Eine Zusammenstellung aus Briefen des Universalen Hauses der Gerechtigkeit über die Dezentralisierung der Bahá'í-Verwaltung (unüberprüfte Übersetzung)
1 Die Notwendigkeit der Dezentralisierung1.1 Aufgrund des Wachstums Ihrer Gemeinde steht Ihr Rat vor der Frage, wie er einerseits den administrativen Belastung, vor allem im Bereich der Lehrarbeit, dezentralisiert und andererseits die Aktivitäten effektiv erhält. Dies erfordert Flexibilität in der Entwicklung Ihrer sekundären Strukturen. Die Anordnung dieser sekundären Strukturen müssen nicht in jeder nationalen Gemeinden gleich sein. Für eine wirksame Dezentralisierung erscheint es geeignet, wenn ein durchdachtes Programm so geplant wird, daß Verantwortlichkeiten auf regionale und örtliche Ausschüsse übertragen werden.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kolumbien, 24. Juni 1992
1.2 Angesichts der schnellen Entwicklung in verschiedenen Teilen der Russischen Föderation, der großen Entfernungen zwischen verschiedenen Gebieten und den Kommunikationsproblemen hat das Universale Haus der Gerechtigkeit beschlossen, Ihren Rat zu bevollmächtigen, wo immer Sie es für wünschenswert halten, regionale Lehr- und Verwaltungsausschüsse zu ernennen. Prinzipiell jedoch ist der Zweck eines solchen Schrittes, eine fähige Verwaltungskörperschaft vorzusehen, die in der Lage ist, die Lehrarbeit in einem Gebiet zu koordinieren und zu verwalten; und dies in einem größeren Wirkungsbereich als ein Örtlicher Geistiger Rat, aber weniger weit entfernt von den örtlichen Gläubigen als der Regionale Geistige Rat selbst.
Es ist nicht notwendig, daß Ihr Rat in jedem Teil der Föderation Ausschüsse ernennt. Es scheint besonders wichtig zu sein, eine gewisse Anzahl zu ernennen, die den größten Bereich des asiatischen Landesteils verwalten könnten. Im europäischen Teil, der wesentlich leichter vom Hauptsitz des Rates erreicht werden kann, würde es vielleicht ausreichen, für bestimmte Gebiete mit besonderen Bedürfnissen Ausschüsse zu ernennen.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Rußland, Georgien und Armenien, 6. Juni 1994
1.3 Mit dem stetigen Wachstum einer Gemeinde wächst auch die Notwendigkeit für den Nationalen Geistigen Rat, sowohl seine Verwaltung zu dezentralisieren als auch die Flexibilität seiner Verwaltungsstrukturen zu garantieren. Sekundäre Verwaltungsstrukturen müssen nicht in jedem Land gleich sein. Im folgenden geben wir Ihnen Informationen über die Maßnahmen Nationaler Geistiger Räte verschiedener Länder hinsichtlich des Dezentralisierungsgrades ihrer nationalen Administration. Diese Informationen sollen eine Anregung für Ihre Beratung über die Methoden zur Dezentralisierung der Verwaltung im Vereinigten Königreich sein, aber Sie sollten sich nicht gezwungen fühlen, den Methoden, die hier beschrieben sind, genau zu folgen.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von England, 22. Juli 1994
2 Mögliche Ansatzpunkte für eine Dezentralisierung
2.1 Die Methode, die ursprünglich in einigen Ländern angewandt wurde, bestand in der Einrichtung von Bahá'í-Beratungsgremien auf Ebene der Bundesstaaten. Später wurden in anderen Ländern regionale Lehr- und Verwaltungsausschüsse ins Leben gerufen. Die Verwendung Ausschüsse erscheint in Ihrem Fall eher geeignet, wobei Ausschüsse in England, Nordirland, Schottland und Wales errichtet werden sollten. Eine Beschreibung der Funktion von Bahá'í-Staatsräten und regionalen Lehr- und Verwaltungsausschüssen wird hier der Vollständigkeit halber angefügt.
