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Briefe des UHG : 2009-05-17-BWC Neunzehntagefest
DAS UNIVERSALE HAUS DER GERECHTIGKEIT
SEKRETARIATSABTEILUNG
17. Mai 2009
An alle Nationalen Geistige Räte
Liebe Bahá’í-Freunde,

das Universale Haus der Gerechtigkeit hat in seiner Ridván-Botschaft 2008 auf den sich ausweitenden Einfluss der Dynamik hingewiesen, die aus der Wechselwirkung der drei am Fünfjahresplan Beteiligten erwächst. Die Art, wie das Neunzehntagefest begangen wird, ist davon nicht unbeeinflusst geblieben. Der Andachtsteil des Festes wird überall bereichert durch ein Gefühl der Ehrerbietung, das seinen Ursprung im persönlichen Gebet und den regelmäßigen Andachtsversammlungen hat. Der Beratungsteil wird belebt durch Berichte über den Fortschritt des Glaubens, sowie durch Einsichten, die eifrige Gläubige aus ver­schiedenen Bevölkerungsgruppen beitragen, die sich – seien sie neuerklärt oder altgedient – in Bahá’í-Aktivitäten engagieren. Der gesellige Teil geht weit über höfliche Formalitäten hin­aus und wird nun zur freudigen Wiedervereinigung entflammter Liebender und geprüfter Kameraden, die in einem gemeinsamen Ziel geeint sind und deren Gespräche durch geistige Themen erhoben werden.

Im Verlauf des Plans hat das Haus der Gerechtigkeit als Antwort auf Fragen, die über das Neunzehntagefest gestellt wurden, beschrieben, wie bestimmte grundlegende Prinzipien innerhalb des Kontextes einer ständig wachsenden Gemeinde, die Seelen aus allen Schichten ganz verschiedener sozialer Herkunft aufnimmt, angewendet werden sollen. Da seine Hin­weise sicherlich für alle Nationalen Geistigen Räte von Interesse sind, wurden wir gebeten, Ihnen folgende Ausführungen zu übermitteln.

Dezentralisierung des Festes in städtischen Ballungsräumen

Die Dezentralisierung des Neunzehntagefestes in städtischen Ballungszentren, in denen derzeit ein bedeutender Anteil der Menschheit wohnt, ergibt sich als notwendige Konse­quenz aus dem Wachstum des Glaubens und kennzeichnet eine bedeutsame Stufe in der organischen Entwicklung einer örtlichen Gemeinde. Während man darauf achten sollte zu vermeiden, dass diese Praxis verfrüht angewendet wird, solange die Anzahl der Gläubigen in der gesamten Stadt noch relativ klein ist, sollte ein örtlicher Geistiger Rat sich andererseits nicht verpflichtet fühlen, die Einrichtung eines Festes für die Gesamtgemeinde beizubehal­ten, wenn dies nicht mehr förderlich erscheint. Solch eine Veränderung mag nötig sein, wenn begrenzte Zeit oder beengte Verhältnisse die zufriedenstellende Durchführung der drei Teile des Festes in einer einzigen Örtlichkeit hemmen, vor allem des Teils, welcher der Beratung über die Belange der Gemeinde gewidmet ist. Die Erfahrung hat bislang gezeigt, dass sich die Dezentralisierung des Festes auf die Qualität der Teilnahme, auf freundschaftli­che Bande und auf den Prozess des Wachstums im Allgemeinen günstig auswirkt. Einige Gläubige sehnen sich vielleicht nach der Begeisterung, die durch große Gemeindeversamm­lungen entsteht, doch kann diesem Bedürfnis auch bei anderen vom Rat veranstalteten Tref­fen entsprochen werden.

In diesem Zusammenhang wurden wir gebeten, Ihre Aufmerksamkeit auf die Botschaft des Hauses der Gerechtigkeit vom 27. Dezember 2005 zu lenken. Darin wird darauf hinge­wiesen, dass, während der Prozess des Wachstums an Schwungkraft zunimmt, städtische Ballungsräume in zunehmend kleinere Gebiete, vielleicht schließlich auch in Nachbarschaf­ten, aufgeteilt werden sollten, als ein Mittel, um Planung und Umsetzung zu erleichtern. Nicht nur würden solche Gebiete Brennpunkte für alle Aktivitäten, so heißt es in der Bot­schaft, sondern es würden auch in jedem von ihnen Neunzehntagefeste veranstaltet. Welt­weit wird in einigen Städten bereits jetzt das Fest auf der vertrauten Ebene der Nachbar­schaft abgehalten.

