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1944 Göttliche Lebenskunst
1970 Zum Geben
1972 MUSIK
1974 Zum Wirklichen Leben
1976 Zum Geben
1979 Beratung
1979 Örtliche Geistige Räte - Siebenjahresplan
1979 Über das Lehren
1982 Die Kraft göttlichen Beistands
1982 Geistiger Adel
1982 JUL Zusammenarbeit Nicht Bahai Organisatiionen
1983 Einheit der Familie
1983 Sept 01, Sechs Schritte zum Geistigen Wachstum
1984 Den Glauben vertiefen
1984 Heilen
1984 Liebe und Ehe
1985 Okt, Die Verheißung des Weltfriedens
1986 Frauen
1987 Der Gottesbund
1987 Jan, Vertrauenswürdigkeit
1988 Krise und Sieg
1989 Aug 29, 19-Tagefest
1989 Dokumente des Bundes
1989 Ein keusches und heiliges Leben
1990 Baha'i-Wahlen Heiligkeit und Wesensart
1990 Bahai Ehen und ihr Schutz
1990 Dez, Bewahrung von Bahai-Ehen
1990 Die Bewahrung der Erde und ihrer Hilfsquellen
1991 Baha'u'llahs Mission
1991 Drogen und Suchtstoffe
1991 Patenschaftsfonds
1992 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
1993 Arbeitsweise von Gemeinden
1994 Initiative des Einzelnen und der Gemeinde
1995 Baha'i-Gelehrsamkeit
1997 Mai 30, Dezentralisierung
1998 Apr, Trainingsinstitute
2001 Huququllah das Recht Gottes neu
2001 Huququllah die kroenende Zier neu
2001 Institution Berater
Baha'i-Ehen und ihr Schutz
Baha'i-Gebete
Baha'i-Gelehrsamkeit
Baha'u'llahs Mission
Der Gottesbund
Dokumente des Bundes
Huququ'llah - Das Recht Gottes
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Compilations : 1976 Zum Geben
Shoghi Effendi
ZUM GEBEN
Auszüge
aus Briefen des Hüters über
BAHA'I-FONDS UND BEITRÄGE
zusammengestellt vom
Universalen Haus der Gerechtigkeit
Mit einem Beitrag
von Rúhiyyih Khanum
EINIGE GEDANKEN ÜBER DAS GEBEN
Bahá'í VERLAG
Titel der englischen Originale:
,,Extracts From The Guardian's Letters
ON Bahá'í FUNDS AND CONTRIBUTIONS",

Universal House of Justice, Haifa/Israel Januar 1970

(maschinenschriftlich, vervielfältigt)
,,Some Thoughts on Giving" By Rúhiyyih Khanum,
Bahá'í News No. 226/227, Wilmette 1949/50
ISBN 3 87037 079 3

(c) Bahá'í Verlag GmbH, Hofheim-Langenhain 1976 133

INHALT

Die Bedeutung des Gebens 7

Die Verantwortung der Räte bei der Verwaltung des Bahá'í-Fonds 30

Wer kann für den Fonds spenden? 34

Einige Gedanken über das Geben von Rúhiyyih Khanum 39

I DIE BEDEUTUNG DES GEBENS

Und da der Fortschritt und die Durchführung geistiger Tätigkeiten von materiellen Mitteln

abhängig und durch sie bedingt ist, ist es von absoluter Notwendigkeit, gleich nach der

Errichtung örtlicher wie auch Nationaler Geistiger Räte einen Bahá'í-Fonds zu bilden, der

unter die ausschließliche Kontrolle des betreffenden Geistigen Rates zu stellen ist. Alle

Spenden und Beiträge gehen an den Rechner des Rates und dienen dem ausdrücklichen

Zwecke der Förderung der Sache im ganzen jeweiligen Orts- oder Landesbereich. Es ist die

geheiligte Pflicht eines jeden gewissenhaften und getreuen Dieners Bahá'u'lláhs, der den

Fortschritt Seiner Sache wünscht, frei und großzügig zur Vermehrung des Fonds beizutragen.