Bahá'í-Räte für einen Staat wurden vor einigen Jahren in Indien mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hauses der Gerechtigkeit ins Leben gerufen. Dies geschah aufgrund der Größe des Landes, der großen Anzahl von Gläubigen, der Kommunikationsprobleme wegen der in verschiedenen Staaten verwendeten Sprachen und aufgrund der Notwendigkeit, Ausbreitung und Festigung an der Basis anzuregen. Später stimmte das Universale Haus der Gerechtigkeit der Einrichtung von Bahá'í-Staatsräten in Sabah und Sarawak im östlichen Malaysia und Bahá'í-Provinzräten in Zaire zu. In Indien wird jeder Rat am 23. Mai eines jeden Jahres von den Mitgliedern der Örtlichen Geistigen Räte des Bundeslandes gewählt. Die Wahl des Rates wird ebenso wie bei den Örtlichen Geistigen Räten vom Nationalen Geistigen Rat bestätigt. Zu den Funktionen des Rates gehören: Umsetzung der Beschlüsse des Nationalen Geistigen Rates; Beschlußfassungen in dem vom Nationalen Geistigen Rat dafür zugestandenen Bereich; Initiativen zur Förderung des Glaubens in diesem Gebiet, innerhalb des gesamten, vom Nationalen Geistigen Rat bestätigten Lehrplanes; die Überwachung einer wirksamen Durchführung der Pläne und Projekte des Landes im Auftrag des Nationalen Geistigen Rates; der Umgang mit Verwaltungsangelegenheiten, einschließlich. der Ernennung von Staats-Ausschüssen für die Lehrarbeit oder für andere Funktionen, die vom Nationalen Geistigen Rat festgelegt werden. Der Rat hat jedoch nicht die Befugnis, administrative Rechte zu entziehen oder sie den Gläubigen wieder zuzuerkennen, kann dies aber dem Nationalen Rat empfehlen.
Darüber hinaus, regt der Staatsrat die Unterstützung der verschiedenen Fonds für die Sache an und fungiert als ein Kanal für die Weiterleitung von Zuwendungen an den Nationalen Geistigen Rat. Das Budget des Staatsrates wird vom Nationalen Geistigen Rat festgelegt, der nach freiem Ermessen dem Staatsrat den vollen Betrag oder Teile davon, soweit sie für das Budget erforderlich sind, zur Verfügung stellen kann. Letzteres bedeutet, daß der Staatsrat Zuwendungen der Gläubigen annehmen darf, damit die benötigte Geldmenge zusammenkommt, wobei solche Zuwendungen als Spenden an den nationalen Fond betrachtet werden. Das Ziel ist es, daß zu gegebener Zeit das gesamte Budget des Staatsrates von den Gläubigen des Staates zur Verfügung gestellt wird. Der Nationale Rat gewährt dem Staatsrat großen Spielraum für selbständige Aktivitäten und greift nur dort ein, wo er es für besonders wichtig hält.
In anderen Ländern wie Brasilien, den Philippinen, Kolumbien, Bolivien und Kenia, wurden regionale Lehr- und Verwaltungsausschüsse eingerichtet und ähnliche Ausschüsse werden gerade auch in Rußland und Kanada gebildet. Die Hauptaufgabe dieser Ausschüsse ist es, Verbreitungs- und Festigungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit den Örtlichen Geistigen Räten und den Gläubigen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches zu entwickeln und durchzuführen. Ihr Ziel ist es, starke Örtliche Geistige Räte zu bilden, die zu Mittelpunkten der Bahá'í-Aktivitäten werden sollen und die in der Lage sind, ihre entscheidende Bedeutung für den Fortschritt des Glaubens und ihre Fähigkeit, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinden zu regeln, zum Ausdruck zu bringen. Diese Ausschüsse sind befugt ohne eine weitere Zustimmung, ihre eigenen Programme zu planen und ihre tägliche Arbeit auszuüben. Dennoch behält der Nationale Geistige Rat mittels häufiger Berichte und Versammlungsprotokolle den Gesamtüberblick über die Angelegenheiten der Sache im Lande. Es ist auch möglich, regionalen Ausschüssen zu erlauben, Hilfs- oder Bezirkslehrausschüsse zu ernennen, zu leiten und deren Arbeit zu überwachen; aber die ernannten Mitglieder solcher Hilfsausschüsse müssen vom Nationalen Geistigen Rat bestätigt werden.
