Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
und in seinem Auftrag 20Aus Briefen Shoghi Effendis und in seinem Auftrag 29
Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
und in seinem Auftrag 31Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
und in seinem Auftrag 53Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
und in seinem Auftrag 631 Gepriesen seist Du, o Herr der ganzen Schöpfung, der Eine, dem
sich alles zuwenden muss. Mit meiner inneren und meiner äußeren
Zunge bezeuge ich, dass Du Dich offenbart und kundgetan,
Deine Zeichen herabgesandt und Deine Beweise verkündet hast.
Ich bezeuge, dass Du unabhängig bist von allem außer Dir und
geheiligt über alles Irdische. Ich flehe Dich an bei der erhabenen
Herrlichkeit Deiner Sache und der höchsten Macht Deines Wortes:
Bestätige den, der zu geben wünscht, was Du ihm in Deinem Buche
verordnet hast, und der zu beachten begehrt, was den Duft
Deiner Annahme verbreitet. Wahrlich, Du bist der Allmächtige,
der Allgnädige, der Allesvergebende, der Freigebigste.
2 Deine Absicht, dem gesegneten Haus einen Besuch abzustatten,
ist aus der Sicht dieses Unterdrückten willkommen und wohlgefällig
...Sprich: O Volk, die erste Pflicht ist, den einen wahren Gott — gepriesen
sei Seine Herrlichkeit — zu erkennen; die zweite ist, sich in Seiner Sache standhaft zu erweisen, und danach besteht für jeden
die Pflicht, seinen Reichtum und irdischen Besitz nach den Geboten
Gottes zu läutern. So ziemt es dir, erst deine Verpflichtung
gegenüber dem Recht Gottes zu erfüllen und dann deine Schritte
zu Seinem gesegneten Hause zu lenken. Als ein Zeichen der Gnade
wurde deine Aufmerksamkeit hierauf gelenkt.3 So jemand einhundert Mithqál Gold erwirbt, gehören neunzehn
Mithqál davon Gott und sind Ihm, dem Schöpfer von Erde und
Himmel, zu geben. Habt Acht, o Volk, dass ihr euch eine so große
Gnade nicht versagt. Dies haben Wir euch befohlen, wiewohl Wir
durchaus auf euch und alle im Himmel und auf Erden verzichten
können. Es liegen Weisheit und Nutzen darin, die das Wissen aller
außer Gott, dem Allwissenden, dem Allunterrichteten, übersteigen.
Sprich: Hierdurch will Er reinigen, was ihr besitzet, und
euch befähigen, Stufen zu nahen, die nur der begreift, den Gott
es begreifen lässt. Er ist in Wahrheit der Wohltätige, der Gnädige,
der Gabenreiche. O Volk! Verfahret nicht treulos mit dem Rechte
Gottes noch verfügt darüber ohne Seine Erlaubnis. So ist Sein
Befehl ergangen in den heiligen Tafeln und in diesem erhabenen
Buche. Wer Gott gegenüber treulos ist, wird gerechterweise selbst
Treulosigkeit erfahren. Wer jedoch nach Gottes Geheiß handelt,
wird einen Segen empfangen aus dem Himmel der Gnadengaben
seines Herrn, des Gnädigen, des Schenkenden, des Großzügigen,
des Altehrwürdigen der Tage. Wahrlich, Er will für euch,
was eure Kenntnis jetzt noch übersteigt, euch aber bekannt wird,
wenn nach diesem flüchtigen Leben eure Seelen himmelwärts
steigen und die Teppiche eurer irdischen Freuden zusammengerollt
werden. So ermahnt euch Er, in dessen Besitz die Verwahrte
Tafel ist.32 Soweit nicht anders angegeben, sind alle Abschnitte aus den Schriften
Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l–Bahás in dieser Zusammenstellung Auszüge aus
Sendschreiben, die aus dem persischen oder arabischen Original übersetzt
wurden.4 Nichts in der Welt des Seins war je erwähnenswert oder wird es
jemals sein. Wird indes jemand gnädiglich begünstigt, auf dem
Pfade Gottes eine Kleinigkeit — und sei es weniger als einen
Pfennig — darzubringen, so ist dies vor Gottes Augen allen Schätzen
der Erde vorzuziehen und überlegen. Aus diesem Grund hat
der eine wahre Gott — erhaben sei Seine Herrlichkeit — in allen
Seinen himmlischen Schriften jene gepriesen, die Seine Gebote
befolgen und ihren Reichtum Gott zuliebe spenden. Flehe Gott
an, dass Er jeden befähige, die Huqúq–Pflicht zu erfüllen, hängen
doch Fortschritt und Förderung der Sache Gottes von materiellen
Mitteln ab. Könnten Seine treuen Diener nur begreifen, wie verdienstvoll
in diesen Tagen gute Werke sind, so würden sie sich alle
erheben, um zu tun, was angemessen und schicklich ist. In Seiner
Hand ist der Ursprung der Macht, und Er verfügt, was Er will. Er
ist der höchste Herrscher, der Freigebige, der Gerechte, der Offenbarer,
der Allweise.5 Einige Jahre lang wurden keine Huqúq angenommen ... In den letzten Jahren haben Wir jedoch in Anbetracht der Erfordernisse der Zeit die Huqúq–Zahlung angenommen, deren Einforderung jedoch untersagt. Jeder muss der Würde des Wortes Gottes und der Erhöhung Seiner Sache höchste Beachtung schenken. Sollte jemand
alle Schätze der Welt darbringen und dafür die Ehre der Sache
Gottes mindern — sei es auch um weniger als ein Senfkorn —,
so wäre eine solche Gabe nicht annehmbar. Die ganze Welt gehört
Gott und wird Ihm immerdar gehören. Wenn jemand von sich aus,
hell vor Freude strahlend, die Huqúq darbietet, sind sie annehmbar,
sonst nicht. Der Nutzen solchen Handelns fällt auf die einzelnen
zurück. Dieser Maßstab wurde in Anbetracht der Notwendigkeit
materieller Mittel festgesetzt, denn »Gott verabscheut, irgend
etwas ohne die dafür nötigen Mittel in Gang zu setzen«. Daher
wurde Anweisung gegeben, die Huqúq entgegenzunehmen.
6 Der eine wahre Gott — erhaben sei Seine Herrlichkeit — war
seit jeher über jede Lobesbezeugung erhaben und wird es fortan
bleiben und ist geheiligt über die Welt des Daseins und alle
ihre Reichtümer. Was immer von Ihm ausgeht, schafft eine Frucht,
deren Nutzen auf die einzelnen Menschen zurückfällt. Binnen
kurzem werden sie die Wahrheit dessen erkennen, was die Zunge
der Erhabenheit ehemals sprach und künftig äußern wird. Und
solcher Nutzen erwächst wirklich, wenn die Huqúq mit höchster,
strahlender Freude und im Geiste vollkommener Demut und Bescheidenheit
dargebracht werden.7 O Zayn! Seelen, die sich an die im Buche verordneten Gebote
Gottes halten, werden in Gottes Wertschätzung als vortrefflich betrachtet.
Ohne jeden Zweifel geschieht alles, was vom Himmel
göttlicher Macht offenbart wird, durch die Kraft Seiner Weisheit
und im besten Interesse der Menschen. Obwohl diese unbedeutenden
Beträge nicht der Rede wert sind, wirken sie dennoch
wohltuend, da die Geber sie Gott zuliebe darbringen. Wäre die
Zahlung auch nur ein Körnchen, wird sie doch als die krönende
Zier aller Ernten der Welt betrachtet.8 Wer immer das Vorrecht genießt, das Recht Gottes zu zahlen, wird
zu jenen gezählt, die die Gebote des einen wahren Gottes — gepriesen
sei Seine Herrlichkeit — einhalten und erfüllen, was durch
die Allherrliche Feder festgelegt ist.Immer wieder haben Wir geschrieben und befohlen, dass niemand
um solche Zahlungen nachsuchen sollte. Das Anerbieten
derjenigen, die die Huqúqu’lláh aus freiem Entschluss mit höchster
Freude und Wonne darbringen, darf angenommen werden,
sonst war und ist die Annahme nicht gestattet. Wer seine Pflicht
nicht beachtet, soll kurz daran erinnert werden. Taten müssen bereitwillig
ausgeführt werden, und der Würde der Sache Gottes ist unter allen Umständen höchste Beachtung zu schenken. Sollte jemand
— so haben Wir früher erwähnt — die ganze Welt besitzen
und all ihren Besitz anbieten und dabei die Ehre der Sache, sei
es auch nur im Ausmaß eines Senfkorns, herabsetzen, so wäre es
erforderlich und unumgänglich, die Annahme eines solchen Vermögens
abzulehnen. Solcher Art ist die Sache Gottes, urewig ohne
Anfang und Ende. Wohl denen, die danach handeln.Das Gebot über die Huqúq–Zahlung ist nur eine Gunst von
Seiten des einen wahren Gottes — erhaben sei Seine Herrlichkeit,
und der Nutzen daraus fällt auf den Geber selbst zurück. Es
geziemt allen, Gott, dem Höchsterhabenen, zu danken, dass Er
ihnen möglich macht, ihre Huqúq–Pflicht zu erfüllen. Wir haben
die Feder über einen langen Zeitraum zurückgehalten und keine
Anweisung in dieser Hinsicht erteilt, bis zu der Zeit, da die Erfordernisse
Seiner unergründlichen Weisheit die Annahme der Huqúq
verlangte. »Gott verabscheut, irgend etwas ohne die dafür nötigen
Mittel in Gang zu setzen.« Einige Menschen brauchen unbedingt
Hilfe, andere brauchen Aufmerksamkeit und Fürsorge. All dies
muss jedoch geschehen mit der Erlaubnis Gottes, des Helfers in
Gefahr, des Selbstbestehenden.9 Und nun zu dem, was du über die Huqúq sagst. Sie sind eigens für
den einen wahren Gott — erhaben sei Seine Herrlichkeit — bestimmt
und sollten an den Hof Seiner heiligen Gegenwart geleitet
werden. Er hält den Quell der Amtsgewalt in Seiner Hand. Er tut,
was Er will, und ordnet an, was Ihm beliebt ...Dieses Gebot ist für jeden bindend, und wer es befolgt, kommt
zu Ehren, da es zur Läuterung seiner Güter dient sowie Segen und
weiteren Wohlstand verleiht. Die Menschen kennen jedoch seine
Bedeutung noch nicht. Sie trachten ständig danach, auf rechtmäßigen
oder rechtswidrigen Wegen Reichtümer anzuhäufen, um sie
auf ihre Erben zu übertragen; zu welchem Nutzen, kann niemand
sagen. Sprich: An diesem Tag ist der wahre Erbe Gottes Wort; denn
der eigentliche Zweck der Erbschaft ist, der Menschen Namen und
Spuren zu bewahren. Unbezweifelbar klar ist, dass der Ablauf von
Jahrhunderten und Zeitaltern diese Zeichen auslöschen wird, während
jedes Wort, das aus der Feder der Herrlichkeit zu Ehren einer
bestimmten Person strömt, so lange währt, wie die Reiche der
Erde und des Himmels bestehen.10 Dies ist das Buch der Großmut, offenbart vom König der Ewigkeit.
Wer immer sich mit dieser Tugend schmückt, zeichnet sich
aus und wird vom Allgnädigen aus Seinem erhabenen Reich der
Herrlichkeit gesegnet. Überschreitet er jedoch die Grenzen, ungeachtet
seines hohen Ranges und seiner hervorragenden Stellung,
so gilt er vor Gott, dem Allwissenden, dem Allweisen, als
Verschwender. Haltet euch an die Mäßigung. Dies ist das Gebot,
das Er, der Allbesitzende, der Höchste, euch in Seinem Buche der
Großmut auferlegt. O ihr Träger, ihr Manifestationen der Großmut!
Seid großmütig zu denen, die ihr in offenkundiger Armut
vorfindet. O ihr Besitzer des Reichtums! Seid auf der Hut, dass
euch Äußerlichkeiten nicht von wohltätigem Tun auf dem Pfade
Gottes, des Herrn der ganzen Menschheit, abhalten.
Sprich: Ich schwöre bei Gott! Niemand wird in den Augen des
Allmächtigen gering geschätzt, weil er arm ist. Er wird vielmehr
gepriesen, wenn er als einer befunden wird, der geduldig ist. Selig
sind die Armen, die standhaft sind in der Geduld, und wehe den
Reichen, die die Huqúqu’lláh zurückhalten und nicht beachten,
was ihnen in Seiner Verwahrten Tafel auferlegt ist.
Sprich: Rühmt euch nicht der irdischen Reichtümer, die ihr
besitzt. Denkt nach über euer Ende und über den Lohn für eure
Werke, festgesetzt im Buche Gottes, des Erhabenen, des Mächtigen.
Selig ist der Reiche, den aller irdische Besitz nicht von der
Hinwendung zu Gott, dem Herrn aller Namen, abzuhalten vermag. Wahrlich, er wird vor Gott, dem Gnädigen, dem Allwissenden, zu
den hervorragenden Menschen gezählt.Sprich: Der festgesetzte Tag ist gekommen. Dies ist der Frühling
menschenfreundlicher Werke, gehörtet ihr doch zu denen, die
dies begreifen. Müht euch mit aller Kraft, o Menschen, auf dass
ihr hervorbringen möget, was euch wirklich nützt in den Welten
eures Herrn, des Allherrlichen, des Allgepriesenen.
Sprich: Haltet euch fest an eine lobenswerte Wesensart und
gute Taten und gehört nicht zu den Zaudernden. Jedem gebührt,
sich treu an das zu halten, was die Sache Gottes, eures Herrn, des
Mächtigen, des Kraftvollen, erhöhen hilft.Sprich: Seht ihr nicht die Welt, ihren Wandel, ihre Geschicke
und ihre wechselnden Farben? Weshalb begnügt ihr euch mit ihr
und allem, was darinnen ist? Öffnet eure Augen und gehört zu denen,
die mit Einsicht begabt sind. Schnell naht der Tag, da all dies
in Blitzesschnelle, nein, noch schneller vergangen ist. Dies bezeugt
der Herr des Königreiches in diesem wundersamen Tablet.
Wärest du von der erhebenden Begeisterung der Verse Gottes
hingerissen, du würdest deinem Herrn Dank erweisen und sprechen:
»Preis sei Dir, o Verlangen der Herzen derer, die Dir zu begegnen
eilen!« Frohlocke sodann in höchster Freude, da die Feder
der Herrlichkeit sich dir zuwendet und dir zu Ehren offenbart, was
zu beschreiben die Sprachen der Schöpfung und die Zungen der
Erhabenheit machtlos sind.11 Es obliegt jedem, der Huqúq–Pflicht nachzukommen. Der aus dieser
Tat gewonnene Nutzen fällt auf die Betreffenden selbst zurück.
Die Annahme der Zahlung hängt jedoch vom Geist der Freude,
Zusammengehörigkeit und Zufriedenheit ab, den die rechtschaffenen
Seelen bei der Erfüllung dieses Gebotes an den Tag legen.
Zeigen sie diese Haltung, ist die Annahme erlaubt, sonst nicht.
Wahrlich, dein Herr ist der Allgenügende, der Allgepriesene.
12 Es ist klar und offenkundig, dass die Zahlung des Rechtes Gottes
den Wohlstand, den Segen, die Ehre und den göttlichen Schutz
fördert. Wohl denen, die diese Wahrheit begreifen und anerkennen,
und wehe denen, die nicht glauben. Die Bedingung dafür ist,
dass der Mensch die im Buche verordneten Gebote in höchstem
Maße strahlend, voll Freude und bereitwilliger Ergebenheit erfüllt.
