeit, der Freiheit und Ergebenheit, der Heiligkeit der persönlichen Rechte des einzelnen und der Selbsthingabe, der Wachsamkeit, Verschwiegenheit und Vorsicht einerseits und der Freundschaft, der Unvoreingenommenheit und des Mutes andererseits zu versöhnen.“97

1.3. Die Geistigen Räte müssen Gerechtigkeit üben

„In allen Fällen, die ihm zur Entscheidung vorgelegt werden, muß der Rat in seinen Beschlüssen den Maßstab der Gerechtigkeit anlegen, und muß in allen seinen Beziehungen zur Gemeinde und zur Außenwelt bestrebt sein, Führungsqualitäten an den Tag zu legen...“98

1.4. Wahre Autorität durch Demut und Selbstaufopferung

„Menschen mit wahrer Autorität sind durch ihre Demut und Aufopferung bekannt und zeigen gegenüber den Freunden keine Überlegenheit. Vor einiger Zeit wurde ein Brief geschrieben, in dem erwähnt wurde, daß niemand mit einer anderen Autorität ausgestattet wurde, als der Sache als wahrer Diener der Freunde zu dienen, und dafür ist eigentlich kein Sendschreiben notwendig.

Ein solcher Dienst, wenn er echt und selbstlos ist, bedarf keiner Ankündigung, weder einer Anhängerschaft noch ein schriftliches Dokument.

Laßt den Diener durch seine Taten und durch sein Leben bekannt werden. Unser Ziel sollte es sein, allein bei Gott Wohlgefallen zu finden.“99

1.5 Ausgleich zwischen Effizienz und Liebe in der Administration

„Administrative Effizienz und Ordnung sollten immer von einem gleichen Maß an Liebe, Ergebenheit und geistiger Entwicklung begleitet sein. Beides ist wesentlich. Der Versuch, das eine vom anderen zu trennen, würde bedeuten, den Kern der Sache abzutöten .

Heute, da sich die Sache noch in ihren Anfängen befindet, muß sorgsam darauf geachtet werden, daß nicht bloße administrative Routine den Geist erstickt, der eigentlich den Körper der Administration nähren muß. Der Geist ist ihre treibende Kraft und der motivierende Antrieb ihres Lebens.

Aber wie bereits betont, sind beide, Geist und Form, für eine gesunde und rasche Entwicklung der Administration wesentlich.

Das völlige Gleichgewicht zwischen ihnen aufrecht zu erhalten, ist die wichtigste und einzigartige Verantwortung der Sachwalter des Glaubens.“100

1.6 Demut sollte das Kennzeichen der Ratsmitglieder sein

„Die Haupterfordernisse für jene, die miteinander beraten, sind Reinheit des Beweggrundes, strahlender Geist, Loslösung von allem außer Gott, Hingezogensein zu Seinen göttlichen Düften, Bescheidenheit und Demut vor Seinen Geliebten, Geduld und Langmut in Schwierigkeiten, Dienstbarkeit an Seiner Schwelle. Wenn sie mit gnädigem Beistand diese Eigenschaften erwerben, wird ihnen vom unsichtbaren Reich Bahás der Sieg gewährt.“101

„... bringt reine und gute Taten hervor, zeigt Bescheidenheit und Demut.“102

2. Beziehung der Ratsmitglieder zur Gemeinde und zu einzelnen Freunden

2.1. Verantwortung der Ratsmitglieder

„Die Pflichten jener, die die Freunde frei und vertrauensvoll als ihre Vertreter gewählt haben, sind nicht weniger wichtig und verbindlich als die Verpflichtungen derer, die sie gewählt haben. Ihre Aufgabe ist es nicht vorzuschreiben, sondern zu beraten, und nicht nur untereinander zu beraten, sondern so viel wie möglich mit den Freunden, die sie vertreten. Sie dürfen sich selber in keinem anderen Licht betrachten als dem von ausgewählten Werkzeugen einer wirkungsvolleren und würdigeren Darstellung der Sache Gottes. Sie sollten sich nie dazu verleiten lassen zu glauben, daß sie die Hauptzierde der Körperschaft der Sache sind, anderen an Fähigkeit und Verdienst wirklich überlegen und alleinige Förderer ihrer Lehren und Prinzipien. Sie sollten mit äußerster Demut an ihre Aufgabe herangehen und sich bemühen, durch ihre Aufgeschlossenheit, ihren hohen Sinn für Gerechtigkeit und Pflicht, ihre Aufrichtigkeit, ihre Bescheidenheit, ihre völlige Hingabe an das Wohlergehen und das Interesse der Freunde, der Sache und der Menschheit nicht nur das Vertrauen und die aufrichtige Unterstützung und den Respekt jener zu gewinnen, denen sie dienen sollen, sondern auch deren Achtung und echte Zuneigung. Sie müssen zu jeder Zeit den Geist der Exklusivität und die Atmosphäre der Geheimnistuerei vermeiden, sich von einer überheblichen Haltung freimachen und alle Formen des Vorurteils und der Leidenschaft aus ihren Überlegungen verbannen. Sie sollten, innerhalb der Grenzen weiser Zurückhaltung, die Freunde in ihr Vertrauen ziehen, sie mit ihren Plänen vertraut machen, ihre Probleme und Ängste mit ihnen teilen und ihren Rat und ihre Beratung suchen. Und wenn sie sich, nach leidenschaftsloser, sorgfältiger und herzlicher Beratung im Gebet Gott hinwenden und mit Ernsthaftigkeit und Überzeugung und Mut ihre Stimme abgeben; und der Stimme der Mehrheit gehorchen, von der unser Meister sagt, daß sie die Stimme der Wahrheit ist, die nicht angezweifelt werden darf und immer von ganzem Herzen geltend gemacht werden muß. Dieser Stimme müssen die Freunde herzlich antworten und sie als das einzige Mittel betrachten, das den Schutz und den Fortschritt der Sache sicherstellen kann.“103

„Laßt es jedem forschenden Leser klar machen, daß unter den hervorragenden und heiligen Pflichten, die jenen obliegen, die dazu berufen sind, die Angelegenheiten der Sache in die Wege zu leiten, zu führen und abzustimmen, solche sind, die von ihnen fordern, mit jedem in ihrer Macht stehenden Mittel das Vertrauen und die Zuneigung derer zu gewinnen, für die sie das Vorrecht haben zu dienen. Es ist ihre Pflicht, die Sichtweise, die vorherrschenden Meinungen, die persönlichen Überzeugungen derer, deren Wohl zu fördern ihre feierliche Aufgabe ist, zu erforschen und sich damit vertraut zu machen; es ist ihre Pflicht, ein für alle Mal ihre Ansichten und die allgemeine Führung ihrer Angelegenheiten vom Geruch der Reserviertheit, vom Verdacht der Geheimnistuerei, von der erstickenden Atmosphäre diktatorischer Anmaßung, kurz von jedem Wort und jeder Tat zu reinigen, welchen der Geruch der Parteilichkeit, der Egozentrik und des Vorurteils anhaften könnte. Es ist ihre Pflicht, während sie das heilige und ausschließliche Recht der letzten Entscheidung in Händen halten, zur Diskussion aufzufordern, Informationen herauszugeben, Mißstände auszuräumen, Ratschläge sogar vom bescheidensten und unbedeutendsten Mitglied der Bahá’í-Familie willkommen zu heißen, ihre Beweggründe aufzuzeigen, ihre Pläne darzulegen, ihre Handlungsweise zu rechtfertigen, wenn nötig ihr Urteil zu revidieren, den Geist persönlicher Initiative und Unternehmungsgeistes zu fördern und das Gefühl für die gegenseitige Abhängigkeit und Partnerschaft, für Verstehen und gegenseitiges Vertrauen zwischen sich auf der einen Seite und allen Örtlichen Geistigen Räten und den einzelnen Gläubigen auf der anderen Seite zu fördern.“104

„...Es ist nur zu offensichtlich, daß ein Mitglied unmöglich die auf ihm lastende Verpflichtung wahrnehmen und seine Verantwortungen als Vertreter der Gemeinde erfüllen kann, wenn es nicht an den regelmäßigen Sitzungen seines örtlichen Rates teilnimmt. Mitgliedschaft in einem Örtlichen Geistigen Rat ist in der Tat mit der Verpflichtung und Aufgabe verbunden, in enger Verbindung mit den örtlichen Bahá’í-Aktivitäten zu bleiben und mit der Möglichkeit, regelmäßig an den Sitzungen des Rates teilzunehmen.“105

2.2. Vertrauensbruch durch Preisgabe von Informationen vermeiden

„Als Antwort in Bezug auf die Frage, in welchem Umfang vertrauliche Informationen über einzelne Gläubige anderen Gläubigen zu deren Schutz mitgeteilt werden können, unterbreiten wir die nachfolgenden Überlegungen:

1. Jegliche Information, die einem Ratsmitglied einzig wegen seiner Mitgliedschaft in dem Rat zur Kenntnis kommt, dürfen von diesem Mitglied nicht preisgegeben werden, selbst wenn der Rat später deren Preisgabe beschließen sollte.