Die Mitglieder des Geistigen Rates werden diesen Fonds nach ihrem freien Ermessen

verwenden: zur Förderung des Lehrwesens, zur Unterstützung der Notleidenden, zur

Errichtung von Bahá'í-Erziehungs- und Bildungsstätten, zu jeder möglichen Erweiterung des

Bereichs ihres Dienens. Ich hege die Hoffnung, daß alle Freunde die Notwendigkeit dieser

Maßnahme erkennen und sich aufmachen, ihren Teil und sei er zunächst auch noch so

bescheiden für die rasche Errichtung und Vermehrung des Fonds zu leisten.

Aus einem Brief vom 12. März 1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den

Vereinigten Staaten und Kanada, siehe Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, 6th Edition, Wilmette

1953, S. 41/42.

Damit Sie diesen Lehrfeldzug, der in unserer Zeit so lebensnotwendig ist, verstärken und Ihre

übrigen mannigfachen, geistigen wie auch humanitären Tätigkeiten richtig und wirkungsvoll

durchführen können, ist es dringend geboten, diesen zentralen Fonds zu gründen, der bei

großzügiger Unterstützung und Aufrechterhaltung durch die einzelnen Freunde und die

örtlichen Räte Sie zur raschen und kraftvollen Verwirklichung Ihrer Pläne instandsetzen wird.

Aus einem Brief vom 6. Mai 1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den Vereinigten

Staaten und Kanada, siehe Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 49.

Was den kürzlich unter den Freunden gegründeten Bahá'í-Fonds betrifft, so hoffe ich, daß

unter allen Freunden im ganzen Land nunmehr über diesen Punkt Klarheit besteht. Wie ich

schon früher angedeutet habe, ist meine Ansicht diese: Obwohl die einzelnen Freunde und

örtlichen Räte völlige Freiheit haben, dem Nationalen Geistigen Rat ihre Spenden auch für

einen bestimmten Verwendungszweck zu geben, halte ich es doch für äußerst wichtig, daß

Einzelne wie auch örtliche Räte angesichts der überragenden Bedeutung des nationalen

Lehrens sowie zum Zeichen ihres rückhaltlosen Vertrauens gegenüber ihren nationalen

Vertretern bestrebt sind, wenn auch am Anfang wenig, zur Erhaltung und zur Förderung des

nationalen Bahá'í-Fonds nichtzweckgebunden beizutragen, damit die Mitglieder des

Nationalen Geistigen Rates ganz nach ihrem Ermessen die Fondsmittel dafür gebrauchen

können, was ihnen dringlich und notwendig erscheint.

Aus einem Brief vom 26. November 1923 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den

Vereinigten Staaten und Kanada, siehe Shoghi Effendi, Bahá'í-Administration, S. 54.

Dem Nationalen Geistigen Rat obliegt es, zu beurteilen, in welchem Maße die ihm zur

Verfügung stehenden Mittel eine finanzielle Unterstützung individueller Tätigkeiten der

Freunde gestatten. Wenn die Freunde und die Räte den Spendenaufrufen für den nationalen

Fonds schnell, nachhaltig und großzügig Folge leisten, so wird, dessen bin ich gewiß, der

Nationale Rat keinem Bahá'í-Unternehmen sein Wohlwollen und seine echte

Zusammenarbeit versagen. Ich möchte jedoch in diesem frühen Stadium unseres Wirkens die

Freunde dringend bitten, ja anflehen, ihre Bemühungen nicht zu verzetteln, sondern nach

ehrlicher, reiflicher und anhaltender Beratung eine gemeinsame Entscheidung über die

vordringlichsten Erfordernisse und Nöte des Augenblicks anzustreben und, wenn sie einer

Meinung sind, diese dann eifrig zu vertreten und sie mit Verständnis und ganzem Herzen

ohne Zögern durchzusetzen.

Aus dem Brief vom 16. Januar 1925 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den

Vereinigten Staaten und Kanada, siehe Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 76/77.

