More Books by Briefe des UHG

1968 Aug an die Hände
1971 JAN 11, Bedingungen desFortschritts
1976 JAN 26, Pioniere an der Heimatfront
1979 Apr 25 Abschluss 5 JP
1979 Örtliche Geistige Räte - Siebenjahrespla
1980 Apr 22, 50 Nationaltagung
1980 Apr 28, Telegr 50 NT
1980 Okt, Teilnahme an den Sitzungen des Geistigen Rates
1981 Jan Ziele 2. Phase 7 JP
1981 Jul 06, Antworttelegramm
1981 Mai 05, Antworttelegramm
1982 JUL Zusammenarbeit Nicht Bahai Organisatiionen
1984 SEPT 20, Jahrestag Tempel
1984 Zur Frage der Apartheit
1985 März, 23 Pilgernotizen Krisen unheilvolle Ereignisse
1985 Okt, Die Verheißung des Weltfriedens
1985 Okt, FRIEDENSBOTSCHAFT
1986 Jul 29, Stichwahlen
1986 Naw-Ruz
1986 Sep 29, Bestimmung der dt B-Gem
1988 Aug 1, Psychologie
1988 Dez 22, Zarathustra und Buddha
1988 Dez, 05 ITC-Kinder und Jugend
1988 Mai 09, 29 Bezugnahmen
1988 Mai 31, Mitgliedschaft
1988, Dez 29, Freiheit und Ordnung
1989 Aug 27, 19-Tage-Fest
1989 Aug 29, 19-Tagefest
1989 Dokumente des Bundes
1989 Ein keusches und heiliges Leben
1990 Apr 17, Aufgaben im Osten
1990 Baha'i-Wahlen Heiligkeit und Wesensart
1990 Bahai Ehen und ihr Schutz
1990 Dez, Bewahrung von Bahai-Ehen
1990 Die Bewahrung der Erde und
1991 APR 22, Email an Teilnehmer Ost West Seminar
1991 Baha'u'llahs Mission
1991 Drogen und Suchtstoffe
1991 Jan 07, Unbeständige Lage
1991 Mai 01, Email 61 NT
1991 Mar 20, Nachwahlen
1991 Nov 18 Finanzielle Herausforderungen
1991 Okt 08, Historische Aufgabe
1991 Patenschaftsfonds
1991 Sep 17, Antwort mangelnder Dienst
1992 Dez 14, Einstellung zu Lehrbereitschaft
1992 Mai 29, Feierlichkeiten in Bahji
1992 Mai 29, Feierlichkeiten
1992 März 15, Strassenlehrarbeit
1992 Nov 18, Memo Geistige Prinzipien Administration
1992 Nov 26, 2te Botschaft an den Weltkongress
1992 Nov 26, Satelliten-Botschaft
1992 Okt, 05 Fonds
1993 Arbeitsweise von Gemeinden
1993 Feb 07, Fragen zur Arbeitsweise von Gemeinden
1993 Feb 07, Fragen zur Arbeitsweise
1993 Mai 19, Anerkennung 3-JP
1993 Mai 20, Email Dank Spenden
1993 NOV 9, Fördern Eintritt in Scharen
1994 Initiative des Einzelnen und der Gemeinde
1994 Sep 1, Organspende
1994 Sept 19, Bedingungen des Lehrens
1995 Baha'i-Gelehrsamkeit
1995 Dez 24, ITC, Der Einzelne
1995 Jan 17, Email wegen Don Rogers
1995 Nov 12, Gemeinsame Wohnung
1995 Sep 11, Homosexualität
1996 Apr, 11 HUQUQ NEU
1996 Bahai-GEBETE
1996 Epochen des Gestaltenden
1996 Jan 30, Memo Authenzität Tablet
1997 Apr 02, Fonds
1997 Mai 30, Dezentralisierung
1997 Mai 30, Regionale Bahai-Räte
1997 Mar 21, An die Liebenden der
1998 Apr, Trainingsinstitute
1998 Mai 2, An Internationale Tagung
1999 Apr 27, Krise im Kosovo
1999 Dez 28, Neue Gesetze
1999 Mai 25, An ausgewählte NGR
1999 Nov 26, Blick in die Zukunft
1999 Sept Regionale Wachstumsprogramme
2000 Feb 02, EXPO 2000
2000 Feb, Trainingsinstitute
2000 Jul 18, Demokratisierung
2000 Jul, Geistige Erziehung der Kinder
2001 Apr 04 Haltung gegenüber Ausgetretenen
2001 Aug 05, Fonds
2001 Aug 05, Stand und Bedarf des internationalen Fonds
2001 Huququllah das Recht Gottes neu
2001 Huququllah die krönende Zier neu
2001 Institution Berater
2001 Jan 09, Konferenz in Haifa
2001 Jan 09, Konferenz Kontinentale Berater
2001 Jan 14, Konferenz Einweihung ITC
2001 Jan 16, Ende Konferenz
2001 Jan 16, Fünfte Epoche
2001 Jul 29, An NGR Deutschland
2001 Nov 5, Gebrauch der Künste
2001 Sept 19, Andachtsversammlungen
2002 Apr, An die Religionsführer
2002 Aug 22, Geringer Fortschritt
2003 Apr, Schwungkraft erhöhen- Building Momentum -
2003 Nov 26, An die Anhänger Baha'u'llahs in der Wiege des Glaubens
2004 Apr 22 - Hinscheiden von Herrn Aziz Yazdi
2004 Jan 12 an iranische Gläubige außerhalb Iran
2004 Nov, 28-ITC-Intensives Wachstumsprogramm
2005 Apr 14, Abschluß Kaufvertrag Andachtshaus in Chile
2005 Aug 18, Wachstum Reg59
2005 Dez 27, an Kontinentale Beraterämter
2005 Dez 28, Ruhi-Institute
2005 Dez. 31, Ende Beraterkonferenz
2005 Mai 12, Antwort auf Botsch Nationaltagung
2005 Nov 14, Studium des Bahai Glaubens
2006 0322-UHG-IranischeFreundeaußerhalbIran-deutsch
2006 Juni, 14 Die Gemeinde zu neuen Entwicklungsstadien führen
2007 Dez 25, an die Anhänger Bahas in der Wiege des Glaubens
2007 Huququllah Das Recht Gottes - Eine Kompilation
2007 Nov, 26 Hände der Sache
2007 Sept, 30 intensives Wachstum
2008 Mai, 12 Erweiterungen im Weltzentrum
2008-10-20 Halbzeit Fünfjahresplan
2008-12-23 Äussern über Politik
2009 Feb 7, Konferenz Frankfurt
2009 Feb 9 in der Wiege des Glaubens
2009 Jun 3, An die Bahai im Iran
2009 Mar 21, Naw-Ruz
2009 Mar 23, an die Gläubigen in der Wiege des Glaubens
2009 Mar 26, Iran
2009 Mar 5, an Bahai im Iran
2009 May 10, Antwortmail Nationaltagung
2009-05-17-BWC Neunzehntagefest
2009-06-23 An die Bahai im Iran
2009-12-15 Bauprojekte am Berg Karmel
Ausgewählte Botschaften 1963-1996
Das Wohlergehen der Menschheit
Die Verheissung des Weltfriedens
Ein Gemeinsamer Glaube
Jahrhundert des Lichtes
Verfassung
VersGot 2 ab Aug
Zusammenstellung Deutschland
Zusammenstellung Europa
Zusammenstellung Extrakt
Free Interfaith Software

Web - Windows - iPhone








Briefe des UHG : 2007 Huququllah Das Recht Gottes - Eine Kompilation
Huqúqu’lláh – Das Recht Gottes
Eine Zusammenstellung aus den Schriften
Bahá’u’lláhs
und ‘Abdu’l–Bahás,
sowie Briefen Shoghi Effendis
und des Universalen Hauses der Gerechtigkeit
und Briefen in deren Auftrag
April 2007
Bahá’í–Verlag
Eine Zusammenstellung der Forschungsabteilung des
Universalen Hauses der Gerechtigkeit von 2007
© Bahá’í–Verlag GmbH
D–65719 Hofheim 2007 – 164
ISBN 978–3–87037–463–1
Titelnummer 425–551
Inhalt
1.
Grundlagen des Gesetzes der Huqúqu’lláh 5
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs 5
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás 15
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis 19

Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

und in seinem Auftrag 20
2.
Anwendung des Gesetzes der Huqúqu’lláh 23
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs 23
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás 27
Aus Äußerungen ‘Abdu’l–Bahás 28

Aus Briefen Shoghi Effendis und in seinem Auftrag 29

Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

und in seinem Auftrag 31
3.
Aufgaben der Treuhänder der Huqúqu’lláh
und der Geistigen Räte 49
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs 49
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás 52
Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis 52

Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

und in seinem Auftrag 53
4.
Verwendung der Huqúqu’lláh–Fonds 62
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs 62
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás 62
Aus einem Brief Shoghi Effendis 63

Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

und in seinem Auftrag 63
1. Grundlagen des Gesetzes der Huqúqu’lláh1
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs2

1 Gepriesen seist Du, o Herr der ganzen Schöpfung, der Eine, dem

sich alles zuwenden muss. Mit meiner inneren und meiner äußeren

Zunge bezeuge ich, dass Du Dich offenbart und kundgetan,

Deine Zeichen herabgesandt und Deine Beweise verkündet hast.

Ich bezeuge, dass Du unabhängig bist von allem außer Dir und

geheiligt über alles Irdische. Ich flehe Dich an bei der erhabenen

Herrlichkeit Deiner Sache und der höchsten Macht Deines Wortes:

Bestätige den, der zu geben wünscht, was Du ihm in Deinem Buche

verordnet hast, und der zu beachten begehrt, was den Duft

Deiner Annahme verbreitet. Wahrlich, Du bist der Allmächtige,

der Allgnädige, der Allesvergebende, der Freigebigste.

2 Deine Absicht, dem gesegneten Haus einen Besuch abzustatten,

ist aus der Sicht dieses Unterdrückten willkommen und wohlgefällig

...

Sprich: O Volk, die erste Pflicht ist, den einen wahren Gott — gepriesen

sei Seine Herrlichkeit — zu erkennen; die zweite ist, sich in Seiner Sache standhaft zu erweisen, und danach besteht für jeden

die Pflicht, seinen Reichtum und irdischen Besitz nach den Geboten

Gottes zu läutern. So ziemt es dir, erst deine Verpflichtung

gegenüber dem Recht Gottes zu erfüllen und dann deine Schritte

zu Seinem gesegneten Hause zu lenken. Als ein Zeichen der Gnade

wurde deine Aufmerksamkeit hierauf gelenkt.

3 So jemand einhundert Mithqál Gold erwirbt, gehören neunzehn

Mithqál davon Gott und sind Ihm, dem Schöpfer von Erde und

Himmel, zu geben. Habt Acht, o Volk, dass ihr euch eine so große

Gnade nicht versagt. Dies haben Wir euch befohlen, wiewohl Wir

durchaus auf euch und alle im Himmel und auf Erden verzichten

können. Es liegen Weisheit und Nutzen darin, die das Wissen aller

außer Gott, dem Allwissenden, dem Allunterrichteten, übersteigen.

Sprich: Hierdurch will Er reinigen, was ihr besitzet, und

euch befähigen, Stufen zu nahen, die nur der begreift, den Gott

es begreifen lässt. Er ist in Wahrheit der Wohltätige, der Gnädige,

der Gabenreiche. O Volk! Verfahret nicht treulos mit dem Rechte

Gottes noch verfügt darüber ohne Seine Erlaubnis. So ist Sein

Befehl ergangen in den heiligen Tafeln und in diesem erhabenen

Buche. Wer Gott gegenüber treulos ist, wird gerechterweise selbst

Treulosigkeit erfahren. Wer jedoch nach Gottes Geheiß handelt,

wird einen Segen empfangen aus dem Himmel der Gnadengaben

seines Herrn, des Gnädigen, des Schenkenden, des Großzügigen,

des Altehrwürdigen der Tage. Wahrlich, Er will für euch,

was eure Kenntnis jetzt noch übersteigt, euch aber bekannt wird,

wenn nach diesem flüchtigen Leben eure Seelen himmelwärts

steigen und die Teppiche eurer irdischen Freuden zusammengerollt

werden. So ermahnt euch Er, in dessen Besitz die Verwahrte

Tafel ist.3
Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, K97
1 Huqúqu’lláh, arabisch »das Recht Gottes«

2 Soweit nicht anders angegeben, sind alle Abschnitte aus den Schriften

Bahá’u’lláhs und ‘Abdu’l–Bahás in dieser Zusammenstellung Auszüge aus

Sendschreiben, die aus dem persischen oder arabischen Original übersetzt

wurden.

4 Nichts in der Welt des Seins war je erwähnenswert oder wird es

jemals sein. Wird indes jemand gnädiglich begünstigt, auf dem

Pfade Gottes eine Kleinigkeit — und sei es weniger als einen

Pfennig — darzubringen, so ist dies vor Gottes Augen allen Schätzen

der Erde vorzuziehen und überlegen. Aus diesem Grund hat

der eine wahre Gott — erhaben sei Seine Herrlichkeit — in allen

Seinen himmlischen Schriften jene gepriesen, die Seine Gebote

befolgen und ihren Reichtum Gott zuliebe spenden. Flehe Gott

an, dass Er jeden befähige, die Huqúq–Pflicht zu erfüllen, hängen

doch Fortschritt und Förderung der Sache Gottes von materiellen

Mitteln ab. Könnten Seine treuen Diener nur begreifen, wie verdienstvoll

in diesen Tagen gute Werke sind, so würden sie sich alle

erheben, um zu tun, was angemessen und schicklich ist. In Seiner

Hand ist der Ursprung der Macht, und Er verfügt, was Er will. Er

ist der höchste Herrscher, der Freigebige, der Gerechte, der Offenbarer,

der Allweise.

5 Einige Jahre lang wurden keine Huqúq angenommen ... In den letzten Jahren haben Wir jedoch in Anbetracht der Erfordernisse der Zeit die Huqúq–Zahlung angenommen, deren Einforderung jedoch untersagt. Jeder muss der Würde des Wortes Gottes und der Erhöhung Seiner Sache höchste Beachtung schenken. Sollte jemand

alle Schätze der Welt darbringen und dafür die Ehre der Sache

Gottes mindern — sei es auch um weniger als ein Senfkorn —,

so wäre eine solche Gabe nicht annehmbar. Die ganze Welt gehört

Gott und wird Ihm immerdar gehören. Wenn jemand von sich aus,

hell vor Freude strahlend, die Huqúq darbietet, sind sie annehmbar,

sonst nicht. Der Nutzen solchen Handelns fällt auf die einzelnen

zurück. Dieser Maßstab wurde in Anbetracht der Notwendigkeit

materieller Mittel festgesetzt, denn »Gott verabscheut, irgend

etwas ohne die dafür nötigen Mittel in Gang zu setzen«. Daher

wurde Anweisung gegeben, die Huqúq entgegenzunehmen.

6 Der eine wahre Gott — erhaben sei Seine Herrlichkeit — war

seit jeher über jede Lobesbezeugung erhaben und wird es fortan

bleiben und ist geheiligt über die Welt des Daseins und alle

ihre Reichtümer. Was immer von Ihm ausgeht, schafft eine Frucht,

deren Nutzen auf die einzelnen Menschen zurückfällt. Binnen

kurzem werden sie die Wahrheit dessen erkennen, was die Zunge

der Erhabenheit ehemals sprach und künftig äußern wird. Und

solcher Nutzen erwächst wirklich, wenn die Huqúq mit höchster,

strahlender Freude und im Geiste vollkommener Demut und Bescheidenheit

dargebracht werden.

7 O Zayn! Seelen, die sich an die im Buche verordneten Gebote

Gottes halten, werden in Gottes Wertschätzung als vortrefflich betrachtet.

Ohne jeden Zweifel geschieht alles, was vom Himmel

göttlicher Macht offenbart wird, durch die Kraft Seiner Weisheit

und im besten Interesse der Menschen. Obwohl diese unbedeutenden

Beträge nicht der Rede wert sind, wirken sie dennoch

wohltuend, da die Geber sie Gott zuliebe darbringen. Wäre die

Zahlung auch nur ein Körnchen, wird sie doch als die krönende

Zier aller Ernten der Welt betrachtet.

8 Wer immer das Vorrecht genießt, das Recht Gottes zu zahlen, wird

zu jenen gezählt, die die Gebote des einen wahren Gottes — gepriesen

sei Seine Herrlichkeit — einhalten und erfüllen, was durch

die Allherrliche Feder festgelegt ist.