2. Der Rat seinerseits muß sorgfältig überlegen, welche Informationen zu recht als vertraulich zu behandeln sind und anderen nicht mitgeteilt werden sollten, und welche Informationen unter besonderen Umständen preisgegeben werden sollten und wie diese Preisgabe erfolgen soll. Sollten vertrauliche Angelegenheiten, welche persönliche Probleme betreffen, auf Anfrage anderen ungehindert zugänglich gemacht werden, wird das Vertrauen der Gläubigen in den Rat und seine Mitglieder offensichtlich zerstört werden.

3. Es muß berücksichtigt werden, daß Menschen sich bessern können und eine tadelnswerte Vergangenheit es einem Gläubigen nicht unmöglich macht, eine bessere Zukunft aufzubauen.

Wir glauben, daß Sie im Rahmen dieser Grundsätze in der Lage sein werden, jede Situation, die zu Ihrer Kenntnis kommt, richtig zu behandeln.

Da jeder Fall eine sorgfältige Behandlung, ein gutes Urteilsvermögen und äußerste Diskretion erfordert, sollten für solche Fälle keine bindenden Regeln festgelegt werden.“106

2.3. Dienstbarkeit als Haltung der Ratsmitglieder

„Vergeßt euer eigenes Selbst und wendet eure Augen eurem Nächsten zu. Richtet eure Kräfte auf all das, was die Erziehung der Menschen fördert. Nichts ist vor Gott verborgen oder könnte es jemals sein. Wenn ihr Seinem Wege folgt, werden Seine unermeßlichen, unvergänglichen Segnungen auf euch herniederströmen.“107

„Wenn du auf Barmherzigkeit siehst, dann gib auf, was dir Nutzen bringt, und halte dich an das, was der Menschheit nützt. Und wenn du auf Gerechtigkeit siehst, dann wähle für deinen Nächsten, was du für dich selbst wählst. Demut erhebt den Menschen zum Himmel des Ruhms und der Macht, Stolz dagegen erniedrigt ihn zu Schmach und Schande.“108

2.4. Sicherung von Einheit unter den Freunden

„Es gibt keine drängendere Aufgabe als die Sicherung vollkommener Eintracht und Freundschaft unter den Freunden, besonders zwischen den örtlichen Räten und den einzelnen Gläubigen.“109

E. Beziehung des einzelnen und der Gemeinde zum Geistigen Rat

1. Haltung gegenüber dem Geistigen Rat

1.1. Respekt und Achtung gegenüber den Nationalen und Örtlichen Geistigen Räten

„Wir sollten den Nationalen und den Örtlichen Geistigen Rat hoch achten, weil sie Institutionen sind, die Bahá’u’lláh gegründet hat. Dieser Grundsatz hat nichts mit Personen zu tun, sondern steht hoch darüber. Es wird ein großer Tag sein, wenn die Freunde innerhalb und außerhalb der Räte zum vollen Verständnis der Tatsache kommen, daß nicht die Einzelpersonen in einem Rat wichtig sind, sondern der Rat als Institution.110

1.2. Bereitschaft, sich völlig an die Entscheidungen und Anweisungen des Rates zu halten

„Wenn der Rat Beschlüsse gefaßt hat, müssen diese von allen, die es angeht, getreulich und bereitwillig durchgeführt werden.“ 111

„Es ist die Pflicht eines jeden, keinen Schritt zu unternehmen, ohne sich mit dem Geistigen Rat zu besprechen, und alle müssen gewißlich mit Herz und Geist seinem Gebot gehorchen und ihm folgen, damit alle Dinge richtig geordnet und wohl geregelt seien. Andernfalls wird jeder nach seinem Gutdünken handeln, wird seinen persönlichen Wünschen folgen und dem Glauben Schaden zufügen.“ 112

„Damit Uneinigkeit und Spaltung vermieden werde, damit die Sache nicht widerstreitenden Auslegungen zum Opfer falle und dadurch ihre Reinheit und ursprüngliche Kraft verliere, damit ihre Angelegenheiten wirkungsvoll und schnell geleitet werden, ist es nötig, daß jeder einzelne gewissenhaft und aktiv an der Wahl dieser Geistigen Räte teilnimmt, sich an ihre Entscheidungen hält, ihre Beschlüsse durchsetzt und aus vollem Herzen mit ihnen zusammenarbeitet bei ihrer Aufgabe, das Wachstum der Bewegung in allen Regionen anzuregen.“113

„...aber ein Bahá’í muß den Mehrheitsbeschluß seines Rates annehmen, indem er erkennt, daß Annahme und Eintracht selbst wenn ein Fehler gemacht wurde das wahrhaft Wichtige ist und daß, wenn wir der Sache richtig, auf Bahá’í Weise dienen, Gott alles, was falsch gemacht wurde, am Ende richtigstellen wird.“ 114

1.3. Gehorsam gegenüber dem Geistigen Rat

„...Der Gehorsam dem Örtlichen Geistigen Rat gegenüber sollte uneingeschränkt und rückhaltlos sein, jene Körperschaft aber sollte ihre Anweisungen in solcher Weise geben, daß der Eindruck vermieden wird, sie werde von diktatorischen Motiven beseelt. Der Geist der Sache Gottes ist ein Geist wechselseitiger Zusammenarbeit, nicht ein Geist der Diktatur.“ 115

1.4. Geduld mit noch unvollkommenen Institutionen

„Die Bahá’í-Administration ist nur die erste Formgebung dessen, was in der Zukunft zum Gesellschaftsleben, zu neuen Gesetzen des Gemeinschaftslebens werden wird. Jetzt beginnen die Gläubigen erst, sie richtig zu erfassen und anzuwenden. Folglich müssen wir Geduld haben, wenn sie uns zuweilen ein wenig befangen und starr in ihren Arbeitsabläufen vorkommt. Dies rührt daher, daß wir etwas überaus Schwieriges, aber überaus Wundervolles lernen: wie man als Bahá’í-Gemeinschaft nach den herrlichen Lehren des Glaubens zusammenlebt“. 116

„Die Freunde müssen Geduld miteinander haben und sich darüber im klaren sein, daß die Sache Gottes noch im Stadium der Kindheit steht und ihre Institutionen noch nicht fehlerfrei arbeiten. Je größer die Geduld, das liebevolle Verstehen und die Nachsicht sind, die die Freunde miteinander und mit ihren Unzulänglichkeiten haben, desto größer wird der Fortschritt der Bahá’í Weltgemeinschaft sein.“117

1.5. Vertrauen in die Fähigkeit eines Geistigen Rates

„Der Geistige Rat mag einen Fehler machen, wenn aber, wie der Meister ausführte, die Gemeinde oder der einzelne Bahá’í sich nicht an die Ratsbeschlüsse halten, ist das Ergebnis noch schlechter, weil die Institution als solche untergraben wird. Sie muß gestärkt werden, damit sie die Prinzipien und Gesetze des Glaubens aufrecht erhält. Er sagt uns, Gott wird richtigstellen, was falsch gemacht wurde. Darauf müssen wir vertrauen und unseren Geistigen Räten gehorchen.“118

„Die Gläubigen sollten den Vorschriften und Anordnungen ihres Geistigen Rates vertrauen, selbst wenn sie nicht davon überzeugt sein sollten, daß diese Beschlüsse gerecht und zweckmäßig sind. Wenn der Rat durch Stimmenmehrheit seiner Mitglieder zu einem Beschluß gekommen ist, sollten die Freunde bereitwillig gehorchen.“ 119

2. Aktivitäten
2.1. Teilnahme an der Wahl des Geistigen Rates

„Am Wahltag müssen die Freunde von ganzem Herzen an den Wahlen teilnehmen, in Einigkeit und gutem Einvernehmen ihre Herzen Gott zuwenden, von allem außer Ihm gelöst sein, Seine Führung suchen und um Seine Hilfe und Gnade flehen.“120

„Von den Wählern wird erwartet, ohne die leiseste Spur von Leidenschaft und Vorurteil, ungeachtet jeder materiellen Rücksicht nur die Namen jener in Betracht zu ziehen, die am besten die notwendigen Eigenschaften fragloser Treue, selbstloser Hingabe, eines wohlgeschulten Verstandes, anerkannter Fähigkeit und reifer Erfahrung in sich vereinen mögen.“ 121

„Sie sollten die Person außer Acht lassen und ihre Aufmerksamkeit ohne Vorurteile, Leidenschaft oder Parteilichkeit auf die Beschaffenheit und Erfordernisse des Amtes richten. Der Rat sollte in jeder Gemeinde die erlesensten, vielfältigsten und fähigsten Elemente repräsentieren.“ 122