Für die wirkungsvolle Durchführung der Arbeit des Nationalen Geistigen Rates ist es

notwendig, daß die Mitglieder, soweit durchführbar, ein angemessenes und bleibendes

Zentrum für ihre Tätigkeit errichten, welches öffentlich und allgemein bekanntgemacht

werden soll, so daß es als Sitz des Sekretariats anerkannt wird. Dorthin sollen alle

Mitteilungen der einzelnen Gläubigen und der örtlichen Räte innerhalb ihres

Verwaltungsbereiches aus dem Heiligen Land und aus dem Ausland gerichtet werden. Erste

Pflicht des Nationalen Geistigen Rates ist es, mit den verschiedenen Gruppen und

einzelstehenden Gläubigen innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches, ohne Ausnahme,

Unterschied oder Begünstigung, in enger und beständiger Verbindung zu stehen und ihnen

wie auch den ausländischen Freunden gewissenhaft und ohne Aufschub über alles zu

berichten, was die Gemeinschaft berührt und von allgemeinem Interesse ist.

Damit dieses ersehnte Ziel verwirklicht und ein hoher Grad von Leistungsfähigkeit

aufrechterhalten werden kann, ist es überaus wichtig, einen Nationalfonds einzurichten. Ich

möchte die einzelnen Gläubigen wie auch die örtlichen Räte in ganz Birma und Indien

unaufhörlich ermahnen, sich mit Herz und Seele zu erheben und großzügig und regelmäßig

zur Erhaltung und Erweiterung des Fonds beizutragen, von dem der Erfolg ihrer Bemühungen

weitgehend abhängen wird.

Den Rat in Bombay, dessen moralische und finanzielle Dienste für die Sache Bahá'u'lláhs in

Indien und anderswo in meinem Herzen eingegraben sind, weise ich persönlich an, seine

Energien auf die Zwillingsinstitutionen von Nationalem Rat und Nationalfonds zu

konzentrieren und diese mit seinen Mitteln zu unterstützen. Ich hoffe, daß diese beiden

Einrichtungen bald imstande sein werden, die Bürde auf sich zu nehmen, die derzeit auf den

opferfreudigen Freunden in Bombay lastet.

Aus dem Brief vom 25. März 1925 an den Sekretär des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in

Indien.

Was die materiellen Opfer für das Wohl der Sache anbelangt, möchte er Sie um Verständnis

dafür bitten, daß die allgemeinen Interessen der Sache Vorrang vor den Sonderinteressen

Einzelner haben. So sind beispielsweise Beiträge zum Wohle Einzelner zweitrangig

gegenüber Beiträgen für den nationalen oder örtlichen Fonds oder den Tempelfonds.

Dies ist eine allgemeine Anweisung. Dem Nächsten, so man dazu in der Lage ist, zu helfen,

ist natürlich auch wünschenswert und verdient Beifall.

Aus einem Brief vom 20. November 1925 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Nationalfonds und des in den Protokollen des

Nationalen Geistigen Rates niedergelegten Haushaltsplans möchte ich Sie dringend daran

erinnern, immer des Grundprinzips eingedenk zu sein, daß alle Beiträge zum Fonds unbedingt

rein freiwillig sein müssen. Es sollte jedem klar und deutlich gemacht werden, daß jede Form

von Zwang, sei er noch so leicht und indirekt, an die tiefsten Wurzeln des Grundsatzes rührt,

auf dem die Bildung des Fonds von seiner Einführung an ruht. Wenn auch Aufrufe

allgemeiner Natur, sorgfältig formuliert sowie feinfühlend und würdig im Ton, in jedem Fall

willkommen sind, so soll es doch völlig dem Ermessen eines jeden gewissenhaften Gläubigen

selbst überlassen bleiben, die Natur, die Höhe und den Verwendungszweck seines oder ihres

Beitrages zur Förderung der Sache zu bestimmen.

Aus dem Brief vom 10. Januar 1926 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den

Vereinigten Staaten und Kanada, siehe Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 101.

Der Nationalfonds muß fest errichtet, großzügig unterstützt sowie allumfassend und

fortlaufend aufrechterhalten werden, denn er bildet die Voraussetzung für künftigen

Fortschritt und Erfolg. Das Mitteilungsblatt sollte erweitert und allgemein versandt werden

und als Mittel dienen, Information zu verbreiten, Tätigkeiten aufeinander abzustimmen und

die Unterstützung der Institutionen der Sache durch alle Gläubigen zu gewährleisten. Ich

ersuche Sie dringend, den Erfolg dieser beiden wichtigen und lebensnotwendigen Werkzeuge

unserer Arbeit sicherzustellen.

Aus dem Brief vom 25. Mai 1926 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in Indien.