Immer wieder haben Wir geschrieben und befohlen, dass niemand

um solche Zahlungen nachsuchen sollte. Das Anerbieten

derjenigen, die die Huqúqu’lláh aus freiem Entschluss mit höchster

Freude und Wonne darbringen, darf angenommen werden,

sonst war und ist die Annahme nicht gestattet. Wer seine Pflicht

nicht beachtet, soll kurz daran erinnert werden. Taten müssen bereitwillig

ausgeführt werden, und der Würde der Sache Gottes ist unter allen Umständen höchste Beachtung zu schenken. Sollte jemand

— so haben Wir früher erwähnt — die ganze Welt besitzen

und all ihren Besitz anbieten und dabei die Ehre der Sache, sei

es auch nur im Ausmaß eines Senfkorns, herabsetzen, so wäre es

erforderlich und unumgänglich, die Annahme eines solchen Vermögens

abzulehnen. Solcher Art ist die Sache Gottes, urewig ohne

Anfang und Ende. Wohl denen, die danach handeln.

Das Gebot über die Huqúq–Zahlung ist nur eine Gunst von

Seiten des einen wahren Gottes — erhaben sei Seine Herrlichkeit,

und der Nutzen daraus fällt auf den Geber selbst zurück. Es

geziemt allen, Gott, dem Höchsterhabenen, zu danken, dass Er

ihnen möglich macht, ihre Huqúq–Pflicht zu erfüllen. Wir haben

die Feder über einen langen Zeitraum zurückgehalten und keine

Anweisung in dieser Hinsicht erteilt, bis zu der Zeit, da die Erfordernisse

Seiner unergründlichen Weisheit die Annahme der Huqúq

verlangte. »Gott verabscheut, irgend etwas ohne die dafür nötigen

Mittel in Gang zu setzen.« Einige Menschen brauchen unbedingt

Hilfe, andere brauchen Aufmerksamkeit und Fürsorge. All dies

muss jedoch geschehen mit der Erlaubnis Gottes, des Helfers in

Gefahr, des Selbstbestehenden.

9 Und nun zu dem, was du über die Huqúq sagst. Sie sind eigens für

den einen wahren Gott — erhaben sei Seine Herrlichkeit — bestimmt

und sollten an den Hof Seiner heiligen Gegenwart geleitet

werden. Er hält den Quell der Amtsgewalt in Seiner Hand. Er tut,

was Er will, und ordnet an, was Ihm beliebt ...

Dieses Gebot ist für jeden bindend, und wer es befolgt, kommt

zu Ehren, da es zur Läuterung seiner Güter dient sowie Segen und

weiteren Wohlstand verleiht. Die Menschen kennen jedoch seine

Bedeutung noch nicht. Sie trachten ständig danach, auf rechtmäßigen

oder rechtswidrigen Wegen Reichtümer anzuhäufen, um sie

auf ihre Erben zu übertragen; zu welchem Nutzen, kann niemand

sagen. Sprich: An diesem Tag ist der wahre Erbe Gottes Wort; denn

der eigentliche Zweck der Erbschaft ist, der Menschen Namen und

Spuren zu bewahren. Unbezweifelbar klar ist, dass der Ablauf von

Jahrhunderten und Zeitaltern diese Zeichen auslöschen wird, während

jedes Wort, das aus der Feder der Herrlichkeit zu Ehren einer

bestimmten Person strömt, so lange währt, wie die Reiche der

Erde und des Himmels bestehen.

10 Dies ist das Buch der Großmut, offenbart vom König der Ewigkeit.

Wer immer sich mit dieser Tugend schmückt, zeichnet sich

aus und wird vom Allgnädigen aus Seinem erhabenen Reich der

Herrlichkeit gesegnet. Überschreitet er jedoch die Grenzen, ungeachtet

seines hohen Ranges und seiner hervorragenden Stellung,

so gilt er vor Gott, dem Allwissenden, dem Allweisen, als

Verschwender. Haltet euch an die Mäßigung. Dies ist das Gebot,

das Er, der Allbesitzende, der Höchste, euch in Seinem Buche der

Großmut auferlegt. O ihr Träger, ihr Manifestationen der Großmut!

Seid großmütig zu denen, die ihr in offenkundiger Armut

vorfindet. O ihr Besitzer des Reichtums! Seid auf der Hut, dass

euch Äußerlichkeiten nicht von wohltätigem Tun auf dem Pfade

Gottes, des Herrn der ganzen Menschheit, abhalten.

Sprich: Ich schwöre bei Gott! Niemand wird in den Augen des

Allmächtigen gering geschätzt, weil er arm ist. Er wird vielmehr

gepriesen, wenn er als einer befunden wird, der geduldig ist. Selig

sind die Armen, die standhaft sind in der Geduld, und wehe den

Reichen, die die Huqúqu’lláh zurückhalten und nicht beachten,

was ihnen in Seiner Verwahrten Tafel auferlegt ist.

Sprich: Rühmt euch nicht der irdischen Reichtümer, die ihr

besitzt. Denkt nach über euer Ende und über den Lohn für eure

Werke, festgesetzt im Buche Gottes, des Erhabenen, des Mächtigen.

Selig ist der Reiche, den aller irdische Besitz nicht von der

Hinwendung zu Gott, dem Herrn aller Namen, abzuhalten vermag. Wahrlich, er wird vor Gott, dem Gnädigen, dem Allwissenden, zu

den hervorragenden Menschen gezählt.

Sprich: Der festgesetzte Tag ist gekommen. Dies ist der Frühling

menschenfreundlicher Werke, gehörtet ihr doch zu denen, die

dies begreifen. Müht euch mit aller Kraft, o Menschen, auf dass

ihr hervorbringen möget, was euch wirklich nützt in den Welten

eures Herrn, des Allherrlichen, des Allgepriesenen.

Sprich: Haltet euch fest an eine lobenswerte Wesensart und

gute Taten und gehört nicht zu den Zaudernden. Jedem gebührt,

sich treu an das zu halten, was die Sache Gottes, eures Herrn, des

Mächtigen, des Kraftvollen, erhöhen hilft.

Sprich: Seht ihr nicht die Welt, ihren Wandel, ihre Geschicke

und ihre wechselnden Farben? Weshalb begnügt ihr euch mit ihr

und allem, was darinnen ist? Öffnet eure Augen und gehört zu denen,

die mit Einsicht begabt sind. Schnell naht der Tag, da all dies

in Blitzesschnelle, nein, noch schneller vergangen ist. Dies bezeugt

der Herr des Königreiches in diesem wundersamen Tablet.

Wärest du von der erhebenden Begeisterung der Verse Gottes

hingerissen, du würdest deinem Herrn Dank erweisen und sprechen:

»Preis sei Dir, o Verlangen der Herzen derer, die Dir zu begegnen

eilen!« Frohlocke sodann in höchster Freude, da die Feder

der Herrlichkeit sich dir zuwendet und dir zu Ehren offenbart, was

zu beschreiben die Sprachen der Schöpfung und die Zungen der

Erhabenheit machtlos sind.

11 Es obliegt jedem, der Huqúq–Pflicht nachzukommen. Der aus dieser

Tat gewonnene Nutzen fällt auf die Betreffenden selbst zurück.

Die Annahme der Zahlung hängt jedoch vom Geist der Freude,

Zusammengehörigkeit und Zufriedenheit ab, den die rechtschaffenen

Seelen bei der Erfüllung dieses Gebotes an den Tag legen.

Zeigen sie diese Haltung, ist die Annahme erlaubt, sonst nicht.

Wahrlich, dein Herr ist der Allgenügende, der Allgepriesene.

12 Es ist klar und offenkundig, dass die Zahlung des Rechtes Gottes

den Wohlstand, den Segen, die Ehre und den göttlichen Schutz

fördert. Wohl denen, die diese Wahrheit begreifen und anerkennen,

und wehe denen, die nicht glauben. Die Bedingung dafür ist,

dass der Mensch die im Buche verordneten Gebote in höchstem

Maße strahlend, voll Freude und bereitwilliger Ergebenheit erfüllt.

Euch geziemt, den Freunden das anzuraten, was richtig und

lobenswert ist. Wer immer auf diesen Ruf hört, dem gereicht es

zum eigenen Nutzen, und wer immer es versäumt, der schadet sich

selbst. Wahrlich, unser Herr der Gnade ist der Allgenügende, der

Allgepriesene.

13 Huqúqu’lláh ist wahrlich ein bedeutendes Gesetz. Allen obliegt,

diese Gabe darzubringen, weil sie die Quelle von Gnade, Überfluss

und allem Guten ist. Sie ist eine Wohltat, die jede Seele in

jeder der Welten Gottes, des Allbesitzenden, des Allgütigen, begleiten

wird.

14 Heute obliegt es jedem, der Sache Gottes zu dienen, wobei Er, der

die Ewige Wahrheit ist — erhaben sei Seine Herrlichkeit — die

Durchführung jedes Unterfangens auf Erden von materiellen Mitteln

abhängig gemacht hat. Deshalb ist jedem einzelnen auferlegt,

das darzubringen, was das Recht Gottes ist.

15 Großer Gott! In dieser herrlichen Sendung sind die von Königen

und Königinnen angesammelten Schätze der Erwähnung nicht

wert, noch sind sie annehmbar in Gottes Gegenwart. Ein Senfkorn

jedoch, von Seinen Geliebten dargeboten, wird am erhabenen Hofe

Seiner Heiligkeit gepriesen und mit dem Schmuck Seiner Annahme

geziert. Unermesslich erhaben ist Seine Güte, unermesslich

verherrlicht ist Seine Majestät.

16 Der Nutzen, der aus wohltätigen Werken erwächst, wird den be16

treffenden Personen zufallen. In solchen Dingen genügt ein Wort.

Wenn jemand die Huqúq in strahlender Freude und mit ergebenem,

zufriedenem Geiste anbietet, ist seine Gabe vor Gott annehmbar;

ansonsten kann Gott auf alle Völker der Erde verzichten ... Wohl

denen, die das erfüllen, was im Buche Gottes geboten ist. Es obliegt

jedem, Gottes Absicht zu befolgen, denn was auch immer

von der Feder der Herrlichkeit im Buche dargelegt wurde, ist ein

wirksames Mittel zur Reinigung, Läuterung und Heiligung der

Menschenseelen, eine Quelle des Wohlstandes und des Segens.

Glücklich ist, wer Seine Gebote befolgt.

Keine gute Tat ging oder geht je verloren; denn wohltätige

Werke sind Schätze, die bei Gott zum Nutzen jener, die handeln,

aufbewahrt werden. Selig der Diener und die Dienerin, die ihre

Pflicht auf dem Pfade Gottes, unseres Herrn, des Herrn aller Welten,

erfüllen … Das Recht Gottes muss entrichtet werden, wann immer

es möglich ist; es muss mit freudestrahlendem Geiste dargeboten

werden. Wer zahlungsunfähig ist, wird mit dem Schmuck Seiner

Vergebung bekleidet.

17 Es besteht kein Zweifel, dass alles, was des Allherrlichen Feder

jemals offenbarte, seien es Gebote oder Verbote, den Gläubigen

Nutzen bringt. Unter den Geboten ist zum Beispiel das

der Huqúqu’lláh. Wenn die Menschen das Vorrecht erlangen,

die Huqúq zu entrichten, wird der eine wahre Gott — erhaben

sei Seine Herrlichkeit — ihnen gewiss Seinen Segen erteilen.

Überdies wird eine solche Zahlung sie und ihre Nachkommen

befähigen, von ihren Besitztümern Nutzen zu haben. Wie du

siehst, geht den Menschen ein Großteil ihres Vermögens verloren,

weil Gott veranlasst, dass Fremde oder Erben, im Vergleich

zu denen Fremde vorzuziehen wären, Hand auf ihren Besitz

legen.

Gottes vollkommene Weisheit reicht weit über jede Beschreibung

oder angemessene Erwähnung hinaus. Wahrlich, die Menschen

sehen es mit eigenen Augen, und doch leugnen sie; sie sind

sich dessen bewusst, und doch geben sie vor, es nicht zu wissen.

Befolgten sie Gottes Gebot, so erlangten sie das Gute dieser und

der nächsten Welt.

18 Die Huqúq–Frage hängt von der Bereitschaft des einzelnen ab.

Das Anerbieten jedes treuen Gläubigen, der das Recht Gottes von

sich aus höchst freudestrahlend zu geben wünscht, ist gnädig annehmbar,

anders jedoch nicht. Wahrlich, dein Herr ist unabhängig

von der ganzen Menschheit. Bedenke, was der Allbarmherzige im

Qur’án offenbart: »O Menschen! Ihr seid nur Arme, die Gott brauchen;

Gott aber ist der Selbstgenügende, der Allgepriesene.«4

Zu allen Zeiten muss der Würde und Ehre der Sache Gottes

höchste Beachtung geschenkt werden.

19 Du hast geschrieben, dass sie sich verpflichtet haben, in ihrem Leben

äußerste Genügsamkeit zu üben mit der Absicht, den Rest ihres

Einkommens in Seine erhabene Gegenwart zu schicken. Dies

wurde an Seinem heiligen Hofe erwähnt. Er sagte: Lasst sie Mäßigung

üben und sich keine Härte aufbürden. Wir möchten, dass sich

beide eines angenehmen Lebens erfreuen.
4 Qur’án 35:15

20 Für die Huqúqu’lláh gibt es eine vorgeschriebene Verfahrensweise.

Nach der Gründung des Hauses der Gerechtigkeit wird dessen

Regelung in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes bekannt gemacht

werden.

21 Verherrlicht seiest Du, mein mitleidvoller Herr! Ich flehe Dich an,

beim tosenden Weltmeer Deines heiligen Wortes, bei den mannigfachen Zeichen Deiner höchsten Souveränität, bei den zwingenden

Beweisen Deiner Göttlichkeit und bei den verborgenen Geheimnissen,

die in Deiner Erkenntnis verwahrt sind, verleihe mir Deine

Gnade, Dir und Deinen Erwählten zu dienen, und befähige mich,

pflichtgetreu Deine Huqúq darzubringen, wie Du es in Deinem

Buche verordnet hast.

Ich bin es, o mein Herr, der seine Liebe in Dein Reich der

Herrlichkeit legt und sich beharrlich an den Saum Deiner Großmut

klammert. O Du Herr allen Seins, Du Herrscher im Reiche der Namen!

Ich flehe Dich an, versage mir nicht, was Du besitzest, noch

enthalte mir vor, was Du Deinen Erwählten bestimmt hast.

Ich bitte Dich flehentlich, o Du Herr aller Namen und Schöpfer

der Himmel, stehe mir durch Deine stärkende Gnade bei, in

Deiner Sache so standhaft zu sein, dass die Eitelkeiten der Welt

mich nicht wie ein Schleier von Dir ausschließen, noch dass die

gewaltige Unruhe mich behindere, mit der die Übeltäter sich erhoben

haben, Dein Volk in Deinen Tagen irrezuführen. Bestimme

mir sodann, Du meine Herzenssehnsucht, das Gute dieser und

der zukünftigen Welt. Wahrlich, Du bist machtvoll zu tun, was Du

willst. Es gibt keinen Gott außer Dir, dem Immervergebenden,

dem Großmütigsten.
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás

22 O ihr Freunde ‘Abdu’l–Bahás! Zum Zeichen Seiner grenzenlosen

Großmut hat der Herr für Seine Diener gnädiglich ein genau bestimmtes

Geldopfer vorgesehen, das Ihm gehorsam darzubringen

ist, obgleich Er, der Wahre, wie auch Seine Diener allezeit

unabhängig von allem Erschaffenen sind, und Gott ist wahrlich

der Allbesitzende, hoch erhaben über das Bedürfnis nach einer

Gabe von Seinen Geschöpfen. Aber dieses festgesetzte Geldopfer

macht das Volk fest und standhaft und verleiht ihm göttlichen

Ertrag.5

Wie vom Urquell der Schöpfung vorherbestimmt, wurde der Tempel

der Welt nach dem Bild und der Form des Menschenleibs gestaltet.

In der Tat spiegelt das eine das andere wider, würdet ihr es

nur mit scharfsichtigem Auge betrachten. Damit ist gemeint: Wie

in dieser Welt der Menschenleib zwar äußerlich aus verschiedenen

Gliedern und Organen zusammengesetzt ist, aber in Wirklichkeit

eine fest gefügte Wesenseinheit bildet, so gleicht die stoffliche

Welt in ihrem Aufbau einem Einzelwesen, dessen Glieder und

Teile untrennbar miteinander verbunden sind.

Wer einen Blick für die Wirklichkeiten aller Dinge hat und sie

entdeckt, dem wird klar, dass die Größte Verbundenheit, welche

die Welt des Seins zusammenhält, im Innersten aller erschaffenen

Dinge ruht und dass Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfe und

Wechselseitigkeit Wesensmerkmale am Gesamtkörper des Seins

sind, zumal alle erschaffenen Dinge eng miteinander verbunden

sind und eins vom anderen beeinflusst wird und unmittelbar oder

mittelbar Nutzen zieht.