Euch geziemt, den Freunden das anzuraten, was richtig und
lobenswert ist. Wer immer auf diesen Ruf hört, dem gereicht es
zum eigenen Nutzen, und wer immer es versäumt, der schadet sich
selbst. Wahrlich, unser Herr der Gnade ist der Allgenügende, der
Allgepriesene.13 Huqúqu’lláh ist wahrlich ein bedeutendes Gesetz. Allen obliegt,
diese Gabe darzubringen, weil sie die Quelle von Gnade, Überfluss
und allem Guten ist. Sie ist eine Wohltat, die jede Seele in
jeder der Welten Gottes, des Allbesitzenden, des Allgütigen, begleiten
wird.14 Heute obliegt es jedem, der Sache Gottes zu dienen, wobei Er, der
die Ewige Wahrheit ist — erhaben sei Seine Herrlichkeit — die
Durchführung jedes Unterfangens auf Erden von materiellen Mitteln
abhängig gemacht hat. Deshalb ist jedem einzelnen auferlegt,
das darzubringen, was das Recht Gottes ist.15 Großer Gott! In dieser herrlichen Sendung sind die von Königen
und Königinnen angesammelten Schätze der Erwähnung nicht
wert, noch sind sie annehmbar in Gottes Gegenwart. Ein Senfkorn
jedoch, von Seinen Geliebten dargeboten, wird am erhabenen Hofe
Seiner Heiligkeit gepriesen und mit dem Schmuck Seiner Annahme
geziert. Unermesslich erhaben ist Seine Güte, unermesslich
verherrlicht ist Seine Majestät.16 Der Nutzen, der aus wohltätigen Werken erwächst, wird den be16
treffenden Personen zufallen. In solchen Dingen genügt ein Wort.
Wenn jemand die Huqúq in strahlender Freude und mit ergebenem,
zufriedenem Geiste anbietet, ist seine Gabe vor Gott annehmbar;
ansonsten kann Gott auf alle Völker der Erde verzichten ... Wohl
denen, die das erfüllen, was im Buche Gottes geboten ist. Es obliegt
jedem, Gottes Absicht zu befolgen, denn was auch immer
von der Feder der Herrlichkeit im Buche dargelegt wurde, ist ein
wirksames Mittel zur Reinigung, Läuterung und Heiligung der
Menschenseelen, eine Quelle des Wohlstandes und des Segens.
Glücklich ist, wer Seine Gebote befolgt.Keine gute Tat ging oder geht je verloren; denn wohltätige
Werke sind Schätze, die bei Gott zum Nutzen jener, die handeln,
aufbewahrt werden. Selig der Diener und die Dienerin, die ihre
Pflicht auf dem Pfade Gottes, unseres Herrn, des Herrn aller Welten,
erfüllen … Das Recht Gottes muss entrichtet werden, wann immer
es möglich ist; es muss mit freudestrahlendem Geiste dargeboten
werden. Wer zahlungsunfähig ist, wird mit dem Schmuck Seiner
Vergebung bekleidet.17 Es besteht kein Zweifel, dass alles, was des Allherrlichen Feder
jemals offenbarte, seien es Gebote oder Verbote, den Gläubigen
Nutzen bringt. Unter den Geboten ist zum Beispiel das
der Huqúqu’lláh. Wenn die Menschen das Vorrecht erlangen,
die Huqúq zu entrichten, wird der eine wahre Gott — erhaben
sei Seine Herrlichkeit — ihnen gewiss Seinen Segen erteilen.
Überdies wird eine solche Zahlung sie und ihre Nachkommen
befähigen, von ihren Besitztümern Nutzen zu haben. Wie du
siehst, geht den Menschen ein Großteil ihres Vermögens verloren,
weil Gott veranlasst, dass Fremde oder Erben, im Vergleich
zu denen Fremde vorzuziehen wären, Hand auf ihren Besitz
legen.Gottes vollkommene Weisheit reicht weit über jede Beschreibung
oder angemessene Erwähnung hinaus. Wahrlich, die Menschen
sehen es mit eigenen Augen, und doch leugnen sie; sie sind
sich dessen bewusst, und doch geben sie vor, es nicht zu wissen.
Befolgten sie Gottes Gebot, so erlangten sie das Gute dieser und
der nächsten Welt.18 Die Huqúq–Frage hängt von der Bereitschaft des einzelnen ab.
Das Anerbieten jedes treuen Gläubigen, der das Recht Gottes von
sich aus höchst freudestrahlend zu geben wünscht, ist gnädig annehmbar,
anders jedoch nicht. Wahrlich, dein Herr ist unabhängig
von der ganzen Menschheit. Bedenke, was der Allbarmherzige im
Qur’án offenbart: »O Menschen! Ihr seid nur Arme, die Gott brauchen;
Gott aber ist der Selbstgenügende, der Allgepriesene.«4
Zu allen Zeiten muss der Würde und Ehre der Sache Gottes
höchste Beachtung geschenkt werden.19 Du hast geschrieben, dass sie sich verpflichtet haben, in ihrem Leben
äußerste Genügsamkeit zu üben mit der Absicht, den Rest ihres
Einkommens in Seine erhabene Gegenwart zu schicken. Dies
wurde an Seinem heiligen Hofe erwähnt. Er sagte: Lasst sie Mäßigung
üben und sich keine Härte aufbürden. Wir möchten, dass sich
beide eines angenehmen Lebens erfreuen.20 Für die Huqúqu’lláh gibt es eine vorgeschriebene Verfahrensweise.
Nach der Gründung des Hauses der Gerechtigkeit wird dessen
Regelung in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes bekannt gemacht
werden.21 Verherrlicht seiest Du, mein mitleidvoller Herr! Ich flehe Dich an,
beim tosenden Weltmeer Deines heiligen Wortes, bei den mannigfachen Zeichen Deiner höchsten Souveränität, bei den zwingenden
Beweisen Deiner Göttlichkeit und bei den verborgenen Geheimnissen,
die in Deiner Erkenntnis verwahrt sind, verleihe mir Deine
Gnade, Dir und Deinen Erwählten zu dienen, und befähige mich,
pflichtgetreu Deine Huqúq darzubringen, wie Du es in Deinem
Buche verordnet hast.Ich bin es, o mein Herr, der seine Liebe in Dein Reich der
Herrlichkeit legt und sich beharrlich an den Saum Deiner Großmut
klammert. O Du Herr allen Seins, Du Herrscher im Reiche der Namen!
Ich flehe Dich an, versage mir nicht, was Du besitzest, noch
enthalte mir vor, was Du Deinen Erwählten bestimmt hast.
Ich bitte Dich flehentlich, o Du Herr aller Namen und Schöpfer
der Himmel, stehe mir durch Deine stärkende Gnade bei, in
Deiner Sache so standhaft zu sein, dass die Eitelkeiten der Welt
mich nicht wie ein Schleier von Dir ausschließen, noch dass die
gewaltige Unruhe mich behindere, mit der die Übeltäter sich erhoben
haben, Dein Volk in Deinen Tagen irrezuführen. Bestimme
mir sodann, Du meine Herzenssehnsucht, das Gute dieser und
der zukünftigen Welt. Wahrlich, Du bist machtvoll zu tun, was Du
willst. Es gibt keinen Gott außer Dir, dem Immervergebenden,
dem Großmütigsten.22 O ihr Freunde ‘Abdu’l–Bahás! Zum Zeichen Seiner grenzenlosen
Großmut hat der Herr für Seine Diener gnädiglich ein genau bestimmtes
Geldopfer vorgesehen, das Ihm gehorsam darzubringen
ist, obgleich Er, der Wahre, wie auch Seine Diener allezeit
unabhängig von allem Erschaffenen sind, und Gott ist wahrlich
der Allbesitzende, hoch erhaben über das Bedürfnis nach einer
Gabe von Seinen Geschöpfen. Aber dieses festgesetzte Geldopfer
macht das Volk fest und standhaft und verleiht ihm göttlichen
Ertrag.5Wie vom Urquell der Schöpfung vorherbestimmt, wurde der Tempel
der Welt nach dem Bild und der Form des Menschenleibs gestaltet.
In der Tat spiegelt das eine das andere wider, würdet ihr es
nur mit scharfsichtigem Auge betrachten. Damit ist gemeint: Wie
in dieser Welt der Menschenleib zwar äußerlich aus verschiedenen
Gliedern und Organen zusammengesetzt ist, aber in Wirklichkeit
eine fest gefügte Wesenseinheit bildet, so gleicht die stoffliche
Welt in ihrem Aufbau einem Einzelwesen, dessen Glieder und
Teile untrennbar miteinander verbunden sind.Wer einen Blick für die Wirklichkeiten aller Dinge hat und sie
entdeckt, dem wird klar, dass die Größte Verbundenheit, welche
die Welt des Seins zusammenhält, im Innersten aller erschaffenen
Dinge ruht und dass Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfe und
Wechselseitigkeit Wesensmerkmale am Gesamtkörper des Seins
sind, zumal alle erschaffenen Dinge eng miteinander verbunden
sind und eins vom anderen beeinflusst wird und unmittelbar oder
mittelbar Nutzen zieht.5 ‘Abdu’l–Bahá, Testament I:27, in: Dokumente des Bündnisses, S. 44
Betrachte zum Beispiel, wie eine Gruppe erschaffener Dinge
das Pflanzenreich, eine andere das Tierreich bildet. Jede dieser
Gruppen nutzt bestimmte Elemente aus der Luft, von denen ihr
eigenes Leben abhängt, während jede diejenigen Elemente vermehrt,
die für das Leben der anderen notwendig sind. Mit anderen
Worten sind Wachstum und Entwicklung der Pflanzenwelt ohne
das Vorhandensein des Tierreiches unmöglich; der Fortbestand des
Tierlebens ist ohne die Mitarbeit des Pflanzenreiches unvorstellbar.
Von der gleichen Beschaffenheit sind die zwischen allen erschaffenen
Dingen insgesamt bestehenden Beziehungen. Deshalbwurde erklärt, dass Zusammenarbeit und Wechselseitigkeit dem Gesamtkörper
des Seins innewohnende Wesensmerkmale sind,ohne die sich die gesamte Schöpfung in ein Nichts auflöste.
Überschaust du den unermesslichen Bereich der Schöpfung,
so nimmst du wahr, wie die Zeichen und Beweise für die Wahrheit,
dass Zusammenarbeit und Wechselseitigkeit auf der höheren Ordnungsstufe
größer sind als auf einer niedrigeren, desto deutlicher
sind, je höher ein Schöpfungsreich auf dem aufsteigenden Bogen
steht. Zum Beispiel sind die klaren Zeichen dieser grundlegenden
Wirklichkeit im Pflanzenreich deutlicher als im Mineralreich und
im Tierreich noch offensichtlicher als im Pflanzenreich.
Und dem entsprechend siehst du, wenn du die Menschenwelt
aufmerksam betrachtest, dieses wundersame Phänomen von
allen Seiten in höchster Vollkommenheit strahlen, da auf dieser
Stufe Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfe und Wechselseitigkeit
nicht auf den Körper und das der materiellen Welt Zugehörige beschränkt
sind, sondern für alle Zustände gelten, seien sie materiell
oder geistig, wie Vernunft, Denken, Meinung, Benehmen, Sitten,
Geisteshaltung, Verständnis, Gefühle oder andere menschliche
Regungen. Bei alledem wirst du diese verbindenden Beziehungen
fest verankert sehen. Je mehr diese gegenseitige Beziehung verstärkt
und erweitert wird, desto mehr wachsen in der menschlichen
Gesellschaft Fortschritt und Wohlstand. In der Tat wären
ohne diese wichtigen Verbindungen wahres Glück und Erfolg für
die Menschheit völlig unerreichbar.Bedenke nun, wenn für die Menschen, die nur Erscheinungsformen
der Welt des Daseins sind, diese bedeutsame Sache so
wichtig ist, um wie viel größer muss der Geist der Zusammenarbeit
und gegenseitigen Hilfe unter denen sein, die der Wesenskern der
Welt der Schöpfung sind, die den schützenden Schatten des himmlischen
Baumes suchten und von den Manifestationen göttlicher
Gnade begünstigt wurden; wie müssen die Beweise dieses Geistes
durch ihre ernsthaften Bemühungen, ihre Kameradschaft und Eintracht
in jedem Bereich ihres inneren und äußeren Lebens, im
Reiche des Geistes und der göttlichen Geheimnisse sowie in allen
Dingen dieser und der nächsten Welt zutage treten. Ohne Zweifel
müssen sie sogar bereit sein, ihr Leben füreinander zu opfern.
Dies ist das Grundprinzip, auf dem die Institution der
Huqúqu’lláh errichtet ist, sind ihre Einnahmen doch der Förderung
dieser Ziele gewidmet. Ansonsten war der eine wahre Gott
seit jeher von allem außer Ihm selbst unabhängig und wird es
immer sein. So wie Er allen Geschöpfen ermöglichte, an Seiner
grenzenlosen Güte und Gnade teilzuhaben, ist Er auch in der Lage,
Seinen Geliebten aus den Schatzkammern der Macht Reichtum zu
bescheren. Jedoch liegt die Weisheit dieses Gebotes darin, dass die
Tat des Gebens in Gottes Augen wohlgefällig ist. Bedenke, wie
wohlgefällig diese machtvolle Tat in Seiner Bewertung sein muss,
dass Er sie Seinem eigenen Selbst zugute kommen lässt. Frohlocke
also, du Volk der Großmut!Wir hoffen inständig, dass in diesem Größten Zyklus die wunderbaren
Eigenschaften des Allbarmherzigen durch die unendliche
Güte und den Segen des Königs der Herrlichkeit im Leben der
Diener Gottes dergestalt sichtbar werden mögen, dass ihr Wohlgeruch
seinen Duft über alle Regionen verbreitet.Diese Sache bedarf weiterer Erläuterung, wir haben sie jedoch
kurz behandelt.24 O meine himmlischen Freunde! Es ist gewiss und offenkundig,
dass der Unvergleichliche immer gepriesen wird für Seinen absoluten
Reichtum, berühmt ist für Sein allumfassendes Erbarmen,
herausgehoben durch Seine ewige Gnade und bekannt für Seine
Gaben an die ganze Welt des Daseins. Dennoch auferlegt Er in
Seiner unergründlichen Weisheit und als einzigartige Prüfung,
die den Freund vom Fremdling unterscheidet, Seinen Dienern die
Huqúq und macht sie ihnen zur Pflicht.Wer dieses wichtige Gebot beachtet, der empfängt himmlischen
Segen; sein Angesicht strahlt hell in beiden Welten, der
süße Duft des zarten Erbarmens Gottes zieht ihm in die Nase. Ein
Zeichen von Gottes vollendeter Weisheit ist, dass das Zahlen der
Huqúq dem Geber ermöglicht, fest und standhaft zu werden, und
einen großen Einfluss auf sein Herz und seine Seele ausübt. Überdies
werden die Huqúq für wohltätige Zwecke verwendet.25 Er, die Gesegnete Schönheit — möge mein Leben für Seinen
Staub geopfert sein — hat mit Seinem entschiedenen Wort hervorgehoben,
dass in den die Huqúq betreffenden Fragen höchsteRedlichkeit walten muss. Die Institution der Huqúq ist heilig.