Regionale Lehr- und Verwaltungsausschüsse können auch Verwaltungsaufgaben übernehmen, die nicht direkt im Zusammenhang mit ihrer Lehrarbeit stehen. In manchen Fällen werden sie mit der Planung und Überwachung der Wahl des Abgeordneten für die Nationaltagung beauftragt. Es liegt jedoch gänzlich im Ermessen des Nationalen Geistigen Rates festzulegen, welche Verwaltungsaufgaben diesen Ausschüssen zukommen soll.
Die Regionalen Ausschüsse erhalten ein entsprechendes Budget vom Nationalen Geistigen Rat, das im Verhältnis zur Größe ihres Zuständigkeitsbereiches und den zu verwaltenden Aufgaben und Programmen steht. In manchen Gegenden ist es ihnen erlaubt, Zuwendungen der Freunde innerhalb ihres Bereiches für ihre Arbeit entgegenzunehmen. Über diese Angelegenheiten zu entscheiden, liegt im Ermessen des Nationalen Geistigen Rates.
Die Mitglieder eines Regionalen Ausschusses werden vom Nationalen Geistigen Rat ernannt. Dazu lädt der Nationale Geistige Rat die Örtlichen Geistigen Räte einer Region ein, vertraulich die Namen der Gläubigen zu benennen, die sie für diese Funktion am als besten geeignet halten. Ähnliche Bitten gehen auch an Hilfsamtsmitglieder dieser Region . Der Nationale Rat trifft seine Wahl aus den vorgeschlagenen Gläubigen, wobei er jederzeit selbst noch Vorschlage machen kann. Die Mitglieder des Regionalen Ausschusses werden für ein Jahr ernannt. Der Regionale Ausschuß berichtet dem Nationalen Geistigen Rat direkt.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat des Vereinigten Königreiches, 22. Juli 1994
3 Die Aufgaben der dezentralisierten Institutionen.
3.1 Die Hauptaufgabe dieser Regionalen Verwaltungsausschüsse würde es sein, zusammen mit Örtlichen Geistigen Räten und einzelnen Gläubigen in ihrem Jurisdiktionsbereich Verbreitungs- und Festigungspläne aufzustellen und durchzuführen. Ihr Ziel sollte es sein, starke Örtliche Geistige Räte zu bilden, die dann Brennpunkte von Bahá'í-Aktivität sein werden und die dann ihre Bedeutung für die Entwicklung des Glaubens demonstrieren und ihre Fähigkeit, die Angelegenheiten der ihrer Obhut anvertrauten Bahá'í-Gemeinde zu regeln, unter Beweis stellen könnten. wenn Sie es für angebracht halten, können Sie ihnen natürlich auch andere administrative Aufgaben übertragen.
Was die Veröffentlichung von Bahá'í-Literatur in verschiedenen Sprachen anbetrifft, sollte Ihr Rat entscheiden, ob eine zentrale Einrichtung für die Veröffentlichungen in allen Sprachen verantwortlich sein soll, wie es von Ausschuß gefordert wird, nachdem (die zu veröffentlichen) Schriften in der gewohnten Weise genehmigt wurden, oder ob die Verantwortung für die verschiedenen Sprachen unter den Regionalausschüssen aufgeteilt werden soll.