5 ‘Abdu’l–Bahá, Testament I:27, in: Dokumente des Bündnisses, S. 44

Betrachte zum Beispiel, wie eine Gruppe erschaffener Dinge

das Pflanzenreich, eine andere das Tierreich bildet. Jede dieser

Gruppen nutzt bestimmte Elemente aus der Luft, von denen ihr

eigenes Leben abhängt, während jede diejenigen Elemente vermehrt,

die für das Leben der anderen notwendig sind. Mit anderen

Worten sind Wachstum und Entwicklung der Pflanzenwelt ohne

das Vorhandensein des Tierreiches unmöglich; der Fortbestand des

Tierlebens ist ohne die Mitarbeit des Pflanzenreiches unvorstellbar.

Von der gleichen Beschaffenheit sind die zwischen allen erschaffenen

Dingen insgesamt bestehenden Beziehungen. Deshalb

wurde erklärt, dass Zusammenarbeit und Wechselseitigkeit dem Gesamtkörper

des Seins innewohnende Wesensmerkmale sind,

ohne die sich die gesamte Schöpfung in ein Nichts auflöste.

Überschaust du den unermesslichen Bereich der Schöpfung,

so nimmst du wahr, wie die Zeichen und Beweise für die Wahrheit,

dass Zusammenarbeit und Wechselseitigkeit auf der höheren Ordnungsstufe

größer sind als auf einer niedrigeren, desto deutlicher

sind, je höher ein Schöpfungsreich auf dem aufsteigenden Bogen

steht. Zum Beispiel sind die klaren Zeichen dieser grundlegenden

Wirklichkeit im Pflanzenreich deutlicher als im Mineralreich und

im Tierreich noch offensichtlicher als im Pflanzenreich.

Und dem entsprechend siehst du, wenn du die Menschenwelt

aufmerksam betrachtest, dieses wundersame Phänomen von

allen Seiten in höchster Vollkommenheit strahlen, da auf dieser

Stufe Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfe und Wechselseitigkeit

nicht auf den Körper und das der materiellen Welt Zugehörige beschränkt

sind, sondern für alle Zustände gelten, seien sie materiell

oder geistig, wie Vernunft, Denken, Meinung, Benehmen, Sitten,

Geisteshaltung, Verständnis, Gefühle oder andere menschliche

Regungen. Bei alledem wirst du diese verbindenden Beziehungen

fest verankert sehen. Je mehr diese gegenseitige Beziehung verstärkt

und erweitert wird, desto mehr wachsen in der menschlichen

Gesellschaft Fortschritt und Wohlstand. In der Tat wären

ohne diese wichtigen Verbindungen wahres Glück und Erfolg für

die Menschheit völlig unerreichbar.

Bedenke nun, wenn für die Menschen, die nur Erscheinungsformen

der Welt des Daseins sind, diese bedeutsame Sache so

wichtig ist, um wie viel größer muss der Geist der Zusammenarbeit

und gegenseitigen Hilfe unter denen sein, die der Wesenskern der

Welt der Schöpfung sind, die den schützenden Schatten des himmlischen

Baumes suchten und von den Manifestationen göttlicher

Gnade begünstigt wurden; wie müssen die Beweise dieses Geistes

durch ihre ernsthaften Bemühungen, ihre Kameradschaft und Eintracht

in jedem Bereich ihres inneren und äußeren Lebens, im

Reiche des Geistes und der göttlichen Geheimnisse sowie in allen

Dingen dieser und der nächsten Welt zutage treten. Ohne Zweifel

müssen sie sogar bereit sein, ihr Leben füreinander zu opfern.

Dies ist das Grundprinzip, auf dem die Institution der

Huqúqu’lláh errichtet ist, sind ihre Einnahmen doch der Förderung

dieser Ziele gewidmet. Ansonsten war der eine wahre Gott

seit jeher von allem außer Ihm selbst unabhängig und wird es

immer sein. So wie Er allen Geschöpfen ermöglichte, an Seiner

grenzenlosen Güte und Gnade teilzuhaben, ist Er auch in der Lage,

Seinen Geliebten aus den Schatzkammern der Macht Reichtum zu

bescheren. Jedoch liegt die Weisheit dieses Gebotes darin, dass die

Tat des Gebens in Gottes Augen wohlgefällig ist. Bedenke, wie

wohlgefällig diese machtvolle Tat in Seiner Bewertung sein muss,

dass Er sie Seinem eigenen Selbst zugute kommen lässt. Frohlocke

also, du Volk der Großmut!

Wir hoffen inständig, dass in diesem Größten Zyklus die wunderbaren

Eigenschaften des Allbarmherzigen durch die unendliche

Güte und den Segen des Königs der Herrlichkeit im Leben der

Diener Gottes dergestalt sichtbar werden mögen, dass ihr Wohlgeruch

seinen Duft über alle Regionen verbreitet.

Diese Sache bedarf weiterer Erläuterung, wir haben sie jedoch

kurz behandelt.

24 O meine himmlischen Freunde! Es ist gewiss und offenkundig,

dass der Unvergleichliche immer gepriesen wird für Seinen absoluten

Reichtum, berühmt ist für Sein allumfassendes Erbarmen,

herausgehoben durch Seine ewige Gnade und bekannt für Seine

Gaben an die ganze Welt des Daseins. Dennoch auferlegt Er in

Seiner unergründlichen Weisheit und als einzigartige Prüfung,

die den Freund vom Fremdling unterscheidet, Seinen Dienern die

Huqúq und macht sie ihnen zur Pflicht.

Wer dieses wichtige Gebot beachtet, der empfängt himmlischen

Segen; sein Angesicht strahlt hell in beiden Welten, der

süße Duft des zarten Erbarmens Gottes zieht ihm in die Nase. Ein

Zeichen von Gottes vollendeter Weisheit ist, dass das Zahlen der

Huqúq dem Geber ermöglicht, fest und standhaft zu werden, und

einen großen Einfluss auf sein Herz und seine Seele ausübt. Überdies

werden die Huqúq für wohltätige Zwecke verwendet.

25 Er, die Gesegnete Schönheit — möge mein Leben für Seinen

Staub geopfert sein — hat mit Seinem entschiedenen Wort hervorgehoben,

dass in den die Huqúq betreffenden Fragen höchste

Redlichkeit walten muss. Die Institution der Huqúq ist heilig.

26 Danke Gott dafür, dass Er dir gnädig beisteht, den ausdrücklichen

Befehl Seines Heiligsten Buches zu befolgen, da du dich erhebst,

die Huqúq–Pflicht zu erfüllen, und da Gott deine edle Tat annimmt.

Wisse außerdem, dass, wer dem Allbarmherzigen treu dient,

von Ihm aus Seiner himmlischen Schatzkammer bereichert wird

und dass die Huqúq–Zahlung nur eine Prüfung ist, die Er Seinen

Dienern und Dienerinnen auferlegt. So wird jeder wahre und aufrichtige

Gläubige die Huqúq darbringen zur Unterstützung der

Armen, der Behinderten, der Bedürftigen und der Waisen sowie

für andere lebenswichtige Erfordernisse der Sache Gottes, so wie

Christus einen Fonds für wohltätige Zwecke gegründet hat.

Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis

27 Groß ist der Lohn, den Gott den treuen, ergebenen Seelen bestimmt

hat, den reinen, losgelösten Wesen, die spontan einen Teil

ihres irdischen Besitzes entweder zu ihren Lebzeiten oder durch

ihr Testament der Sache Gottes darbringen und das ehrende Vorrecht

haben, ihre Pflichten gegen die Huqúqu’lláh zu erfüllen.

Versichern Sie den Spendern und den Hinterbliebenen derer,

die zu Gott aufgestiegen sind, in meinem Auftrag, dass diese

Bemühungen und Gaben ganz gewiss göttliche Bestätigungen,

himmlischen Segen und unermessliche Gnaden anziehen und die

vielfältigen Belange der Internationalen Bahá’í–Gemeinde fördern.

Wohl ihnen, da Gott sie befähigte, das zu erfüllen, was ihre

Stufe in dieser und der kommenden Welt erhöhen wird.6

6 23. Juni 1945, Shoghi Effendi an einen Gläubigen, aus dem Persischen

Aus Briefen des Universalen Hauses der
Gerechtigkeit und in seinem Auftrag

28 Solch ein einzigartiges Zusammentreffen bevorstehender Errungenschaften

— die Veröffentlichung des Kitáb–i–Aqdas, der

Fortschritt der Bauvorhaben am Berg Karmel, der Abschluss des

Sechsjahresplanes, die Eröffnung des heiligen Jahres — beseelt

die Erwartungen der Bahá’í–Welt, schlägt die Bühne auf für noch

machtvollere Bemühungen als die bereits in Angriff genommenen

und zeigt uns allen den Beginn eines neuen Abschnitts der Geschichte

an. Somit scheint es angebracht, dass das heilige Gesetz,

das jeden Mann und jede Frau befähigt, sein oder ihr persönliches

Gefühl der Hingabe an Gott in einem zutiefst vertraulichen, das

Gemeinwohl fördernden, den einzelnen Gläubigen unmittelbar

mit der zentralen Institution des Glaubens verbindenden Gewissensakt

auszudrücken — in einem Gewissensakt, der überdies

den Gehorsamen und Aufrichtigen der unbeschreiblichen Gnade

und des überreichen Segens der Vorsehung versichert —, dass

dieses heilige Gesetz in diesem günstigen Augenblick von allen

angenommen wird, die ihren Glauben an die höchste Manifestation

Gottes bekennen. In Demut vor unserem souveränen Herrn

kündigen wir an, dass ab Ridván 1992, dem Beginn des heiligen

Jahres, das Gesetz der Huqúqu’lláh, des Rechtes Gottes, weltweit

anwendbar wird. Alle sind in Liebe aufgefordert, es zu beachten.7

29 Und jetzt, in ungeduldiger Erwartung der beiden großen

Gedenkveranstaltungen8 wie auch der bevorstehenden Veröffentlichung

des Mutterbuches der Bahá’í–Offenbarung tritt das Gesetz der

Huqúqu’lláh als eine feste Lebensregel aller Mitglieder unserer

ganzen Weltgemeinschaft in Kraft. Mögen die verheißenen göttlichen

Gnadengaben, die mit der Inkraftsetzung dieses heiligen

Gesetzes verbunden sind, auf die Geliebten des Herrn in jedem

Land hernieder strömen. 9

30 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hofft inständig, dass der

Geist des Heiligen Jahres und die Wirkung des Gehorsams gegenüber

dem Gesetz der Huqúqu’lláh das Bewusstsein der Gläubigen

für die heilige Natur der Fonds des Glaubens und die wesentliche

Rolle, die sie bei der Verwirklichung der Offenbarung Bahá’u’lláhs

spielen, neu beleben wird.10

31 Die Institution der Huqúqu’lláh wird im Laufe dieser Sendung

zur Vergeistigung der Menschheit beitragen, indem sie eine neue

Haltung gegenüber dem Erwerb und der Nutzung materieller Ressourcen

fördert. Sie wird die für große gemeinsame Unterneh mungen benötigten materiellen Ressourcen bereitstellen, um die

Lebensumstände allgemein zu verbessern, und sie wird machtvoll

beim Entstehen einer Weltkultur mitwirken.11

7 Ridván 1991, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt

8 Der Hinweis bezieht sich auf das feierliche Ereignis des hundertsten

Jahrestages des Hinscheidens Bahá’u’lláhs und der Hundertjahrfeier zur

Einsetzung Seines mächtigen Bundes

9 Ridván 1992, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt

10 19. Juni 1992, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Nationalen Geistigen Rat

11 12. Januar 2003, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Treuhänder

und Bevollmächtigten der Institution der Huqúqu’lláh

32 Was Ihre Sorge ums Geld angeht, so ist der Erwerb von Reichtum

an sich nichts Fürchterliches, sondern eine praktische Notwendigkeit.

Das Problematische am Reichtum erwächst aus einer unangemessenen

Haltung gegenüber dem Besitz und seinem Gebrauch.

In dieser Hinsicht mag es hilfreich für Sie sein, die Verborgenen

Worte (persisch) Nr. 80, 81 und 82 zu lesen. Wie in so vielen anderen

Lebensfragen auch, gibt uns Bahá’u’lláh durch Seine Lehren

ein Mittel an die Hand, um uns vor der Prüfung durch Reichtum zu

bewahren, indem Er das Gesetz der Huqúqu’lláh verordnet, zu den

Bahá’í–Fonds beizutragen ermöglicht und zu menschenfreundlichen

Unternehmungen zum Wohle aller ermutigt.12

12 7. Oktober 2005, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen
2. Anwendung des Gesetzes der
Huqúqu’lláh
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs

33 Wer sein Wort hält, seine Pflicht erfüllt, seine Zusagen und Versprechen

einhält, Gott Sein Pfand und Sein Recht wiedergibt, der

wird zu den Bewohnern des allhöchsten Paradieses gezählt. So

verkündet ihm der Unterdrückte aus Seinem mächtigen Gefängnis

die frohe Botschaft. Selig sind die Diener und die Mägde, die ihre

Aufgaben erfüllen, selig der Mensch, der sich treu an lobenswerte

Taten hält und befolgt, was ihm im Buche Gottes, des Herrn der

Welten, geboten ist.

34 Die Zahlung des Rechtes Gottes ist von den finanziellen Möglichkeiten

abhängig. Wenn jemand seiner Verpflichtung nicht nachkommen

kann, wird Gott ihm wahrlich vergeben. Er ist der Allverzeihende,

der Allgroßmütige.

35 Frage: zum Grundbetrag, auf den die Huqúqu’lláh zu zahlen

sind:

Antwort: Der Grundbetrag, auf den die Huqúqu’lláh zu zahlen

sind, beläuft sich auf neunzehn Mithqál Gold. Mit anderen

Worten, wenn Geld im Wert dieser Summe erworben wurde,

ist eine Huqúq–Zahlung fällig. Desgleichen sind die Huqúq zu

zahlen, wenn der Wert (nicht die Anzahl) sonstiger Vermögensgegenstände

den genannten Betrag erreicht. Die Huqúqu’lláh sind nur einmal zu

zahlen. Wer zum Beispiel tausend MithqálGold erwirbt und die Huqúq

zahlt, ist zu keiner weiteren Zahlung

auf diese Summe verpflichtet, sondern nur auf das, was er

durch Handel, Gewerbe und dergleichen dazugewinnt. Erreicht

dieser Zuwachs, also der erzielte Gewinn, die vorgeschriebene

Summe, so ist zu tun, was Gott befohlen hat. Nur wenn das Kapital

den Eigentümer wechselt, ist es wie beim ersten Mal der

Huqúq–Zahlung unterworfen. Der Erste Punkt bestimmte, dass

die Huqúqu’lláh auf den Geldwert aller Vermögensteile zu zahlen

sind, doch in dieser Mächtigsten Sendung haben Wir das Mobiliar,

das heißt die notwendige Einrichtung sowie das Wohnhaus,

ausgenommen.13

13 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 8

36 Frage: Was hat Vorrang: die Huqúqu’lláh, die Schulden des Verstorbenen

oder die Kosten der Totenfeier und der Beerdigung?

Antwort: Die Totenfeier und die Beerdigung haben Vorrang,

dann die Begleichung der Schulden, dann die Huqúqu’lláh–Zahlung.

Sollte das Vermögen des Verstorbenen für die Abdeckung

seiner Schulden nicht ausreichen, so ist das Restvermögen im Verhältnis

der Schuldbeträge auf die Schuldner zu verteilen.14

37 Frage: Das Gebot der Huqúqu’lláh wurde im Kitáb–i–Aqdas offenbart.

Gehören das Wohnhaus, dessen Zubehör und das erforderliche

Mobiliar zu dem Vermögen, für das die Huqúq zu zahlen

sind?

Antwort: In den Gesetzen, die Wir in persischer Sprache offenbarten,

haben Wir verfügt, dass in dieser Mächtigsten Sendung

das Wohnhaus und das Mobiliar ausgenommen sind, das heißt,

Mobiliar, das notwendig ist.15
14 Bahá’u’lláh, a. a. O. 9
15 Bahá’u’lláh, a. a. O. 42

38 Frage: Sind die Huqúq zu zahlen, wenn jemand beispielsweise

hundert Túmán besitzt, dafür die Huqúq zahlt, die Hälfte des Betrags

bei erfolglosen Geschäften verliert und dann einen Huqúq–

pflichtigen Betrag wieder gewinnt?

Antwort: In diesem Fall sind die Huqúq nicht zu entrichten.16

39 Frage: Sind die Huqúq ein zweites Mal zu zahlen, wenn nach ihrer

Entrichtung der ursprüngliche Betrag verloren geht, er aber durch

geschäftliche Transaktionen wieder erzielt wird?

Antwort: Auch in diesem Fall fallen keine Huqúq an.17

40 Frage: Darf ein Erblasser testamentarisch verfügen, dass nach Begleichung

der Huqúqu’lláh–Zahlung und der Schuldentilgung Teile

seines Vermögens für wohltätige Zwecke verwandt werden, oder

ist er gehalten, es bei der Zuweisung einer gewissen Summe für die

Kosten der Trauerfeier und der Beerdigung bewenden zu lassen, so

dass der Rest seines Vermögens in der von Gott bestimmten Weise

unter die vorgeschriebenen Erbkategorien verteilt wird?