26 Danke Gott dafür, dass Er dir gnädig beisteht, den ausdrücklichen
Befehl Seines Heiligsten Buches zu befolgen, da du dich erhebst,
die Huqúq–Pflicht zu erfüllen, und da Gott deine edle Tat annimmt.
Wisse außerdem, dass, wer dem Allbarmherzigen treu dient,
von Ihm aus Seiner himmlischen Schatzkammer bereichert wird
und dass die Huqúq–Zahlung nur eine Prüfung ist, die Er Seinen
Dienern und Dienerinnen auferlegt. So wird jeder wahre und aufrichtige
Gläubige die Huqúq darbringen zur Unterstützung der
Armen, der Behinderten, der Bedürftigen und der Waisen sowie
für andere lebenswichtige Erfordernisse der Sache Gottes, so wie
Christus einen Fonds für wohltätige Zwecke gegründet hat.
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis27 Groß ist der Lohn, den Gott den treuen, ergebenen Seelen bestimmt
hat, den reinen, losgelösten Wesen, die spontan einen Teil
ihres irdischen Besitzes entweder zu ihren Lebzeiten oder durch
ihr Testament der Sache Gottes darbringen und das ehrende Vorrecht
haben, ihre Pflichten gegen die Huqúqu’lláh zu erfüllen.
Versichern Sie den Spendern und den Hinterbliebenen derer,
die zu Gott aufgestiegen sind, in meinem Auftrag, dass diese
Bemühungen und Gaben ganz gewiss göttliche Bestätigungen,
himmlischen Segen und unermessliche Gnaden anziehen und die
vielfältigen Belange der Internationalen Bahá’í–Gemeinde fördern.
Wohl ihnen, da Gott sie befähigte, das zu erfüllen, was ihre
Stufe in dieser und der kommenden Welt erhöhen wird.6
6 23. Juni 1945, Shoghi Effendi an einen Gläubigen, aus dem Persischen
Aus Briefen des Universalen Hauses der28 Solch ein einzigartiges Zusammentreffen bevorstehender Errungenschaften
— die Veröffentlichung des Kitáb–i–Aqdas, derFortschritt der Bauvorhaben am Berg Karmel, der Abschluss des
Sechsjahresplanes, die Eröffnung des heiligen Jahres — beseelt
die Erwartungen der Bahá’í–Welt, schlägt die Bühne auf für noch
machtvollere Bemühungen als die bereits in Angriff genommenen
und zeigt uns allen den Beginn eines neuen Abschnitts der Geschichte
an. Somit scheint es angebracht, dass das heilige Gesetz,
das jeden Mann und jede Frau befähigt, sein oder ihr persönliches
Gefühl der Hingabe an Gott in einem zutiefst vertraulichen, das
Gemeinwohl fördernden, den einzelnen Gläubigen unmittelbar
mit der zentralen Institution des Glaubens verbindenden Gewissensakt
auszudrücken — in einem Gewissensakt, der überdies
den Gehorsamen und Aufrichtigen der unbeschreiblichen Gnade
und des überreichen Segens der Vorsehung versichert —, dass
dieses heilige Gesetz in diesem günstigen Augenblick von allen
angenommen wird, die ihren Glauben an die höchste Manifestation
Gottes bekennen. In Demut vor unserem souveränen Herrn
kündigen wir an, dass ab Ridván 1992, dem Beginn des heiligen
Jahres, das Gesetz der Huqúqu’lláh, des Rechtes Gottes, weltweit
anwendbar wird. Alle sind in Liebe aufgefordert, es zu beachten.7
29 Und jetzt, in ungeduldiger Erwartung der beiden großen
Gedenkveranstaltungen8 wie auch der bevorstehenden Veröffentlichung
des Mutterbuches der Bahá’í–Offenbarung tritt das Gesetz der
Huqúqu’lláh als eine feste Lebensregel aller Mitglieder unserer
ganzen Weltgemeinschaft in Kraft. Mögen die verheißenen göttlichen
Gnadengaben, die mit der Inkraftsetzung dieses heiligen
Gesetzes verbunden sind, auf die Geliebten des Herrn in jedem
Land hernieder strömen. 930 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hofft inständig, dass der
Geist des Heiligen Jahres und die Wirkung des Gehorsams gegenüber
dem Gesetz der Huqúqu’lláh das Bewusstsein der Gläubigen
für die heilige Natur der Fonds des Glaubens und die wesentliche
Rolle, die sie bei der Verwirklichung der Offenbarung Bahá’u’lláhs
spielen, neu beleben wird.1031 Die Institution der Huqúqu’lláh wird im Laufe dieser Sendung
zur Vergeistigung der Menschheit beitragen, indem sie eine neue
Haltung gegenüber dem Erwerb und der Nutzung materieller Ressourcen
fördert. Sie wird die für große gemeinsame Unterneh mungen benötigten materiellen Ressourcen bereitstellen, um die
Lebensumstände allgemein zu verbessern, und sie wird machtvoll
beim Entstehen einer Weltkultur mitwirken.117 Ridván 1991, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt
8 Der Hinweis bezieht sich auf das feierliche Ereignis des hundertsten
Jahrestages des Hinscheidens Bahá’u’lláhs und der Hundertjahrfeier zur
Einsetzung Seines mächtigen Bundes9 Ridván 1992, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt
10 19. Juni 1992, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Nationalen Geistigen Rat11 12. Januar 2003, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Treuhänder
und Bevollmächtigten der Institution der Huqúqu’lláh
32 Was Ihre Sorge ums Geld angeht, so ist der Erwerb von Reichtum
an sich nichts Fürchterliches, sondern eine praktische Notwendigkeit.
Das Problematische am Reichtum erwächst aus einer unangemessenen
Haltung gegenüber dem Besitz und seinem Gebrauch.In dieser Hinsicht mag es hilfreich für Sie sein, die Verborgenen
Worte (persisch) Nr. 80, 81 und 82 zu lesen. Wie in so vielen anderen
Lebensfragen auch, gibt uns Bahá’u’lláh durch Seine Lehren
ein Mittel an die Hand, um uns vor der Prüfung durch Reichtum zu
bewahren, indem Er das Gesetz der Huqúqu’lláh verordnet, zu den
Bahá’í–Fonds beizutragen ermöglicht und zu menschenfreundlichen
Unternehmungen zum Wohle aller ermutigt.1212 7. Oktober 2005, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen33 Wer sein Wort hält, seine Pflicht erfüllt, seine Zusagen und Versprechen
einhält, Gott Sein Pfand und Sein Recht wiedergibt, der
wird zu den Bewohnern des allhöchsten Paradieses gezählt. So
verkündet ihm der Unterdrückte aus Seinem mächtigen Gefängnis
die frohe Botschaft. Selig sind die Diener und die Mägde, die ihre
Aufgaben erfüllen, selig der Mensch, der sich treu an lobenswerte
Taten hält und befolgt, was ihm im Buche Gottes, des Herrn der
Welten, geboten ist.34 Die Zahlung des Rechtes Gottes ist von den finanziellen Möglichkeiten
abhängig. Wenn jemand seiner Verpflichtung nicht nachkommen
kann, wird Gott ihm wahrlich vergeben. Er ist der Allverzeihende,
der Allgroßmütige.35 Frage: zum Grundbetrag, auf den die Huqúqu’lláh zu zahlen
sind:Antwort: Der Grundbetrag, auf den die Huqúqu’lláh zu zahlen
sind, beläuft sich auf neunzehn Mithqál Gold. Mit anderen
Worten, wenn Geld im Wert dieser Summe erworben wurde,
ist eine Huqúq–Zahlung fällig. Desgleichen sind die Huqúq zu
zahlen, wenn der Wert (nicht die Anzahl) sonstiger Vermögensgegenstände
den genannten Betrag erreicht. Die Huqúqu’lláh sind nur einmal zu
zahlen. Wer zum Beispiel tausend MithqálGold erwirbt und die Huqúq
zahlt, ist zu keiner weiteren Zahlungauf diese Summe verpflichtet, sondern nur auf das, was er
durch Handel, Gewerbe und dergleichen dazugewinnt. Erreicht
dieser Zuwachs, also der erzielte Gewinn, die vorgeschriebene
Summe, so ist zu tun, was Gott befohlen hat. Nur wenn das Kapital
den Eigentümer wechselt, ist es wie beim ersten Mal der
Huqúq–Zahlung unterworfen. Der Erste Punkt bestimmte, dass
die Huqúqu’lláh auf den Geldwert aller Vermögensteile zu zahlen
sind, doch in dieser Mächtigsten Sendung haben Wir das Mobiliar,
das heißt die notwendige Einrichtung sowie das Wohnhaus,
ausgenommen.1313 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 8
36 Frage: Was hat Vorrang: die Huqúqu’lláh, die Schulden des Verstorbenen
oder die Kosten der Totenfeier und der Beerdigung?
Antwort: Die Totenfeier und die Beerdigung haben Vorrang,
dann die Begleichung der Schulden, dann die Huqúqu’lláh–Zahlung.
Sollte das Vermögen des Verstorbenen für die Abdeckung
seiner Schulden nicht ausreichen, so ist das Restvermögen im Verhältnis
der Schuldbeträge auf die Schuldner zu verteilen.14
37 Frage: Das Gebot der Huqúqu’lláh wurde im Kitáb–i–Aqdas offenbart.
Gehören das Wohnhaus, dessen Zubehör und das erforderliche
Mobiliar zu dem Vermögen, für das die Huqúq zu zahlen
sind?Antwort: In den Gesetzen, die Wir in persischer Sprache offenbarten,
haben Wir verfügt, dass in dieser Mächtigsten Sendung
das Wohnhaus und das Mobiliar ausgenommen sind, das heißt,
Mobiliar, das notwendig ist.1538 Frage: Sind die Huqúq zu zahlen, wenn jemand beispielsweise
hundert Túmán besitzt, dafür die Huqúq zahlt, die Hälfte des Betrags
bei erfolglosen Geschäften verliert und dann einen Huqúq–
pflichtigen Betrag wieder gewinnt?Antwort: In diesem Fall sind die Huqúq nicht zu entrichten.16
39 Frage: Sind die Huqúq ein zweites Mal zu zahlen, wenn nach ihrer
Entrichtung der ursprüngliche Betrag verloren geht, er aber durch
geschäftliche Transaktionen wieder erzielt wird?Antwort: Auch in diesem Fall fallen keine Huqúq an.17
40 Frage: Darf ein Erblasser testamentarisch verfügen, dass nach Begleichung
der Huqúqu’lláh–Zahlung und der Schuldentilgung Teile
seines Vermögens für wohltätige Zwecke verwandt werden, oder
ist er gehalten, es bei der Zuweisung einer gewissen Summe für die
Kosten der Trauerfeier und der Beerdigung bewenden zu lassen, so
dass der Rest seines Vermögens in der von Gott bestimmten Weise
unter die vorgeschriebenen Erbkategorien verteilt wird?
Antwort: Der Erblasser hat die volle Verfügungsgewalt über
sein Vermögen. Ist er den Huqúqu’lláh nachgekommen und schuldenfrei,
dann ist alles in seinem Testament Verfügte und jedes Anerkenntnis
annehmbar. Gott hat ihm wahrlich gestattet, mit dem,
was Er ihm verliehen hat, so zu verfahren, wie es ihm beliebt.18
41 Frage: Soll, wenn der Verstorbene weder die Huqúq noch seine
Schulden bezahlt hat, die Zahlung anteilmäßig von seinem Wohnhaus,
der persönlichen Kleidung und dem Rest des Vermögens
geleistet werden oder sind Wohnhaus und die persönliche Kleidung
für die männlichen Nachkommen auszusondern, so dass die Schulden aus dem verbleibenden Vermögen zu zahlen sind? Wie
sollen die Schulden beglichen werden, wenn der Rest des Vermögens
hierfür nicht ausreicht?Antwort: Die Schulden und die Huqúq sollen aus dem Restvermögen
bezahlt werden. Wenn dieses nicht ausreicht, sind die
Rückstände aus dem Wohnhaus und der Kleidung zu begleichen.19
16 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 44
17 Bahá’u’lláh, a. a. O. 4519 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 80
42 Frage: Wenn das Erlangte neunzehn [Mithqál Gold] übersteigt,
muss es dann erst wieder auf weitere neunzehn [Mithqál Gold]
anwachsen, bevor die Huqúq fällig werden, oder sind die Huqúq
für jeden übersteigenden Betrag zu zahlen?Antwort: Die Huqúq fallen nicht bei jedem übersteigenden Betrag
an, sondern nur dann, wenn dieser weitere neunzehn erreicht.20
43 Frage: zur Ausstattung einer Arbeitsstätte für das eigene Gewerbe
oder den Beruf: Ist sie der Huqúqu’lláh–Zahlung unterworfen oder
unterliegt sie derselben Regelung wie die Wohnungseinrichtung?
Antwort: Sie unterliegt denselben Regelungen wie die Wohnungseinrichtung.
2144 Der Mindestbetrag, der den Huqúqu’lláh unterliegt, wird erreicht,
wenn jemandes Vermögen der Zahl Váhid 22 entspricht; d. h. immer,
wenn jemand 19 Mithqál Gold besitzt oder Vermögen erwirbt, das
diesen Wert nach Abzug der jährlichen Ausgaben erreicht, werden
die Huqúq fällig und die Zahlung Pflicht.45 Es wurde von Gott verordnet, dass ein Eigentum, das nicht gewinnbringend
ist, das heißt, keinen Ertrag abwirft, nicht der Huqúq–Zahlung unterliegt. Wahrlich, Er ist der Befehlende, der
Freigebige.Du fragst nach den Huqúq. Von den jährlichen Erlösen sind alle Aus46
gaben das Jahr über abziehbar, und von dem, was übrig bleibt, sind
19% Huqúq zu zahlen. So nimmt zum Beispiel jemand durch sein
Geschäft 1000 Pfund ein. Nach Abzug seiner jährlichen Ausgaben
von, sagen wir, 600 Pfund bleibt ihm ein Überschuss von 400 Pfund,
auf den ein Satz von 19% Huqúq zu zahlen ist. Dies beläuft sich auf
76 Pfund, die den Huqúq für wohltätige Zwecke zu geben sind.
Die Huqúq werden nicht jedes Jahr auf jemandes gesamtes Eigentum
erhoben. Das Vermögen eines Menschen sei zum Beispiel
100.000 Pfund wert. Wie kann von ihm erwartet werden, dass er
jedes Jahr die Huqúq auf dieses Eigentum zahlt? Welche Erlöse du
zum Beispiel in einem bestimmten Jahr auch hast, du solltest deine
Ausgaben während dieses Jahres davon abziehen. Die Huqúq werden
dann auf den Rest fällig. Vermögenswerte, für die im Vorjahr
die Huqúq bezahlt wurden, sind von weiteren Zahlungen befreit.
47 Was die Huqúq betrifft, so sind sie von dem, was nach Abzug der
jährlichen Ausgaben des Betreffenden übrig bleibt, zu zahlen. Jedes
Geld oder Vermögen, das jedoch zum Erwirtschaften des eigenen
Lebensunterhalts nötig ist und für das einmal die Huqúq
bezahlt wurden, ist von den Huqúq befreit. Diese Befreiung gilt
auch für einen Vermögenswert, für den die Huqúq schon bezahlt
wurden und dessen Ertrag den Bedarf des Betreffenden nicht übersteigt
… Verfügungen über die Huqúq, ganz oder teilweise, sind
gestattet, sollten aber mit Erlaubnis der zuständigen Institution der
Sache geschehen, der sich alle zuwenden müssen.48 Die Huqúq gelten für alles, was man besitzt. Wenn jedoch jemand
die Huqúq für einen bestimmten Besitz bezahlt hat und das Einkommen
aus diesem Besitz gleich groß ist wie seine Bedürfnisse,
braucht er keine Huqúq zu zahlen. Auf landwirtschaftliche Geräte und Einrichtungen sowie auf Tiere, die zum Pflügen des Bodens im Rahmen des Notwendigen eingesetzt werden, brauchen keine Huqúq bezahlt zu werden.