In Zeiten der Enttäuschung, der Überforderung und des Bangens, denen wir unausweichlich

begegnen müssen, sollten wir der Leiden unseres dahingeschiedenen Meisters gedenken. Ihre

Arbeit, Ihre Tatkraft, Ihre Wachsamkeit, Sorge und Liebe sind Werte, die ich hoch schätze

und würdige. Arbeiten Sie weiter, Seien Sie unbeirrbar, verdoppeln Sie Ihre Bemühungen,

wiederholen Sie in allen Zuschriften an einzelstehende Gläubige und Räte immer aufs neue

die Ermahnungen und Anleitungen unseres Geliebten, bis ihr Herz und Gemüt davon

durchdrungen sind. So hat unser Geliebter es getan, und einem besseren Beispiel können wir

nicht folgen. Ihrer Pionierarbeit werden sich kommende Generationen sicher erinnern und sie

rühmen. Seien Sie meiner Gebete immer versichert. Was Spenden betrifft, so dürfen wir

keinen wie immer gearteten Zwang ausüben und müssen den Wunsch des Spenders klar

feststellen. Wir sollen an die Freunde apellieren, nicht aber sie bedrängen.

Aus dem Brief vom 9. Juli 1926 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in Indien.

Als Bahá'í sollten wir der Methode des Propheten nachstreben. Wir wissen, daß die Sache

letzten Endes siegen wird und daß ihre Reihen vollkommen geeinigt sein werden. Wir wissen,

daß die Verheißungen des Meisters schließlich erfüllt werden warum sollten wir uns dann

entmutigen lassen von alltäglichen Widerständen, die wir auf unserem Wege finden. Weit

eher müßten wir doch unseren Eifer verdoppeln und in unseren Gebeten und Bemühungen

ausharren. Shoghi Effendi hat die verfügbaren Maßnahmen ergriffen und die Freunde in

Bombay sowohl brieflich als auch telegrafisch ermuntert, dem Nationalfonds moralische und

materielle Unterstützung zukommen zu lassen. Es bedarf immer einer gewissen Zeit, bis ein

Volk sich einer neuen Verwaltungsform anpaßt. Bisher waren sie gewohnt, ihre örtlichen Räte

als nur dem Zentrum der Sache zugeordnet zu sehen, und es wird einige Zeit und Übung

erfordern, bis sie eine andere, übergeordnete Instanz anerkennen. Auch in Amerika bestand

dieses Problem, und die Arbeit der nationalen Körperschaft schien für eine gewisse Zeit wie

gelähmt. Durch persönlichen Kontakt und die unablässigen Ermahnungen Shoghi Effendis ist

dieses Problem nun gelöst worden, und wir können sehen, daß der Nationale Geistige Rat dort

nunmehr als die einzige Instanz anerkannt ist, die zuständig ist für die Behandlung solcher

Angelegenheiten, die außerhalb der Zuständigkeit der örtlichen Räte liegen.

Aus einem Brief vom 7. September 1926 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat

der Bahá'í in Indien.

Ich meine, wir sollten dies als den Maßstab und Leitgrundsatz der Bahá'í-Verwaltung

betrachten: In der Durchführung jeder spezifischen Bahá'í-Tätigkeit im Unterschied zu

Vorhaben humanitärer, philanthropischer oder karitativer Natur, die in Zukunft unter der

Bahá'í-Schirmherrschaft durchgeführt werden mögen, sollten nur jene zur Teilnahme und

Mitarbeit eingeladen werden, die sich bereits mit dem Glauben identifiziert haben und als

dessen offene Bekenner und rückhaltlose Stützen angesehen werden können. Denn von

unliebsamen Komplikationen einmal abgesehen, die ein Einbeziehen von Nicht-Bahá'í in die

Finanzierung von Einrichtungen mit ausgesprochenem Bahá'í-Charakter einer künftigen

Verwaltung der Bahá'í-Gemeinde verursachen könnte, sollte auch daran gedacht werden, daß

diese besonderen Bahá'í-Institutionen, die im Lichte der Gaben Bahá'u'lláhs an die Welt zu

sehen sind, nur dann am besten funktionieren und ihren stärksten Einfluß auf die Welt

ausüben können, wenn sie einzig und allein durch die Unterstützung jener gefördert und

erhalten werden, die sich der Ansprüche, die der Offenbarung Bahá'u'lláhs innewohnen, voll

bewußt sind und sich ihnen ohne Einschränkungen unterwerfen. Sollte aber ein nichterklärter