Antwort: Der Erblasser hat die volle Verfügungsgewalt über

sein Vermögen. Ist er den Huqúqu’lláh nachgekommen und schuldenfrei,

dann ist alles in seinem Testament Verfügte und jedes Anerkenntnis

annehmbar. Gott hat ihm wahrlich gestattet, mit dem,

was Er ihm verliehen hat, so zu verfahren, wie es ihm beliebt.18

41 Frage: Soll, wenn der Verstorbene weder die Huqúq noch seine

Schulden bezahlt hat, die Zahlung anteilmäßig von seinem Wohnhaus,

der persönlichen Kleidung und dem Rest des Vermögens

geleistet werden oder sind Wohnhaus und die persönliche Kleidung

für die männlichen Nachkommen auszusondern, so dass die Schulden aus dem verbleibenden Vermögen zu zahlen sind? Wie

sollen die Schulden beglichen werden, wenn der Rest des Vermögens

hierfür nicht ausreicht?

Antwort: Die Schulden und die Huqúq sollen aus dem Restvermögen

bezahlt werden. Wenn dieses nicht ausreicht, sind die

Rückstände aus dem Wohnhaus und der Kleidung zu begleichen.19

16 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 44

17 Bahá’u’lláh, a. a. O. 45
18 Bahá’u’lláh, a. a. O. 69

19 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 80

42 Frage: Wenn das Erlangte neunzehn [Mithqál Gold] übersteigt,

muss es dann erst wieder auf weitere neunzehn [Mithqál Gold]

anwachsen, bevor die Huqúq fällig werden, oder sind die Huqúq

für jeden übersteigenden Betrag zu zahlen?

Antwort: Die Huqúq fallen nicht bei jedem übersteigenden Betrag

an, sondern nur dann, wenn dieser weitere neunzehn erreicht.20

43 Frage: zur Ausstattung einer Arbeitsstätte für das eigene Gewerbe

oder den Beruf: Ist sie der Huqúqu’lláh–Zahlung unterworfen oder

unterliegt sie derselben Regelung wie die Wohnungseinrichtung?

Antwort: Sie unterliegt denselben Regelungen wie die Wohnungseinrichtung.

21

44 Der Mindestbetrag, der den Huqúqu’lláh unterliegt, wird erreicht,

wenn jemandes Vermögen der Zahl Váhid 22 entspricht; d. h. immer,

wenn jemand 19 Mithqál Gold besitzt oder Vermögen erwirbt, das

diesen Wert nach Abzug der jährlichen Ausgaben erreicht, werden

die Huqúq fällig und die Zahlung Pflicht.

45 Es wurde von Gott verordnet, dass ein Eigentum, das nicht gewinnbringend

ist, das heißt, keinen Ertrag abwirft, nicht der Huqúq–Zahlung unterliegt. Wahrlich, Er ist der Befehlende, der

Freigebige.
Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás

Du fragst nach den Huqúq. Von den jährlichen Erlösen sind alle Aus46

gaben das Jahr über abziehbar, und von dem, was übrig bleibt, sind

19% Huqúq zu zahlen. So nimmt zum Beispiel jemand durch sein

Geschäft 1000 Pfund ein. Nach Abzug seiner jährlichen Ausgaben

von, sagen wir, 600 Pfund bleibt ihm ein Überschuss von 400 Pfund,

auf den ein Satz von 19% Huqúq zu zahlen ist. Dies beläuft sich auf

76 Pfund, die den Huqúq für wohltätige Zwecke zu geben sind.

Die Huqúq werden nicht jedes Jahr auf jemandes gesamtes Eigentum

erhoben. Das Vermögen eines Menschen sei zum Beispiel

100.000 Pfund wert. Wie kann von ihm erwartet werden, dass er

jedes Jahr die Huqúq auf dieses Eigentum zahlt? Welche Erlöse du

zum Beispiel in einem bestimmten Jahr auch hast, du solltest deine

Ausgaben während dieses Jahres davon abziehen. Die Huqúq werden

dann auf den Rest fällig. Vermögenswerte, für die im Vorjahr

die Huqúq bezahlt wurden, sind von weiteren Zahlungen befreit.

47 Was die Huqúq betrifft, so sind sie von dem, was nach Abzug der

jährlichen Ausgaben des Betreffenden übrig bleibt, zu zahlen. Jedes

Geld oder Vermögen, das jedoch zum Erwirtschaften des eigenen

Lebensunterhalts nötig ist und für das einmal die Huqúq

bezahlt wurden, ist von den Huqúq befreit. Diese Befreiung gilt

auch für einen Vermögenswert, für den die Huqúq schon bezahlt

wurden und dessen Ertrag den Bedarf des Betreffenden nicht übersteigt

… Verfügungen über die Huqúq, ganz oder teilweise, sind

gestattet, sollten aber mit Erlaubnis der zuständigen Institution der

Sache geschehen, der sich alle zuwenden müssen.

48 Die Huqúq gelten für alles, was man besitzt. Wenn jedoch jemand

die Huqúq für einen bestimmten Besitz bezahlt hat und das Einkommen

aus diesem Besitz gleich groß ist wie seine Bedürfnisse,

braucht er keine Huqúq zu zahlen. Auf landwirtschaftliche Geräte und Einrichtungen sowie auf Tiere, die zum Pflügen des Bodens im Rahmen des Notwendigen eingesetzt werden, brauchen keine Huqúq bezahlt zu werden.

20 Bahá’u’lláh, a. a. O. 90
21 Bahá’u’lláh, a. a. O. 95
22 Neunzehn

49 Hinsichtlich der Art, wie die Huqúq zu zahlen sind: Nachdem die

während eines Jahres entstandenen Ausgaben abgezogen wurden,

unterliegt jedes Mehreinkommen aus Grundbesitz, Berufstätigkeit

oder Geschäft der Entrichtung der Huqúq.
Aus Äußerungen ‘Abdu’l–Bahás

50 Frage: Zur Angelegenheit der Huqúq — ist damit 1/19 des Netto

oder Bruttoeinkommens gemeint? Zum Beispiel gibt es in Amerika

eine Steuer auf das Bruttoeinkommen nach Abzug bestimmter

Freibeträge. Wie werden die Huqúq ermittelt?

Antwort: Der Kern der Erläuterung ‘Abdu’l–Bahás war:

Nachdem man alle seine notwendigen Ausgaben bezahlt hat,

nimmt man 19% von dem, was übrig bleibt, und gibt es als

Huqúq. Wenn jemand zum Beispiel nach Zahlung all seiner Unkosten

100 Piaster übrig hat, gehen 19 Piaster als Huqúq an die

Sache Gottes. Das geschieht am Ende des Jahres, nachdem man

seine Unkosten ermittelt hat. Für jede 100 Piaster werden 19 als

Huqúq fällig.

Man zahlt dies einmal, danach sind auf diesen Betrag keine

Huqúq mehr zu zahlen. Es ist erledigt. Im nächsten Jahr zahlt man

für den Betrag, der nach Abzug der Unkosten und des Betrages,

für den man im vorigen Jahr die Huqúq bezahlt hat, übrig ist.

Zum Beispiel: Jemand hat am Ende des ersten Jahres nach

Bestreitung aller Ausgaben 1.000 Piaster übrig. Dann werden

190 Piaster für die Huqúq fällig. Am Ende des nächsten Jahres

könnte er nach der Ermittlung aller Ausgaben 2.000 Piaster besitzen.

Da er bereits im letzten Jahr auf 1.000 Piaster die Huqúq

bezahlt hat, wird dieser Betrag von den 2.000 abgezogen, und

er bezahlt auf 1.000 Piaster die Huqúq (das sind 190 Piaster).

Im dritten Jahr könnte der Nettobetrag seines Vermögens 2.500

Piaster sein. Er zieht 2.000 Piaster von diesem Betrag ab und

zahlt 19% von 500 Piastern, das sind 95 Piaster. Wenn er am

Ende des vierten Jahres 2.500 Piaster besitzt, werden keine

Huqúq fällig.

Frage: Sind beim Abzug der notwendigen Ausgaben die Spenden

für den Mashriqu’l–Adhkár, die Lehrarbeit und andere Tätigkeiten

für die Sache als ein Teil der Huqúq zu betrachten oder

sollten sie getrennt behandelt werden?

Antwort: ‘Abdu’l–Bahá erwiderte, dass die Huqúq davon getrennt

und unabhängig seien und an erster Stelle ständen. Nach deren

Ermittlung könne man sich um die anderen Angelegenheiten

kümmern. Er lächelte und sagte, dass ‘Abdu’l–Bahá, wenn die

Huqúq gegeben seien, bestimmen werde, wie viel davon für den

Mashriqu’l–Adhkár, wie viel für die Lehrarbeit, wie viel für die

Bedürftigen usw. sein werden.23

23 Interview mit ‘Abdu’l–Bahá vom 26. November 1919, von Shoghi Effendi

ca. 1920 handschriftlich notiert. Fragen aus einem undatierten Brief von

George O. Latimer
Aus Briefen Shoghi Effendis und in seinem Auftrag

51 Hinsichtlich der Huqúqu’lláh … dies bezieht sich auf die Handelsgüter,

den Grundbesitz und das Einkommen des einzelnen.

Nach Abzug der nötigen Ausgaben wird die Summe all dessen,

was als Gewinn übrig bleibt und einen Kapitalzuwachs darstellt,

Huqúq–pflichtig. Wenn man auf einen bestimmten Betrag einmal

die Huqúq bezahlt hat, unterliegt dieser Betrag nicht mehr den

Huqúq, außer wenn er von einer Person auf eine andere übertragen

wird. Der Wohnsitz und die Hauseinrichtung sind von den Huqúq

befreit. Die Huqúqu’lláh werden an das Zentrum der Sache Gottes

gezahlt.24

52 Sie werden Hinweise auf die Huqúq im Buch Aqdas finden …

Alle nicht ausdrücklich von Bahá’u’lláh festgesetzten Angelegenheiten

sind an das Universale Haus der Gerechtigkeit zu verweisen.25

53 Ein Mithqál besteht aus neunzehn Nakhud. Das Gewicht von vierundzwanzig

Nakhud entspricht vierdreifünftel Gramm. Auf dieser

Grundlage können Berechnungen angestellt werden.26

54 Zu Ihrer Frage, ob die Erben, denen Hauptwohnsitz, Hausrat und

Kleider des Verstorbenen durch Erbschaft übertragen wurden,

von der Huqúq–Zahlung befreit sein werden oder nicht, sagte

er: Da Wohnsitz, Hausrat und Gewerbeausrüstung nach dem

ausdrücklichen Text von den Huqúq befreit sind, bleiben solche

Besitztümer nach der Einkommensübertragung weiterhin ausgenommen.27

24 April/Mai 1927, im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, aus dem

Persischen

25 16. Dezember 1927 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen,

handschriftlicher Nachsatz Shoghi Effendis

26 17. November 1937 im Auftrag Shoghi Effendis an einen Gläubigen, aus

dem Persischen

27 29. September 1942 im Auftrag Shoghi Effendis an den Nationalen Geistigen

Rat Iran, aus dem Persischen
Aus Briefen des Universalen Hauses der
Gerechtigkeit und in seinem Auftrag

55 Einige der lieben Freunde, die ihren Huqúqu’lláh–Verpflichtungen

nachkommen, haben geschrieben und sich nach der

Beziehung zwischen Beiträgen für die Fonds und Huqúq–Zahlungen

erkundigt. Ist jemand, der seine Huqúqu’lláh–Pflichten

zu erfüllen beabsichtigt, stattdessen aber für andere Fonds und

Vorhaben spendet, von der Huqúqu’lláh–Zahlung befreit oder

nicht?

Die heiligen Texte zur Sache sind eindeutig; da die Freunde

aber diese Frage immer wieder stellen, wurde beschlossen, die

Texte zu erläutern.

Die Huqúqu’lláh–Zahlung ist eine für das Volk Bahás verbindliche

geistige Pflicht. Dieses Gebot ist im Heiligsten Buche

niedergelegt; deutliche, schlüssige Erklärungen sind in verschiedenen

Sendschreiben enthalten.

Jeder ergebene Gläubige, der den angegebenen Bedingungen

zu entsprechen vermag, muss ohne jede Ausnahme die

Huqúqu’lláh bezahlen. In der Tat wird nach dem ausdrücklichen

Text des Heiligsten Buches die Nichterfüllung dieses Gebots

als ein Treuebruch betrachtet, und der göttliche Befehl:

»Wer Gott gegenüber treulos ist, wird gerechterweise selbst

Treulosigkeit erfahren«28, ist ein deutlicher Hinweis auf solche

Menschen.

Der Mittelpunkt des Bundes bekräftigt die Huqúq–Pflicht mit

den Worten: »Zum Zeichen Seiner grenzenlosen Großmut hat der

Herr für Seine Diener gnädiglich ein genau bestimmtes Geldopfer29

vorgesehen, das Ihm gehorsam darzubringen ist, obgleich Er,

28 siehe Text Nr. 3 in dieser Kompilation
29 Huqúq

der Wahre, wie auch Seine Diener allezeit unabhängig von allem

Erschaffenen sind.«30

Dieses wichtige Gebot ist, wie die Feder der Herrlichkeit

bestätigt, mit unermesslichem Nutzen und unergründlicher

Weisheit ausgestattet. Es läutert das Vermögen, wendet Schaden

und Unglück ab, führt zu Wohlstand und Ansehen, gewährt

göttlichen Gewinn und Segen. Es ist ein Opfer für und bezogen

auf Gott, ein Akt der Dienstbarkeit, der Seine Sache fördern

hilft. Wie der Mittelpunkt des Bundes bekräftigt, stellt das Geben

der Huqúq eine Prüfung für die Gläubigen dar und befähigt

die Freunde, in Glauben und Gewissheit fest und standhaft zu

werden.

Kurz, die Huqúqu’lláh–Zahlung ist eine der verbindlichen

geistigen Pflichten der Anhänger Bahá’u’lláhs, deren Einnahmen

der höchsten Institution der Sache Gottes zufallen, der sich alle

zuwenden müssen. Außerdem hat Bahá’u’lláh, die Altehrwürdige

Schönheit — erhaben sei Sein Lobpreis — bestätigt, dass nach

der Errichtung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit die in

diesem Zusammenhang notwendigen Regelungen in Übereinstimmung

mit Gottes Absicht erlassen werden und dass niemand

außer der Institution, an die sich alle wenden müssen, das Recht

hat, über diesen Fonds zu verfügen. Mit anderen Worten: Diejenigen

Vermögensteile, die den Huqúqu’lláh zustehen, gehören

dem Weltzentrum der Sache Gottes und nicht den betreffenden

Menschen.

Daher sollten die Freunde nicht ihrem eigenen Willen und Urteil

folgen, indem sie Mittel, die für die Huqúqu’lláh beiseitegelegt

sind, für einen anderen Zweck, sei es auch für menschendienliche

Beiträge des Glaubens, verwenden.

Wir hoffen ernsthaft, jeder möge die Ehre haben, diese heilige,

segensreiche Pflicht wahrzunehmen, bewirkt sie doch sicheres, wahres Glück und dient dazu, Bahá’í–Unternehmungen in der

ganzen Welt ausführen zu helfen.31
30 siehe Text Nr. 22 in dieser Kompilation

31 25. Oktober 1970, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Nationalen

Geistigen Rat Iran, aus dem Persischen

56 Ihr liebevoller Brief vom 27. Dezember 1972 rührt uns zutiefst;

Sie drücken darin den Wunsch aus, bei der Erbschaft von Ihrer

Mutter dem Gesetz der Huqúqu’lláh zu folgen …

Dieses Gesetz des Aqdas setzt fest, dass neunzehn Prozent

eines Kapitals als Huqúqu’lláh zu zahlen sind, wenn dieses Kapital

einen Betrag von mindestens »neunzehn Mithqál Gold« erreicht

hat … Um den Betrag, den ein Gläubiger zahlen sollte,

zu ermitteln, muss er zuerst etwaige Schulden und Kosten, die

er haben mag, abziehen und neunzehn Prozent vom Rest seines

Kapitals zahlen, wenn dieses mindestens neunzehn Mithqál Gold

entspricht.

Wenn Sie … dieses Gesetz des Aqdas einhalten möchten,

sollten Sie den Gesamtwert Ihres Erbes in bar und an Vermögenswerten

abzüglich aller Kosten und Schulden, die Sie haben mögen,

ermitteln und die Bedingungen überlegen, unter denen Sie

auf den Nettowert Ihres Erbes die Huqúqu’lláh zahlen können.

Zeitpunkt und Art der Zahlung sind jedem einzelnen selbst überlassen.