20 Bahá’u’lláh, a. a. O. 9049 Hinsichtlich der Art, wie die Huqúq zu zahlen sind: Nachdem die
während eines Jahres entstandenen Ausgaben abgezogen wurden,
unterliegt jedes Mehreinkommen aus Grundbesitz, Berufstätigkeit
oder Geschäft der Entrichtung der Huqúq.50 Frage: Zur Angelegenheit der Huqúq — ist damit 1/19 des Netto
oder Bruttoeinkommens gemeint? Zum Beispiel gibt es in Amerika
eine Steuer auf das Bruttoeinkommen nach Abzug bestimmter
Freibeträge. Wie werden die Huqúq ermittelt?Antwort: Der Kern der Erläuterung ‘Abdu’l–Bahás war:
Nachdem man alle seine notwendigen Ausgaben bezahlt hat,
nimmt man 19% von dem, was übrig bleibt, und gibt es als
Huqúq. Wenn jemand zum Beispiel nach Zahlung all seiner Unkosten
100 Piaster übrig hat, gehen 19 Piaster als Huqúq an die
Sache Gottes. Das geschieht am Ende des Jahres, nachdem man
seine Unkosten ermittelt hat. Für jede 100 Piaster werden 19 als
Huqúq fällig.Man zahlt dies einmal, danach sind auf diesen Betrag keine
Huqúq mehr zu zahlen. Es ist erledigt. Im nächsten Jahr zahlt man
für den Betrag, der nach Abzug der Unkosten und des Betrages,
für den man im vorigen Jahr die Huqúq bezahlt hat, übrig ist.
Zum Beispiel: Jemand hat am Ende des ersten Jahres nach
Bestreitung aller Ausgaben 1.000 Piaster übrig. Dann werden
190 Piaster für die Huqúq fällig. Am Ende des nächsten Jahres
könnte er nach der Ermittlung aller Ausgaben 2.000 Piaster besitzen.
Da er bereits im letzten Jahr auf 1.000 Piaster die Huqúq
bezahlt hat, wird dieser Betrag von den 2.000 abgezogen, und
er bezahlt auf 1.000 Piaster die Huqúq (das sind 190 Piaster).
Im dritten Jahr könnte der Nettobetrag seines Vermögens 2.500
Piaster sein. Er zieht 2.000 Piaster von diesem Betrag ab und
zahlt 19% von 500 Piastern, das sind 95 Piaster. Wenn er am
Ende des vierten Jahres 2.500 Piaster besitzt, werden keine
Huqúq fällig.Frage: Sind beim Abzug der notwendigen Ausgaben die Spenden
für den Mashriqu’l–Adhkár, die Lehrarbeit und andere Tätigkeiten
für die Sache als ein Teil der Huqúq zu betrachten oder
sollten sie getrennt behandelt werden?Antwort: ‘Abdu’l–Bahá erwiderte, dass die Huqúq davon getrennt
und unabhängig seien und an erster Stelle ständen. Nach deren
Ermittlung könne man sich um die anderen Angelegenheiten
kümmern. Er lächelte und sagte, dass ‘Abdu’l–Bahá, wenn die
Huqúq gegeben seien, bestimmen werde, wie viel davon für den
Mashriqu’l–Adhkár, wie viel für die Lehrarbeit, wie viel für die
Bedürftigen usw. sein werden.2323 Interview mit ‘Abdu’l–Bahá vom 26. November 1919, von Shoghi Effendi
ca. 1920 handschriftlich notiert. Fragen aus einem undatierten Brief von
George O. Latimer51 Hinsichtlich der Huqúqu’lláh … dies bezieht sich auf die Handelsgüter,
den Grundbesitz und das Einkommen des einzelnen.Nach Abzug der nötigen Ausgaben wird die Summe all dessen,
was als Gewinn übrig bleibt und einen Kapitalzuwachs darstellt,
Huqúq–pflichtig. Wenn man auf einen bestimmten Betrag einmal
die Huqúq bezahlt hat, unterliegt dieser Betrag nicht mehr den
Huqúq, außer wenn er von einer Person auf eine andere übertragen
wird. Der Wohnsitz und die Hauseinrichtung sind von den Huqúq
befreit. Die Huqúqu’lláh werden an das Zentrum der Sache Gottes
gezahlt.2452 Sie werden Hinweise auf die Huqúq im Buch Aqdas finden …
Alle nicht ausdrücklich von Bahá’u’lláh festgesetzten Angelegenheiten
sind an das Universale Haus der Gerechtigkeit zu verweisen.25
53 Ein Mithqál besteht aus neunzehn Nakhud. Das Gewicht von vierundzwanzig
Nakhud entspricht vierdreifünftel Gramm. Auf dieser
Grundlage können Berechnungen angestellt werden.26
54 Zu Ihrer Frage, ob die Erben, denen Hauptwohnsitz, Hausrat und
Kleider des Verstorbenen durch Erbschaft übertragen wurden,
von der Huqúq–Zahlung befreit sein werden oder nicht, sagte
er: Da Wohnsitz, Hausrat und Gewerbeausrüstung nach dem
ausdrücklichen Text von den Huqúq befreit sind, bleiben solche
Besitztümer nach der Einkommensübertragung weiterhin ausgenommen.27
24 April/Mai 1927, im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, aus dem
Persischen25 16. Dezember 1927 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen,
handschriftlicher Nachsatz Shoghi Effendis26 17. November 1937 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, aus
dem Persischen27 29. September 1942 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen
Rat Iran, aus dem Persischen55 Einige der lieben Freunde, die ihren Huqúqu’lláh–Verpflichtungen
nachkommen, haben geschrieben und sich nach derBeziehung zwischen Beiträgen für die Fonds und Huqúq–Zahlungen
erkundigt. Ist jemand, der seine Huqúqu’lláh–Pflichten
zu erfüllen beabsichtigt, stattdessen aber für andere Fonds und
Vorhaben spendet, von der Huqúqu’lláh–Zahlung befreit oder
nicht?Die heiligen Texte zur Sache sind eindeutig; da die Freunde
aber diese Frage immer wieder stellen, wurde beschlossen, die
Texte zu erläutern.Die Huqúqu’lláh–Zahlung ist eine für das Volk Bahás verbindliche
geistige Pflicht. Dieses Gebot ist im Heiligsten Buche
niedergelegt; deutliche, schlüssige Erklärungen sind in verschiedenen
Sendschreiben enthalten.Jeder ergebene Gläubige, der den angegebenen Bedingungen
zu entsprechen vermag, muss ohne jede Ausnahme die
Huqúqu’lláh bezahlen. In der Tat wird nach dem ausdrücklichen
Text des Heiligsten Buches die Nichterfüllung dieses Gebots
als ein Treuebruch betrachtet, und der göttliche Befehl:
»Wer Gott gegenüber treulos ist, wird gerechterweise selbst
Treulosigkeit erfahren«28, ist ein deutlicher Hinweis auf solche
Menschen.Der Mittelpunkt des Bundes bekräftigt die Huqúq–Pflicht mit
den Worten: »Zum Zeichen Seiner grenzenlosen Großmut hat der
Herr für Seine Diener gnädiglich ein genau bestimmtes Geldopfer29
vorgesehen, das Ihm gehorsam darzubringen ist, obgleich Er,
28 siehe Text Nr. 3 in dieser Kompilationder Wahre, wie auch Seine Diener allezeit unabhängig von allem
Erschaffenen sind.«30Dieses wichtige Gebot ist, wie die Feder der Herrlichkeit
bestätigt, mit unermesslichem Nutzen und unergründlicher
Weisheit ausgestattet. Es läutert das Vermögen, wendet Schaden
und Unglück ab, führt zu Wohlstand und Ansehen, gewährt
göttlichen Gewinn und Segen. Es ist ein Opfer für und bezogen
auf Gott, ein Akt der Dienstbarkeit, der Seine Sache fördern
hilft. Wie der Mittelpunkt des Bundes bekräftigt, stellt das Geben
der Huqúq eine Prüfung für die Gläubigen dar und befähigt
die Freunde, in Glauben und Gewissheit fest und standhaft zu
werden.Kurz, die Huqúqu’lláh–Zahlung ist eine der verbindlichen
geistigen Pflichten der Anhänger Bahá’u’lláhs, deren Einnahmen
der höchsten Institution der Sache Gottes zufallen, der sich alle
zuwenden müssen. Außerdem hat Bahá’u’lláh, die Altehrwürdige
Schönheit — erhaben sei Sein Lobpreis — bestätigt, dass nach
der Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit die in
diesem Zusammenhang notwendigen Regelungen in Übereinstimmung
mit Gottes Absicht erlassen werden und dass niemand
außer der Institution, an die sich alle wenden müssen, das Recht
hat, über diesen Fonds zu verfügen. Mit anderen Worten: Diejenigen
Vermögensteile, die den Huqúqu’lláh zustehen, gehören
dem Weltzentrum der Sache Gottes und nicht den betreffenden
Menschen.Daher sollten die Freunde nicht ihrem eigenen Willen und Urteil
folgen, indem sie Mittel, die für die Huqúqu’lláh beiseitegelegt
sind, für einen anderen Zweck, sei es auch für menschendienliche
Beiträge des Glaubens, verwenden.Wir hoffen ernsthaft, jeder möge die Ehre haben, diese heilige,
segensreiche Pflicht wahrzunehmen, bewirkt sie doch sicheres, wahres Glück und dient dazu, Bahá’í–Unternehmungen in der
ganzen Welt ausführen zu helfen.3131 25. Oktober 1970, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Nationalen
Geistigen Rat Iran, aus dem Persischen56 Ihr liebevoller Brief vom 27. Dezember 1972 rührt uns zutiefst;
Sie drücken darin den Wunsch aus, bei der Erbschaft von Ihrer
Mutter dem Gesetz der Huqúqu’lláh zu folgen …Dieses Gesetz des Aqdas setzt fest, dass neunzehn Prozent
eines Kapitals als Huqúqu’lláh zu zahlen sind, wenn dieses Kapital
einen Betrag von mindestens »neunzehn Mithqál Gold« erreicht
hat … Um den Betrag, den ein Gläubiger zahlen sollte,
zu ermitteln, muss er zuerst etwaige Schulden und Kosten, die
er haben mag, abziehen und neunzehn Prozent vom Rest seines
Kapitals zahlen, wenn dieses mindestens neunzehn Mithqál Gold
entspricht.Wenn Sie … dieses Gesetz des Aqdas einhalten möchten,
sollten Sie den Gesamtwert Ihres Erbes in bar und an Vermögenswerten
abzüglich aller Kosten und Schulden, die Sie haben mögen,
ermitteln und die Bedingungen überlegen, unter denen Sie
auf den Nettowert Ihres Erbes die Huqúqu’lláh zahlen können.
Zeitpunkt und Art der Zahlung sind jedem einzelnen selbst überlassen.
Wenn zum Beispiel zu einer Erbmasse außer Bargeld Grundbesitz oder Geschäftsanteile gehören, kann es sich für den Betreffenden
als nachteilig oder ungünstig erweisen, wenn er neunzehn Prozent
des Wertes der nicht in bar vorhandenen Erbmasse zahlt, bevor diese
veräußert ist. Er könnte vorziehen, diese geistige Pflicht erst zu jenem
Zeitpunkt zu erfüllen. Alle bei der Veräußerung einer Erbmasse
entstandenen Kosten sollten vor der Berechnung des Nettobetrages,
für den die Huqúqu’lláh fällig werden, abgezogen werden.32
32 21. Januar 1973, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an einen Gläubigen
57 Der ergebene Gläubige, der das Vorrecht besitzt, »das Recht Gottes
« zu entrichten, wird diese geistige Pflicht keineswegs durch
Ausreden zu umgehen suchen, sondern sein Möglichstes tun, um
sie zu erfüllen. Da jedoch der Gehorsam gegenüber diesem Gesetz
eine Gewissenssache und die Huqúqu’lláh–Zahlung eine freiwillige
Handlung ist, wäre es unangebracht, mehr zu tun, als die …
Freunde über ihre geistige Pflicht zu unterrichten und es ihrer Entscheidung
zu überlassen, wie sie damit umgehen.Dasselbe Prinzip gilt für jene Freunde, die verschwenderisch
für ihre Familien Geld ausgeben, Wohnhäuser kaufen oder bauen
und sie weit über ihre Bedürfnisse hinaus einrichten und diese
Ausgaben rational erklären in dem Wunsch, die Huqúqu’lláh–Zahlung
zu vermeiden.3358 Bei der Berechnung der Huqúqu’lláh hat Bahá’u’lláh viele Einzelheiten
dem Urteil und Gewissen des einzelnen Gläubigen überlassen.
Zum Beispiel befreit Er Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände im notwendigen Umfang.
Er überlässt aber dem einzelnen die Entscheidung,welche Gegenstände notwendig sind und welche nicht.