„Die Wähler... müssen in Gebet und Ergebenheit und nach Meditation und Nachsinnen gläubige, ernsthafte, fähige und sachkundige Seelen wählen, die der Mitgliedschaft würdig sind.“ 123

„Sie sollten äußerste Wachsamkeit walten lassen, so daß die Wahlen frei, allgemein und durch geheime Stimmabgabe durchgeführt werden. Ränke, Täuschungsmanöver, vorherige Absprachen und Druck jeglicher Art müssen verhindert werden und sind verboten.“ 124

„Indem sie nachdrücklich unterstreichen, wie sehr er [der Wähler] bei den Wahlen seine volle Freiheit bewahren muß, machen sie ihm zur Pflicht, ein aktives, gut unterrichtetes Mitglied der Bahá’í Gemeinde zu sein, in der er lebt. Um bei der Wahl eine weise Auswahl treffen zu können, muß er notwendigerweise in engem ständigen Kontakt zu allen seinen Mitgläubigen stehen, mit allen örtlichen Aktivitäten wie Lehrarbeit, Verwaltung oder andere in Verbindung bleiben und voll und von ganzem Herzen an der Arbeit der örtlichen wie der nationalen Ausschüsse und Räte in seinem Land teilnehmen. Nur auf diesem Wege kann ein Gläubiger ein echtes Gemeinschaftsbewußtsein entwickeln und ein wirkliches Verantwortungsgefühl für Dinge erlangen, welche die Interessen der Sache berühren. So macht das Bahá’í Gemeindeleben jedem ergebenen, aufrichtigen Gläubigen zur Pflicht, ein kluger, gut unterrichteter, verantwortungsbewußter Wähler zu werden, und es gibt ihm gleichzeitig die Gelegenheit, zu einer solchen Stufe emporzuwachsen. Und weil das Kandidaturverfahren die Entwicklung solcher Fähigkeiten bei den Gläubigen verhindert und außerdem Korruption und Vetternwirtschaft herbeiführt, muß es bei allen Bahá’íWahlen voll und ganz fallengelassen werden.“ 125

„ Es ist nicht statthaft, irgendwelche Hinweise auf einzelne Namen zu machen.“ 126

„Hütet euch, hütet euch, daß nicht der faule Geruch in Parteien und Völkern fremder Länder im Westen und ihre verderbten Methoden wie Intrigen, Parteipolitik und Propaganda... je in der Bahá’í Gemeinde um sich greifen, auf die Freunde Einfluß gewinnen und alle Geistigkeit zunichte machen.“ 127

2.2. Sich in Glaubensfragen und persönlichen Angelegenheiten an den Rat wenden und um Führung bitten

„Er glaubt, daß Sie sich in vollstem Vertrauen an Ihren örtlichen Rat wenden und seine Hilfe, seine Empfehlungen suchen sollten. Diese Körperschaften haben die heilige Pflicht, den Gläubigen in jeder Hinsicht, soweit es in ihrer Macht steht und sie darum gebeten werden, zu helfen, zu raten, sie zu schützen und zu führen. Sie (die Gläubigen ) sollten zu ihnen ( den Räten ) gehen, wie ein Kind zu seinen Eltern gehen würde...“ 128

„Alle Angelegenheiten ohne Ausnahme, welche die Interessen der Sache an ... (einem) Ort betreffen, sei es im persönlichen oder im gemeinschaftlichen, sollten ausschließlich dem Geistigen Rat dieses Ortes unterbreitet werden, der darüber entscheiden wird es sei denn, es wäre eine Angelegenheit von nationalem Interesse; in diesem Fall müßte sie dem Nationalen Rat unterbreitet werden.“ 129

„Die Gläubigen sollten lernen, sich häufiger um Rat und Hilfe an ihre Geistigen Räte zu wenden, und dies zu einem früheren Zeitpunkt. „ 130

„Der Meister hat uns oft gesagt, daß wir unter solchen Umständen unsere Freunde und insbesondere die Geistigen Räte befragen und ihren Rat einholen sollten.“ 131

2.3. Offen Kritik, Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung äußern

„Die Bahá’í sind voll berechtigt, ihre Kritik an ihre Geistigen Räte zu richten; sie können ihre Ansichten über lehrpolitische Verfahrensweisen oder über einzelne Mitglieder der gewählten Körperschaften vor dem Geistigen Rat, dem örtlichen oder dem nationalen, freimütig äußern, aber sodann müssen sie die Empfehlung oder den Beschluß des Rates rückhaltlos annehmen, den Grundsätzen entsprechend, die für solche Angelegenheiten bereits in der Bahá’í Verwaltungs und Gesellschaftsordnung niedergelegt sind.“ 132

2.4. Die Bahá’í Administration studieren

„Daß Sie auf das Studium der Verwaltungsordnung Gewicht legen, ist seiner Meinung nach sehr angebracht und von lebenswichtiger praktischer Bedeutung, dient es doch dazu, Ihre ganze Lehrarbeit zu festigen und auf ein klares Ziel zu richten. Ohne das Studium und die Anwendung der Verwaltungsordnung wird das Lehrern der Sache nicht nur gesichtslos, sondern verliert auch an Wirksamkeit und Weite. 133

2.5. Modellcharakter

„Wenn die Erfahrungen der Bahá’í, in welchem Ausmaß auch immer, etwas dazu beitragen können, die Hoffnung auf Einheit des Menschengeschlechts zu stärken, schätzen wir uns glücklich, sie als Studienmodell anzubieten.“ 134

„Die Bahá'í-Gemeinde und die Verwaltungsordnung müssen ständig entwickelt und der Welt als ein lebensfähiges Modell und alternatives Mittel gesellschaftlicher Organisation vorgestellt werden. Dies ist ein ständiger Prozeß. Shoghi Effendi bestätigt in einem Brief seines Auftrags: 'Ehe die Öffentlichkeit nicht in der Bahá'í-Gemeinde ein echtes, funktionierendes Beispiel von etwas Besserem verwirklicht sieht, als sie schon besitzt, wird sie nicht in großer Zahl für den Glauben empfänglich sein.“135

2.6. Für die Arbeit und den Erfolg der Beschlüsse des Rates beten

„Die Freunde sind aufgerufen, dem Örtlichen Geistigen Rat ihre rückhaltlose Unterstützung und Zusammenarbeit zu widmen, zunächst durch die Wahl seiner Mitglieder, und dann, indem sie mit ganzer Kraft seine Pläne und Vorhaben verfolgen, indem sie sich bei Kummer und Schwierigkeiten an ihn wenden, indem sie für seinen Erfolg beten und sich über seine wachsende Wirkung und Ehre freuen. Diese große Kostbarkeit, diese Gabe Gottes in jeder Gemeinde muß gehegt, gepflegt, geliebt und gefördert werden, ihr muß gehorcht und für sie gebetet werden.“136

3. Neunzehntagefest

3.1. Vorschläge und Empfehlungen an den Geistigen Rat weitergeben

„Es ist nicht nur das Recht, sondern eine sehr wichtige Verantwortung jedes treuen, einsichtigen Gemeindemitgliedes, frank und frei, jedoch mit der nötigen Rücksicht und Respekt vor der Autorität des Geistigen Rates, Vorschläge, Empfehlungen oder Kritik zu äußern, wenn dieses Gemeindemitglied aufrichtig meint, daß es dies zur Verbesserung oder Behebung bestimmter Zustände oder Entwicklungen in seiner örtlichen Gemeinde tun sollte. Es ist auch die Pflicht des Geistigen Rates, jeder solchen Meinung, die ihm von einem Gläubigen unterbreitet wird, sorgfältige Beachtung zu schenken. Die beste Gelegenheit dazu ist das Neunzehntagefest, das neben seiner geselligen und seiner geistigen Seite verschiedenen administrativen Notwendigkeiten und Erfordernissen der Gemeinde, vor allem der Notwendigkeit offener, konstruktiver Kritik und der Beratung der Angelegenheiten der örtlichen Bahá’í

Gemeinde, Rechnung trägt. Aber es muß wiederum betont werden, daß jede negative Kritik und jede Diskussion, welche die Autorität des Geistigen Rates als Institution untergraben könnte, streng vermieden werden muß. Andernfalls ist die Ordnung der Sache selbst gefährdet, und in der Gemeinde herrschen Verwirrung und Uneinigkeit.“137

„Die Bahá’í müssen lernen, Persönlichkeiten zu vergessen und die sehr menschliche Neigung überwinden, Partei zu ergreifen und für die so gewählte Partei zu kämpfen. Sie müssen auch lernen, von dem hohen Grundsatz der Beratung wirklich Gebrauch zu machen. Bei den Neunzehntagefesten ist für die Gemeinde eine Zeit festgesetzt, zu der sie ihrem Rat Ansichten vortragen und Vorschläge machen soll; der Rat und die Gläubigen sollten diesem beglückenden Zeitabschnitt der Beratung erwartungsvoll entgegensehen und ihn weder fürchten noch fallenlassen. Ebenso sollten die Mitglieder des Rates ihre Beschlüsse ausführlich besprechen und dabei den Interessen der Sache den Vorrang geben, nicht den Persönlichkeiten; der Wille der Mehrheit ist entscheidend.“ 138

F. Aufgaben des Vorsitzenden

Die Mitglieder des Rates sollen in völliger Einheit Richtlinien für die Sitzungen und Beratungen festlegen und der Vorsitzende soll für ihre Beachtung sorgen.