Wenn zum Beispiel zu einer Erbmasse außer Bargeld Grundbesitz oder Geschäftsanteile gehören, kann es sich für den Betreffenden

als nachteilig oder ungünstig erweisen, wenn er neunzehn Prozent

des Wertes der nicht in bar vorhandenen Erbmasse zahlt, bevor diese

veräußert ist. Er könnte vorziehen, diese geistige Pflicht erst zu jenem

Zeitpunkt zu erfüllen. Alle bei der Veräußerung einer Erbmasse

entstandenen Kosten sollten vor der Berechnung des Nettobetrages,

für den die Huqúqu’lláh fällig werden, abgezogen werden.32

32 21. Januar 1973, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an einen Gläubigen

57 Der ergebene Gläubige, der das Vorrecht besitzt, »das Recht Gottes

« zu entrichten, wird diese geistige Pflicht keineswegs durch

Ausreden zu umgehen suchen, sondern sein Möglichstes tun, um

sie zu erfüllen. Da jedoch der Gehorsam gegenüber diesem Gesetz

eine Gewissenssache und die Huqúqu’lláh–Zahlung eine freiwillige

Handlung ist, wäre es unangebracht, mehr zu tun, als die …

Freunde über ihre geistige Pflicht zu unterrichten und es ihrer Entscheidung

zu überlassen, wie sie damit umgehen.

Dasselbe Prinzip gilt für jene Freunde, die verschwenderisch

für ihre Familien Geld ausgeben, Wohnhäuser kaufen oder bauen

und sie weit über ihre Bedürfnisse hinaus einrichten und diese

Ausgaben rational erklären in dem Wunsch, die Huqúqu’lláh–Zahlung

zu vermeiden.33

58 Bei der Berechnung der Huqúqu’lláh hat Bahá’u’lláh viele Einzelheiten

dem Urteil und Gewissen des einzelnen Gläubigen überlassen.

Zum Beispiel befreit Er Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände im notwendigen Umfang.

Er überlässt aber dem einzelnen die Entscheidung,

welche Gegenstände notwendig sind und welche nicht.

Spenden für die Fonds des Glaubens können nicht als ein Teil der

Huqúqu’lláh–Zahlung einer Person berücksichtigt werden. Des Weiteren

sollte, wenn jemand die Huqúqu’lláh schuldet und es sich nicht

leisten kann, sowohl diese zu zahlen als auch für die Fonds zu spenden,

der Zahlung der Huqúqu’lláh Vorrang gegenüber den Spenden

eingeräumt werden. Ob jedoch Spenden für den Fonds bei der Berechnung

des Vermögensstandes, auf den die Huqúqu’lláh fällig werden,

vielleicht als Ausgaben behandelt werden, ist dem Urteil jedes

einzelnen im Lichte seiner persönlichen Verhältnisse überlassen.34

33 26. Februar 1973, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an einen Gläubigen,

aus dem Persischen

34 16. September 1979, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

an einen Gläubigen

59 Aus den Schriften geht klar hervor, dass man von der Zahlung der

Huqúqu’lláh auf seinen Wohnsitz und die für den Haushalt und den

Beruf notwendigen Einrichtungen befreit ist. Die Entscheidung,

welche Gegenstände notwendig sind und welche nicht, ist dem

Ermessen des einzelnen überlassen. Es ist klar, dass die Freunde

für Haus und Ausstattung nicht verschwenderisch Geld ausgeben

und für diese Ausgaben Gründe zusammensuchen sollen in dem

Bestreben, die Huqúqu’lláh–Zahlung zu umgehen. Es wurde keine

ausdrückliche Textstelle gefunden, die das dem Einkommenserwerb

dienende Kapital ausnimmt. Das Universale Haus der Gerechtigkeit

überlässt solche Angelegenheiten dem Gewissen der
einzelnen Gläubigen.35

60 Ihre zweite Frage lautet, ob eine Ehefrau bei vollem Einvernehmen

zwischen den Eheleuten und Verfügungsgewalt über das Vermögen

ihres Gatten und ihr eigenes den auf das Gesamtvermögen

anwendbaren Huqúqu’lláh–Betrag zahlen kann oder, da dem Ehemann

ja ein Teil des Vermögens gehört, nur den Huqúqu’lláh–Betrag

auf ihren eigenen Vermögensanteil zahlen sollte.

Bei der Antwort auf diese Frage sollte man bedenken, dass

die Huqúqu’lláh auf Vermögen fällig werden, das unbestreitbar als

persönliches Eigentum gilt, nicht auf Besitztümer, die man lediglich

beaufsichtigt oder nutzt. In ähnlichen Fällen wie dem von Ihnen

oben erwähnten obliegt es jedoch den Eheleuten, miteinander

zu beraten und die Grenzen ihrer persönlichen Habe ganz genau

festzulegen. Dann sollten sie entweder gemeinsam oder einzeln

den Betrag, den sie für ihre bindende Verpflichtung halten, den

Huqúq übergeben.36

35 9. April 1980, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

36 10. Januar 1982, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen, aus dem Persischen

61 Bezüglich der von Herrn … gestellten Frage mögen Sie ihm bitte

mitteilen, dass nach der Erklärung des geliebten Hüters in einem

Brief an einen Gläubigen die Huqúqu’lláh auf ein bestimmtes

Vermögen, sei es bewegliches oder unbewegliches Eigentum, nur

einmal zu zahlen sind. Geht dieses Vermögen jedoch, zum Beispiel

durch Erbschaft, von einer Person auf eine andere über, so

unterliegt es wiederum der Huqúqu’lláh–Zahlung. Praktisch bedeutet

dies, dass die Erben, die einen Anteil ihres Erbes aus einer

Erbmasse erhalten, die Huqúqu’lláh zahlen müssen, wenn durch

den erhaltenen Anteil ihr Vermögen eine Höhe erreicht, welche die

Erfüllung dieser heiligen Pflicht verlangt.37

62 Bezüglich Ihrer Frage über den Hauptwohnsitz und die sich darauf

beziehenden ergänzenden Regelungen möchten wir Ihnen mitteilen,

dass es derzeit nicht für ratsam erachtet wird, ausführliche

Regelungen für die Huqúqu’lláh zu erlassen. So sind die Freunde

frei, und wo immer keine genau festgesetzten Regelungen vorhanden

sind, mögen sie in jedem Einzelfall die Schriften so anwenden,

wie sie sie verstehen, und ihre Pflichten gegenüber den

Huqúqu’lláh nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.38

… wenn ein Gläubiger seine Verbindlichkeiten gegenüber den

Huqúqu’lláh berechnet hat und weiß, dass er etwas schuldet, sollte

er diesen Betrag abführen, bevor er andere Spenden macht.

Im Verlauf eines Jahres mag ein Gläubiger für verschiedene Fonds

spenden oder Geld für wohltätige Zwecke geben, wie er sein Geld

ja auch für vielfältige Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinem Alltagsleben ausgibt. Das … Universale Haus der Gerechtigkeit überlässt es seiner Entscheidung, nach einer der beiden folgenden Vorgehensweisen zu verfahren:

37 1. Juni 1983, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Nationalen Geistigen Rat

38 4. März 1984, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen, aus dem Persischen

a. Er kann solche Beiträge als Ausgaben behandeln. Sie

vermindern dann den Saldo der am Jahresende erübrigten Ersparnisse,

auf die Huqúqu’lláh fällig werden.

b. Er kann erwägen, solche Beiträge nur aus Geldern zu leisten,

auf die bereits Huqúqu’lláh abgeführt worden sind.

Diese Richtlinie lässt es dem einzelnen offen, gewisse Beiträge

auf die erste, andere auf die zweite Weise zu behandeln. Alle

derartigen Einzelheiten stellt das Haus der Gerechtigkeit dem gewissenhaften

Urteil des einzelnen Gläubigen anheim.39

64 Wenn Sie, wie Sie sagen, nie in der Lage sein werden, bewertbares

Eigentum im Gegenwert von 19 Mithqál Gold auf die Seite zu legen,

dann sind Sie, wie die Texte erklären, nicht verpflichtet, die

Huqúqu’lláh zu zahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie zu diesem Fonds nicht beitragen dürften,wenn Sie aus Liebe zu Bahá’u’lláh

und aus der Großmut Ihres Herzens den Wunsch dazu haben.40

65 1. Ein Gläubiger kann nicht für einen anderen die Pflicht übernehmen,

Huqúqu’lláh zu zahlen.

2. Es ist nicht statthaft, dass ein Gläubiger seine Huqúqu’lláh–

Zahlung für irgendeinen Zweck bestimmt oder dass er diese Zahlung

zu Ehren von irgend jemandem leistet.41

66 Im Wesentlichen sollte der Gläubige die Huqúqu’lláh im Verlauf

seines Lebens immer dann zahlen, wenn sein Eigentumszuwachs die Bemessungsgrundlage erreicht. Das Gesetz sieht insofern einen

Spielraum vor, als es die jährlichen Ausgaben anspricht, die

vor der Ermittlung der Verbindlichkeit gegenüber den Huqúqu’lláh

abzuziehen sind. Im Idealfall ist beim Tod eines Bahá’í die einzige

Huqúqu’lláh–Zahlung, für die er in seinem Testament Vorkehrungen

getroffen haben sollte, eine solche zusätzliche Verbindlichkeit,

die vorhanden sein mag, wenn seine Vermögensverhältnisse

zum Tag seines Todes abgeschlossen werden.

39 3. Februar 1987, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

40 23. Juni 1987, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

41 22. März 1989, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

eine Abteilung des Bahá’í–Weltzentrums

Das Haus der Gerechtigkeit hofft, dass die Gläubigen in dem

Maße, wie sie sich mit dem Gesetz der Huqúqu’lláh vertraut machen

und die Zahlungen beginnen, nicht nur lernen, wie sie es im

Laufe ihres Lebens zu berechnen haben, sondern dabei auch Verständnis

gewinnen, wie für den bei ihrem Tod verbleibenden Rest

vorzusorgen ist.42

67 Das Haus der Gerechtigkeit hat nicht vor, eine bestimmte Berechnungsmethode

zum Gebrauch der Freunde herauszubringen. Sie

sollten frei sein, auf der Grundlage der Texte und der ihnen vorliegenden

Beispiele ihre eigene Verfahrensweise auszuarbeiten.43

42 1. Oktober 1989, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

eine Gruppe von Treuhändern der Huqúqu’lláh

43 1. Juli 1991, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an das

Büro des Schatzmeisters eines Nationalen Geistigen Rates

68 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihren Brief vom 28. Dezember 1991 erhalten, in dem Sie eine Frage hinsichtlich

der Berechnung des Besitzes stellen, auf den Sie Huqúqu’lláh zahlen

müssen. Die von Ihnen gegebenen Auskünfte fassen wir wie

folgt zusammen.

In Ihrem Besitz befindet sich eine Sammlung von Gegenständen,

die Erbstücke und zum Teil wahrscheinlich recht wertvoll

sind, und die Sie als „das Familienmuseum“ bezeichnen. Diese Sammlung wirft keine Einkünfte ab und hat es auch, bis auf einige

wenige Fälle, in denen Sie sie ausgestellt haben, um Geld für

wohltätige Zwecke zu sammeln, nie getan. Sie möchten wissen,

ob Sie diese Sammlung schätzen lassen sollten, um sie zum Zwecke

der Berechnung der Huqúqu’lláh Ihrem Vermögen hinzurechnen

zu können.

Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat uns gebeten zu

antworten, dass es nicht nötig ist, einen solchen Besitz sofort zu

berücksichtigen. Bei vollständigem oder teilweisem Verkauf wird

er Huqúqu’lláh–pflichtig.44

69 Die Zahlung der Huqúqu’lláh ist eine persönliche Verpflichtung

eines jeden Bahá’í, und er hat dieser Pflicht im Einklang mit seinem

Gewissen nachzukommen; keine Institution des Glaubens

kann sie von ihm einfordern. Als Teil dieser Verpflichtung hat ein

Bahá’í in seinem Testament Vorkehrungen für die am Ende seines

Lebens verbleibende Huqúqu’lláh–Schuld zu treffen. Für den

Fall, dass kein Testament vorhanden ist, sorgt das Bahá’í–Gesetz

vor der Verteilung des Nachlasses an die Erben gleichfalls für die

Zahlung eines solchen ausstehenden Huqúqu’lláh–Betrags.

Das Erbgesetz, das im Kitáb–i–Aqdas offenbart ist und zur

Anwendung kommt, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen

hat, legt ausdrücklich fest:

»DasVermögen ist erst dann aufzuteilen, wenn die Huqúqu’lláh

bezahlt ... sind.«45

Ebenso hat Bahá’u’lláh hinsichtlich des Abfassens eines Testaments

festgelegt:

»Der Erblasser hat die volle Verfügungsgewalt über sein Vermögen.

Ist er den Huqúqu’lláh nachgekommen und schuldenfrei, dann ist alles

in seinem Testament Verfügte und jedes Anerkenntnis

annehmbar. Gott hat ihm wahrlich gestattet, mit dem, was Er

ihm verliehen hat, so zu verfahren, wie es ihm beliebt.«46

Das macht deutlich, dass die Verantwortung des Erblassers,

seine Schulden und die Huqúqu’lláh zu zahlen, Vorrang hat vor

seinem Recht, seinen Besitz in welcher Art und Weise auch immer

zu vererben.47

44 9. Februar 1992, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

45 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch 28

46 Bahá’u’lláh, Kitáb–i–Aqdas, Das Heiligste Buch, Fragen und Antworten 69

47 30. April 1992, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

eine Abteilung des Bahá’í–Weltzentrums

70 Die Frage ist, ob das Eigentum, auf das jemand Huqúqu’lláh zu

berechnen hat, alles umfasst, was er zu dem Zeitpunkt besitzt, an

dem das Gesetz auf ihn anwendbar ist, oder nur dasjenige Eigentum,

das er nach diesem Zeitpunkt ansammelt.

Wir kommen zu dem Schluss, dass das als Bemessungsgrundlage

für die Huqúqu’lláh dienende Eigentum alles umfasst,

was jemand an dem Tag besitzt, da das Gesetz auf ihn anwendbar

wird. Dies bedeutet natürlich nicht, dass er sofort die fälligen

Huqúqu’lláh bezahlen muss, da ihn dies zu Verfügungen über viele

seiner Besitztümer zwingen und in eine schwierige Lage bringen

könnte. Das Prinzip der Berechnung ist jedoch klar, und die fälligen

Huqúqu’lláh sollten letzten Endes gezahlt werden.48

71 Sie fragen nach der Anwendbarkeit des Gesetzes der Huqúqu’lláh

auf Gelder, die der Gläubige ausgibt, um »für den Glauben zu reisen,

etwas großzügiger zu leben« und so weiter. Wir haben aus

Antworten, die auf andere Fragen gegeben wurden, den Eindruck

gewonnen, dass das eine Angelegenheit ist, die dem Gewissen des

einzelnen überlassen bleibt. Es gibt tatsächlich ein weites Feld von

Ausgaben, die man zu den normalen jährlichen Ausgaben, die vor

der Berechnung der Huqúqu’lláh–pflichtigen Summe vom Einkommen

abgezogen werden, rechnen könnte, oder auch nicht. In

dem besonderen Fall der Spenden für die verschiedenen Fonds des

Glaubens hat das Universale Haus der Gerechtigkeit bereits festgestellt,

dass es dem einzelnen überlassen bleibt, ob er sie seinen

normalen Ausgaben hinzurechnet oder sie von bereits geläuterten

Ersparnissen bestreitet.49

72 Das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land hat die Fragen zum

Gesetz der Huqúqu’lláh, die Ihrem Brief vom 21. April 1993 beigefügt

waren, an das Universale Haus der Gerechtigkeit weitergeleitet,

und wir wurden gebeten, Ihnen folgende Antworten zu

senden:

1. In der Tat werden die Schulden einer Person in Beziehung

zur Berechnung und Bezahlung der Huqúqu’lláh unterschiedlich

bewertet. In Bezug auf die Berechnung sind Schulden natürlich

vom Besitz abzuziehen. Hinsichtlich der Priorität bei der Bezahlung

sollte man die Laufzeit eines Darlehens berücksichtigen. Wenn ein

Tilgungsplan vereinbart wurde, und man die Zahlungen aus dem

erwarteten Einkommen bei Fälligkeit leisten kann, dann sollte man

in der Zwischenzeit natürlich Huqúqu’lláh entrichten. Wenn man

aber nicht beides leisten kann, dann haben die Schulden Vorrang.

2. Der bedingte Vorrang der Huqúqu’lláh–Zahlung und der

Beiträge zu den Fonds des Glaubens wird in Abschnitt 105 50 der

Zusammenstellung über Huqúqu’lláh deutlich. Das Haus der Gerechtigkeit

möchte sich gegenwärtig nicht ausführlicher dazu äußern.