Spenden für die Fonds des Glaubens können nicht als ein Teil der
Huqúqu’lláh–Zahlung einer Person berücksichtigt werden. Des Weiteren
sollte, wenn jemand die Huqúqu’lláh schuldet und es sich nicht
leisten kann, sowohl diese zu zahlen als auch für die Fonds zu spenden,
der Zahlung der Huqúqu’lláh Vorrang gegenüber den Spenden
eingeräumt werden. Ob jedoch Spenden für den Fonds bei der Berechnung
des Vermögensstandes, auf den die Huqúqu’lláh fällig werden,
vielleicht als Ausgaben behandelt werden, ist dem Urteil jedes
einzelnen im Lichte seiner persönlichen Verhältnisse überlassen.34
33 26. Februar 1973, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an einen Gläubigen,
aus dem Persischen34 16. September 1979, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
an einen Gläubigen59 Aus den Schriften geht klar hervor, dass man von der Zahlung der
Huqúqu’lláh auf seinen Wohnsitz und die für den Haushalt und den
Beruf notwendigen Einrichtungen befreit ist. Die Entscheidung,
welche Gegenstände notwendig sind und welche nicht, ist dem
Ermessen des einzelnen überlassen. Es ist klar, dass die Freunde
für Haus und Ausstattung nicht verschwenderisch Geld ausgeben
und für diese Ausgaben Gründe zusammensuchen sollen in dem
Bestreben, die Huqúqu’lláh–Zahlung zu umgehen. Es wurde keine
ausdrückliche Textstelle gefunden, die das dem Einkommenserwerb
dienende Kapital ausnimmt. Das Universale Haus der Gerechtigkeit
überlässt solche Angelegenheiten dem Gewissen der60 Ihre zweite Frage lautet, ob eine Ehefrau bei vollem Einvernehmen
zwischen den Eheleuten und Verfügungsgewalt über das Vermögen
ihres Gatten und ihr eigenes den auf das Gesamtvermögen
anwendbaren Huqúqu’lláh–Betrag zahlen kann oder, da dem Ehemann
ja ein Teil des Vermögens gehört, nur den Huqúqu’lláh–Betrag
auf ihren eigenen Vermögensanteil zahlen sollte.Bei der Antwort auf diese Frage sollte man bedenken, dass
die Huqúqu’lláh auf Vermögen fällig werden, das unbestreitbar als
persönliches Eigentum gilt, nicht auf Besitztümer, die man lediglich
beaufsichtigt oder nutzt. In ähnlichen Fällen wie dem von Ihnen
oben erwähnten obliegt es jedoch den Eheleuten, miteinander
zu beraten und die Grenzen ihrer persönlichen Habe ganz genau
festzulegen. Dann sollten sie entweder gemeinsam oder einzeln
den Betrag, den sie für ihre bindende Verpflichtung halten, den
Huqúq übergeben.3635 9. April 1980, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen36 10. Januar 1982, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen, aus dem Persischen61 Bezüglich der von Herrn … gestellten Frage mögen Sie ihm bitte
mitteilen, dass nach der Erklärung des geliebten Hüters in einem
Brief an einen Gläubigen die Huqúqu’lláh auf ein bestimmtes
Vermögen, sei es bewegliches oder unbewegliches Eigentum, nur
einmal zu zahlen sind. Geht dieses Vermögen jedoch, zum Beispiel
durch Erbschaft, von einer Person auf eine andere über, so
unterliegt es wiederum der Huqúqu’lláh–Zahlung. Praktisch bedeutet
dies, dass die Erben, die einen Anteil ihres Erbes aus einer
Erbmasse erhalten, die Huqúqu’lláh zahlen müssen, wenn durch
den erhaltenen Anteil ihr Vermögen eine Höhe erreicht, welche die
Erfüllung dieser heiligen Pflicht verlangt.3762 Bezüglich Ihrer Frage über den Hauptwohnsitz und die sich darauf
beziehenden ergänzenden Regelungen möchten wir Ihnen mitteilen,
dass es derzeit nicht für ratsam erachtet wird, ausführliche
Regelungen für die Huqúqu’lláh zu erlassen. So sind die Freunde
frei, und wo immer keine genau festgesetzten Regelungen vorhanden
sind, mögen sie in jedem Einzelfall die Schriften so anwenden,
wie sie sie verstehen, und ihre Pflichten gegenüber den
Huqúqu’lláh nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.38
… wenn ein Gläubiger seine Verbindlichkeiten gegenüber den
Huqúqu’lláh berechnet hat und weiß, dass er etwas schuldet, sollte
er diesen Betrag abführen, bevor er andere Spenden macht.
Im Verlauf eines Jahres mag ein Gläubiger für verschiedene Fonds
spenden oder Geld für wohltätige Zwecke geben, wie er sein Geld
ja auch für vielfältige Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinem Alltagsleben ausgibt. Das … Universale Haus der Gerechtigkeit überlässt es seiner Entscheidung, nach einer der beiden folgenden Vorgehensweisen zu verfahren:
37 1. Juni 1983, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Nationalen Geistigen Rat38 4. März 1984, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen, aus dem Persischena. Er kann solche Beiträge als Ausgaben behandeln. Sie
vermindern dann den Saldo der am Jahresende erübrigten Ersparnisse,
auf die Huqúqu’lláh fällig werden.b. Er kann erwägen, solche Beiträge nur aus Geldern zu leisten,
auf die bereits Huqúqu’lláh abgeführt worden sind.
Diese Richtlinie lässt es dem einzelnen offen, gewisse Beiträge
auf die erste, andere auf die zweite Weise zu behandeln. Alle
derartigen Einzelheiten stellt das Haus der Gerechtigkeit dem gewissenhaften
Urteil des einzelnen Gläubigen anheim.3964 Wenn Sie, wie Sie sagen, nie in der Lage sein werden, bewertbares
Eigentum im Gegenwert von 19 Mithqál Gold auf die Seite zu legen,
dann sind Sie, wie die Texte erklären, nicht verpflichtet, die
Huqúqu’lláh zu zahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie zu diesem Fonds nicht beitragen dürften,wenn Sie aus Liebe zu Bahá’u’lláh
und aus der Großmut Ihres Herzens den Wunsch dazu haben.40
65 1. Ein Gläubiger kann nicht für einen anderen die Pflicht übernehmen,
Huqúqu’lláh zu zahlen.2. Es ist nicht statthaft, dass ein Gläubiger seine Huqúqu’lláh–
Zahlung für irgendeinen Zweck bestimmt oder dass er diese Zahlung
zu Ehren von irgend jemandem leistet.4166 Im Wesentlichen sollte der Gläubige die Huqúqu’lláh im Verlauf
seines Lebens immer dann zahlen, wenn sein Eigentumszuwachs die Bemessungsgrundlage erreicht. Das Gesetz sieht insofern einen
Spielraum vor, als es die jährlichen Ausgaben anspricht, die
vor der Ermittlung der Verbindlichkeit gegenüber den Huqúqu’lláh
abzuziehen sind. Im Idealfall ist beim Tod eines Bahá’í die einzige
Huqúqu’lláh–Zahlung, für die er in seinem Testament Vorkehrungen
getroffen haben sollte, eine solche zusätzliche Verbindlichkeit,
die vorhanden sein mag, wenn seine Vermögensverhältnisse
zum Tag seines Todes abgeschlossen werden.39 3. Februar 1987, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen40 23. Juni 1987, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen41 22. März 1989, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
eine Abteilung des Bahá’í–WeltzentrumsDas Haus der Gerechtigkeit hofft, dass die Gläubigen in dem
Maße, wie sie sich mit dem Gesetz der Huqúqu’lláh vertraut machen
und die Zahlungen beginnen, nicht nur lernen, wie sie es im
Laufe ihres Lebens zu berechnen haben, sondern dabei auch Verständnis
gewinnen, wie für den bei ihrem Tod verbleibenden Rest
vorzusorgen ist.4267 Das Haus der Gerechtigkeit hat nicht vor, eine bestimmte Berechnungsmethode
zum Gebrauch der Freunde herauszubringen. Siesollten frei sein, auf der Grundlage der Texte und der ihnen vorliegenden
Beispiele ihre eigene Verfahrensweise auszuarbeiten.43
42 1. Oktober 1989, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
eine Gruppe von Treuhändern der Huqúqu’lláh43 1. Juli 1991, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an das
Büro des Schatzmeisters eines Nationalen Geistigen Rates
68 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihren Brief vom 28. Dezember 1991 erhalten, in dem Sie eine Frage hinsichtlich
der Berechnung des Besitzes stellen, auf den Sie Huqúqu’lláh zahlen
müssen. Die von Ihnen gegebenen Auskünfte fassen wir wie
folgt zusammen.In Ihrem Besitz befindet sich eine Sammlung von Gegenständen,
die Erbstücke und zum Teil wahrscheinlich recht wertvoll
sind, und die Sie als „das Familienmuseum“ bezeichnen. Diese Sammlung wirft keine Einkünfte ab und hat es auch, bis auf einige
wenige Fälle, in denen Sie sie ausgestellt haben, um Geld für
wohltätige Zwecke zu sammeln, nie getan. Sie möchten wissen,
ob Sie diese Sammlung schätzen lassen sollten, um sie zum Zwecke
der Berechnung der Huqúqu’lláh Ihrem Vermögen hinzurechnen
zu können.Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat uns gebeten zu
antworten, dass es nicht nötig ist, einen solchen Besitz sofort zu
berücksichtigen. Bei vollständigem oder teilweisem Verkauf wird
er Huqúqu’lláh–pflichtig.4469 Die Zahlung der Huqúqu’lláh ist eine persönliche Verpflichtung
eines jeden Bahá’í, und er hat dieser Pflicht im Einklang mit seinem
Gewissen nachzukommen; keine Institution des Glaubens
kann sie von ihm einfordern. Als Teil dieser Verpflichtung hat ein
Bahá’í in seinem Testament Vorkehrungen für die am Ende seines
Lebens verbleibende Huqúqu’lláh–Schuld zu treffen. Für den
Fall, dass kein Testament vorhanden ist, sorgt das Bahá’í–Gesetz
vor der Verteilung des Nachlasses an die Erben gleichfalls für die
Zahlung eines solchen ausstehenden Huqúqu’lláh–Betrags.
Das Erbgesetz, das im Kitáb–i–Aqdas offenbart ist und zur
Anwendung kommt, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen
hat, legt ausdrücklich fest:»DasVermögen ist erst dann aufzuteilen, wenn die Huqúqu’lláh
bezahlt ... sind.«45Ebenso hat Bahá’u’lláh hinsichtlich des Abfassens eines Testaments
festgelegt:»Der Erblasser hat die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen.
Ist er den Huqúqu’lláh nachgekommen und schuldenfrei, dann ist alles
in seinem Testament Verfügte und jedes Anerkenntnis
annehmbar. Gott hat ihm wahrlich gestattet, mit dem, was Er
ihm verliehen hat, so zu verfahren, wie es ihm beliebt.«46
Das macht deutlich, dass die Verantwortung des Erblassers,
seine Schulden und die Huqúqu’lláh zu zahlen, Vorrang hat vor
seinem Recht, seinen Besitz in welcher Art und Weise auch immer
zu vererben.4744 9. Februar 1992, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen45 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch 28
46 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 69
47 30. April 1992, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
eine Abteilung des Bahá’í–Weltzentrums70 Die Frage ist, ob das Eigentum, auf das jemand Huqúqu’lláh zu
berechnen hat, alles umfasst, was er zu dem Zeitpunkt besitzt, an
dem das Gesetz auf ihn anwendbar ist, oder nur dasjenige Eigentum,
das er nach diesem Zeitpunkt ansammelt.Wir kommen zu dem Schluss, dass das als Bemessungsgrundlage
für die Huqúqu’lláh dienende Eigentum alles umfasst,
was jemand an dem Tag besitzt, da das Gesetz auf ihn anwendbar
wird. Dies bedeutet natürlich nicht, dass er sofort die fälligen
Huqúqu’lláh bezahlen muss, da ihn dies zu Verfügungen über viele
seiner Besitztümer zwingen und in eine schwierige Lage bringen
könnte. Das Prinzip der Berechnung ist jedoch klar, und die fälligen
Huqúqu’lláh sollten letzten Endes gezahlt werden.48
71 Sie fragen nach der Anwendbarkeit des Gesetzes der Huqúqu’lláh
auf Gelder, die der Gläubige ausgibt, um »für den Glauben zu reisen,
etwas großzügiger zu leben« und so weiter. Wir haben aus
Antworten, die auf andere Fragen gegeben wurden, den Eindruck
gewonnen, dass das eine Angelegenheit ist, die dem Gewissen des
einzelnen überlassen bleibt. Es gibt tatsächlich ein weites Feld von
Ausgaben, die man zu den normalen jährlichen Ausgaben, die vor
der Berechnung der Huqúqu’lláh–pflichtigen Summe vom Einkommen
abgezogen werden, rechnen könnte, oder auch nicht. In
dem besonderen Fall der Spenden für die verschiedenen Fonds des
Glaubens hat das Universale Haus der Gerechtigkeit bereits festgestellt,
dass es dem einzelnen überlassen bleibt, ob er sie seinen
normalen Ausgaben hinzurechnet oder sie von bereits geläuterten
Ersparnissen bestreitet.4972 Das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land hat die Fragen zum
Gesetz der Huqúqu’lláh, die Ihrem Brief vom 21. April 1993 beigefügt
waren, an das Universale Haus der Gerechtigkeit weitergeleitet,
und wir wurden gebeten, Ihnen folgende Antworten zu
senden:1. In der Tat werden die Schulden einer Person in Beziehung
zur Berechnung und Bezahlung der Huqúqu’lláh unterschiedlich
bewertet. In Bezug auf die Berechnung sind Schulden natürlich
vom Besitz abzuziehen. Hinsichtlich der Priorität bei der Bezahlung
sollte man die Laufzeit eines Darlehens berücksichtigen. Wenn ein
Tilgungsplan vereinbart wurde, und man die Zahlungen aus dem
erwarteten Einkommen bei Fälligkeit leisten kann, dann sollte man
in der Zwischenzeit natürlich Huqúqu’lláh entrichten. Wenn man
aber nicht beides leisten kann, dann haben die Schulden Vorrang.
2. Der bedingte Vorrang der Huqúqu’lláh–Zahlung und der
Beiträge zu den Fonds des Glaubens wird in Abschnitt 105 50 der
Zusammenstellung über Huqúqu’lláh deutlich. Das Haus der Gerechtigkeit
möchte sich gegenwärtig nicht ausführlicher dazu äußern.
3. Es steht jedem Ehemann und jeder Ehefrau frei, ihren
Huqúqu’lláh–Verpflichtungen gemeinsam oder getrennt nachzukommen, denn das Haus der Gerechtigkeit möchte die Entscheidungsfreiheit
eines Paares über seine finanziellen Angelegenheiten
nicht beeinträchtigen. Ein Ehepaar mag es vorziehen, sein Eigentum
gemeinsam zu besitzen, ein anderes, das jeweilige Eigentum
getrennt zu lassen. Es könnte auch verschiedene Kombinationsmöglichkeiten
geben.5149 14. Februar 1993, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
an das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land51 8. Juli 1993, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen
Gläubigen73 Ihre Briefe vom 24. und 25. Mai 1993 hat das Büro der Huqúqu’lláh
zusammen mit der Broschüre erhalten. Die beiden von Ihnen gestellten
Fragen wurden an das Universale Haus der Gerechtigkeit weitergeleitet,
das uns nun gebeten hat, Ihnen folgende Antwort zu senden.
1. Mittel, die für den Erwerb eines Wohnsitzes gespart werden,
sind als solche nicht von den Huqúqu’lláh ausgenommen.
Wenn also die Person vor dem Kauf des Wohnsitzes sterben sollte,
unterlägen diese Ersparnisse der Huqúqu’lláh–Pflicht. Es ist
indessen … dem einzelnen, der für den Erwerb eines Wohnsitzes
spart, überlassen zu entscheiden, ob er Huqúqu’lláh zahlt, während
er das Geld anspart, und die Ausnahme dann berücksichtigt,
wenn der Wohnsitz tatsächlich erworben wird, oder die Einbeziehung
der Ersparnisse in seine Huqúqu’lláh–Berechnung bis zum
Erwerb des Wohnsitzes aufschiebt. Dann wird der Wert des Wohnsitzes
natürlich ausgenommen.2. … die Huqúqu’lláh sollten in der Praxis auf der Grundlage
der aufgelaufenen Ersparnisse berechnet werden, und nicht
für jedes Jahr einzeln. Nur so kann man die Verluste eines Jahres
berücksichtigen, die im folgenden die Schuld verringern, oder den
Gewinn oder Verlust beim Verkauf einer Anlage berechnen, der in
einem früheren Jahr getätigt wurde.5252 8. Oktober 1993, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen74 Ihre … Frage dreht sich um die Vorkehrungen für die Huqúqu’lláh
in Bahá’í–Testamenten. Ihr Verständnis, dass die Pflicht zur Zahlung
der Huqúqu’lláh zu Lebzeiten entsteht und ihr normalerweise
zu Lebzeiten nachgekommen werden sollte, ist richtig, obwohl es
zugleich auch stimmt, dass es Fälle geben mag, in denen ein Gläubiger
oder eine Gläubige stirbt, ohne im Testament Vorkehrungen
für den möglicherweise noch nicht gezahlten Huqúqu’lláh–Betrag
getroffen zu haben. Der Todesfall befreit einen Gläubigen nicht
von der Pflicht zur Zahlung der Huqúqu’lláh. Welcher Anteil auch
zur Zahlung fällig sein mag, er ist also eine Schuld, die zum Zeitpunkt
des Todes aus dem Besitz des oder der Gläubigen zu zahlen
ist. Die Kosten der Totenfeier und der Beerdigung, die Begleichung
der Schulden des Verstorbenen und die Zahlung der verbleibenden
Huqúqu’lláh, in welchem Umfang auch immer, sind vorrangige
Belastungen des Besitzes, denen nachgekommen werden
muss, bevor der Wert des Besitzes zu ermitteln ist, der im Einklang
mit den Bestimmungen des Erbgesetzes aufgeteilt werden muss.