Freund oder Sympathisant auf einer Geldzuwendung zur Förderung des Glaubens unbedingt

bestehen, sollten solche Gaben angenommen und ordnungsgemäß durch die gewählten

Vertreter der Gläubigen bestätigt werden, in dem ausdrücklichen Einvernehmen, daß sie von

ihnen nur verwendet werden, um den für philanthropische oder karitative Zwecke bestimmten

Teil des Bahá'í-Fonds zu erweitern. Denn da der Wirkungsbereich und Einfluß des Glaubens

Bahá'u'lláhs wächst und sich die Hilfsquellen der Bahá'í-Gemeinden dementsprechend

vermehren, wird es mehr und mehr wünschenswert werden, deutlich zu unterscheiden

zwischen den Abteilungen der Bahá'í-Finanzverwaltung, die sich der Nöte der gesamten Welt

annehmen, und jenen, die ausdrücklich dazu bestimmt sind, die direkten Interessen des

Glaubens selbst zu fördern. Aus dieser scheinbaren Trennung zwischen Bahá'í- und

humanitären Tätigkeiten darf jedoch nicht gefolgert werden, der treibende Zweck des

Glaubens Bahá'u'lláhs weiche von den Zielen humanitärer und philanthropischer

Einrichtungen unserer Tage ab. Vielmehr sollte von jedem gerechten Förderer des Glaubens

erkannt werden, daß in einem so frühen Entwicklungsstadium der Sache solche

unterscheidenden und vorbeugenden Maßnahmen unvermeidbar und sogar notwendig sind,

wenn die eben geschaffenen Einrichtungen des Glaubens siegreich und unversehrt aus dem

heutigen Durcheinander der verwirrten und oft sich widersprechenden Interessen, die sie

umgeben, hervorgehen sollen. Ein solcher Warnruf kann nicht für unangebracht gehalten

werden in einer Zeit, da wir brennend vor Sehnsucht, die baldige Vollendung des

Mashriqu'l-Adhkár zu erleben nicht nur geneigt sein mögen, den Wünschen jener

nachzugeben, die, obwohl selbst noch nicht in die Sache aufgenommen, sich zu finanzieller

Hilfe an die Institutionen bereitfinden, sondern vielleicht sogar die Neigung verspüren, von

ihnen solche Mithilfe zu erbitten, die sie leisten könnten. Es ist gewißlich unsere oberste

Pflicht, uns der Erfüllung unserer heiligsten Aufgabe so zu widmen, daß in künftigen Tagen

weder die Zunge des Schmähers noch die Feder des Böswilligen es wagen können, auch nur

anzudeuten, daß ein so herrliches, so bedeutungsvolles Bauwerk aus anderen Mitteln errichtet

wurde als den einmütigen, ausschließlichen und aufopfernden Anstrengungen der kleinen,

aber entschlossenen Gemeinschaft überzeugter Förderer des Glaubens Bahá'u'lláhs. Wie

heikel ist unsere Aufgabe, wie gewaltig die Verantwortung, die auf uns ruht, die wir berufen

sind, einerseits die Unversehrtheit und Wesenseinheit des erneuernden Glaubens Bahá'u'lláhs

unverletzlich zu erhalten und andererseits seine weitreichenden, humanitären,

allesumfassenden Grundsätze zu verteidigen!

In der gegenwärtigen Phase unserer Arbeit können wir uns in der Tat der Erkenntnis nicht

verschließen, wie begrenzt die Zahl der Spender ist, die einem so umfassenden, so erlesenen

und kostspieligen Unternehmen finanzielle Stütze zu sein vermögen. Wir sehen deutlich, wie

viele Angelegenheiten und Bahá'í-Tätigkeiten bis zum erfolgreichen Abschluß des Plans des

vereinten Handelns aufgeschoben werden müssen. Nur zu gut sind wir uns dessen bewußt,

wie sehr es not tut, mitten im Herzen des amerikanischen Kontinents eine würdige und

greifbare Verkörperung des die Sache belebenden Geistes zu schaffen, ein Zeugnis und