3. Es steht jedem Ehemann und jeder Ehefrau frei, ihren

Huqúqu’lláh–Verpflichtungen gemeinsam oder getrennt nachzukommen, denn das Haus der Gerechtigkeit möchte die Entscheidungsfreiheit

eines Paares über seine finanziellen Angelegenheiten

nicht beeinträchtigen. Ein Ehepaar mag es vorziehen, sein Eigentum

gemeinsam zu besitzen, ein anderes, das jeweilige Eigentum

getrennt zu lassen. Es könnte auch verschiedene Kombinationsmöglichkeiten

geben.51

49 14. Februar 1993, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

an das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land
50 In dieser Zusammenstellung Nr. 58

51 8. Juli 1993, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen

Gläubigen

73 Ihre Briefe vom 24. und 25. Mai 1993 hat das Büro der Huqúqu’lláh

zusammen mit der Broschüre erhalten. Die beiden von Ihnen gestellten

Fragen wurden an das Universale Haus der Gerechtigkeit weitergeleitet,

das uns nun gebeten hat, Ihnen folgende Antwort zu senden.

1. Mittel, die für den Erwerb eines Wohnsitzes gespart werden,

sind als solche nicht von den Huqúqu’lláh ausgenommen.

Wenn also die Person vor dem Kauf des Wohnsitzes sterben sollte,

unterlägen diese Ersparnisse der Huqúqu’lláh–Pflicht. Es ist

indessen … dem einzelnen, der für den Erwerb eines Wohnsitzes

spart, überlassen zu entscheiden, ob er Huqúqu’lláh zahlt, während

er das Geld anspart, und die Ausnahme dann berücksichtigt,

wenn der Wohnsitz tatsächlich erworben wird, oder die Einbeziehung

der Ersparnisse in seine Huqúqu’lláh–Berechnung bis zum

Erwerb des Wohnsitzes aufschiebt. Dann wird der Wert des Wohnsitzes

natürlich ausgenommen.

2. … die Huqúqu’lláh sollten in der Praxis auf der Grundlage

der aufgelaufenen Ersparnisse berechnet werden, und nicht

für jedes Jahr einzeln. Nur so kann man die Verluste eines Jahres

berücksichtigen, die im folgenden die Schuld verringern, oder den

Gewinn oder Verlust beim Verkauf einer Anlage berechnen, der in

einem früheren Jahr getätigt wurde.52

52 8. Oktober 1993, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

74 Ihre … Frage dreht sich um die Vorkehrungen für die Huqúqu’lláh

in Bahá’í–Testamenten. Ihr Verständnis, dass die Pflicht zur Zahlung

der Huqúqu’lláh zu Lebzeiten entsteht und ihr normalerweise

zu Lebzeiten nachgekommen werden sollte, ist richtig, obwohl es

zugleich auch stimmt, dass es Fälle geben mag, in denen ein Gläubiger

oder eine Gläubige stirbt, ohne im Testament Vorkehrungen

für den möglicherweise noch nicht gezahlten Huqúqu’lláh–Betrag

getroffen zu haben. Der Todesfall befreit einen Gläubigen nicht

von der Pflicht zur Zahlung der Huqúqu’lláh. Welcher Anteil auch

zur Zahlung fällig sein mag, er ist also eine Schuld, die zum Zeitpunkt

des Todes aus dem Besitz des oder der Gläubigen zu zahlen

ist. Die Kosten der Totenfeier und der Beerdigung, die Begleichung

der Schulden des Verstorbenen und die Zahlung der verbleibenden

Huqúqu’lláh, in welchem Umfang auch immer, sind vorrangige

Belastungen des Besitzes, denen nachgekommen werden

muss, bevor der Wert des Besitzes zu ermitteln ist, der im Einklang

mit den Bestimmungen des Erbgesetzes aufgeteilt werden muss.

Dementsprechend sollten die Huqúqu’lláh — ob jemand ein Testament

gemacht hat oder nicht, oder in seinem oder ihrem Testament

Vorkehrungen für die Zahlung der Huqúqu’lláh getroffen hat oder

nicht — ebenso wie alle Schulden beglichen werden, bevor der

verbleibende Besitz aufgeteilt wird.

In diesem Lichte ist es sicherlich ratsam für Gläubige, die notwendigen

Vorkehrungen für die Begleichung der Huqúqu’lláh vor

ihrem Tod zu treffen, um möglicherweise entstehende Schwierigkeiten

und Verwirrung zu vermeiden. Die Frage, wie man im Testament

Vorkehrungen in rechtsgültiger Formulierung trifft, damit

die Huqúqu’lláh nach dem Tod eines Gläubigen beglichen werden,

hängt, wie man beachten sollte, von so vielen Faktoren ab, dass

es empfehlenswert ist, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen,

damit eine geeignete Formulierung in Übereinstimmung mit dem

herrschenden Erbrecht gewählt wird. Offensichtlich wird niemand in der Lage sein, die zur Todesstunde verbleibende Schuld genau

zu berechnen, wenn der oder die Gläubige keine klare Auflistung

seines oder ihres Besitzes und der möglicherweise bisher geleisteten

Huqúqu’lláh–Zahlungen hinterlässt. Während die Anwendung

der bei der Zahlung der Huqúqu’lláh angesprochenen Prinzipien

in Zukunft sehr wohl ergänzende Gesetzgebung seitens des Universalen

Hauses der Gerechtigkeit erfordern mag, obliegt es gegenwärtig

dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter

eines Besitzes, sie bestmöglich, nach bestem Ermessen anzuwenden

und die verfügbaren Informationen zu berücksichtigen.

Schließlich könnte man einen Gläubigen, obwohl jeder für die Begleichung

der Huqúqu’lláh persönlich verantwortlich ist, an den

nächsten Bevollmächtigten der Treuhänder der Huqúqu’lláh verweisen,

der ihn oder sie im Lichte etwaiger besonderer Umstände

beraten könnte.53

53 1. Juli 1996, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an einen

Gläubigen

75 Nach dem Bahá’í–Gesetz ist jeder Gläubige, Mann oder Frau,

dafür verantwortlich, die Huqúqu’lláh auf das von ihm oder ihr

besessene oder erworbene Eigentum zu zahlen; dies setzt das

Recht auf individuellen Besitz voraus. Im Falle eines verheirateten

Paares hat das Universale Haus der Gerechtigkeit indessen zu verstehen

gegeben, dass sie die Huqúqu’lláh auf Wunsch gemeinsam

entrichten können, und es besteht kein Verbot gegen gemeinsamen

Besitz, weder für Paare noch für zwei oder mehr Geschäftspartner.

Jeder hat die Pflicht, ein Testament zu machen. In Fragen und Anworten

Nr. 78 lesen wir, dass im Falle eines fehlenden Testaments,

außer der gebrauchten Kleidung, alles, was aus dem Besitz des

Ehemanns vorhanden ist, Schmuck und anderes, dem Ehemann

gehört, »es sei denn, dass es sich nachweislich um Geschenke handelt,

die der Frau gemacht worden sind«. Ebenso finden wir in einem Brief

im Auftrag des Hüters auf Persisch folgendes: »Sie

haben nach der Aufteilung der Möbel und des Besitzes nach der

Beendigung des Wartejahres gefragt … Der Hüter stellte fest,

dass alles, was der Frau gehörte und ihren persönlichen Besitz

ausmachte, weiterhin ihr gehört und dass niemand das Recht hat,

dazwischenzutreten.«

Daher ist klar, dass der Besitz des Ehemannes und der Ehefrau

getrennt betrachtet werden, es sei denn einer macht dem anderen

Geschenke, oder sie beschließen, ihr Eigentum teilweise oder

insgesamt gemeinsam zu besitzen. Mit anderen Worten bleibt es

dem Ehemann und der Ehefrau überlassen zu entscheiden, wie sie

es mit ihrem Eigentum halten. Eine von einem Partner gemachte

Erbschaft oder ein Geschenk bliebe allein dessen Eigentum, es sei

denn, er oder sie entschiede anders darüber.

Auch können die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung

oder später bezüglich der Aufteilung ihres Besitzes eine Übereinkunft

treffen.

Die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Besitzes beeinflussen

dann im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners,

was damit geschieht.

Dies ist eine sehr kurze Zusammenfassung der Lage. Zweifellos

wird das Universale Haus der Gerechtigkeit in den kommenden

Jahren dazu aufgefordert werden, besondere Einzelfälle

zu entscheiden, wenn sie auftreten. Auch ist zu bedenken, dass die

Anwendung der Bahá’í–Gesetze in solchen Fällen zur Zeit von

den Bestimmungen des Zivilrechts abhängt, die Vorrang haben.54

54 15. Oktober 1998, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

76 Zur Frage, ob die Huqúqu’lláh von Bahá’í angenommen werden

können, die ihre administrativen Rechte verloren haben, stellt das

Haus der Gerechtigkeit fest: In Anbetracht der durch den geliebten Hüter gelösten Präzedenzfälle

sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Huqúqu’lláh

von solchen Gläubigen nicht angenommen werden können

… Einem Gläubigen, der mit der Sanktion des Entzugs der

administrativen Rechte belegt ist und der die Huqúqu’lláh geben

möchte, sollte einfach gesagt werden, dass solche Zahlungen nicht

angenommen werden können. Wenn er eine Zahlung leistet, sollte

sie ihm zurückgezahlt werden.55

77 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihre EMail

vom 31. Januar 2002 erhalten, in der Sie fragen, ob eine Firma, die

einem Bahá’í allein gehört, in den Fonds spenden und Huqúqu’lláh

zahlen kann.

Die Pflicht, Huqúqu’lláh zu zahlen, obliegt dem einzelnen

Gläubigen, nicht Körperschaften, auch wenn sie sich ausschließlich

in Bahá’í–Besitz befinden. Wenn andererseits die Eigentümer

einer Firma, die sich ausschließlich in Bahá’í–Besitz befindet,

möchten, dass ihre Firma eine Schenkung an die Huqúqu’lláh

macht, dann ist ein solcher Beitrag annehmbar. Sie mindert natürlich

nicht die Pflicht der betreffenden Gläubigen, ihre Huqúqu’lláh

zu zahlen.

Was die Bahá’í–Fonds betrifft, so ist es einer Firma, die sich

ausschließlich in Bahá’í–Besitz befindet, durchaus erlaubt, in die

Fonds zu spenden.56

78 Ihr Memorandum leitet die Frage eines Gläubigen an uns weiter,

der seinen oder ihren Hauptwohnsitz verkauft, um in ein Pflegeheim

oder eine gleichartige Einrichtung zu ziehen. Die Frage ist,

ob die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Wohnung und

der für die Begleichung der Pflegeheimkosten benötigten Summe

dem Recht Gottes unterliegt.

Wir haben entschieden, dass es dem Ermessen des Betroffenen

überlassen bleiben soll, festzulegen, wie er unter Beachtung der

persönlichen Umstände und Absichten, sowie seines Textverständnisses

vorgehen möchte.57

79 … wenn jemand neben Bargeld auch Grundbesitz oder Aktien

besitzt, dann könnte die Person finanziellen Verlust erleiden oder

andere Schwierigkeiten haben, neunzehn Prozent des Wertes des

nichtflüssigen Eigentums zu zahlen, bevor dieses veräußert wird,

und es daher vorziehen, die Huqúqu’lláh dann zu entrichten, wenn

der Betrag entbehrlich geworden ist. Jegliche Ausgabe, die beim

Verkauf eines Besitzes anfallen könnte, sollte abgezogen werden,

bevor man den Nettowert berechnet, auf den die Huqúqu’lláh zu

zahlen sind.

Wir erinnern Sie auch daran, dass die Huqúqu’lláh auf das gesamte

Eigentum einer Person entrichtet werden müssen, sobald

das Gesetz auf sie anwendbar wird. Das bedeutet natürlich nicht,

dass die fällige Huqúqu’lláh–Zahlung sofort geleistet werden

muss, da dies jemanden dazu zwingen könnte, viele seiner Besitztümer

zu veräußern, und da es ihn in eine schwierige Situation

bringen könnte. Das Berechnungsprinzip ist aber klar, und die fälligen

Huqúqu’lláh sollten letztlich bezahlt werden.58

55 12. September 2000, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

an einen Gläubigen

56 12. Februar 2002, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Nationalen Geistigen Rat

57 12. Juli 2004, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land

58 10. Mai 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen, aus dem Persischen

80 Das Grundprinzip ist, dass der Hauptwohnsitz eines Gläubigen,

wenn er verstirbt, ebenso wie etwa die notwendige Einrichtung und die Berufsausrüstung ausgenommen bleiben, wenn berechnet

wird, wieviel Huqúqu’lláh — wenn überhaupt — noch auf den

Besitz entrichtet werden müssen.

Je nach den Testamentsbestimmungen könnte ein Begünstigter

einige oder alle diese Gegenstände bekommen. Ob es erforderlich

ist, dass er auf diese neu erworbenen Besitztümer Huqúqu’lláh

entrichtet oder nicht, wird von dem Zweck abhängen, für den er

sie nutzt. Wenn er sie für Zwecke einsetzt, für die die Ausnahme

gilt, wie seinen Hauptwohnsitz, die notwendige Einrichtung oder

Berufsausrüstung, müsste er keine Huqúqu’lláh zahlen. Sollte er

sie aber für andere Zwecke nutzen, sie zum Beispiel zu Geld machen,

wäre die Ausnahme nicht anwendbar.59

81 Wenn von einem Gläubigen Gelder zu Ehren eines anderen Bahá’í

angeboten werden, dann sollte der Spender informiert werden,

dass sie nicht als Huqúqu’lláh–Zahlung im Namen eines anderen

Gläubigen angenommen werden können. Der Spender hat dann

die Wahl, diese Gelder entweder als Huqúqu’lláh–Zahlung in seinem

Namen zu bestimmen, oder als Beitrag zum Internationalen

Bahá’í–Fonds im Namen des anderen Gläubigen, oder sie können

ihm zurückgesandt werden.60

59 21. Mai 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

60 12. Juni 2006, Memorandum des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

das Büro der Huqúqu’lláh im Heiligen Land
3. Aufgaben der Treuhänder der
Huqúqu’lláh und der Geistigen Räte
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs
82 Er ist der Wahre, der Getreue!

O Abu’l–Hasan!61 So Gott will, wirst du von Seinen großzügigen

Gnadengaben gestärkt und beschäftigst dich mit solchen Taten, wie

sie Seinem Tage angemessen sind. Betrachte den Glauben wie einen

Baum: seine Früchte und Blätter, seine Äste und Zweige waren

immer Wahrhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit, rechtes Verhalten

und Nachsicht, und werden es immer sein. Sei Gottes stärkender

Gnade versichert und widme dich dem Dienst an Seinem Glauben.

Wir haben dich zum Treuhänder Gottes ernannt, haben dir geboten

zu befolgen, was die Sache Dessen erhöhen wird, der der Herr der

Welten ist, und haben dir das Recht verliehen, Huqúqu’lláh anzunehmen.

Verkehre mit den Menschen im Geiste der Freundschaft

und Eintracht und sei ihnen ein treuer Ratgeber und ein liebevoller

Gefährte. Dann sei zufrieden mit dem, was Wir für dich bestimmt

haben.

61 bekannt als Jináb–i–Amín, Huqúq–Treuhänder in der Zeit Bahá’u’lláhs

83 Zur Frage der Huqúq: Ein Hinweis darauf ist keineswegs erlaubt

… weil sie voll und ganz von der Bereitwilligkeit der Einzelnen

abhängig sind. Sie kennen das Gebot Gottes gut und sind vertraut

mit dem, was im Buch offenbart ist. Wer will, der möge es befogen,

und wer nicht will, der möge es unterlassen. Wahrlich, dein

Herr ist der Selbstgenügende, der Allgepriesene. Unabhängigkeit

von allen Dingen ist in der Tat ein Tor der Führung für Seine getreuen

Diener. Wohl denen, die sich von der Welt losgelöst und

sich erhoben haben, Seiner Sache zu dienen. Wahrlich, sie werden

zum Volke Bahás am Hofe Seiner strahlenden Schönheit gezählt.

84 O Abu’l–Hasan!

Möge Meine Herrlichkeit auf dir ruhen! Richte deinen Blick

auf die Würde der Sache. Sprich von dem, was die Aufmerksamkeit

der Herzen und Gemüter auf sich zieht. Die Huqúq einzufordern,

ist in keiner Weise gestattet. Dieses Gebot wurde im Buch

Gottes offenbart für vielerlei Notwendigkeiten, die nach Gottes

Gebot von materiellen Mitteln abhängen. Wenn daher jemand in

höchster Wonne und Freude, ja sogar hartnäckig an diesem Segen

teilzuhaben wünscht, darfst du annehmen. Andernfalls ist die Annahme

nicht gestattet.

85 Wann immer sie die Huqúq erwähnen, mögen sie sich auf nur ein

Wort beschränken, das Gott zuliebe geäußert wird, und dies wird

genügen. Druck ist unnötig, denn Gott hat niemals gewünscht, dass

die in Seinem Dienste Stehenden in Bedrängnis kommen. Wahrlich,

Er ist der Vergebende, der Barmherzige, der Gnädige, der Allgütige.