Dementsprechend sollten die Huqúqu’lláh — ob jemand ein Testament
gemacht hat oder nicht, oder in seinem oder ihrem Testament
Vorkehrungen für die Zahlung der Huqúqu’lláh getroffen hat oder
nicht — ebenso wie alle Schulden beglichen werden, bevor der
verbleibende Besitz aufgeteilt wird.In diesem Lichte ist es sicherlich ratsam für Gläubige, die notwendigen
Vorkehrungen für die Begleichung der Huqúqu’lláh vor
ihrem Tod zu treffen, um möglicherweise entstehende Schwierigkeiten
und Verwirrung zu vermeiden. Die Frage, wie man im Testament
Vorkehrungen in rechtsgültiger Formulierung trifft, damit
die Huqúqu’lláh nach dem Tod eines Gläubigen beglichen werden,
hängt, wie man beachten sollte, von so vielen Faktoren ab, dass
es empfehlenswert ist, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen,
damit eine geeignete Formulierung in Übereinstimmung mit dem
herrschenden Erbrecht gewählt wird. Offensichtlich wird niemand in der Lage sein, die zur Todesstunde verbleibende Schuld genau
zu berechnen, wenn der oder die Gläubige keine klare Auflistung
seines oder ihres Besitzes und der möglicherweise bisher geleisteten
Huqúqu’lláh–Zahlungen hinterlässt. Während die Anwendung
der bei der Zahlung der Huqúqu’lláh angesprochenen Prinzipien
in Zukunft sehr wohl ergänzende Gesetzgebung seitens des Universalen
Hauses der Gerechtigkeit erfordern mag, obliegt es gegenwärtig
dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwaltereines Besitzes, sie bestmöglich, nach bestem Ermessen anzuwenden
und die verfügbaren Informationen zu berücksichtigen.
Schließlich könnte man einen Gläubigen, obwohl jeder für die Begleichung
der Huqúqu’lláh persönlich verantwortlich ist, an den
nächsten Bevollmächtigten der Treuhänder der Huqúqu’lláh verweisen,
der ihn oder sie im Lichte etwaiger besonderer Umstände
beraten könnte.5353 1. Juli 1996, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen
Gläubigen75 Nach dem Bahá’í–Gesetz ist jeder Gläubige, Mann oder Frau,
dafür verantwortlich, die Huqúqu’lláh auf das von ihm oder ihr
besessene oder erworbene Eigentum zu zahlen; dies setzt das
Recht auf individuellen Besitz voraus. Im Falle eines verheirateten
Paares hat das Universale Haus der Gerechtigkeit indessen zu verstehen
gegeben, dass sie die Huqúqu’lláh auf Wunsch gemeinsam
entrichten können, und es besteht kein Verbot gegen gemeinsamen
Besitz, weder für Paare noch für zwei oder mehr Geschäftspartner.
Jeder hat die Pflicht, ein Testament zu machen. In Fragen und Anworten
Nr. 78 lesen wir, dass im Falle eines fehlenden Testaments,
außer der gebrauchten Kleidung, alles, was aus dem Besitz des
Ehemanns vorhanden ist, Schmuck und anderes, dem Ehemann
gehört, »es sei denn, dass es sich nachweislich um Geschenke handelt,
die der Frau gemacht worden sind«. Ebenso finden wir in einem Brief
im Auftrag des Hüters auf Persisch folgendes: »Sie
haben nach der Aufteilung der Möbel und des Besitzes nach der
Beendigung des Wartejahres gefragt … Der Hüter stellte fest,
dass alles, was der Frau gehörte und ihren persönlichen Besitz
ausmachte, weiterhin ihr gehört und dass niemand das Recht hat,
dazwischenzutreten.«Daher ist klar, dass der Besitz des Ehemannes und der Ehefrau
getrennt betrachtet werden, es sei denn einer macht dem anderen
Geschenke, oder sie beschließen, ihr Eigentum teilweise oder
insgesamt gemeinsam zu besitzen. Mit anderen Worten bleibt es
dem Ehemann und der Ehefrau überlassen zu entscheiden, wie sie
es mit ihrem Eigentum halten. Eine von einem Partner gemachte
Erbschaft oder ein Geschenk bliebe allein dessen Eigentum, es sei
denn, er oder sie entschiede anders darüber.Auch können die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung
oder später bezüglich der Aufteilung ihres Besitzes eine Übereinkunft
treffen.Die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Besitzes beeinflussen
dann im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners,
was damit geschieht.Dies ist eine sehr kurze Zusammenfassung der Lage. Zweifellos
wird das Universale Haus der Gerechtigkeit in den kommenden
Jahren dazu aufgefordert werden, besondere Einzelfälle
zu entscheiden, wenn sie auftreten. Auch ist zu bedenken, dass die
Anwendung der Bahá’í–Gesetze in solchen Fällen zur Zeit von
den Bestimmungen des Zivilrechts abhängt, die Vorrang haben.54
54 15. Oktober 1998, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen76 Zur Frage, ob die Huqúqu’lláh von Bahá’í angenommen werden
können, die ihre administrativen Rechte verloren haben, stellt das
Haus der Gerechtigkeit fest: In Anbetracht der durch den geliebten Hüter gelösten Präzedenzfälle
sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Huqúqu’lláh
von solchen Gläubigen nicht angenommen werden können
… Einem Gläubigen, der mit der Sanktion des Entzugs der
administrativen Rechte belegt ist und der die Huqúqu’lláh geben
möchte, sollte einfach gesagt werden, dass solche Zahlungen nicht
angenommen werden können. Wenn er eine Zahlung leistet, sollte
sie ihm zurückgezahlt werden.5577 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihre EMail
vom 31. Januar 2002 erhalten, in der Sie fragen, ob eine Firma, die
einem Bahá’í allein gehört, in den Fonds spenden und Huqúqu’lláh
zahlen kann.Die Pflicht, Huqúqu’lláh zu zahlen, obliegt dem einzelnen
Gläubigen, nicht Körperschaften, auch wenn sie sich ausschließlich
in Bahá’í–Besitz befinden. Wenn andererseits die Eigentümer
einer Firma, die sich ausschließlich in Bahá’í–Besitz befindet,
möchten, dass ihre Firma eine Schenkung an die Huqúqu’lláh
macht, dann ist ein solcher Beitrag annehmbar. Sie mindert natürlich
nicht die Pflicht der betreffenden Gläubigen, ihre Huqúqu’lláh
zu zahlen.Was die Bahá’í–Fonds betrifft, so ist es einer Firma, die sich
ausschließlich in Bahá’í–Besitz befindet, durchaus erlaubt, in die
Fonds zu spenden.5678 Ihr Memorandum leitet die Frage eines Gläubigen an uns weiter,
der seinen oder ihren Hauptwohnsitz verkauft, um in ein Pflegeheim
oder eine gleichartige Einrichtung zu ziehen. Die Frage ist,
ob die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Wohnung und
der für die Begleichung der Pflegeheimkosten benötigten Summe
dem Recht Gottes unterliegt.Wir haben entschieden, dass es dem Ermessen des Betroffenen
überlassen bleiben soll, festzulegen, wie er unter Beachtung der
persönlichen Umstände und Absichten, sowie seines Textverständnisses
vorgehen möchte.5779 … wenn jemand neben Bargeld auch Grundbesitz oder Aktien
besitzt, dann könnte die Person finanziellen Verlust erleiden oder
andere Schwierigkeiten haben, neunzehn Prozent des Wertes des
nichtflüssigen Eigentums zu zahlen, bevor dieses veräußert wird,
und es daher vorziehen, die Huqúqu’lláh dann zu entrichten, wenn
der Betrag entbehrlich geworden ist. Jegliche Ausgabe, die beim
Verkauf eines Besitzes anfallen könnte, sollte abgezogen werden,
bevor man den Nettowert berechnet, auf den die Huqúqu’lláh zu
zahlen sind.Wir erinnern Sie auch daran, dass die Huqúqu’lláh auf das gesamte
Eigentum einer Person entrichtet werden müssen, sobald
das Gesetz auf sie anwendbar wird. Das bedeutet natürlich nicht,
dass die fällige Huqúqu’lláh–Zahlung sofort geleistet werden
muss, da dies jemanden dazu zwingen könnte, viele seiner Besitztümer
zu veräußern, und da es ihn in eine schwierige Situation
bringen könnte. Das Berechnungsprinzip ist aber klar, und die fälligen
Huqúqu’lláh sollten letztlich bezahlt werden.5855 12. September 2000, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
an einen Gläubigen56 12. Februar 2002, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Nationalen Geistigen Rat57 12. Juli 2004, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land58 10. Mai 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen, aus dem Persischen80 Das Grundprinzip ist, dass der Hauptwohnsitz eines Gläubigen,
wenn er verstirbt, ebenso wie etwa die notwendige Einrichtung und die Berufsausrüstung ausgenommen bleiben, wenn berechnet
wird, wieviel Huqúqu’lláh — wenn überhaupt — noch auf den
Besitz entrichtet werden müssen.Je nach den Testamentsbestimmungen könnte ein Begünstigter
einige oder alle diese Gegenstände bekommen. Ob es erforderlich
ist, dass er auf diese neu erworbenen Besitztümer Huqúqu’lláh
entrichtet oder nicht, wird von dem Zweck abhängen, für den er
sie nutzt. Wenn er sie für Zwecke einsetzt, für die die Ausnahme
gilt, wie seinen Hauptwohnsitz, die notwendige Einrichtung oder
Berufsausrüstung, müsste er keine Huqúqu’lláh zahlen. Sollte er
sie aber für andere Zwecke nutzen, sie zum Beispiel zu Geld machen,
wäre die Ausnahme nicht anwendbar.5981 Wenn von einem Gläubigen Gelder zu Ehren eines anderen Bahá’í
angeboten werden, dann sollte der Spender informiert werden,
dass sie nicht als Huqúqu’lláh–Zahlung im Namen eines anderen
Gläubigen angenommen werden können. Der Spender hat dann
die Wahl, diese Gelder entweder als Huqúqu’lláh–Zahlung in seinem
Namen zu bestimmen, oder als Beitrag zum Internationalen
Bahá’í–Fonds im Namen des anderen Gläubigen, oder sie können
ihm zurückgesandt werden.6059 21. Mai 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen60 12. Juni 2006, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen LandO Abu’l–Hasan!61 So Gott will, wirst du von Seinen großzügigen
Gnadengaben gestärkt und beschäftigst dich mit solchen Taten, wie
sie Seinem Tage angemessen sind. Betrachte den Glauben wie einen
Baum: seine Früchte und Blätter, seine Äste und Zweige waren
immer Wahrhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit, rechtes Verhalten
und Nachsicht, und werden es immer sein. Sei Gottes stärkender
Gnade versichert und widme dich dem Dienst an Seinem Glauben.
Wir haben dich zum Treuhänder Gottes ernannt, haben dir geboten
zu befolgen, was die Sache Dessen erhöhen wird, der der Herr der
Welten ist, und haben dir das Recht verliehen, Huqúqu’lláh anzunehmen.
Verkehre mit den Menschen im Geiste der Freundschaft
und Eintracht und sei ihnen ein treuer Ratgeber und ein liebevoller
Gefährte. Dann sei zufrieden mit dem, was Wir für dich bestimmt
haben.61 bekannt als Jináb–i–Amín, Huqúq–Treuhänder in der Zeit Bahá’u’lláhs
83 Zur Frage der Huqúq: Ein Hinweis darauf ist keineswegs erlaubt
… weil sie voll und ganz von der Bereitwilligkeit der Einzelnen
abhängig sind. Sie kennen das Gebot Gottes gut und sind vertraut
mit dem, was im Buch offenbart ist. Wer will, der möge es befogen,
und wer nicht will, der möge es unterlassen. Wahrlich, dein
Herr ist der Selbstgenügende, der Allgepriesene. Unabhängigkeit
von allen Dingen ist in der Tat ein Tor der Führung für Seine getreuen
Diener. Wohl denen, die sich von der Welt losgelöst und
sich erhoben haben, Seiner Sache zu dienen. Wahrlich, sie werden
zum Volke Bahás am Hofe Seiner strahlenden Schönheit gezählt.
84 O Abu’l–Hasan!Möge Meine Herrlichkeit auf dir ruhen! Richte deinen Blick
auf die Würde der Sache. Sprich von dem, was die Aufmerksamkeit
der Herzen und Gemüter auf sich zieht. Die Huqúq einzufordern,
ist in keiner Weise gestattet. Dieses Gebot wurde im Buch
Gottes offenbart für vielerlei Notwendigkeiten, die nach Gottes
Gebot von materiellen Mitteln abhängen. Wenn daher jemand in
höchster Wonne und Freude, ja sogar hartnäckig an diesem Segen
teilzuhaben wünscht, darfst du annehmen. Andernfalls ist die Annahme
nicht gestattet.85 Wann immer sie die Huqúq erwähnen, mögen sie sich auf nur ein
Wort beschränken, das Gott zuliebe geäußert wird, und dies wird
genügen. Druck ist unnötig, denn Gott hat niemals gewünscht, dass
die in Seinem Dienste Stehenden in Bedrängnis kommen. Wahrlich,
Er ist der Vergebende, der Barmherzige, der Gnädige, der Allgütige.
86 Wenn jemand willens ist, das Recht Gottes darzubringen, sollte
diese Gabe von den Treuhändern, auf die im Buche hingewiesen
ist, in Empfang genommen werden. Dieses Gebot wurde in Anbetracht
bestimmter Erwägungen vom Himmel göttlicher Offenbarung
als ein Zeichen Seiner Gnade offenbart. Der daraus entstehende
Nutzen wird auf die einzelnen zurückströmen. Wahrlich,
Er spricht die Wahrheit, und es ist kein anderer Gott als Er, der
Mächtige, der Kraftvolle.Sie werden jeden Betrag, den sie erhalten, übersenden. Groß
ist die Seligkeit dessen, der Seine Befehle befolgt.
87 Wer immer die Huqúqu’lláh in heller Freude und voll Eifer zu
entrichten wünscht, soll es vertrauenswürdigen Personen wie dir62
geben und eine Quittung erhalten, so dass alles Ausgeführte mit
Seiner Bestätigung und Erlaubnis in Einklang steht. Wahrlich, Er
ist der Wissende, der Weise.88 Die Zahlungen für die Huqúqu’lláh können nicht jedem übergeben
werden. Diese Worte äußerte Er, der die höchste Wahrheit ist. Die
Huqúqu’lláh sollten von Vertrauenspersonen aufbewahrt und durch
die Treuhänder Gottes an Seinen heiligen Hof geschickt werden.