Sammlungspunkt der vielfältigen Tätigkeiten eines rasch wachsenden Glaubens. Doch

könnten wir uns, angespornt von solchen Überlegungen, nicht aufmachen und den Entschluß

fassen, die Verwirklichung dieses alles in Anspruch nehmenden, doch so verdienstvollen

Unternehmens mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu beschleunigen? Ich beschwöre Sie,

liebe Freunde, lassen Sie weder durch Überlegungen der Zahl noch durch das Bewußtsein der

Begrenztheit unserer Mittel, ja selbst nicht durch die Erfahrung unvermeidlicher Rückschläge,

denen jedes große Unternehmen ausgesetzt ist, Ihre Sicht trüben, Ihre Hoffnungen verdunkeln

oder Ihren Eifer bei der Verfolgung Ihrer göttlich bestimmten Aufgabe erlahmen. Dulden Sie

auch nicht, ich bitte Sie inständig, die kleinste Abweichung auf dem Pfade der

Zweckmäßigkeit und des Kompromisses, damit nicht die Ströme belebender Gnade versiegen

mögen, aus denen allein die Erleuchtung und Kraft kommen, derer es bedarf, nicht nur den

Bau selbst erfolgreich zu verwirklichen, sondern auch dessen hohe Bestimmung zu erfüllen.

Aus dem Brief vom 25. Oktober 1929 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den

Vereinigten Staaten und Kanada, siehe Shoghi Effendi, Bahá'í Administration, S. 182 f.

Sie fragten wegen einiger Pläne zur Kapitalbeschaffung für den Tempel. Shoghi Effendi hält

freie Spenden, die spontan und in der Absicht gemacht werden, ein Opfer für die Förderung

der Sache zu bringen, für die beste und würdigste Art. Opfer sind es, mit denen dieser Tempel

errichtet werden muß. Dies ist der wahrhaft würdige Weg. Dieser Grundsatz schließt deshalb

jedes Verfahren aus, das Hilfe von Nicht-Bahá'í heranzieht. Allein Bahá'í sollten einen

Bahá'í-Tempel bauen; ein solches Werk ist kein übliches humanitäres Unternehmen, für das

ein jeder um Hilfe angegangen werden kann. Übrigens hat Shoghi Effendi dem Nationalen

Geistigen Rat gegenüber diese Angelegenheit klar erläutert, und Sie können sich ruhig an ihn

wenden, um die Angelegenheit näher zu beleuchten.

Aus dem Brief vom 14. April 1932 im Auftrag des Hüters an den Geistigen Rat der Bahá'í in

Kenosha, Wisconsin, USA.

So sehr Shoghi Effendi einen jeden Gläubigen ermahnt, so viele Opfer wie nur möglich zum

Zwecke des Spendens zum Fonds des Nationalen Rates zu erbringen, so rät er doch den

Freunden davon ab, für diesen Zweck Schulden zu machen. Wir werden gebeten, zu geben,

was wir haben, nicht, was wir nicht besitzen, besonders wenn ein solches Verhalten anderen

Leiden auferlegen würde. In solchen Dingen sollten wir unseren gesunden Menschenverstand

gebrauchen, uns von Weisheit leiten lassen und andere glaubenstreue Bahá'í in unser

Vertrauen ziehen.

Aus einem Brief vom 4. Mai 1932 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Auf Shoghi Effendis Wunsch bestätige ich den Erhalt Ihres Briefes vom 8. Mai 1932, in dem

Sie ihm von verschiedenen Vorkommnissen berichten, die im Verlauf der diesjährigen

Nationaltagung bekannt wurden, besonders während der Sammlung von Spenden für den

Tempel. Der Hüter war voll Freude, von dem wunderbaren Geist zu hören, der diese

Zusammenkünfte erfüllt. Denn nur durch einen solchen Geist der Andacht und der

Opferbereitschaft kann die Sache gedeihen und ihre Botschaft die ganze Welt umspannen.

Wunderbar war es auch, das Interesse der Öffentlichkeit an den allgemeinen

Zusammenkünften zu sehen, die einen Teil des Programms der Tagung bildeten.