86 Wenn jemand willens ist, das Recht Gottes darzubringen, sollte

diese Gabe von den Treuhändern, auf die im Buche hingewiesen

ist, in Empfang genommen werden. Dieses Gebot wurde in Anbetracht

bestimmter Erwägungen vom Himmel göttlicher Offenbarung

als ein Zeichen Seiner Gnade offenbart. Der daraus entstehende

Nutzen wird auf die einzelnen zurückströmen. Wahrlich,

Er spricht die Wahrheit, und es ist kein anderer Gott als Er, der

Mächtige, der Kraftvolle.

Sie werden jeden Betrag, den sie erhalten, übersenden. Groß

ist die Seligkeit dessen, der Seine Befehle befolgt.

87 Wer immer die Huqúqu’lláh in heller Freude und voll Eifer zu

entrichten wünscht, soll es vertrauenswürdigen Personen wie dir62

geben und eine Quittung erhalten, so dass alles Ausgeführte mit

Seiner Bestätigung und Erlaubnis in Einklang steht. Wahrlich, Er

ist der Wissende, der Weise.
62 Hájí Abu’l–Hasan–i–Ardikání

88 Die Zahlungen für die Huqúqu’lláh können nicht jedem übergeben

werden. Diese Worte äußerte Er, der die höchste Wahrheit ist. Die

Huqúqu’lláh sollten von Vertrauenspersonen aufbewahrt und durch

die Treuhänder Gottes an Seinen heiligen Hof geschickt werden.

89 Seine Pflichten zu erfüllen, ist in den Augen Gottes höchst lobenswert.

Es ist jedoch nicht gestattet, von irgendjemandem die Huqúq

zu fordern. Flehe den einen wahren Gott an, Seine Geliebten zum

Darbringen dessen, was Gottes Recht ist, zu befähigen, zumal das

Befolgen dieses Gebotes dazu führt, dass des Menschen Vermögen

geläutert und geschützt wird, aber auch wertvolle Gaben und

himmlischen Segen anzieht.

90 Jemand muss wohl die Diener Gottes ermahnen, damit sie das Vorrecht

erlangen, ihrer Huqúq–Pflicht zu entsprechen, um auf diese

Weise eine erhabene Stufe zu erlangen und einen Lohn zu gewinnen,

der ewig währt. Die Huqúq–Zahlungen sind von einer Vertrauensperson

zu verwahren, ein Bericht ist vorzulegen, damit Schritte in

Übereinstimmung mit Gottes Wohlgefallen unternommen werden.

91 O Amin! Auf dir sei Meine Herrlichkeit. Es geziemt dir, unter allen

Umständen der Würde der Sache Gottes die höchste Aufmerk91

samkeit zu schenken. … Jedoch ermahnen Wir dich, deine Augen

auf den Horizont der Würde gerichtet zu halten und den Freunden

Gottes, eingedenk Seiner erhabenen Worte: »… Doch warne sie,

denn wahrlich, Warnung wird den Gläubigen nützen«63, im Geiste

der Freundschaft und der Eintracht einen sanften Denkanstoß zu

geben. Fürwahr, wer gnädig in die Lage versetzt wurde, dieser

Pflicht nachzukommen, der wird im leuchtenden Buche zu den

aufrichtigen Geliebten Gottes gerechnet; wenn nicht, sollte keiner

mit ihm streiten.

An diesem Tage ist Gottes Blick — erhaben sei Seine Herrlichkeit

— auf die Herzen der Menschen und die darin verwahrten

edlen Perlen gerichtet. Solches ziemt dem Herrn und Seinen Erwählten

— verherrlicht sei Seine Majestät. Dir geziemt, für die

Freunde und die Geliebten Gottes zu beten, damit Er sie gnädig

befähige, das zu erfüllen, was im Buche geboten ist, und damit sie

nicht durch leeren Wahn und vergängliche Dinge der Welt daran

gehindert werden.
63 Qur’án 51:55

64 Für die, die miteinander beraten, d. h. die Mitglieder der Geistigen Räte

Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás

92 Eine dritte Pflicht64 ist die Verkündigung der göttlichen Gesetze unter

den Freunden, wie zum Beispiel die Pflichtgebete, das Fasten,

die Pilgerreise, die Huqúqu’lláh und alle anderen Gebote.

Aus einem Brief im Auftrag Shoghi Effendis

93 Die Huqúq–Zahlung ist eine geistige Pflicht. Die Freunde sollten

nicht durch die Räte zum Zahlen verpflichtet werden; sie sollten

jedoch ermutigt werden, diese ihnen im Aqdas auferlegte geistige

Pflicht zu erfüllen.65

Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und in seinem Auftrag

94 Da die Huqúqu’lláh dem Gebot im Buche entsprechend als eine

Institution der Sache Gottes bezeichnet und eine bindende Pflicht

für das Volk Bahás sind, wird für angemessen erachtet, dass Ihr

Geistiger Rat die lieben Freunde in Persien mit der Bedeutung dieser

Verantwortung von großer Tragweite völlig vertraut macht und

die mit den Huqúqu’lláh verknüpften Anordnungen, wie sie in Seinem

leicht verständlichen Buche niedergelegt sind, nach und nach

in der gesamten Gemeinde verbreitet. In Befolgung der ausdrücklichen

Texte ist es offensichtlich nicht gestattet, die Huqúqu’lláh

einzufordern; aber es liegt in der Verantwortung der Treuhänder

der Sache Gottes, Aufrufe allgemeiner Art an die lieben Freunde

zu richten, so dass sie besser über diese wichtige Pflicht unterrichtet

sind. So Gott will, können sie von Zeit zu Zeit durch Ihre

rundbrieflichen Erinnerungen das ehrende Vorrecht dieser guten

Tat erlangen — einer Tat, die himmlischen Segen anzieht, den irdischen

Besitz der ergebenen Freunde läutert und die internationalen

Unternehmungen des Volkes Bahás fördert.66

65 12. Oktober 1946, Shoghi Effendi an einen Nationalen Geistigen Rat

66 27. Oktober 1963, das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Nationalen

Geistigen Rat Iran, aus dem Persischen

95 Vom Licht der Gottesfurcht erleuchtet, sind sich die Freunde zweifellos

voll bewusst, wie notwendig es ist, dass sie ihr Vermögen

im Einklang mit den entschiedenen, von unserem höchsten Herrn

offenbarten Worten läutern und schützen.

Wir, die wir uns nach Ihm sehnen, wenden uns in diesen stürmischen

Tagen zum Hof des Herrn der Menschheit in inständigem

Gebet, Er möge dieser erhabenen Körperschaft gnädig beistehen,

jene die Allbarmherzige Schönheit Liebenden immer wieder an

die lebenswichtige Bedeutung und den verbindlichen Charakter

dieses hochheiligen Gebotes zu erinnern. Durch Mitteilungen,

das Verteilen von Broschüren sowie in Versammlungen, Schulen

und Konferenzen der Anhänger unseres glaubenseifrigen Herrn

sollten sie zur genauen, gewissenhaften Einhaltung Seines göttlichen

Gebotes hingeführt und ermutigt werden, zum Schutz der

mit Gottesfurcht geschmückten Gläubigen vor den schrecklichen

Folgen, die Seine Unheil verkündenden Warnungen ahnen lassen,

zum Empfang Seines verheißenen Segens und zur Teilhabe an den

Ausgießungen Seiner unfehlbaren geistigen Gnade.67

96 Alle Institutionen des Glaubens haben Anteil an der ständigen Verantwortung,

die Gläubigen im Gesetz der Huqúqu’lláh zu unterrichten.

Aber Ihre Treuhänder und deren Bevollmächtigte werden

durch die engen Beziehungen, die sie zu den Gläubigen haben, in

der Lage sein, ihr Verständnis der geistigen und praktischen Aspekte

dieses Gesetzes besonders wirksam zu vertiefen. Wir glauben,

dass es zur Zeit vor allem notwendig ist, … die Freunde zu

ermutigen, damit sie sich der Verantwortung, die Grundlagen des

Gesetzes auf die Besonderheiten ihrer Lebensumstände anzuwenden,

bewusst werden und stellen, einer Verantwortung, die jeder

aufrichtige Anhänger des Glaubens hat. Die Mitglieder Ihrer Institution

können ihnen dabei mit klugen, taktvollen Erläuterungen

helfen, ohne in irgendeiner Weise, auch nur dem Anschein nach,

Druck auszuüben.

Eine große Herausforderung, die nun vor den ergebenen Freunden

liegt, die als Ihre Treuhänder und Bevollmächtigten zu dienen

aufgerufen wurden, ist die Organisation ihrer eigenen Arbeit, um

für ein verlässliches System zur Annahme, Empfangsbestätigung,

Verwahrung und Weiterleitung der Huqúqu’lláh–Fonds zu sorgen.

Die Liebe zu Bahá’u’lláh wird für die Freunde das Hauptmotiv

sein, dieses Gesetz zu befolgen, aber sie werden ihre Pflicht umso

überzeugter und bereitwilliger erfüllen, je größer ihr Vertrauen in

diejenigen ist, denen die Verantwortung übertragen wurde, das

Recht Gottes in Ihrem Auftrag entgegenzunehmen, und je mehr

die Freunde sie achten.68

Die Aufgaben, die zu erfüllen Sie aufgerufen wurden, sind lebens97

wichtig. Ihnen wurde die Verantwortung übertragen, die Gläubigen

über das ihnen im Kitáb–i–Aqdas auferlegte Gesetz zu unterrichten,

nach dem sie Gott eine Zahlung auf einen bestimmten Teil

ihres materiellen Besitzes zu leisten haben. Ihre Aufgabe ist vor

allem geistiger Natur, Sie haben die Aufmerksamkeit der Freunde

auf ihre Pflicht als Anhänger Bahá’u’lláhs zu lenken, und spielen

so eine bedeutende Rolle bei der Förderung der Entwicklung des

von Liebe und Gehorsam geprägten Verhältnisses, das den Gläubigen

an seinen Schöpfer binden muss. In einer Welt, die von Zügellosigkeit

beherrscht ist, sind Sie aufgerufen, die geheiligte Idee

verbindlicher religiöser Pflicht wieder zu beleben.

67 12. September 1969, das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Nationalen

Geistigen Rat Iran, aus dem Persischen

68 13. November 1992, das Universale Haus der Gerechtigkeit an den Treuhänder

der Huqúqu’lláh, Hand der Sache Gottes ‘Alí–Muhammad Varqá

97 Die Aufgabe, der Sie sich widmen, ist äußerst herausfordernd.

Sie betrifft die Verkündigung eines Gesetzes, das für das geistige

Leben des Einzelnen grundlegend ist, und zu dem die Haltung, in

der es befolgt wird, wesentlich dazugehört. Ihre Aufgaben angemessen

zu erfüllen, erfordert größtes Feingefühl und Takt, damit

Sie unzulässigen Druck auf die Gläubigen, ein Gesetz einzuhalten,

welches eine Gewissensangelegenheit ist, vermeiden, und um die

richtige Art der Kommunikation zu finden, die rechtzeitig erinnert,

ohne sich unergiebig zu wiederholen.

Entscheidend für den Erfolg Ihrer Bemühungen ist das Maß,

in dem Sie in der Lage sind, ein liebe und vertrauensvolles Verhältnis

zu den Gläubigen, denen zu helfen Sie aufgerufen sind,

zu schaffen und zu erhalten, damit diese durch die Verbindung

und den Austausch mit Ihnen bewegt werden, das Gesetz der

Huqúqu’lláh von ganzem Herzen einzuhalten und an seinen unschätzbaren

geistigen Wohltaten teilzuhaben.

Dies sind noch immer die frühen Tage in der weltweiten Entwicklung

der Institution der Huqúqu’lláh, die in kommenden Jahrhundertenwachsen,

erblühen und die für den Fortschritt der Menschheit wesentlichen materiellen Mittel liefern wird. Daher ist es besonders

wichtig, dass sich eine solche Institution durch die untadelige Redlichkeit,

mit der sie verwaltet wird, und durch die offensichtliche

Vertrauenswürdigkeit derer, die ihr dienen, auszeichnet. Sicherlich

werden Sie sich auch künftig in einer Art und Weise bemühen, die

den guten Ruf, den die Institution der Huqúqu’lláh in den Augen der

Gläubigen erworben hat, weiter ausbauen wird.69

98 Eine der Aufgaben der Bevollmächtigten ist die Mithilfe bei der

Unterrichtung der Gläubigen über das Gesetz der Huqúqu’lláh

und seine Bedeutung. Natürlich kann sich dieser Ausbildungsprozess

nicht auf jene beschränken, deren Besitzverhältnisse sie unter

die Zahlungspflicht des Gesetzes fallen lässt, zumal das oft nur

der Betroffene selbst weiß. Auch Kinder sollten im Rahmen ihrer

Bahá’í–Erziehung über das Gesetz der Huqúqu’lláh unterrichtet

werden. Manchmal sind Freunde so begeistert von dem Konzept

dieses Gesetzes, dass sie den Wunsch haben, Beiträge zum Huqúqu’lláh–Fonds

zu leisten, obwohl sie es nicht müssten. Das

Haus der Gerechtigkeit hat festgelegt, dass die Bevollmächtigten

solche Beiträge annehmen dürfen.

Wenn, mit anderen Worten, jemand aus Liebe zur Sache eine

Huqúqu’lláh–Zahlung leistet, sollte der Bevollmächtigte nicht

danach fragen, ob der Betreffende der Zahlungspflicht unterliegt

oder nicht; er sollte sie wohlwollend annehmen.

Das unterscheidet sich, wie Sie sehen, deutlich von einer Ermutigung

der Bahá’í, mehr Huqúqu’lláh zu zahlen als das Gesetz

der Huqúqu’lláh von ihnen fordert, und eine solche Ermutigung

würde bedeuten, vom Geist des Gesetzes, wie Bahá’u’lláh es offenbart

hat, abzugehen.70

69 14. Februar 1997, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Treuhänder

und Bevollmächtigten der Institution der Huqúqu’lláh

70 13. September 1998, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

an einen Gläubigen

99 Es ist klar, dass während des vergangenen Jahrzehnts immer mehr

Gläubige über die Bedeutung des Gesetzes der Huqúqu’lláh informiert

wurden und seinen Bestimmungen folgten. Sie können befriedigt

auf die Ergebnisse Ihrer Arbeit blicken, wenn Sie Ihren Plan,

den Einfluss dieses mächtigen Gesetzes auf die ganze weltweite

Bahá’í–Gemeinde auszuweiten, formulieren. Ihre Integrität, die gewissenhafte Sorgfalt,die Sie im Umgang mit den Ihnen anvertrauten

Fonds haben walten lassen, und Ihre Effizienz bei der Ausstellung

Von Quittungen und der genauen Buchführung haben zum Vertrauen

der Gläubigen in diese Institution und dem hohen Ansehen, welches

sie in der Bahá’í–Gemeinde genießt, beigetragen.

Dadurch dass Sie Ihre Aufgaben erfüllen, tragen Sie zum Fortschritt

eines Prozesses bei, der in künftigen Jahrhunderten die Gesellschaft

in einer Weise umformen wird, wie es unser derzeitiges

Verständnisvermögen weit übersteigt.71

71 12. Januar 2003, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Treuhänder

und Bevollmächtigten der Institution der Huqúqu’lláh

100 Des Weiteren waren die Bemühungen um die Entfaltung der Institutionen

am Weltzentrum besonders deutlich sichtbar in der anhaltenden

Entwicklung der Institution der Huqúqu‘lláh unter der

herausragenden Führung des Treuhänders, der Hand der Sache

Gottes ‘Alí–Muhammad Varqá. Durch sein weises Handeln und

ständiges Bemühen hat Dr. Varqá die Unterweisung der Freunde

hinsichtlich des Gesetzes der Huqúqu’lláh allerorts angeregt. In

dem Jahrzehnt, seitdem dieses Gesetz weltweit angewendet wurde,

entstand ein Netzwerk nationaler und regionaler Treuhänderämter,

das den Dienst einer wachsenden Zahl von Treuhändern

und Bevollmächtigten koordiniert und anleitet. Die Kenntnis

dieses bedeutenden Gesetzes hat sich weithin verbreitet, und auf

allen Kontinenten folgen ihm die Freunde im Geist der Hingabe,

der, wie der Treuhänder hofft, jene berühren wird, die noch nicht

an den verheißenen Segnungen teilhaben, welche die Befolgung

des Gesetzes mit sich bringt.72

72 Ridván 2003, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt

101 Nun, da die Konferenz näher rückt …, die Ihre Einsetzung als

Mitglieder des Internationalen Treuhänderamts der Huqúqu’lláh

kenntlich macht, halten wir es für angebracht, Ihnen Führung für

Ihre Arbeit und die Entwicklung der Huqúqu’lláh, des Rechtes

Gottes, in den vor uns liegenden Jahren zu geben.