89 Seine Pflichten zu erfüllen, ist in den Augen Gottes höchst lobenswert.
Es ist jedoch nicht gestattet, von irgendjemandem die Huqúq
zu fordern. Flehe den einen wahren Gott an, Seine Geliebten zum
Darbringen dessen, was Gottes Recht ist, zu befähigen, zumal das
Befolgen dieses Gebotes dazu führt, dass des Menschen Vermögen
geläutert und geschützt wird, aber auch wertvolle Gaben und
himmlischen Segen anzieht.90 Jemand muss wohl die Diener Gottes ermahnen, damit sie das Vorrecht
erlangen, ihrer Huqúq–Pflicht zu entsprechen, um auf diese
Weise eine erhabene Stufe zu erlangen und einen Lohn zu gewinnen,
der ewig währt. Die Huqúq–Zahlungen sind von einer Vertrauensperson
zu verwahren, ein Bericht ist vorzulegen, damit Schritte in
Übereinstimmung mit Gottes Wohlgefallen unternommen werden.
91 O Amin! Auf dir sei Meine Herrlichkeit. Es geziemt dir, unter allen
Umständen der Würde der Sache Gottes die höchste Aufmerk91
samkeit zu schenken. … Jedoch ermahnen Wir dich, deine Augen
auf den Horizont der Würde gerichtet zu halten und den Freunden
Gottes, eingedenk Seiner erhabenen Worte: »… Doch warne sie,
denn wahrlich, Warnung wird den Gläubigen nützen«63, im Geiste
der Freundschaft und der Eintracht einen sanften Denkanstoß zu
geben. Fürwahr, wer gnädig in die Lage versetzt wurde, dieser
Pflicht nachzukommen, der wird im leuchtenden Buche zu den
aufrichtigen Geliebten Gottes gerechnet; wenn nicht, sollte keiner
mit ihm streiten.An diesem Tage ist Gottes Blick — erhaben sei Seine Herrlichkeit
— auf die Herzen der Menschen und die darin verwahrten
edlen Perlen gerichtet. Solches ziemt dem Herrn und Seinen Erwählten
— verherrlicht sei Seine Majestät. Dir geziemt, für die
Freunde und die Geliebten Gottes zu beten, damit Er sie gnädig
befähige, das zu erfüllen, was im Buche geboten ist, und damit sie
nicht durch leeren Wahn und vergängliche Dinge der Welt daran
gehindert werden.64 Für die, die miteinander beraten, d. h. die Mitglieder der Geistigen Räte
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás92 Eine dritte Pflicht64 ist die Verkündigung der göttlichen Gesetze unter
den Freunden, wie zum Beispiel die Pflichtgebete, das Fasten,
die Pilgerreise, die Huqúqu’lláh und alle anderen Gebote.
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis93 Die Huqúq–Zahlung ist eine geistige Pflicht. Die Freunde sollten
nicht durch die Räte zum Zahlen verpflichtet werden; sie sollten
jedoch ermutigt werden, diese ihnen im Aqdas auferlegte geistige
Pflicht zu erfüllen.65Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und in seinem Auftrag
94 Da die Huqúqu’lláh dem Gebot im Buche entsprechend als eine
Institution der Sache Gottes bezeichnet und eine bindende Pflicht
für das Volk Bahás sind, wird für angemessen erachtet, dass Ihr
Geistiger Rat die lieben Freunde in Persien mit der Bedeutung dieser
Verantwortung von großer Tragweite völlig vertraut macht und
die mit den Huqúqu’lláh verknüpften Anordnungen, wie sie in Seinem
leicht verständlichen Buche niedergelegt sind, nach und nach
in der gesamten Gemeinde verbreitet. In Befolgung der ausdrücklichen
Texte ist es offensichtlich nicht gestattet, die Huqúqu’lláh
einzufordern; aber es liegt in der Verantwortung der Treuhänder
der Sache Gottes, Aufrufe allgemeiner Art an die lieben Freunde
zu richten, so dass sie besser über diese wichtige Pflicht unterrichtet
sind. So Gott will, können sie von Zeit zu Zeit durch Ihre
rundbrieflichen Erinnerungen das ehrende Vorrecht dieser guten
Tat erlangen — einer Tat, die himmlischen Segen anzieht, den irdischen
Besitz der ergebenen Freunde läutert und die internationalen
Unternehmungen des Volkes Bahás fördert.6665 12. Oktober 1946, Shoghi Effendi an einen Nationalen Geistigen Rat
66 27. Oktober 1963, das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Nationalen
Geistigen Rat Iran, aus dem Persischen95 Vom Licht der Gottesfurcht erleuchtet, sind sich die Freunde zweifellos
voll bewusst, wie notwendig es ist, dass sie ihr Vermögen
im Einklang mit den entschiedenen, von unserem höchsten Herrn
offenbarten Worten läutern und schützen.Wir, die wir uns nach Ihm sehnen, wenden uns in diesen stürmischen
Tagen zum Hof des Herrn der Menschheit in inständigem
Gebet, Er möge dieser erhabenen Körperschaft gnädig beistehen,
jene die Allbarmherzige Schönheit Liebenden immer wieder an
die lebenswichtige Bedeutung und den verbindlichen Charakter
dieses hochheiligen Gebotes zu erinnern. Durch Mitteilungen,
das Verteilen von Broschüren sowie in Versammlungen, Schulen
und Konferenzen der Anhänger unseres glaubenseifrigen Herrn
sollten sie zur genauen, gewissenhaften Einhaltung Seines göttlichen
Gebotes hingeführt und ermutigt werden, zum Schutz der
mit Gottesfurcht geschmückten Gläubigen vor den schrecklichen
Folgen, die Seine Unheil verkündenden Warnungen ahnen lassen,
zum Empfang Seines verheißenen Segens und zur Teilhabe an den
Ausgießungen Seiner unfehlbaren geistigen Gnade.67
96 Alle Institutionen des Glaubens haben Anteil an der ständigen Verantwortung,
die Gläubigen im Gesetz der Huqúqu’lláh zu unterrichten.
Aber Ihre Treuhänder und deren Bevollmächtigte werden
durch die engen Beziehungen, die sie zu den Gläubigen haben, in
der Lage sein, ihr Verständnis der geistigen und praktischen Aspekte
dieses Gesetzes besonders wirksam zu vertiefen. Wir glauben,
dass es zur Zeit vor allem notwendig ist, … die Freunde zu
ermutigen, damit sie sich der Verantwortung, die Grundlagen des
Gesetzes auf die Besonderheiten ihrer Lebensumstände anzuwenden,
bewusst werden und stellen, einer Verantwortung, die jeder
aufrichtige Anhänger des Glaubens hat. Die Mitglieder Ihrer Institution
können ihnen dabei mit klugen, taktvollen Erläuterungen
helfen, ohne in irgendeiner Weise, auch nur dem Anschein nach,
Druck auszuüben.Eine große Herausforderung, die nun vor den ergebenen Freunden
liegt, die als Ihre Treuhänder und Bevollmächtigten zu dienen
aufgerufen wurden, ist die Organisation ihrer eigenen Arbeit, um
für ein verlässliches System zur Annahme, Empfangsbestätigung,
Verwahrung und Weiterleitung der Huqúqu’lláh–Fonds zu sorgen.
Die Liebe zu Bahá’u’lláh wird für die Freunde das Hauptmotiv
sein, dieses Gesetz zu befolgen, aber sie werden ihre Pflicht umso
überzeugter und bereitwilliger erfüllen, je größer ihr Vertrauen in
diejenigen ist, denen die Verantwortung übertragen wurde, das
Recht Gottes in Ihrem Auftrag entgegenzunehmen, und je mehr
die Freunde sie achten.68Die Aufgaben, die zu erfüllen Sie aufgerufen wurden, sind lebens97
wichtig. Ihnen wurde die Verantwortung übertragen, die Gläubigen
über das ihnen im Kitáb–i–Aqdas auferlegte Gesetz zu unterrichten,
nach dem sie Gott eine Zahlung auf einen bestimmten Teil
ihres materiellen Besitzes zu leisten haben. Ihre Aufgabe ist vor
allem geistiger Natur, Sie haben die Aufmerksamkeit der Freunde
auf ihre Pflicht als Anhänger Bahá’u’lláhs zu lenken, und spielen
so eine bedeutende Rolle bei der Förderung der Entwicklung des
von Liebe und Gehorsam geprägten Verhältnisses, das den Gläubigen
an seinen Schöpfer binden muss. In einer Welt, die von Zügellosigkeit
beherrscht ist, sind Sie aufgerufen, die geheiligte Idee
verbindlicher religiöser Pflicht wieder zu beleben.
67 12. September 1969, das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Nationalen
Geistigen Rat Iran, aus dem Persischen68 13. November 1992, das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Treuhänder
der Huqúqu’lláh, Hand der Sache Gottes ‘Alí–Muhammad Varqá
97 Die Aufgabe, der Sie sich widmen, ist äußerst herausfordernd.
Sie betrifft die Verkündigung eines Gesetzes, das für das geistige
Leben des Einzelnen grundlegend ist, und zu dem die Haltung, in
der es befolgt wird, wesentlich dazugehört. Ihre Aufgaben angemessen
zu erfüllen, erfordert größtes Feingefühl und Takt, damit
Sie unzulässigen Druck auf die Gläubigen, ein Gesetz einzuhalten,
welches eine Gewissensangelegenheit ist, vermeiden, und um die
richtige Art der Kommunikation zu finden, die rechtzeitig erinnert,
ohne sich unergiebig zu wiederholen.Entscheidend für den Erfolg Ihrer Bemühungen ist das Maß,
in dem Sie in der Lage sind, ein liebe und vertrauensvolles Verhältnis
zu den Gläubigen, denen zu helfen Sie aufgerufen sind,
zu schaffen und zu erhalten, damit diese durch die Verbindung
und den Austausch mit Ihnen bewegt werden, das Gesetz der
Huqúqu’lláh von ganzem Herzen einzuhalten und an seinen unschätzbaren
geistigen Wohltaten teilzuhaben.Dies sind noch immer die frühen Tage in der weltweiten Entwicklung
der Institution der Huqúqu’lláh, die in kommenden Jahrhundertenwachsen,
erblühen und die für den Fortschritt der Menschheit wesentlichen materiellen Mittel liefern wird. Daher ist es besonders
wichtig, dass sich eine solche Institution durch die untadelige Redlichkeit,
mit der sie verwaltet wird, und durch die offensichtliche
Vertrauenswürdigkeit derer, die ihr dienen, auszeichnet. Sicherlich
werden Sie sich auch künftig in einer Art und Weise bemühen, die
den guten Ruf, den die Institution der Huqúqu’lláh in den Augen der
Gläubigen erworben hat, weiter ausbauen wird.6998 Eine der Aufgaben der Bevollmächtigten ist die Mithilfe bei der
Unterrichtung der Gläubigen über das Gesetz der Huqúqu’lláh
und seine Bedeutung. Natürlich kann sich dieser Ausbildungsprozess
nicht auf jene beschränken, deren Besitzverhältnisse sie unter
die Zahlungspflicht des Gesetzes fallen lässt, zumal das oft nur
der Betroffene selbst weiß. Auch Kinder sollten im Rahmen ihrer
Bahá’í–Erziehung über das Gesetz der Huqúqu’lláh unterrichtet
werden. Manchmal sind Freunde so begeistert von dem Konzept
dieses Gesetzes, dass sie den Wunsch haben, Beiträge zum Huqúqu’lláh–Fonds
zu leisten, obwohl sie es nicht müssten. DasHaus der Gerechtigkeit hat festgelegt, dass die Bevollmächtigten
solche Beiträge annehmen dürfen.Wenn, mit anderen Worten, jemand aus Liebe zur Sache eine
Huqúqu’lláh–Zahlung leistet, sollte der Bevollmächtigte nicht
danach fragen, ob der Betreffende der Zahlungspflicht unterliegt
oder nicht; er sollte sie wohlwollend annehmen.Das unterscheidet sich, wie Sie sehen, deutlich von einer Ermutigung
der Bahá’í, mehr Huqúqu’lláh zu zahlen als das Gesetz
der Huqúqu’lláh von ihnen fordert, und eine solche Ermutigung
würde bedeuten, vom Geist des Gesetzes, wie Bahá’u’lláh es offenbart
hat, abzugehen.7069 14. Februar 1997, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Treuhänder
und Bevollmächtigten der Institution der Huqúqu’lláh
70 13. September 1998, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
an einen Gläubigen99 Es ist klar, dass während des vergangenen Jahrzehnts immer mehr
Gläubige über die Bedeutung des Gesetzes der Huqúqu’lláh informiert
wurden und seinen Bestimmungen folgten. Sie können befriedigt
auf die Ergebnisse Ihrer Arbeit blicken, wenn Sie Ihren Plan,
den Einfluss dieses mächtigen Gesetzes auf die ganze weltweite
Bahá’í–Gemeinde auszuweiten, formulieren. Ihre Integrität, die gewissenhafte Sorgfalt,die Sie im Umgang mit den Ihnen anvertrauten
Fonds haben walten lassen, und Ihre Effizienz bei der Ausstellung
Von Quittungen und der genauen Buchführung haben zum Vertrauen
der Gläubigen in diese Institution und dem hohen Ansehen, welches
sie in der Bahá’í–Gemeinde genießt, beigetragen.Dadurch dass Sie Ihre Aufgaben erfüllen, tragen Sie zum Fortschritt
eines Prozesses bei, der in künftigen Jahrhunderten die Gesellschaft
in einer Weise umformen wird, wie es unser derzeitiges
Verständnisvermögen weit übersteigt.7171 12. Januar 2003, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Treuhänder
und Bevollmächtigten der Institution der Huqúqu’lláh
100 Des Weiteren waren die Bemühungen um die Entfaltung der Institutionen
am Weltzentrum besonders deutlich sichtbar in der anhaltenden
Entwicklung der Institution der Huqúqu‘lláh unter der
herausragenden Führung des Treuhänders, der Hand der Sache
Gottes ‘Alí–Muhammad Varqá. Durch sein weises Handeln und
ständiges Bemühen hat Dr. Varqá die Unterweisung der Freunde
hinsichtlich des Gesetzes der Huqúqu’lláh allerorts angeregt. In
dem Jahrzehnt, seitdem dieses Gesetz weltweit angewendet wurde,
entstand ein Netzwerk nationaler und regionaler Treuhänderämter,
das den Dienst einer wachsenden Zahl von Treuhändern
und Bevollmächtigten koordiniert und anleitet. Die Kenntnis
dieses bedeutenden Gesetzes hat sich weithin verbreitet, und auf
allen Kontinenten folgen ihm die Freunde im Geist der Hingabe,
der, wie der Treuhänder hofft, jene berühren wird, die noch nicht
an den verheißenen Segnungen teilhaben, welche die Befolgung
des Gesetzes mit sich bringt.7272 Ridván 2003, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt
101 Nun, da die Konferenz näher rückt …, die Ihre Einsetzung als
Mitglieder des Internationalen Treuhänderamts der Huqúqu’lláh
kenntlich macht, halten wir es für angebracht, Ihnen Führung für
Ihre Arbeit und die Entwicklung der Huqúqu’lláh, des Rechtes
Gottes, in den vor uns liegenden Jahren zu geben.Wie in unserem Brief…, der Ihnen Ihre Ernennung mitteilte, dargelegt,
sind Ihre Pflichten die der Treuhänderschaft der Huqúqu’lláh
und folgen dem Pfade des Haupttreuhänders der Huqúqu’lláh, der
Hand der Sache Gottes Dr. ‘Alí–Muhammad Varqá …Eine der wichtigsten von den Treuhändern und Bevollmächtigten
wahrzunehmende Pflicht auf der ganzen Welt wird es weiterhin
sein, die Gläubigen über das Recht Gottes zu unterrichten, was auf
maßvolle und geduldige Weise erreicht werden sollte, damit die
Herzen der Gläubigen in ihrem Sehnen, dem von Bahá’u’lláh verordneten
Pfad geistiger Entwicklung zu folgen, auch zum Gehorsam
gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes der Huqúqu’lláh
hingezogen werden. Die Hauptpunkte des Gesetzes sollten in
möglichst einfacher Art und Weise dargestellt werden, um zu
vermeiden, dass die zur Zahlung der Huqúqu’lláh verpflichteten
lieben Freunde durch unberechtigte Angst vor der komplizierten
Anwendung von deren Zahlung abgehalten werden.Unter allen Umständen ist die Würde des Glaubens mit gebührender
Aufmerksamkeit zu wahren …Wir bitten Sie …, Einzelheiten für ein Netzwerk nationaler und
regionaler Ämter, das die gesamte weltweite Gemeinde umfasst,
vorzuschlagen und Mitglieder für diese Ämter zu empfehlen. In
Ländern, in denen eine nennenswerte Anzahl Gläubiger zur Zahlung
der Huqúqu’lláh verpflichtet ist, ist ein nationales Amt angemessen.