Selbstverständlich sollte jedes Gebiet, das keinem Regionalausschuß zugeordnet ist, weiterhin unter der Obhut des Nationalen Lehrausschusses bleiben. Obgleich die Regionalen Lehr- und Verwaltungsausschüsse direkt an Ihren Nationalen Geistigen Rat berichten, sollte doch ein häufiger Austausch von Berichten und Informationen zwischen dem Nationalen Lehrausschuß und den Regionalausschüssen stattfinden und sie sollten dazu ermutigt werden, miteinander nach Bedarf zusammenzuarbeiten, um ihre Verantwortungen wirkungsvoll wahrzunehmen.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat der Philippinen v. 21. November 1991
3.2. Um Ihnen bei der Dezentralisierung der Arbeit für den Glauben zu helfen, sollten solchen Ausschüssen ein angemessenes Budget im Verhältnis zur Größe ihres Jurisdiktionsbereiches und der Aufgaben und Programme, die sie wahrzunehmen haben, zugeteilt werden. Ihnen sollte dann erlaubt werden, ihre eigenen Programme zu entwickeln und ihre tägliche Arbeit durchzuführen, ohne nach Genehmigungen fragen zu müssen. Durch ihre häufigen Berichte und die Protokolle ihrer Sitzungen wird Ihr Rat über ihre Aktivitäten informiert bleiben und einen umfassenden Überblick über die Angelegenheiten des Glauben in ihrer Föderation behalten. Man sollten den Regionalausschüssen auch erlauben, nach Bedarf Unterausschüsse zu ernennen, damit die Förderung des Glaubens in den verschiedenen Gebieten unter ihrer Jurisdiktion beschleunigt werde.
Die Hauptaufgabe dieser Regionalen Verwaltungsausschüsse wird es sein, zusammen mit den Örtlichen Geistigen Räten und einzelnen Gläubigen in ihrem Jurisdiktionsbereich Verbreitungs- und Festigungspläne aufzustellen und durchzuführen. Ihr Ziel sollte es sein, Gemeinden mit starken Örtlichen Geistigen Räten zu bilden, die dann Brennpunkte von Bahá'í-Aktivität sein werden und die miteinander in gegenseitiger Dienstleistung und zur Ausbreitung des Glaubens in andere Orten zusammenarbeiten werden.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Rußland, Georgien und Armenien, v. 6. Juni 1994
4. Vorteile der Dezentralisation4.1. Zweifellos wird die Schaffung von regionalen Lehr- und Verwaltungsausschüssen im ganzen Land, die mit größerer Selbständigkeit arbeiten als es bei den bisherigen regionalen Körperschaften der Fall war, neue Energien unter den Freunden freisetzen und den Örtlichen Geistigen Räte den Geist der Initiative einflößen. Es wird sich der zusätzliche Vorteil ergeben, daß der Nationale Geistige Rat die Möglichkeit erhält, seine Aufmerksamkeit auf so kritische Aufgaben zuzuwenden, wie allgemeine Überlegungen zur Lehrarbeit, energische Wahrnehmung der internationalen Verantwortung Kanadas, Mobilisierung der Unterstützung der Freunde für die Berg-Karmel-Projekte; Ausnutzung der ungewöhnlichen Möglichkeiten in auswärtigen Angelegenheiten, die sich aus der Situation in Ihrem Lande ergeben und die Vorsorge für klare moralische Führung der ganzen Gemeinde.