Wenn man eine örtliche Gemeinde zur Durchführung des Festes in Bezirke aufteilt, so sind gewisse Herausforderungen unvermeidlich. In vielen Städten der Welt sind zum Bei­spiel Bevölkerungsgruppen in Wohnviertel abgetrennt worden auf Grund verschiedener Faktoren wie Rasse, ethnische Zugehörigkeit und wirtschaftliche Bedingungen. Ein örtlicher Geistiger Rat muss darauf achten, dass Barrieren, die sich in der Gesamtbevölkerung fest eingebürgert haben, nicht unbeabsichtigt in der örtlichen Bahá’í-Gemeinde als Ganzes bei­behalten werden. Aus dem gleichen Grund sollte der Rat berücksichtigen, dass für neuer­klärte Gläubige das Bedürfnis, Verantwortung für die Belange des Glaubens zu übernehmen, eher in der familiären Atmosphäre von Versammlungen nahe ihrem Heim erfüllt werden kann.

Wenn ein örtlicher Rat entscheidet, das Neunzehntagefest zu dezentralisieren, wird er festlegen müssen, wie der Andachtsteil organisiert wird und auf welche Weise Berichte, Nachrichten und Ankündigungen mitgeteilt werden sollen. Im Allgemeinen werden jeden Bahá’í-Monat gemeinsame Unterlagen für den beratenden Teil an alle Bezirke, wo Feste or­ganisiert werden, verteilt, darunter auch besondere Themen oder Fragen, die besprochen werden sollen. Der Geistige Rat wird auch sicherstellen wollen, dass die Beratungen in je-dem Bezirk fruchtbar und produktiv sind, dass ihm die Ansichten der Freunde anschließend vorgelegt werden, und dass er selbst auf Empfehlungen liebevoll und konstruktiv antwortet. Zu diesem Zweck kann er dafür sorgen, dass einer oder mehrere Freunde in seinem Auftrag die Versammlung leiten, die Ergebnisse der Beratungen festhalten und Beiträge zum Fonds entgegennehmen.

Wahl der Sprache

Generell sollten das Neunzehntagefest und andere offizielle Bahá’í-Treffen in der Sprache abgehalten werden, die vor Ort von den Menschen gesprochen wird. Da jedoch soziale und wirtschaftliche Bedingungen in der Welt sich ständig ändern, ist es durchaus vernünftig an­zunehmen, dass immer mehr Menschen zur Migration in städtische Ballungszentren ge­zwungen werden und dort Minoritätsgruppen bilden, jede mit einer bestimmten Sprache, so wie man das bereits jetzt beispielsweise in Ballungsräumen Spanisch sprechender Bevölke­rungsgruppen in Nordamerika oder bestimmter Stämme in Afrika beobachten kann. Wenn das Fest unter solchen Bedingungen dezentralisiert wird, kann die Frage aufkommen, ob das Fest in der Sprache der Minderheit abgehalten werden kann, die hauptsächlich in der Um­gebung vertreten ist. Zu diesem Zeitpunkt möchte das Haus der Gerechtigkeit noch keine festgefügten Regeln aufstellen, und es ist daher dem betreffenden örtlichen Geistigen Rat überlassen, auf Grund der Führung des Nationalen Geistigen Rates zu entscheiden, wie die Angelegenheit sowohl flexibel als auch in einer Lernhaltung zu behandeln ist.

Ob das Fest nun zentral oder an verschiedenen Orten stattfindet – ein örtlicher Geistiger Rat wird natürlicherweise den Wunsch hegen, dass alle Freunde sich als Teil einer geeinten Gemeinde fühlen, unabhängig von den Unterschieden der Sprache, und er wird entspre­chende Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass eine einladende Atmosphäre geschaf­fen wird. Um dies zu erreichen, kann zum Beispiel eine Auswahl aus den Schriften in ver­schiedenen Sprachen, die von den Freunden gesprochen werden, im Andachtsteil des Festes rezitiert werden. Weiterhin sollten geeignete Wege gefunden werden, damit Freunde, die in der Sprache, in der das Fest abgehalten wird, nicht bewandert sind, über den Inhalt der wichtigsten Botschaften und Ankündigungen informiert werden. Während der Beratungen sollten sie die Gelegenheit bekommen, ihre Ansichten falls notwendig in ihrer eigenen Spra­che zu äußern. Es sollte möglich sein, notwendige Übersetzungen in einer Weise anzubieten, die den flüssigen Ablauf der Versammlung nicht beeinträchtigt.

Teilnahme von denjenigen, die nicht Bahá’í sind

Das Neunzehntagefest ist eine Institution des Glaubens, die zum Teil dazu dient, dass die Bahá’í-Gemeinde ihre Angelegenheiten umfassend und aufrichtig besprechen kann und dies ohne die Furcht, Missverständnisse unter denen auszulösen, die mit Sinn und Zweck dieses Festes nicht vertraut sind. Aus diesem Grund ist die Teilnahme auf die Bahá’í-Gemeinschaft beschränkt.