Wie in unserem Brief…, der Ihnen Ihre Ernennung mitteilte, dargelegt,

sind Ihre Pflichten die der Treuhänderschaft der Huqúqu’lláh

und folgen dem Pfade des Haupttreuhänders der Huqúqu’lláh, der

Hand der Sache Gottes Dr. ‘Alí–Muhammad Varqá …

Eine der wichtigsten von den Treuhändern und Bevollmächtigten

wahrzunehmende Pflicht auf der ganzen Welt wird es weiterhin

sein, die Gläubigen über das Recht Gottes zu unterrichten, was auf

maßvolle und geduldige Weise erreicht werden sollte, damit die

Herzen der Gläubigen in ihrem Sehnen, dem von Bahá’u’lláh verordneten

Pfad geistiger Entwicklung zu folgen, auch zum Gehorsam

gegenüber den Bestimmungen des Gesetzes der Huqúqu’lláh

hingezogen werden. Die Hauptpunkte des Gesetzes sollten in

möglichst einfacher Art und Weise dargestellt werden, um zu

vermeiden, dass die zur Zahlung der Huqúqu’lláh verpflichteten

lieben Freunde durch unberechtigte Angst vor der komplizierten

Anwendung von deren Zahlung abgehalten werden.

Unter allen Umständen ist die Würde des Glaubens mit gebührender

Aufmerksamkeit zu wahren …

Wir bitten Sie …, Einzelheiten für ein Netzwerk nationaler und

regionaler Ämter, das die gesamte weltweite Gemeinde umfasst,

vorzuschlagen und Mitglieder für diese Ämter zu empfehlen. In

Ländern, in denen eine nennenswerte Anzahl Gläubiger zur Zahlung

der Huqúqu’lláh verpflichtet ist, ist ein nationales Amt angemessen.

Regionale Ämter sollten eingerichtet werden, um andere

Gruppen von Ländern abzudecken in der Erwartung, dass jedes

regionale Amt mit dem Wachstum der Bahá’í–Gemeinde künftig

von mehreren nationalen Ämtern abgelöst werden wird. Die Mitglieder

dieser Ämter werden für einen Zeitraum von drei Jahren

ernannt und können wieder ernannt werden. Für die Ernennung ist

kein besonderes Datum festgelegt, damit jemand anderes bestätigt

werden kann, wenn es einem Treuhandmitglied unmöglich wird,

sein Amt weiter auszuüben. Wir haben entschieden, dass Berater

nicht zu Mitgliedern dieser Ämter ernannt werden können.

Die regionalen und nationalen Ämter haben die Aufgabe, Bevollmächtigte

für eine Amtszeit von drei Jahren zu ernennen; wie im Fall der Treuhandmitglieder beträgt die Dienstzeit eines Bevollmächtigten,

der als Ersatz für ein Mitglied, das sein Amt nicht

ausüben kann, neu ernannt wird, volle drei Jahre.

Von den Bevollmächtigten wird soweit wie möglich nicht

erwartet, Fonds anzunehmen, weiterzuleiten oder Empfangsbestätigungen

auszustellen … Diese Änderung im Wirken der Bevollmächtigten bedeutet,

dass sie erzieherische Aufgaben haben werden …73

102 Auch am Weltzentrum gibt es neue Entwicklungen. Wir haben entschieden,

dass es an der Zeit ist, ein Internationales Treuhänderamt

der Huqúqu’lláh ins Leben zu rufen, um die Arbeit der Regionalen

und Nationalen Treuhänderämter der Huqúqu’lláh weltweit zu leiten

und zu betreuen. Es wird eng mit dem Haupttreuhänder, der

Hand der Sache Gottes Dr. ‘Alí–Muhammad Varqá, zusammenarbeiten

und dadurch bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dessen

Wissen und Rat Nutzen ziehen können. Die drei in das Internationale

Treuhänderamt ernannten Mitglieder sind Sally Foo, Ramin

Khadem und Grant Kvalheim. Die Dauer ihrer Amtszeit wird zu

einem späteren Zeitpunkt bestimmt. Die Mitglieder werden ihren

Wohnsitz nicht ins Heilige Land verlegen, werden aber die Dienste

des Büros der Huqúqu’lláh am Weltzentrum bei der Erfüllung

ihrer Aufgaben nutzen.74

103 Das Universale Haus der Gerechtigkeit hat Ihre EMail

vom 4. Dezember 2005 hinsichtlich der Zulässigkeit von Huqúqu’lláh–

Zahlungen Einzelner über ihren Nationalen Geistigen Rat erhalten

und an unsere Abteilung zur Beantwortung weitergeleitet …

Die Gläubigen könnten es vorziehen, ihre Zahlungen über

den Schatzmeister ihres Nationalen Geistigen Rates zu leisten,

und das Haus der Gerechtigkeit hat das Recht der Freunde,

Huqúqu’lláh auf Wunsch in dieser Weise zu zahlen, beibehalten.75

104 Die ständige Weiterentwicklung der Institution der Huqúqu’lláh

unter der Leitung der Hand der Sache Gottes Dr. ‘Alí–Muhammad

Varqá, dem von Shoghi Effendi vor fünfzig Jahren ernannten Treuhänder,

hat 2005 ihren Höhepunkt gefunden in der Einrichtung

eines internationalen Verwaltungsrates, der dazu bestimmt ist, die

stetige, ausgedehnte Anwendung dieses mächtigen Gesetzes, dieser

Quelle unschätzbarer Segnungen für die ganze Menschheit, zu

fördern.76

73 25. Januar 2005, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

die Mitglieder des Internationalen Treuhänderamtes der Huqúqu’lláh

74 Ridván 2005, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt

75 19. Januar 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Nationalen Geistigen Rat

76 Ridván 2006, das Universale Haus der Gerechtigkeit an die Bahá’í der Welt

4. Verwendung der Huqúqu’lláh–Fonds
Aus den Schriften Bahá’u’lláhs

105 Es ist das bindende Gebot Gottes, dass alles, was in einem Ort

für die Huqúqu’lláh verfügbar war oder sein wird, Seiner heiligen

Gegenwart zugeleitet wird. In dieser Hinsicht ergangene Anweisungen

sind entsprechend einzuhalten, so dass alles seinen geordneten

Gang geht.

106 Und nun hast du wegen der Armen geschrieben und gefragt, ob es

gestattet ist, an sie Zahlungen aus dem Recht Gottes zu leisten. Dies

hängt von der dazu gewährten Erlaubnis ab. An jedem Ort, an dem

das Recht Gottes in Empfang genommen wird, müssen dazu Einzelheiten

zusammen mit einer Erklärung über die Lage der Bedürftigen

Seiner erhabenen Gegenwart vorgelegt werden. Wahrlich, Er

tut, was Er will, und befiehlt, was Ihm beliebt. Wenn die Erlaubnis

allgemein erteilt würde, führte dies zu Streit und Schwierigkeiten.

Aus den Schriften ‘Abdu’l–Bahás

107 Dem ausdrücklichen Text des Heiligsten Buches entsprechend

sollen die als Huqúq gegebenen Beträge an einer Stelle hinterlegt

und nach Bedarf ausgegeben werden. Du solltest jedoch dort niemanden

dazu auffordern, die Huqúq zu geben, es sei denn, jemand

ist gerne und aus eigener freier Entscheidung dazu bereit.

Aus einem Brief Shoghi Effendis

108 Nach dem ausdrücklichen Text des Testaments [‘Abdu’l–Bahás]

sind die Huqúqu’lláh für das Lehren der Sache Gottes in allen

Ländern des Ostens und des Westens, für die Errichtung von Institutionen,

für den Bau von Bahá’í–Tempeln sowie für die Förderung

wohltätiger Unternehmungen und für das Allgemeinwohl zu

verwenden.77

77 15. Januar 1933, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an einen Nationalen

Geistigen Rat, aus dem Persischen

Aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit und in seinem Auftrag

109 ‘Abdu’l–Bahá erklärt in einem Sendschreiben: »Verfügungen über

die Huqúq, ganz oder teilweise, sind gestattet, sollten aber mit Erlaubnis

der zuständigen Institution der Sache geschehen, der sich

alle zuwenden müssen.« Die Bestimmung in Seinem Testament,

dass die Huqúqu’lláh »durch den Hüter der Sache Gottes darzubringen

« sind, ist völlig im Einklang mit diesem Grundsatz. In

einem anderen Sendbrief wies ‘Abdu’l–Bahá auf das Universale

Haus der Gerechtigkeit hin als »die Institution, der sich alle zuwenden

müssen«, und es ist klar, dass das, da es keinen Hüter

gibt, die höchste und zentrale Institution der Sache ist. Außerdem

hat Bahá’u’lláh, vor ‘Abdu’l–Bahá, folgendes offenbart: »Für die

Huqúqu’lláh gibt es eine vorgeschriebene Verfahrensweise. Nach

der Gründung des Hauses der Gerechtigkeit wird dessen Regelung

in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes bekannt gemacht

werden.« In Übereinstimmung mit diesen ausdrücklichen Texten

liegt gegenwärtig die Entscheidung über die Annahme und Ausgabe der

Huqúqu’lláh eindeutig in der Zuständigkeit des Universalen

Hauses der Gerechtigkeit.78

78 2. März 1972, Das Universale Haus der Gerechtigkeit an die im Heiligen

Land wohnenden Hände der Sache Gottes

110 Was die Huqúqu’lláh angeht … die Entscheidung über die Huqúqu’lláh

ist ein Vorrecht, das dem Zentrum des Glaubens vorbehalten

ist. Das Universale Haus der Gerechtigkeit ist mit einer Reihe

von »Rechten und Pflichten« ausgestattet, die in seiner Verfassung

aufgezählt werden, wie zum Beispiel »die heiligen Texte zu bewahren

«, »die Belange des Gottesglaubens zu fördern«, »seine

Botschaft zu verkünden und zu lehren« und so weiter. Die aus

den Huqúqu’lláh–Zahlungen gespeisten Fonds werden im Verfolg

dieser Ziele ausgegeben, so wie es das Haus der Gerechtigkeit für

angemessen hält.79

79 18. Juli 1994, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

111 Sie haben gefragt, wo und wie das Haus der Gerechtigkeit

über die Verwendung der durch Huqúqu’lláh–Zahlungen erhaltenen

Fonds berichtet. Das Haus der Gerechtigkeit legt keinen

Rechenschaftsbericht über die derzeitige Verwendung dieser

Fonds ab. Es ist aber kein Geheimnis, für welche Zwecke diese

Fonds ausgegeben werden. Die heiligen Texte bestätigen, dass

die Huqúqu’lláh an die höchste Institution im Glauben, der sich

alle zuwenden müssen, gezahlt werden sollen, und weisen darauf

hin, dass diese Fonds »zur Unterstützung der Armen, der

Behinderten, der Bedürftigen und der Waisen sowie für andere

lebenswichtige Erfordernisse der Sache Gottes« ausgegeben

werden sollen. Entscheidungen hinsichtlich des Zeitpunkts, der

Art und der Höhe der ausgegebenen Mittel obliegen dem Haus

der Gerechtigkeit.

In diesen Tagen, ebenso wie während der Amtszeit Shoghi

Effendis, werden alle von der Führung des Glaubens angenommenen

Fonds gebraucht, um die Interessen des Glaubens am

Weltzentrum und weltweit zu fördern. Der Rundbrief Nr. 6 der

Institution der Huqúqu’lláh erwähnt, dass die Fonds für Zwecke

ausgegeben werden wie »Förderung des Lehrens und der Verkündigung

des Glaubens weltweit; Pflege, Instandhaltung und

Restaurierung der heiligen Bahá’í–Stätten; Aufbau des Bahá’í–

Weltverwaltungszentrums; Unterstützung der Arbeit der vielen

Bahá’í–Institutionen und –Vertretungen; Errichtung und Restaurierung

von Bahá’í–Häusern der Andacht; Einrichtung und Unterstützung

neuer Institutionen; karitative und wohltätige Unternehmungen;

Unterstützung der vielfältigen weltweiten Interessen

des Glaubens«.

Die erfolgreiche Verwendung der Huqúqu’lláh und anderer

dem Haus der Gerechtigkeit zur Verfügung stehenden Fonds

wird an den großen Entwicklungen, die am Weltzentrum und in

der gesamten Bahá’í–Weltgemeinde stattgefunden haben, deutlich,

wobei viele nationale Budgets aufgrund der Tatsache, dass

die überwiegende Mehrheit der Bahá’í der Welt arm ist und ihre

nationalen Fonds nicht angemessen unterstützen kann, vom Haus

der Gerechtigkeit subventioniert werden müssen ...

Die Huqúqu’lláh haben — wie sich schon aus dem Namen

»Recht Gottes« ergibt — einen besonderen Charakter, der sie von

allen anderen Bahá’í–Fonds unterscheidet. Ihr Wesen und Zweck

und der mit ihrer Bezahlung einhergehende Segen können in der

Zusammenstellung nachgelesen werden, die zu diesem Thema

herausgegeben wurde …

In Übereinstimmung mit den Bahá’í–Prinzipien sind die Beiträge

zu den verschiedenen Bahá’í–Fonds ebenso wie die Zahlung

des Rechts Gottes vertraulich und werden quittiert... Seien

Sie versichert, dass am Bahá’í–Weltzentrum eine Methode der

Finanzverwaltung eingeführt wurde, um gewissenhaft Buch führen

zu können und auch um zu verhindern, dass irgendein merkliches

Vorkommen von Verschwendung oder — Gott bewahre —

Gesetzesübertretung unentdeckt oder ungeprüft bliebe. Es handelt

sich um eine Methode, die sowohl die Vertraulichkeit persönlicher

Beiträge als auch die moralisch einwandfreie Nutzung aller dem

Haus der Gerechtigkeit anvertrauten Fonds wahrt.80

80 16. Februar 1998, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

112 Hinsichtlich der besonderen Sorge, die zu Ihrer Anfrage geführt

hat: Die Nutzung der Huqúqu’lláh–Fonds, deren Verwendung

völlig im Ermessen der Führung des Glaubens liegt, bringt weit

verzweigte Verwendungen mit sich, die schließlich verschiedene

gesellschaftliche Bedürfnisse mit Methoden angehen werden, die

auch zur Lösung wirtschaftlicher Probleme beitragen. Es ist aber

jetzt noch viel zu früh in der weltweiten Beachtung des Gesetzes,

und es ist dem Haus der Gerechtigkeit angesichts des derzeitigen

Zustands der Bahá’í–Gemeinde und auch der Gesellschaft nicht

möglich, dies bis ins einzelne auszuarbeiten. Gegenwärtig werden

die Huqúqu’lláh hauptsächlich für die Arbeit der Bahá’í–Gemeinde

eingesetzt, was natürlich erste Bemühungen um soziale und

wirtschaftliche Entwicklung einschließt.81

81 8. September 1999, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit

an einen Gläubigen

113 Wie Sie wissen, ist die Pflicht der Gläubigen zur Zahlung der

Huqúqu’lláh im Kitáb–i–Aqdas festgelegt, und sie werden der

Führung des Glaubens dargebracht, jetzt also dem Haus der Gerechtigkeit.

Über die Ausgabe dieser Fonds entscheidet das Haus

der Gerechtigkeit, und sie werden gegenwärtig der lebenswichtigen

Aufgabe zugeführt, die Weltordnung Bahá’u’lláhs zu errichten, was die wesentliche Voraussetzung für die dauerhafte Behebung

der Leiden ist, die die Welt jetzt erduldet.

Das Haus der Gerechtigkeit stellt sicher, dass vom Internationalen

Treuhänderamt der Huqúqu’lláh und seinem Büro der

Huqúqu’lláh im Heiligen Land genaue Konten der Huqúqu’lláh–

Einkünfte und –Ausgaben geführt werden. Es überwacht die Arbeit

der Institution der Huqúqu’lláh und ist sehr zufrieden darüber,

dass die Angelegenheiten mit einem Höchstmaß an Integrität behandelt

werden.

Eine solche Versicherung seitens des Hauses der Gerechtigkeit

ist natürlich für Mitglieder der Bahá’í–Gemeinde ausreichend.

Zurzeit hält das Haus der Gerechtigkeit es nicht für notwendig,

einem externen Kreis Informationen über Huqúqu’lláh–Abrechnungen

vorzulegen; wenn sich künftig eine Situation ergeben sollte,

in der es zu öffentlicher Auseinandersetzung über das Thema

kommt, wird es tun, was es dann für angemessen erachtet.82

82 25. Juli 2006, im Auftrag des Universalen Hauses der Gerechtigkeit an

einen Gläubigen

Table of Contents: Albanian :Arabic :Belarusian :Bulgarian :Chinese_Simplified :Chinese_Traditional :Danish :Dutch :English :French :German :Hungarian :Italian :Japanese :Norwegian :Persian :Portuguese :Romanian :Russian :Spanish :Turkish :Ukrainian :