Das Haus der Gerechtigkeit ist sicher, daß es den kanadischen Freunden nicht entgehen wird, daß Ihre Entscheidung, die administrativen Vorgänge zu dezentralisieren, direkte Auswirkungen auf das Erreichen der Ziele des Drei-Jahres-Planes hat. Die Neugliederung wird es den Freunden in jeder der verschiedenen Regionen des Landes erlauben, ihre eigene Vision der vor ihnen liegenden Schwierigkeiten und Möglichkeiten zu formulieren, und das wird seinerseits das Entstehen stärkerer örtlicher Gemeinden fördern. Je näher an der Basis die Arbeit der Ausbreitung und Festigung, die Kindererziehung, die Jugendaktivitäten und die Gemeinde-Entwicklungsprojekte entworfen und durchgerührt werden können, um so wirkungsvoller werden sich diese Initiativen erweisen. Gleichzeitig wird die Arbeit des Glauben außerordentlich von dem erweiterten Rahmen profitieren, der durch Dezentralisation für die Entwicklung und Nutzung der menschlichen Fähigkeiten entsteht.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada vom 8. Mai 1994
4.2. Eine der besonderen Stärken der neuen Struktur wird es sein, daß man sich mehr auf die Beteiligung und Unterstützung der Basis verläßt. Damit hilft man die Tendenz zu vermeiden, regionale Büros zu errichten, die nur ein zusätzlichen Kapitalabfluß aus dem Nationalfonds bewirken würden.
5. Beziehung der dezentralisierten Institutionen zu Geistigen Räten und Ausschüssen
Angesichts der gegenwärtigen Umstände in Ihrem Land, hat man das Gefühl, daß dem Ziel, den Glauben zu fördern, durch die Ernennung starker, aktiver Regionaler Lehr- und Verwaltungsausschüsse besser gedient werden könnte als durch die Wahl Regionaler Bahá'í-Räte. Nachdem Sie die Gebiete abgesteckt und den Jurisdiktionsbereich festgelegt haben, in denen solche Ausschüsse gebildet werden sollen, könnten Sie überlegen, die Mitglieder der Örtlichen Geistigen Rate in der betroffenen Region einzuladen, vertraulich die Namen von Freunden vorzuschlagen, die sie als die geeignetsten Kandidaten ansehen, um als Mitglieder eines solchen Regionalausschusses zu dienen. Eine ähnliche Bitte könnte man auch an Hilfsamtsmitglieder richten. Ihr Rat könnte dann über solche Vorschläge beraten, wenn Sie die erforderliche Zahl von Ausschußmitgliedern auswählen, die von Region zu Region variieren kann.
Um Ihnen bei der Dezentralisierung der Arbeit für den Glauben zu helfen, sollten solchen Ausschüssen ein angemessenes Budget im Verhältnis zur Größe ihres Jurisdiktionsbereiches und der Aufgaben und Programme, die sie wahrzunehmen haben, zugeteilt werden. Man sollte ihnen erlauben, ihre eigenen Programme zu entwickeln und ihre tägliche Arbeit durchzufahren, ohne Genehmigungen erlangen zu müssen. Durch ihre häufigen Berichte und die Protokolle ihrer Sitzungen wird Ihr Rat jedoch über ihre Aktivitäten informiert bleiben und einen umfassenden Überblick die Angelegenheiten des Glauben in ihrem Land behalten. Man sollten den Regionalausschüssen auch erlauben, nach Bedarf Unterausschüsse zu ernennen, damit die Förderung des Glaubens in den verschiedenen Gebieten ihres Amtsbereiches beschleunigt werde. Gebietslehrausschüsse, die in der Region bestehen, können unter deren Oberaufsicht gestellt werden.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat der Philippinen v. 21. November 1991
5.2. In dem Maße wie sich die Arbeit in Kanada weiterentwickelt und immer mehr Gebiete nach und nach in dieser dezentralisierten Form verwaltet werden, wird Ihr Rat vor der Aufgabe stehen, neue Methoden und Richtlinien entwickeln zu müssen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelne Regionen angepaßt sind.