Regionale Ämter sollten eingerichtet werden, um andere
Gruppen von Ländern abzudecken in der Erwartung, dass jedes
regionale Amt mit dem Wachstum der Bahá’í–Gemeinde künftig
von mehreren nationalen Ämtern abgelöst werden wird. Die Mitglieder
dieser Ämter werden für einen Zeitraum von drei Jahren
ernannt und können wieder ernannt werden. Für die Ernennung ist
kein besonderes Datum festgelegt, damit jemand anderes bestätigt
werden kann, wenn es einem Treuhandmitglied unmöglich wird,
sein Amt weiter auszuüben. Wir haben entschieden, dass Berater
nicht zu Mitgliedern dieser Ämter ernannt werden können.
Die regionalen und nationalen Ämter haben die Aufgabe, Bevollmächtigte
für eine Amtszeit von drei Jahren zu ernennen; wie im Fall der Treuhandmitglieder beträgt die Dienstzeit eines Bevollmächtigten,
der als Ersatz für ein Mitglied, das sein Amt nicht
ausüben kann, neu ernannt wird, volle drei Jahre.Von den Bevollmächtigten wird soweit wie möglich nicht
erwartet, Fonds anzunehmen, weiterzuleiten oder Empfangsbestätigungen
auszustellen … Diese Änderung im Wirken der Bevollmächtigten bedeutet,
dass sie erzieherische Aufgaben haben werden …73102 Auch am Weltzentrum gibt es neue Entwicklungen. Wir haben entschieden,
dass es an der Zeit ist, ein Internationales Treuhänderamt
der Huqúqu’lláh ins Leben zu rufen, um die Arbeit der Regionalen
und Nationalen Treuhänderämter der Huqúqu’lláh weltweit zu leiten
und zu betreuen. Es wird eng mit dem Haupttreuhänder, der
Hand der Sache Gottes Dr. ‘Alí–Muhammad Varqá, zusammenarbeiten
und dadurch bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dessen
Wissen und Rat Nutzen ziehen können. Die drei in das Internationale
Treuhänderamt ernannten Mitglieder sind Sally Foo, Ramin
Khadem und Grant Kvalheim. Die Dauer ihrer Amtszeit wird zu
einem späteren Zeitpunkt bestimmt. Die Mitglieder werden ihren
Wohnsitz nicht ins Heilige Land verlegen, werden aber die Dienste
des Büros der Huqúqu’lláh am Weltzentrum bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben nutzen.74103 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihre EMail
vom 4. Dezember 2005 hinsichtlich der Zulässigkeit von Huqúqu’lláh–
Zahlungen Einzelner über ihren Nationalen Geistigen Rat erhalten
und an unsere Abteilung zur Beantwortung weitergeleitet …
Die Gläubigen könnten es vorziehen, ihre Zahlungen über
den Schatzmeister ihres Nationalen Geistigen Rates zu leisten,
und das Haus der Gerechtigkeit hat das Recht der Freunde,
Huqúqu’lláh auf Wunsch in dieser Weise zu zahlen, beibehalten.75
104 Die ständige Weiterentwicklung der Institution der Huqúqu’lláh
unter der Leitung der Hand der Sache Gottes Dr. ‘Alí–Muhammad
Varqá, dem von Shoghi Effendi vor fünfzig Jahren ernannten Treuhänder,
hat 2005 ihren Höhepunkt gefunden in der Einrichtung
eines internationalen Verwaltungsrates, der dazu bestimmt ist, die
stetige, ausgedehnte Anwendung dieses mächtigen Gesetzes, dieser
Quelle unschätzbarer Segnungen für die ganze Menschheit, zu
fördern.7673 25. Januar 2005, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
die Mitglieder des Internationalen Treuhänderamtes der Huqúqu’lláh
74 Ridván 2005, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt
75 19. Januar 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Nationalen Geistigen Rat76 Ridván 2006, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt
4. Verwendung der Huqúqu’lláh–Fonds105 Es ist das bindende Gebot Gottes, dass alles, was in einem Ort
für die Huqúqu’lláh verfügbar war oder sein wird, Seiner heiligen
Gegenwart zugeleitet wird. In dieser Hinsicht ergangene Anweisungen
sind entsprechend einzuhalten, so dass alles seinen geordneten
Gang geht.106 Und nun hast du wegen der Armen geschrieben und gefragt, ob es
gestattet ist, an sie Zahlungen aus dem Recht Gottes zu leisten. Dies
hängt von der dazu gewährten Erlaubnis ab. An jedem Ort, an dem
das Recht Gottes in Empfang genommen wird, müssen dazu Einzelheiten
zusammen mit einer Erklärung über die Lage der Bedürftigen
Seiner erhabenen Gegenwart vorgelegt werden. Wahrlich, Er
tut, was Er will, und befiehlt, was Ihm beliebt. Wenn die Erlaubnis
allgemein erteilt würde, führte dies zu Streit und Schwierigkeiten.
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás107 Dem ausdrücklichen Text des Heiligsten Buches entsprechend
sollen die als Huqúq gegebenen Beträge an einer Stelle hinterlegt
und nach Bedarf ausgegeben werden. Du solltest jedoch dort niemanden
dazu auffordern, die Huqúq zu geben, es sei denn, jemand
ist gerne und aus eigener freier Entscheidung dazu bereit.
Aus einem Brief Shoghi Effendis108 Nach dem ausdrücklichen Text des Testaments [‘Abdu’l–Bahás]
sind die Huqúqu’lláh für das Lehren der Sache Gottes in allen
Ländern des Ostens und des Westens, für die Errichtung von Institutionen,
für den Bau von Bahá’í–Tempeln sowie für die Förderung
wohltätiger Unternehmungen und für das Allgemeinwohl zu
verwenden.7777 15. Januar 1933, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an einen Nationalen
Geistigen Rat, aus dem PersischenAus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und in seinem Auftrag
109 ‘Abdu’l–Bahá erklärt in einem Sendschreiben: »Verfügungen über
die Huqúq, ganz oder teilweise, sind gestattet, sollten aber mit Erlaubnis
der zuständigen Institution der Sache geschehen, der sich
alle zuwenden müssen.« Die Bestimmung in Seinem Testament,
dass die Huqúqu’lláh »durch den Hüter der Sache Gottes darzubringen
« sind, ist völlig im Einklang mit diesem Grundsatz. In
einem anderen Sendbrief wies ‘Abdu’l–Bahá auf das Universale
Haus der Gerechtigkeit hin als »die Institution, der sich alle zuwenden
müssen«, und es ist klar, dass das, da es keinen Hüter
gibt, die höchste und zentrale Institution der Sache ist. Außerdem
hat Bahá’u’lláh, vor ‘Abdu’l–Bahá, folgendes offenbart: »Für die
Huqúqu’lláh gibt es eine vorgeschriebene Verfahrensweise. Nach
der Gründung des Hauses der Gerechtigkeit wird dessen Regelung
in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes bekannt gemacht
werden.« In Übereinstimmung mit diesen ausdrücklichen Texten
liegt gegenwärtig die Entscheidung über die Annahme und Ausgabe der
Huqúqu’lláh eindeutig in der Zuständigkeit des Universalen
Hauses der Gerechtigkeit.7878 2. März 1972, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die im Heiligen
Land wohnenden Hände der Sache Gottes110 Was die Huqúqu’lláh angeht … die Entscheidung über die Huqúqu’lláh
ist ein Vorrecht, das dem Zentrum des Glaubens vorbehalten
ist. Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist mit einer Reihe
von »Rechten und Pflichten« ausgestattet, die in seiner Verfassung
aufgezählt werden, wie zum Beispiel »die heiligen Texte zu bewahren
«, »die Belange des Gottesglaubens zu fördern«, »seine
Botschaft zu verkünden und zu lehren« und so weiter. Die aus
den Huqúqu’lláh–Zahlungen gespeisten Fonds werden im Verfolg
dieser Ziele ausgegeben, so wie es das Haus der Gerechtigkeit für
angemessen hält.7979 18. Juli 1994, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen111 Sie haben gefragt, wo und wie das Haus der Gerechtigkeit
über die Verwendung der durch Huqúqu’lláh–Zahlungen erhaltenen
Fonds berichtet. Das Haus der Gerechtigkeit legt keinen
Rechenschaftsbericht über die derzeitige Verwendung dieser
Fonds ab. Es ist aber kein Geheimnis, für welche Zwecke diese
Fonds ausgegeben werden. Die heiligen Texte bestätigen, dass
die Huqúqu’lláh an die höchste Institution im Glauben, der sich
alle zuwenden müssen, gezahlt werden sollen, und weisen darauf
hin, dass diese Fonds »zur Unterstützung der Armen, der
Behinderten, der Bedürftigen und der Waisen sowie für andere
lebenswichtige Erfordernisse der Sache Gottes« ausgegeben
werden sollen. Entscheidungen hinsichtlich des Zeitpunkts, der
Art und der Höhe der ausgegebenen Mittel obliegen dem Haus
der Gerechtigkeit.In diesen Tagen, ebenso wie während der Amtszeit Shoghi
Effendis, werden alle von der Führung des Glaubens angenommenen
Fonds gebraucht, um die Interessen des Glaubens am
Weltzentrum und weltweit zu fördern. Der Rundbrief Nr. 6 der
Institution der Huqúqu’lláh erwähnt, dass die Fonds für Zwecke
ausgegeben werden wie »Förderung des Lehrens und der Verkündigung
des Glaubens weltweit; Pflege, Instandhaltung undRestaurierung der heiligen Bahá’í–Stätten; Aufbau des Bahá’í–
Weltverwaltungszentrums; Unterstützung der Arbeit der vielen
Bahá’í–Institutionen und –Vertretungen; Errichtung und Restaurierung
von Bahá’í–Häusern der Andacht; Einrichtung und Unterstützung
neuer Institutionen; karitative und wohltätige Unternehmungen;
Unterstützung der vielfältigen weltweiten Interessen
des Glaubens«.Die erfolgreiche Verwendung der Huqúqu’lláh und anderer
dem Haus der Gerechtigkeit zur Verfügung stehenden Fonds
wird an den großen Entwicklungen, die am Weltzentrum und in
der gesamten Bahá’í–Weltgemeinde stattgefunden haben, deutlich,
wobei viele nationale Budgets aufgrund der Tatsache, dass
die überwiegende Mehrheit der Bahá’í der Welt arm ist und ihre
nationalen Fonds nicht angemessen unterstützen kann, vom Haus
der Gerechtigkeit subventioniert werden müssen ...
Die Huqúqu’lláh haben — wie sich schon aus dem Namen
»Recht Gottes« ergibt — einen besonderen Charakter, der sie von
allen anderen Bahá’í–Fonds unterscheidet. Ihr Wesen und Zweck
und der mit ihrer Bezahlung einhergehende Segen können in der
Zusammenstellung nachgelesen werden, die zu diesem Thema
herausgegeben wurde …In Übereinstimmung mit den Bahá’í–Prinzipien sind die Beiträge
zu den verschiedenen Bahá’í–Fonds ebenso wie die Zahlung
des Rechts Gottes vertraulich und werden quittiert... Seien
Sie versichert, dass am Bahá’í–Weltzentrum eine Methode der
Finanzverwaltung eingeführt wurde, um gewissenhaft Buch führen
zu können und auch um zu verhindern, dass irgendein merkliches
Vorkommen von Verschwendung oder — Gott bewahre —Gesetzesübertretung unentdeckt oder ungeprüft bliebe. Es handelt
sich um eine Methode, die sowohl die Vertraulichkeit persönlicher
Beiträge als auch die moralisch einwandfreie Nutzung aller dem
Haus der Gerechtigkeit anvertrauten Fonds wahrt.80
80 16. Februar 1998, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen112 Hinsichtlich der besonderen Sorge, die zu Ihrer Anfrage geführt
hat: Die Nutzung der Huqúqu’lláh–Fonds, deren Verwendung
völlig im Ermessen der Führung des Glaubens liegt, bringt weit
verzweigte Verwendungen mit sich, die schließlich verschiedene
gesellschaftliche Bedürfnisse mit Methoden angehen werden, die
auch zur Lösung wirtschaftlicher Probleme beitragen. Es ist aber
jetzt noch viel zu früh in der weltweiten Beachtung des Gesetzes,
und es ist dem Haus der Gerechtigkeit angesichts des derzeitigen
Zustands der Bahá’í–Gemeinde und auch der Gesellschaft nicht
möglich, dies bis ins einzelne auszuarbeiten. Gegenwärtig werden
die Huqúqu’lláh hauptsächlich für die Arbeit der Bahá’í–Gemeinde
eingesetzt, was natürlich erste Bemühungen um soziale und
wirtschaftliche Entwicklung einschließt.8181 8. September 1999, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
an einen Gläubigen113 Wie Sie wissen, ist die Pflicht der Gläubigen zur Zahlung der
Huqúqu’lláh im Kitáb–i–Aqdas festgelegt, und sie werden der
Führung des Glaubens dargebracht, jetzt also dem Haus der Gerechtigkeit.
Über die Ausgabe dieser Fonds entscheidet das Haus
der Gerechtigkeit, und sie werden gegenwärtig der lebenswichtigen
Aufgabe zugeführt, die Weltordnung Bahá’u’lláhs zu errichten, was die wesentliche Voraussetzung für die dauerhafte Behebung
der Leiden ist, die die Welt jetzt erduldet.Das Haus der Gerechtigkeit stellt sicher, dass vom Internationalen
Treuhänderamt der Huqúqu’lláh und seinem Büro derHuqúqu’lláh im Heiligen Land genaue Konten der Huqúqu’lláh–
Einkünfte und –Ausgaben geführt werden. Es überwacht die Arbeit
der Institution der Huqúqu’lláh und ist sehr zufrieden darüber,
dass die Angelegenheiten mit einem Höchstmaß an Integrität behandelt
werden.Eine solche Versicherung seitens des Hauses der Gerechtigkeit
ist natürlich für Mitglieder der Bahá’í–Gemeinde ausreichend.
Zurzeit hält das Haus der Gerechtigkeit es nicht für notwendig,
einem externen Kreis Informationen über Huqúqu’lláh–Abrechnungen
vorzulegen; wenn sich künftig eine Situation ergeben sollte,
in der es zu öffentlicher Auseinandersetzung über das Thema
kommt, wird es tun, was es dann für angemessen erachtet.82
82 25. Juli 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an
einen Gläubigen