1. Die Doppelrolle des Vorsitzenden
1.1 Leiter der Beratung
• Vertrautsein mit dem Geist der Beratung
• Vertrautsein mit den vorangegangenen Beratungen

• Vertrautsein mit dem Umgang von auftretenden Problemen

• ist verantwortlich, daß das Verbot des Streitens beachtet wird

• sorgt für das Einhalten des zeitlichen Rahmens
• sorgt für Aufschub von Themen, wenn notwendig
• sorgt für den nächsten Sitzungstermin
• schließt die Sitzung
1.2 Teilnehmer der Beratung

• Der Vorsitzende hat keine besonderen gesetzgeberischen Befugnisse

• Der Vorsitzende hat wie jeder Beratungsteilnehmer die Pflicht, seinen eigenen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen

• Er hat die gleichen Befugnisse bei der Abstimmung wie die anderen Ratsmitglieder

2. Aufgaben des Vorsitzenden im Geistigen Rat
• Lenkung des Beratungsablaufs
Möglicher Ablauf einer Beratung
Gebete zu Beginn, z.B. Gebete Nr. 184;187
Stellt die Beschlußfähigkeit fest

Verabschiedung der Tagesordnung (gemäß Rahmenvorschlag des NGR)

Verabschiedung des letzten Protokolls
Beratungsverlauf entsprechend der Tagesordnung
Einigung über die Fakten

Eingehende Beratung unter universeller Beteiligung

Herbeiführung einer Entscheidung
Festlegen des nächsten Sitzungstermins

Gebete zum Sitzungsende, z.B. das Abschlußgebet Gebete Nr. 188

• achtet auf die Einhaltung der Tagesordnung
• fördert die universelle Beteiligung

• achtet darauf, daß alle der Beratung folgen können

• faßt bei komplexen Themen die Beratungsbeiträge zusammen

• unterbindet Ausschweifungen und nicht zum Thema passende Beiträge

• ermutigt zurückhaltende Freunde

• fördert die Atmosphäre einer konfliktfreien Beratung

• stellt sicher, daß die Beschlüsse der Sitzungen vom Sekretär aufgenommen und niedergeschrieben werden

• formuliert eine Beschlußvorlage, indem er
einen Konsens feststellt oder
durch eine Abstimmung feststellen läßt

• übernimt die Gesprächsführung bei eingeladenen Gästen (Nicht-Ratsmitglieder); während dieser Zeit findet keine Beschlußfassung des Geistigen Rates statt

3. Aufgaben des Vorsitzenden auf dem Neunzehntagefest

• entweder der Vorsitzende oder ein benannter Vertreter leitet die Beratung

• erläutert die Ratsbeschlüsse
• bittet um Vorschläge

• läßt abstimmen, ob es sich um eine Empfehlung des Neunzehntagefestes handelt

4. Aufgaben des Vorsitzenden bei auftretenden Konflikten und Störungen der Einheit

• Anstrengungen unternehmen, um die Einheit während der Beratung wieder herzustellen durch:

Unterbrechung des Beratungsablaufs
Hinwendung zu Gott durch Gebete
Beenden des zu Konflikten führenden Themas

• bei erfolglosen Bemühungen Abbruch der Sitzung durch ein Gebet

• Es sind alle nur denkbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Voraussetzungen zu erreichen, damit eine weitere Sitzung durch den Vorsitzenden oder durch drei Rats-Mitglieder erneut einberufen werden kann. Für diesen Prozeß sollten sich alle Ratsmitglieder verantwortlich fühlen

• Ggf. Kontaktaufnahme zu Assistenten bzw. Hilfsamtsmitgliedern

5. Vertretung des Geistigen Rates nach außen (vereinsrechtlich)

G. Aufgaben des Sekretärs
1. Information

Der Sekretär ist das Bindeglied zwischen der Gemeinde und dem Geistigen Rat

• Mitteilungen an die Gemeinde über Veranstaltungen, Lehrprojekte, Neunzehntagefeste

• Durchsicht der Ausschussprotokolle zur Beratung beim Rat

• Empfang und Beantwortung von Schreiben (Siehe Aufgabe 1)

• Übersicht über alle offenen Beratungspunkte und Stand der Umsetzung

• Führen der Mitgliederkartei
• Führen der Interessentenliste
• Ausstellen von Geburts- und Heiratsurkunden

• Ergänzung der Akten des Geistigen Rates und Archivführung

• Vertrautsein mit dem Handbuch für die Geistigen Räte

• Langfristige Chronologie aller Rats - Beschlüsse

2. Vorbereitung

Der Sekretär sorgt für eine effektive Vorbereitung der Ratssitzungen und des administrativen Teils des Neunzehntagefestes

• Einladung zur Ratssitzung auf Bitte des Vorsitzenden, dreier Ratsmitglieder oder aufgrund des Rats-Beschlusses

• Aufstellen der Tagesordnung nach dem Muster des Nationalen Geistigen Rates oder nach dem Muster des Örtlichen Geistigen Rates

• Vorarbeiten zur jährlichen Wahl des Geistigen Rates zum 1.Ridvantag am 21.April

• fristgerechte schriftliche Einladung mit der Möglichkeit der Briefwahl

• Aufstellen eines Entwurfs des Jahresberichts zur Beratung durch den Rat

• Selbständiges Sammeln von Fakten zu Punkten der Tagesordnung

• Ablauf und Qualität der Beratung in der Rats-Sitzung hängen von der gewissenhaften Vorbereitung durch den Sekretär ab.

• Verschicken wichtiger Unterlagen an die Ratsmitglieder vor der Ratssitzung

• Vorlegen der Empfehlungen aus dem Neunzehntagefest

• Kontrolle von Bahá’í - Ausweisen von auswärtigen Besuchern interner Bahá’í–Veranstaltungen

• Vorbereitung des administrativen Teils des Neunzehntagefestes

• Berücksichtigung vereinsrechtlicher Aspekte
3. Ausführung

Der Sekretär handelt selbständig innerhalb eines vom Geistigen Rat gesetzten Rahmens

• Führen eines Beschlußprotokolls während der Sitzung

• Schreiben und Beantworten von Briefen, im allgemeinen ohne Rücksprache mit dem Rat, jedoch im vorgegebenen Rahmen des Rates.

• Bei Eilbedürftigkeit unternimmt der Sekretär geeignete Schritte, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

• Unterrichten über Beschlüsse des Rates im zweiten Teil des Neunzehntagefestes.

• Unterbreiten der eingegangenen Nachrichten beim zweiten Teil des Neunzehntagefestes in effektiver Weise.

• Notieren der Vorschläge aus dem Neunzehntagefest

• dabei festhalten, ob es sich um den Vorschlag eines einzelnen oder um einen Kollektivvorschlag handelt

4. Entlastung und Vertretung des
Sekretärs

Der Sekretär kann durch einen Ratsbeschluß entlastet werden

· bei Krankheit oder längerer Abwesenheit
· bei Arbeitsüberlastung

· durch Delegation von Aufgaben z.B. Protokollschreibung

· durch Hilfsmittel wie Computer
5. Übung

Dem Theaterstück „Beratung im Geistigen Rat“ von Ruhíyyih Khanum sind die beiden folgenden Briefe entnommen.

Aufgabe 1

Bitte lesen Sie die Briefe und sprechen Sie über die Wirkung, die sie hervorrufen.

Sehr geehrte Frau Panzer!

Der Geistige Rat hat mich beauftragt, Ihnen klarzumachen, daß der Bahá’í-Saal schlecht in Ordnung gehalten wird, daß Blumen nur notdürftig angeordnet werden oder ganz fehlen und daß beim letzten Neunzehntagefest um 8 Uhr niemand da war, der den Freunden die Türe geöffnet hätte. Bitte sehen Sie und Ihr Ausschuß zu, daß dies in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Elisabeth Frisch, Sekretärin
Liebe Frau Panzer!

Ihr Ausschuß hat dieses Jahr eine der so wichtigen Verantwortlichkeiten und Vorrechte in der Bahá’í-Gemeinde inne. Die ansprechende Erscheinung unseres Bahá’í-Saales kann ein erster günstiger Eindruck auf Interessenten sein, die kommen, um von den Heiligen Lehren zu hören. Deshalb nimmt der Geistige Rat warmen Anteil daran und möchte Ihnen das Jahr über bei Ihrer Arbeit behilflich sein.