In Bezug auf die Arbeit jener nationalen Verwaltungskörperschaften, die Public Relations und Informationen behandeln, kann die Situation etwas anders ein. Während sich durch die Situation in den verschiedenen Provinzen spezifische regionale Gelegenheiten für Veröffentlichungen ergeben, so bilden die kanadische Regierung, die Behörden, die Medien und die öffentliche Meinung ein geschlossenes Publikum, das eine einheitliche und konsistente Darstellung des Glaubens erhalten muß. Das kann nur durch die Arbeit einer oder mehrerer nationaler Exekutivkörperschaften erreicht werden, die direkt dem Nationalen Geistigen Rat berichten.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada vom 9. September 1993
5.3. In Bezug auf Ihre Frage wie man Angelegenheiten des persönliches Status oder die Gemeinde betreffende Dinge behandeln soll, kommt es hauptsächlich darauf an, dafür zu sorgen, daß solche Fragen effektiv und schnell behandelt werden. Nicht nur einzelne sondern auch Örtliche Geistige Räte werden entmutigt, wenn sich die Antwort des Nationalen Rates auf Anfragen oder Empfehlungen, die für das gesunde Funktionieren der Gemeinden wichtig sind, lange hinzögert. Welches administrative Verfahren die Erledigung am besten sicherstellen kann, wird von Land zu Land variieren. Der verantwortliche Nationale Geistige Rat ist am besten in der Lage, über die angemessene Methode zu entscheiden, wobei er die Meinung der Berater berücksichtigt.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada vom 27. Juni 1994
5.4. In Gebieten, wo ein Regionaler Lehr- und Verwaltungsausschuß ernannt worden ist, bangt die Beziehung zwischen den Örtlichen Geistigen Räten und dem Nationalen Geistigen Rat davon ab, in welchem Maße Funktionen und Verantwortlichkeiten dem Ausschuß durch den Nationalen Rat übertragen worden sind. In jedem Falle muß die Befugnis, einem Gläubigen die administrativen Rechte zu entziehen und sie wieder zuzuerkennen, beim Nationalen Geistigen Rat bleiben und auch die Möglichkeit eines Örtlichen Geistigen Rates, in ihm wichtig erscheinenden Angelegenheiten Zugang zum Nationalen Geistigen Rat zu haben, muß fortbestehen.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Spanien vom 29. August 1994
6. Die Beziehung zwischen den dezentralisierten Institutionen und dem Zweig der Gelehrten
6.1. Der entscheidende Punkt ist schon in unserem Brief v. 28. Juni herausgestellt worden:
Die verdienstvollen Ziele, die Sie anstreben (nämlich die Entwicklung der Örtlichen Geistigen Räte), können am besten durch eine enge Zusammenarbeit mit den Beratern erfüllt werden und durch Ihre Beratung mit ihnen über die Schwierigkeiten, die durch eine Arbeit der Assistenten der Hilfsamtsmitglieder behoben werden können.
Bei der Verfolgung dieser Ziele wird es wichtig sein, daß jeder ernannte Regionalausschuß eng mit den Hilfsamtsmitgliedern in der betreffende Region beratet, wenn es darum geht, Pläne zu machen, um die spezifischen Schwierigkeiten der Räte in jener Region zu überwinden.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada vom 9. September 1993
6.2. In jeder Beziehung wird bei Ihrer Arbeit auch weiterhin eine enge Beratung und Zusammenarbeit mit den Beratern und den Hilfsamtsmitgliedern lebenswichtig sein. Die kanadische Bahá'í-Gemeinde ist dadurch gesegnet, daß die Beziehung der Liebe und des Vertrauens zwischen den beiden Zweigen der Verwaltungsordnung jahrelang sorgfältig gepflegt worden ist. Die neue Entwicklungsstufe ist in entscheidendem Maß die Frucht der Einheit von Herz und Geist, die dadurch erreicht wurde.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada vom 8. Mai 1994
6.3. Als Folge des Maßes an Handlungsfreiheit, das den Regionalen Lehr- und Verwaltungsausschüssen zukommt, dürfen sie, im Gegensatz zu den anderen nationalen Ausschüssen, regelmäßig mit den Kontinentalen Beratern beraten und deren Rat einholen. Selbstverständlich werden die Berater und auch die Ausschüsse Ihren Rat über die Ergebnisse dieser Beratung informiert halten.