Im Allgemeinen wird den Gläubigen davon abgeraten, zur Begehung des Festes Perso­nen einzuladen, die nicht Bahá’í sind. Trotzdem kommen Freunde des Glaubens manchmal unerwartet und sie dürfen dann nicht abgewiesen werden. Höflichkeit und der Gemein­schaftsgeist erfordern, dass sie warmherzig empfangen werden. In diesem Sinne durften unerwartete Besucher, die in der Vergangenheit im Großen und Ganzen nicht sehr häufig erschienen, an der Andacht und dem geselligen Teil des Festes teilnehmen, aber entweder wurden sie gebeten, sich während des beratenden Teils zurückzuziehen oder aber dieser Teil des Programms wurde ganz ausgelassen.

Jetzt, wo der Handlungsrahmen des Plans in so vielen Orten gut etabliert ist, erfreut sich eine wachsende Anzahl von Menschen durch Teilnahme an Kernaktivitäten eines unmittel­baren Zugangs zum Bahá’í-Gemeindeleben, und es wird zunehmend wahrscheinlicher, dass jene, die dem Glauben nahe stehen, vom Neunzehntagefest erfahren und bei seiner Durch­führung erscheinen werden. Das Haus der Gerechtigkeit hat entschieden, dass in solchen Fällen, statt den beratenden Teil völlig auszulassen oder die Besucher zu bitten sich zurück­zuziehen, jene, die das Programm leiten, diesen Teil verändern können, um die Gäste aufzu­nehmen. Berichte über örtliche und nationale Ereignisse und Informationen über gesellige Veranstaltungen, auch Beratung über Themen von allgemeinem Interesse, wie die Lehrar­beit, Dienstprojekte, der Fonds und andere mehr, können wie üblich stattfinden, während die Besprechung sensibler oder problembehafteter Fragen, die sich auf diese oder andere Themen beziehen, auf eine andere Gelegenheit verschoben werden, wo sich die Freunde frei äußern können, ohne durch die Anwesenheit von Besuchern gehemmt zu werden.

Eine ähnliche Vorgehensweise mag angewendet werden, wenn das Fest im Heim einer Familie gefeiert wird, wo einige Mitglieder nicht Bahá’í sind. Bei der Planung solcher Gele­genheiten muss gründlich erwogen werden, wie einerseits dem Erfordernis von Gastfreund­schaft und Liebe Genüge getan und andererseits Vertraulichkeit und uneingeschränkte Aus­sprache über wichtige und sensible Themen sichergestellt wird. Der örtliche Geistige Rat sollte sich in Beratung mit den Gläubigen, die solche Verwandte haben, bemühen, eine be­friedigende Lösung zu finden, um die jeweilige Situation zu regeln.

Zunehmende Erfahrung

Die ständige Ausweitung der Bahá’í-Gemeinde in den kommenden Jahren wird sicherlich eine Reihe von Herausforderungen herbeiführen, die Einfluss haben werden auf die Art und Weise, wie die Aspekte des Festes – Andacht, Beratung, geselliger Teil – in verschiedenen Örtlichkeiten durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür, sich mit diesen Herausforde­rungen zu befassen, liegt in erster Linie bei den örtlichen Geistigen Räten. Ihnen obliegt es, achtsam gegenüber den Bedingungen in ihrer Gemeinde zu sein, mit den Freunden zu bera­ten, wohlbedacht auf eine Vielzahl von Bedürfnissen und Umständen einzugehen und flexi­bel zu bleiben, ohne dabei grundlegende Prinzipien zu verletzen. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, dass sie Rat bei den Hilfsamtsmitgliedern suchen. Nationale Geistige Räte werden in Zusammenarbeit mit den Beratern die Entwicklungen genau verfolgen, sich mit den Herangehensweisen in verschiedenen Örtlichkeiten vertraut machen, den Lernprozess unterstützen, um zu entscheiden, welche Methoden sich mit der Zeit am besten bewährt haben, und Führung und Ermutigung anbieten.

Wir wurden gebeten, Sie der Gebete des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an den Heiligen Schreinen zu versichern, dass die Gesegnete Schönheit Sie bestätigen möge in Ihren anhaltenden Bemühungen, die Freunde bei der Erfüllung ihrer lebenswichtigen Verantwor­tung zu führen, die Sache Gottes in der Welt zu verbreiten.

Mit herzlichen Bahá’í-Grüßen,
Sekretariatsabteilung

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