Bitte achten Sie und die anderen Mitglieder des Veranstaltungsausschusses bei Ihrer Tätigkeit auf folgende Punkte: Peinliche Sauberkeit, geschmackvolle Ordnung und passende Aufmachung, anheimelnde Blumenauswahl und natürlich ein Vertreter Ihres Ausschusses in Bereitschaft, der den Saal um 8 Uhr öffnet und die Freunde und Neuankömmlinge begrüßt.

Seien Sie versichert, daß nicht nur der Geistige Rat, sondern auch die Gemeinde und die Gäste sich stets über jedes bißchen mehr an Aufmerksamkeit freuen werden, die Ihr Ausschuß dem Bahá’í-Raum schenkt, in dem doch der Geist des Meisters selbst zu Gast ist.

Mit herzlichen Bahá’í-Grüßen
Der Geistige Rat Sekretärin
Aufgabe 2

Stellen Sie sich bitte vor, es ist Neunzehntagefest. Der Sekretär nimmt zu Beginn des administrativen Teils einen Berg Post aus der Tasche, öffnet die Briefe und beginnt vorzulesen. Das dauert eine geraume Zeit und Sie werden langsam ungeduldig, denn Sie möchten noch Vorschläge unterbreiten und gemeinsam mit den anderen Freunden beraten.

? Beraten Sie bitte, wie der Sekretär auf effektive Weise die Post bzw. Mitteilungen an die Gemeinde weitergeben kann, damit das Neunzehntagefest nicht zu einer Info-Börse sondern zu einem Beratungsforum wird.

H. Aufgaben des Rechners

1. Pflicht der Institutionen, zum Spenden zu erziehen

Während die Freunde die heilige Verpflichtung und das Vorrecht besitzen, an den Fonds zu spenden, hat jeder örtliche und Nationale Rat ebenso die unausweichliche Pflicht, sich selbst und die Gläubigen zu den geistigen Prinzipien zu erziehen, die mit den Bahá’í Spenden verknüpft sind, einfache Methoden für die Förderung des Spendenflusses und effektive Verfahren zu ersinnen, um die weise Verwendung der Fonds des Glaubens zu gewährleisten. Die folgenden Kommentare und Vorschläge wurden auf Wunsch des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zusammengestellt und werden den Nationalen Geistigen Räten übermittelt, um sie bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

... Da die Umstände von Land zu Land verschieden sind, muß jeder Nationale Geistige Rat seine Aktionen zur Erziehung der Gläubigen und zur Entwicklung des Fonds an die Bedingungen seines Jurisdiktionsbereichs anpassen.

In vielen Teilen der Welt können Spenden von Produkten und handwerklichen Erzeugnissen eine große, kraftvolle Quelle regelmäßiger Spenden sein, zu denen ohne weiteres ermutigt werden kann, wobei geeignete Richtlinien für das Sammeln, den Verkauf und die Verwendung der Gewinne zu treffen sind.

Spendenzusagen können als Mittel zur Ermutigung zum Spenden nützlich

sein, ebenso, um den Freunden die finanziellen Bedürfnisse der Sache ins Bewußtsein zu rufen. Diese Methode kann besonders in Fällen von Nutzen sein, wo Geistige Räte eine größere Aufgabe zu erfüllen haben, wie z.B. die Errichtung eines Haziratu'l Quds oder die Einrichtung einer Tutorial-Schule, und deshalb im voraus eine Vorstellung darüber haben müssen, ob der Fonds für dieses Projekt verfügbar ist. In jedem Falle wäre es absolut entgegen den Bahá’í Prinzipien, irgendeinen Druck beim Aufruf für Spendenzusagen auszuüben oder bei der Bemühung, sie einzusammeln. Wenn eine Spendenzusage gegeben wurde, ist es erlaubt, den Spender vertraulich an seine einmal geäußerte Spendenabsicht zu erinnern und höflich nachzufragen, ob es ihm möglich ist, sein Versprechen einzulösen, aber die Räte müssen sich dessen bewußt sein, daß solche Zusagen im rechtlichen Sinne keine Verpflichtung darstellen; ihre Einhaltung ist eine reine Gewissensfrage. Listen derjenigen, die Spendenzusagen geben, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Der geliebte Hüter hat erklärt, daß die allgemeinen und nationalen Interessen der Sache Vorrang vor den örtlichen haben; dementsprechend sind Spenden an örtliche Fonds zweitrangig in bezug auf nationale Fonds. Jedoch hängt die Stabilität Nationaler Räte von der Stärke der Örtlichen Geistigen Räte ab, und im Hinblick auf die Erziehung der Freunde in bezug auf die Bedeutung des Fonds ist es oft sehr zweckmäßig und effektiv, sich zunächst auf die Entwicklung der örtlichen Fonds und auf das gute Funktionieren der Örtlichen Geistigen Räte zu konzentrieren. Wenn die Freunde einmal das Prinzip verstanden haben und von der Erfahrung auf örtlicher Ebene gelernt haben, werden sie um so leichter die Bedeutung des Nationalfonds und die Arbeit des Nationalen Geistigen Rates verstehen.

Bezüglich der örtlichen Fonds wird vorgeschlagen, daß bis zu dem Zeitpunkt, da die Freunde die Gewohnheit, regelmäßig und großzügig zu spenden, entwickelt haben, jeder örtliche Rat mit einer großen Gemeinde einen kleinen Ausschuß ernennen könnte, um den örtlichen Rechner in seinen Pflichten zu entlasten. Solche Ausschüsse könnten nach Beratung mit dem Hilfsamtsmitglied oder Assistent für diesen Bereich ernannt werden. Bei der Ernennung der Mitglieder dieser Ausschüsse muß mit großer Sorgfalt vorgegangen werden; sie müssen sowohl vertrauenswürdig als auch gewissenhaft sein und vom Bewußtsein erfüllt, daß es wichtig ist, die Spenden zum Fonds vertraulich zu behandeln.139

2. Die Rolle eines Treuhänders

Die Tablets Bahá'u'lláhs machen uns deutlich, in welcher Art und Weise materieller Reichtum in der Vergangenheit die Religion entehrte und Er zog es für den Glauben vor, lieber alle materiellen Vorteile zu opfern, als dessen Würde und Reinheit auch nur in geringstem Maße zu beschmutzen. Für alle Zeiten liegt darin eine Warnung für alle Bahá’í-Institutionen.

Der Rechner des Örtlichen Geistigen Rates nimmt die Aufgabe eines Treuhänders wahr. Die erste Bedingung für alle, die Verantwortung für die Verwaltung der Bahá’í-Fonds tragen, ist Vertrauenswürdigkeit. Diese ist, wie Bahá’u’lláh hervorgehoben hat, eine der grundlegendsten und wesentlichsten aller menschlichen Tugenden, und ihre Beachtung hat einen direkten und tiefgreifenden Einfluß auf die Bereitschaft der Gläubigen, zum Fonds beizutragen.

„O Menschen! In den Augen Gottes ist heute die Vertrauenswürdigkeit das prächtigste Gewand. Jedwede Gnade und Ehre soll der Seele zuteil werden, die sich mit dieser vornehmsten aller Zierden kleidet.“140

„Der erste, grundsätzliche Zweck, der der Schöpfung zugrunde liegt, war seit jeher und wird auch künftig kein anderer sein als das Sichtbarwerden von Vertrauenswürdigkeit und Frömmigkeit, von Aufrichtigkeit und Wohlwollen unter den Menschen, denn diese Eigenschaften sind die Ursache von Frieden, Sicherheit und Ruhe. Gesegnet ist, wer solche Tugenden besitzt.“141

„...Auch wenn der Rechner eines Geistigen Rates Bahá’í-Gelder vorübergehend auf seinen Namen laufen läßt, muß er die größte Sorge darauf verwenden, daß er seine eigenen Gelder niemals mit denen des Glaubens vermengt oder daß er das Geld des Glaubens den Launen des Zufalls aussetzt, die jeden von uns heimsuchen können.“142

„Der Rechner ist zu größter Verschwiegenheit hinsichtlich der eingegangenen Spenden verpflichtet und hat gewissenhaft darauf zu achten, daß die Mittel nur nach den Grundlagen der gültigen Satzung des Rates verwaltet und ausgegeben werden dürfen. Dabei hat er unbedingt auf die Zweckbestimmung des Spenders zu achten. Obwohl jeder Spender das Recht hat, den beabsichtigten Zweck einer jeden Spende von Geld oder Vermögen zu bestimmen, so ist der Rat nicht verpflichtet, eine solche Spende anzunehmen, wenn ihm dies untunlich oder nicht weise erscheint. Wenn nach einer Beratung mit dem Spender keine Einigung erzielt werden kann, die der Rat für notwendig hält, oder wenn es ihm nicht möglich ist, die angegebene Spende für einen nützlicheren Zweck bestimmen zu lassen, so sollte der Beitrag dem Spender zurückgegeben werden.“ 143

Dem Rechner obliegt es, anhaltende Anstrengungen zu unternehmen, um die universelle Beteiligung beim Spenden zu erhöhen. Die Rechner sind aufgerufen, ein tieferes Bewußtsein der geistigen Verpflichtung eines jeden Gläubigen ins Leben zu rufen, regelmäßig zu den Bahá’í-Fonds beizutragen. Wie Shoghi Effendi in den frühen Jahren seines Amtes schrieb, ist es „die geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahá'u'lláhs, der den Fortschritt Seiner Sache wünscht, frei und großzügig zur Vermehrung des Fonds beizutragen“.