Wenn Sie dieses neue Verfahren in irgendeinem Gebiet einführen, so wird Ihr Rat dazu ermutigt, Beratungen mit den Gläubigen in Erwägung zu ziehen, um eine einheitliche Vision zu erreichen. In einer Reihe von Ländern ist das so gemacht worden und hat sich als sehr hilfreich erwiesen. Die Berater und Ihre Hilfsamtsmitglieder werden bei solchen Versammlungen von großer Hilfe sein.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Rußland, Georgien und Armenien, v. 6. Juni 1994
6.4. Es hat sich herausgestellt, daß, um Unterstützung für die Bildung solcher Ausschüsse zu gewinnen, es empfehlenswert ist, die Freunde der Region zu versammeln, um die von ihnen gesehen Schwierigkeiten zu diskutieren und ihre Meinung und Ratschläge einzuholen. Eine Beteiligung der Berater an den Vorbereitungen solcher Aktivitäten ist für das Ergebnis und die weitergehende Entwicklung der Ausschüsse wichtig. Bei der Beratung des Nationalen Rates mit den Beratern hat es sich als nützlich erwiesen, das Verfahren zu behandeln, wie der Informationsaustausch zwischen den Hilfsamtsmitgliedern und den Regionalen Ausschüssen schnell und wirkungsvoll gestaltet werden kann und wie regelmäßig Zusammenkünfte zwischen ihnen stattfinden können, um über die Schwierigkeiten und die sich bietenden Gelegenheiten in der Region zu beraten. Die Ergebnisse der Überlegungen zwischen den Hilfsamtsmitgliedern und den Regionalausschüssen werden den Beratern und dem Nationalen Geistigen Rat berichtet, so daß geeignete Entscheidungen getroffen und den in der Region dienenden verschieden Bahá'í-Körperschaften die notwendige Führungen gegeben werden können.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat des Vereinigten Königreiches, v. 22. Juli 1994
6.5. Wenn allgemein gesagt, die Verhältnisse in einer Region die Bildung von Regionalen Lehr- und Verwaltungsausschüssen rechtfertigen, sollte man denken, daß sie auch die direkte Kommunikation zwischen den Beratern und den Ausschüssen rechtfertigen - wobei ihr Rat natürlich von den Plänen und Entwicklungen informiert gehalten wird.
Was die Hilfsamtsmitglieder anbetrifft, so wäre die Beziehung genau die gleiche, wie sie jetzt zwischen Hilfsamtsmitgliedern und nationalen Ausschüssen oder den Nationalen Geistigen Rat besteht.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Spanien, v. 29. August 1994
7. Zu überwindende Schwierigkeiten7.1 Natürlich wird es Schwierigkeiten und Probleme geben, die es zu überwinden und zu lösen gilt. Die Pflege neuer Arbeitsweisen führt unvermeidlich zu einem Bruch mit bestehenden Verfahren, und es wird eine der Aufgaben Ihres Rates sein, die Freunde zu beruhigen, sobald sie sich darum bemühen, die durch die neue Situation erforderlichen Beziehungen und Reaktion zu lernen. Sie werden sich sicher besonders gegen die Versuchung wappnen wollen, auf Unschlüssigkeit und Unzulänglichkeiten auf regionaler Ebene in der Weise zu reagieren, daß Sie automatisch die jetzt den neuen Ausschüssen zustehende Verantwortung für die Entscheidungen wieder zurückübernehmen. Ebenso wichtig wird es sein, daß man Sorgfalt darauf verwendet, daß die legitimen nationalen Vorhaben dem Prozeß der Dezentralisation nicht widersprechen.
Aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat von Kanada, v. 8. Mai 1994
Zusammenstellung über die Dezentralisierung der Bahá'í - Verwaltung aus Briefen des Hauses
Hamburg, den 10.06.2003 Datei: D:\Winword2\UHG\UHG-dezentral.doc Seite:1 von 6