3. Förderung der universellen Beteiligung beim Spenden

Die begeisterte Energie, mit der sich die Gläubigen in der ganzen Welt unter der hingebungsvollen Führung ihrer Nationalen Geistigen Räte erhoben haben, um den Anforderungen des Planes zu entsprechen, birgt günstige Vorzeichen für die riesige Ausbreitung, zu der aufgerufen wurde. Wir bitten Sie nun, Ihre Kräfte und Gedanken mit gleicher Begeisterung auf die Erfordernisse der universellen Teilnahme zu lenken.

In derselben Botschaft erläuterten wir die Bedeutung der universellen Teilnahme: „...das hingebungsvolle Bemühen eines jeden Gläubigen zu lehren, das Bahá’í Leben zu leben, für den Fonds zu spenden und insbesondere das beharrliche Bestreben, mehr und mehr die Bedeutung der Offenbarung von Bahá’u’lláh zu erkennen. In den Worten unseres geliebten Hüters: 'Eines, und nur eines wird unfehlbar und mit Gewißheit den unzweifelhaften Sieg der Heiligen Sache sichern, nämlich das Maß, in dem unser persönliches, inneres Leben und unsere privaten Neigungen vielfältig den Glanz dieser ewigen von Bahá’u’lláh verkündeten Prinzipien widerspiegeln.'

„Betrachte die Welt als einen menschlichen Körper“, schrieb Bahá’u’lláh an Königin Viktoria. Wir können sicherlich die Bahá’í-Welt, die Armee Gottes, in derselben Weise betrachten. Im menschlichen Körper muß jede Zelle, jedes Organ und jeder Nerv seine Rolle spielen. Wenn sie das tun, ist der Körper gesund, kräftig, strahlend und bereit für jede Forderung, die an ihn gestellt wird. Keine noch so niedrige Zelle lebt außerhalb des Körpers, ob sie ihm nun dient oder von ihm empfängt. Dies trifft auch auf den Körper der Menschheit zu, in dem Gott „jedes, auch das geringste Wesen mit Fähigkeiten und Talenten ausgestattet hat“, und gilt vor allem für den Körper der Bahá’í-Weltgemeinde, denn dieser Körper ist bereits ein Organismus, vereint in seinen Bestrebungen, verbunden in seinen Methoden, Beistand und Bestätigung aus derselben Quelle suchend und erleuchtet von dem bewußten Erfassen seiner Einheit. Deshalb ist in diesem organischen, göttlich geführten, gesegneten und erleuchteten Körper die Teilnahme eines jeden Gläubigen von äußerster Wichtigkeit und stellt eine Quelle der Leistungsfähigkeit und Lebenskraft dar, wie sie uns bis jetzt noch nicht bekannt war. Denn so ausgedehnt und tiefgreifend die Teilnahme an der glorreichen Arbeit der Sache auch war, wer würde behaupten wollen, daß es jedem einzelnen Gläubigen gelungen ist, seine oder ihre vollste Befriedigung im Leben der Sache zu finden? Die Bahá’í Weltgemeinde, die wie ein gesunder neuer Körper wächst, entwickelt neue Zellen, neue Organe, neue Wirkungsmöglichkeiten und Kräfte je mehr sie ihrer Reife zudrängt, dabei wird jede Seele, die für die Sache Gottes lebt, von dieser Sache Gesundheit, Gewißheit und die überfließenden Gnadengaben Bahá’u’lláhs erhalten, die durch Seine göttlich niedergelegte Ordnung ausströmen.

Zusätzlich zum Lehren kann jeder Gläubige beten. Jeder Gläubige kann sich bemühen, sein „persönliches, inneres Leben“ und seine „privaten Neigungen vielfältig den Glanz dieser ewigen von Bahá’u’lláh verkündeten Prinzipien widerspiegeln“ zu lassen. Jeder Gläubige kann für den Fonds spenden. Nicht alle Gläubigen können öffentliche Vorträge halten, nicht alle sind aufgerufen, bei den administrativen Institutionen zu dienen. Aber alle können beten, ihren eigenen geistigen Kampf austragen und für den Fonds spenden. Wenn jeder Gläubige diese heiligen Pflichten erfüllt, werden wir über den Zuwachs an Kraft erstaunt sein, der sich dem ganzen Körper mitteilt und der seinerseits weiteres Wachstum und die Ausgießung größerer Segensfülle auf uns alle hervorruft.

Das wirkliche Geheimnis der universellen Teilnahme liegt in dem vom Meister oft geäußerten Wunsch, daß die Freunde sich lieben, sich ständig gegenseitig ermutigen, zusammenarbeiten, wie eine Seele in einem Körper sein sollten, und wenn sie das tun, daß sie dann ein wirklicher, organischer, gesunder Körper werden, der vom Geist erleuchtet und belebt wird. In einem solchen Körper werden alle Teile geistige Gesundheit und Lebenskraft vom Organismus selbst erhalten, und die vollkommensten Blüten und Früchte werden hervorgebracht werden. 144

In diesem Zusammenhang sind Anstrengungen und Überlegungen vorzunehmen, das Bewußtsein für die universelle Beteiligung beim Spenden sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Jugendlichen und Kindern zu entwickeln.

4. Annahme der Spenden nur von Bahá’í im Besitz der administrativen Rechte

Spendengelder dürfen nur von Bahá’í angenommen werden, die im Besitz der administrativen Rechte sind. Nicht-Bahá’í dürfen nicht zum Bahá’í-Fonds spenden.

Die Annahme von Spenden müssen verweigert werden, wenn sich herausstellt, daß das Geld auf unwürdige Art und Weise erworben wurde.

4.1 Prinzip der Annahme von Spendengeldern nur von erklärten Bahá’í

„Einer der unterscheidenden Wesenszüge der Sache Gottes ist das Prinzip der Nichtannahme finanzieller Spenden für ihre eigenen Zwecke von Nicht-Bahá’i, die Speisung der Bahá'í Fonds ist eine Gnade, die Bahá'u'lláh Seinen erklärten Anhängern vorbehalten hat. Diese Gnade legt die volle Verantwortung für die finanzielle Unterstützung des Glaubens allein auf die Gläubigen.“ 145

4.2 Keine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá'í

„Unter keinen Umständen sollten die Gläubigen irgendeine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá’í annehmen, die im Zusammenhang mit den besonderen administrativen Tätigkeiten des Glaubens stehen... Die Begründung ist eine zweifache: erstens sind die Institutionen ... in ihrer Natur nach Gaben Bahá'u'lláhs an die Welt und zweitens würden sich die Bahá’í in unvorhergesehene Verwicklungen und Schwierigkeiten mit anderen verstricken...“ 146

5. Verwendungszweck der Spenden

Die Sache braucht für ihre Aufgabe unsere Spenden, sie sind das Lebensblut des Glaubens. Der einzelne hat das Recht zu bestimmen, für welchen Zweck er zu spenden gedenkt. Diese Bestimmung ist verbindlich für den Rechner. Eine nicht zweckgebundene Spende jedoch ermöglicht dem Rechner die größte Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der notwendigen Ausgabe. Grundsätzlich werden die Spenden für die nachfolgenden Zwecke ausgegeben:

1. Zur Entwicklung des Weltzentrums als autorisierte göttliche Führung

2. Zur Steigerung des Ansehens des Glaubens in der Welt (Häuser der Andacht)

3. Zur Fortsetzung der sozialen und ökonomischen Entwicklungsprogramme (praktische Darstellung, Vorführung und Nutzen für den Glauben)

4. Zur Verstärkung in der Verkündigung vom Königreich Gottes auf Erden; dadurch weiteres Hervortreten des Glaubens aus der Verborgenheit

Literaturverzeichnis

* ‘Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften, Bahá’í-Verlag 1992

* ‘Abdu’l-Bahá, Sendschreiben zum Göttlichen Plan, Bahá’í-Verlag 1989

* ‘Abdu’l-Bahá, The Promulgation of Universal Peace, Bahá’í-Publishing Trust, Wilmette 1982

* Bahá’í-Versammlungen und Neunzehntagefest, Aus Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis, zusammengestellt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit, Bahá’í-Verlag 1978

* Bahá’u’lláh, ‘Abdu’l-Bahá, Dokumente des Bündnisses. Das Buch des Bundes. Das Testament, Bahá’í-Verlag 1989

* Beratung, Eine Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit aus Schriften Bahá’u’lláhs, ‘Abdu’l-Bahás und Shoghi Effendis und aus Botschaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, Bahá’í-Verlag 1979

* Botschaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, Bahá’í-Verlag 1981,Band I-IV

* Der Vierjahresplan 1996 - 2000 der deutschen Bahá’í-Gemeinde sowie Botschaften des Universalen Hauses der Gerechtigkeit. Herausgegeben vom Nationalen Geistigen Rat der Bahá’í in Deutschland e.V.

* Shoghi Effendi, Bahá’í Administration, Bahá’í Publishing Trust, Wilmette 1968

* Shoghi Effendi, Die Weltordnung Bahá’u’lláhs, Bahá’í-Verlag 1977

* Shoghi Effendi, Zum Geben, Auszüge aus Briefen des Hüters über Bahá’í-Fonds und Beiträge, Bahá’í-Verlag 1976

* Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, Aus Schriften von Bahá’u’lláh,

* ‘Abdu’l-Bahá und Shoghi Effendi, zusammengestellt vom Universalen Haus der Gerechtigkeit, Bahá’í-Verlag 1975

* Hermann Grossmann, Der Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde. Bahá’í-Verlag 1994

* Handbuch für Geistige Räte, Loseblattsammlung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Deutschland

* Helen Hornby, Lights of Guidance, Bahá’í Publishing Trust India

* Keenness of Vision, Reference Material for Auxiliary Board Members and Assistants. Prepared by the Continental Board of Counsellors in Europe, London 1994 (liegt auch in deutscher Übersetzung als Loseblattsammlung vor)

* John E. Kolstoe, Consultation, A Universal Lamg of Guidance, George Ronald 1988

* Bahá’í Informationen 10; Beratung Schlüssel zu kreativem Entscheiden von Penelope Graham Walker; Bahá’í-Verlag 1982-139

* Iradj Pourrahimi, Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen. Erfordernisse und Methoden zur Konfliktlösung, Im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Österreich zusammengestellt, März 1995

* Principles of Bahá’í Administration, A Compilation, Bahá’í Publishing Trust, London 1973

* Adib Taherzadeh, Treuhänder des Barmherzigen - Der Dienst im Geistigen Rat, Bahá’í-Verlag 1994

Zusätzliches Material zur weiteren Vertiefung

1. Die Entwicklung der Gemeinde zu einer Einheit von ‘Amatu’l-Bahá Rúhíyyih Khánum [Entwick.rtf] 147

2. Die Örtlichen Geistigen Räte (Zusammenstellung aus dem Siebenjahresplan) [Plan7.rtf]

3. Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden; ein Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit; Februar 1993 [Funktion.rtf]

4. Die Stufe des Örtlichen Geistigen Rates; seine Pflichten und Aufgaben (aus Klare Visionen) [Stufe.rtf]

Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden; ein Memorandum der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit; Februar 1993 [Funktion.rtf]

Die Stufe des Örtlichen Geistigen Rates; seine Pflichten und aufgaben (aus Keenness and Vision) [Stufe.rtf]

5. Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates. Eine Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Oktober 1980 [Teilnahm.rtf]

6. „The Power of Action“ - eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung vom September 1994. [Power.rtf]

7. Weitere Grundlagen für die Arbeit des Rechners und seines Ausschusses [GrundRe.rtf]

8. Informationen über die verschiedenen Fonds [Fonds.rtf]

9. Der Patenschafts-Fonds – eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit [Paten.rtf]

10. Wege zu geistigem Reichtum von Günter Nicke [WegReich.rtf]

11. Einzelne und Institutionen im Umgang mit Problemen. Erfordernisse und Methoden zur Konfliktlösung; Im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Österreich; März 1995 [Probleme.rtf]

12. Die Kunst der Beratung: Aus dem Amerikanischen „Assemblies: 'Taking Counsel Together,“, erschienen in: US Bahá’í News, November 1984, [KunstBer.rtf]

13. Theaterstück: Beratung im Geistigen Rat – von ‘Amatu’l-Bahá Rúhíyyih Khánum [Theater.rtf]

14. Den Mashriqu’l-Adhkár als geistige Institution sehen, die in jedem Dorf und in jeder Stadt aufzubauen ist. von Sean McGinn. [Mashriq.rtf]

15. Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1973 [UhgVerf.rtf]

16. Satzung des Örtlichen Geistigen Rates [GR_Satzu.rtf]

Dieses Material ist auf einer Diskette verfügbar, die über die jeweiligen Hilfsamtsmitglieder bezogen werden können.

(Dokumente im RTF-Format komprimiert als WIN-ZIP-Datei.)

Zusammengestellt im Auftrag des Hilfsamtes von Deutschland

Mitwirkende:
Shahab Behjat,
Firouz Foroutan,
Melanie Foroutan,
Martin Herman-Tönnis,
Dr. Salvador Herrador,
Ursula Herrador,
Annelie Manavi,
Günter Nicke,
Gösta Reuter,
Dr. Soroush Shahidinejad,
Dr. Nicola Towfigh
Roland Zimmel

1 ‚Abdu’l-Bahá, zitiert in „Gott geht vorüber“ (Bahá’i-Verlag Hofheim-Langenhain 1974),Seite 378f

2 Aus „Die unschätzbare Perle“ S.238
1 Ridvan-Botschaft 153

2 Bahá'u'lláh, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 9

3 Bahá'u'lláh, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 9

4 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 10

5 Shoghi Effendi, Die Weltordnung Bahá'u'lláhs, S. 16-17

6 Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, p. 42, zitiert nach Lights of Guidance, 1994, Nr. 132

7 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 23

8 Aus einem Brief vom 14. Oktober 1941 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in „Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit“, S. 32

9 Aus einem Brief vom 5.10.1950 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in: Zum wirklichen Leben, S. 34

10 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 12

11 Universales Haus der Gerechtigkeit, Botschaften, Band III, S. 139

12 'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 9

13'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 10

14 Ridvan (21. April bis 2. Mai)

15Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 11

16Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 26

17 aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Natioalen Geistigen Räte vom 27. März 1978

18 'Abdu'l-Bahá, „Briefe und Botschaften“, Kapitel 41:2

19 Aus einem Brief vom 11. August 1970 vom Universalen Haus der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte, zitiert in „Light of Guidance“, S. 43

20 Shoghi Effendi, „Das Kommen Göttlicher Gerechtigkeit“, S. 85-86

21 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 6-7 (14)

22 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Nationalen Geistigen Rat vom 10. Dezember 1970, zitiert in „Das Hilfsamt“, S. 5

23 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 17.12.1984 an das Internationale Lehrzentrum; in: Das Hilfsamt, S. 15

24 Aus einer Mitteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 24.7.1970 an die Hände der Sache Gottes im Heiligen Land, in: Das Hilfsamt, S. 15

25 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 2.12.1976 an einen Nationalen Geistigen Rat, in: Das Hilfsamt, S. 21

26 Aus einem Brief im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen Gläubigen vom 9. Juni 1980, zitiert in „Klare Visionen“, Kapitel „Assistenten der Hilfsamtsmitglieder“

27 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Juli 1977 an die Bahá'í, die bei einer Konferenz in Nigeria zusammenkamen, zitiert in „Klare Visionen“, Kapitel „Assistenten der Hilfsamtsmitglieder“

28 Ridvan-Botschaft 1990 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 44

29 'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 17

30 'Abdu'l-Bahá; Briefe und Botschaften 37:4-6

31 Vorwort des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zu der Schrift „The Local Spiritual Assembly, ...“ 1970, zitiert in „Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit“

32 Bahá'u'lláh, in: Beratung, S. 3
33 Bahá'u'lláh, in: Beratung, S. 3

34 'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 15-6

35 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an alle Nationalen Geistigen Räte vom 27.3.1978

36Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.7.1972 an den Nationalen Geistigen Rat von Bolivien, in: Botschaft zu Naw-Rúz 1979 an die Bahá'í der Welt/Erläuterung des Siebenjahresplanes, S. 22

37 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 1.5.1994 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í der Vereinigten Staaten von Amerika, BN Januar 1995, S. 6

38 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27-8

39 'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 17-8

40 'Abdu'l-Bahá; Briefe und Botschaften 174,5

41 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 21

42 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29

43 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29

44 Shoghi Effendi, zitiert in: Die Förderung der Entwicklung von Bahá'í-Gemeinden, Nr. 4

45 'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 17

46 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29. Dez. 1988, veröffentlicht in „Freiheit und Ordnung“ S. 17-18

47 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 29. Dez. 1988, veröffentlicht in „Freiheit und Ordnung“ S. 21

48 Bahá'u'lláh, Ährenlese 5:5-6

49 Aus einem Brief vom 5. September 1946 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S. 24

50 Aus einem Brief vom 19. September 1948 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen), zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S. 29

51 Aus einem Brief vom 24. Februar 1950 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen), zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S. 32

52 Aus einem Brief vom 12.5.1925 im Auftrag Shoghi Effendis, Zum wirklichen Leben, S. 6

53 Aus einem Brief vom 16. Feb. 1951 im Auftrage Shoghi Effendis an einen Gläubigen.Bahá'í News No. 246 (zitiert von W. Sears, Greatness of the LSA, nicht überprüfte Übersetzung), zitiert in „Zum wirklichen Leben“ S. 34

54 Aus einem Brief vom 26.12.1941 im Auftrag Shoghi Effendis, Zum wirklichen Leben, S. 16

55 Shoghi Effendi, Brief vom 18.12.1949, BN Juli 1996

56 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung, S. 22

57 Das Universale Haus der Gerechtigkeit, Freiheit und Ordnung, S. 21

58 Bahá'u'lláh, Ährenlese 96:3

59 Aus einem Brief vom 13. Mai 1945 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S.22-23

60 Aus einem Brief vom 9. Mai 1934 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Indien und Burma, zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S.11

61 Aus einem Brief vom 17. März 1943 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S.17

62 Aus einem Brief vom 18. Dezember 1945 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S.23-24

63 Aus einem Brief vom 25. November 1956 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in „Zum wirklichen Leben“, S.38

64 'Abdu'l-Bahá, Briefe und Botschaften, 193:8+10

65 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.7.1972 an den Nationalen Geistigen Rat von Bolivien, in: Botschaft zu Naw-Rúz 1979 an die Bahá'í der Welt/ Erläuterung des Siebenjahresplanes, S. 22

66 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 23

67 Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis vom 5.4.1945 an einen Gläubigen, zitiert in: Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates, Nr. 8

68 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 24

69 siehe Ridvan-Botschaft 153 an die Bahá'í-Welt, Absatz 17

70 siehe Ridvan-Botschaft 153 an die Bahá'í-Welt, Absatz 25

71 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 30.7.1972 an den Nationalen Geistigen Rat von Bolivien, in: Botschaft zu Naw-Rúz 1979 an die Bahá'í der Welt/ Erläuterung des Siebenjahresplanes, S. 21f.

72 Naw-Rúz-Botschaft 1974, in: Beitritt in Scharen, S. 31

73 Universales Haus der Gerechtigkeit, in: Beitritt in Scharen, S. 34

74 Shoghi Effendi, in: Beitritt in Scharen, S. 20

75 Universales Haus der Gerechtigkeit, in: Beitritt in Scharen, S. 33

76 Ridvan-Botschaft 1989 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 41

77 Ridvan-Botschaft 153 an die Bahá'í der Welt, in: Der Vierjahresplan 1996-2000, S. 28

78 Shoghi Effendi, in: Beitritt in Scharen, S. 24

79 Internationales Lehrzentrum, in: Klare Visionen, S. 24

80 Internationales Lehrzentrum, in „Klare Visionen“, S. 22

81 Shoghi Effendi, in: Beitritt in Scharen, S. 19

82 Internationales Lehrzentrum, in: Klare Visionen, S. 25

83 Internationales Lehrzentrum, in „Klare Visionen“, S. 24

84 Ridvan-Botschaft 155 an die Bahá’í der Welt

85 Ridvan-Botschaft 1990 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 42

86 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 26

87 Aus einem Brief vom August 1932 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in Bahá'í-News, Nr. 68, November 1932, S. 3

88 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 19.5.1994 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í der Vereinigten Staaten von Amerika, BN Januar 1995, S. 8

89 Ridvan-Botschaft 1988 an die Bahá'í-Welt, in: Beitritt in Scharen, S. 38

90 Universales Haus der Gerechtigkeit, Ridvan-Botschaft 150 (1993)

91 aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 09.12.1991

92 Erklärung des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í der Vereinigten Staaten, in: Bahá'í-Versammlungen und Neunzehntagefest, S. 32

93 Aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, in: Klare Visionen, S. 19

94 Aus einem Brief vom 13.12.1939 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, zitiert in: Bahá'í-Versammlungen und Neunzehntagefest, S. 38

95 Aus einem Brief vom 30.6.1949 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen Rat von Deutschland und Österreich, zitiert in: Bahá'í-Versammlungen und Neunzehntagefest, S. 42

96 Auszug aus einem Brief im Auftrage Shoghi Effendis an den NGR der USA und Kanada, 11.04.1933 zitiert in Lights of Guidance Nr. 213 Seite 60 2. Absatz

97 Auszug aus einem Brief Shoghi Effendis an die Freunde in Amerika, 23.02.1924, Bahá’í Administration zitiert in Lights of Guidance Nr. 121 Seite 34, S. 63, Deutsch aus der Broschüre Beratung Seite 21

98 Auszug aus einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an den NGR Bolivien vom 30.7.1972 zitiert in Lights of Guidance Nr. 118 Seite 33

99 Abdu’l-Bahá im Heiligen Land beantwortet Fragen von Dr. Edward C. Gestinger -1905- aus Star of the West, Vol. VI Nr. 6 S. 43 zitiert in Lights of Guidance Nr. 120 Seite 33

100 Auszug aus einem Brief im Auftrage Shoghi Effendis an den NGR der USA, 10.12.1933 zitiert in Lights of Guidance Nr. 124 Seite 35

101 Abdu’l-Bahá, zitiert in Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 15

102 Abdu’l-Bahá, Briefe und Botschaften 174,5

103 Aus einem Brief vom 23. Februar 1924 von Shoghi Effendi an die Bahá’í in Amerika, veröffentlicht in Bahá’í Administration: Selected Messages 1922 - 1932, Seite 64

104 Aus einem Brief vom 18. Oktober 1927 von Shoghi Effendi an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanada, veröffentlicht in Bahá’í-Administration: Selected Messages 1922 - 1932, Seite 143 - 144

105 Aus einem Brief im Auftrag des Hüters vom 16. Februar 1935 an den Nationalen Geistigen Rat der Vereinigten Staaten und Kanadas

106 Aus einem Schreiben im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an den NGR USA vom 18.9.1968 zitiert in Lights of Guidance Nr. 123 Seite 34

107 Bahá’u’lláh, Ährenlese 5,6

108 Bahá’u’lláh, Brief an den Sohn des Wolfes 16,16

109 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 26

110 Shoghi Effendi, zitiert in : Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 46 Brief vom 7.7.1949

111 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29, Brief vom 13.3.1944

112 'Abdu'l-Bahá, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Bahá'í-Administration

113 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Bahá'í-Administration

114 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 30/31, Brief vom 19.10.1947

115 im Auftrag Shoghi Effendis, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Brief vom 28.10.1935

116 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 32, Brief vom 14.10.1949

117 Aus einem Brief vom 27. Februar 1943 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen

118 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 30, Brief von 1949

119 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 30, Brief vom 28.10.1935

120 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 3 (1)

121 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 5 (9)

122 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 5-6 (11)

123 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 6 (13)

124 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 9 (21)

125 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 11-12 (27)

126 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 9 (20)

127 Shoghi Effendi, zitiert in: Über die Heiligkeit und Wesensart der Bahá'í-Wahlen, S. 9 (19)

128 i. A. Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 19, Brief vom 28.09.1941

129 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 27, Bahá'í-Administration

130 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 29, Brief vom 13.3.1944

131 Shoghi Effendi, zitiert in: Beratung, Zusammenstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, S. 24

132 Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 66, Brief vom 13.5.1945

133 Shoghi Effendi, zitiert in: Den Glauben vertiefen; S. 62 Nr. 124

134 Universales Haus der Gerechtigkeit: Verheißung des Weltfriedens, S. 36, Bahá'í-Verlag 1988

135 Verlautbarung der Forschungsabteilung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit zur Textzusammenstellung „Den Prozeß des Beitritts in Scharen fördern“, Kapitel 2.5. 2Die Bahá'í-Gemeinde als Modell“

136 Shoghi Effendi, zitiert in: Lights of Guidance, S. 77, Zitat Nr. 269

137 i. A. Shoghi Effendi, zitiert in: Bahá'í-Versammlungen und 19-Tagefest, S. 38, Brief vom 13.12.1939

138 i. A. Shoghi Effendi, zitiert in: Geistige Räte - Häuser der Gerechtigkeit, S. 23, Brief vom 30.6.1949

139 Anhang eines Briefes des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 7. Aug. 1985 über die Entwicklung der örtlichen und nationalen Bahá’í-Fonds

140 Bahá’u’lláh, Zusammenstellung über „Vertrauenswürdigkeit - eine Kardinaltugend der Bahá’í“ -1-

141 Bahá’u’lláh, Zusammenstellung über „Vertrauenswürdigkeit - eine Kardinaltugend der Bahá’í“ -7-

142 Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 8. Juni 1971 an einen Gläubigen

143 Nach einem Brief des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom 22.6.1980

144 Aus einer Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit vom Sept. 1964

145 Aus der Naw Rúz-Botschaft des Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 1974

146 Shoghi Effendi, Zum Geben S. 35

147 Die in Klammern eingefügten Namen sind die entsprechenden Dateinamen auf der beigefügten Diskette.


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