Shoghi Effendi hofft, daß mit dem Fortschritt des Tempelbaus dieses Interesse noch wachsen

wird und die Menschen an dem Geiste teilhaben wollen, der die Freunde antreibt, und, indem

sie den Glauben Bahá'u'lláhs annehmen, sich dann erheben, um ihm zu dienen und ihr Leben

seiner Verbreitung zu weihen.

Solche Zusammenkünfte zur Sammlung von Geldern sind gestattet, falls sie in wahrem

Opfergeist vor sich gehen, nicht aber, wenn die Anwesenden mit Absicht in einen Zustand der

Ekstase versetzt werden und man mit Mitteln der Massenpsychologie versucht, sie zu

Zahlungen zu verleiten.

Shoghi Effendi hat wiederholt festgestellt, daß kein Druck auf die Freunde ausgeübt werden

darf. Unter diesen Begriff fällt auch psychologischer Druck. Es besteht doch ein großer

Unterschied zwischen solchen Versammlungen, wie sie oft von religiösen Körperschaften

gehalten werden, und einer lauteren, stillen, gebeterfüllten Atmosphäre, in der der Mensch aus

sich selbst heraus zur Opferwilligkeit erweckt wird. Diese Unterscheidung ist sehr schwierig,

doch liegt es am Vorsitzenden, sein Amt so auszuüben, daß die eine wünschenswerte Form

nicht entstellt und zur anderen wird. Alle Tätigkeiten für die Sache sollten in würdiger Weise

vor sich gehen.

Shoghi Effendi ist sicher, daß die anläßlich der letzten Nationaltagung gesammelten Gelder

nicht durch die Verwendung von Massenpsychologie zusammen kamen, sondern durch die

andächtige Geisteshaltung der Freunde und ihren Wunsch, mehr zu opfern.

Aus einem Brief vom 28. Mai 1932 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen; vgl. Bahá'í News

Nr. 67, S. 15.

Ihre Tempelspenden sowie die bemerkenswerte Art, mit der Sie die Freunde in ihren

Bemühungen unterstützen, den Bereich ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern, sind

wirkliche und bleibende Beiträge, die Sie für den Glauben geleistet haben. Und obwohl Sie

derzeit finanziell nicht so viel beisteuern können wie in vergangenen Jahren, so sollten Sie

sich dadurch nicht entmutigt oder gar enttäuscht fühlen. Die beste Art, in der Sie die Sache

des Tempels am wirkungsvollsten unterstützen können, besteht nicht in materiellen Mitteln,

sondern im moralischen Beistand. Solchen Beistand jenen zu geben, die die Errichtung dieses

geheiligten und einzigartigen Bauwerks leiten, ist Ihre erste Pflicht. Ergebenheit,

Aufrichtigkeit und echte Begeisterung sind es, die letzten Endes die Vollendung unseres

geliebten Tempels sichern werden. Materielle Erwägungen, obgleich wichtig, sind doch

keineswegs die lebenswichtigsten. Wäre es je anders gewesen, so hätte der Tempel niemals

jenes fortgeschrittene Stadium erreicht, in dem er sich jetzt bereits befindet. Denn die

verfügbaren Quellen der Gemeinde sind begrenzt und wurden während der letzten beiden

Jahre durch eine unvorhergesehene und weltweite Wirtschaftskrise empfindlich betroffen.

Aber trotz dieser Hindernisse materieller Natur hat der Tempel stetigen Fortschritt gemacht,

und dies allein genügt, jeden unvoreingenommenen Beobachter von der den Glauben

beseelenden Kraft zu überzeugen einer Kraft, der alle materiellen Schwierigkeiten

unausbleiblich weichen müssen.

Aus einem Brief vom 30. Dezember 1933 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Er wünscht ganz besonders, daß Sie den Gläubigen die Notwendigkeit einprägen, den

Spendenfluß für den Tempel aufrechtzuerhalten und daß Sie die Wichtigkeit der Einrichtung

des Nationalen Bahá'í-Fonds betonen, der in diesem frühen Entwicklungsstadium der

Verwaltungseinrichtungen unseres Glaubens das unentbehrliche Mittel für das Wachstum und

die Ausdehnung der Bewegung ist. Beiträge zu diesem Fonds stellen überdies auch noch

einen praktischen und wirkungsvollen Weg dar, durch den jeder Gläubige das Ausmaß und

das Wesen seines Glaubens prüfen kann, um durch Taten die Innigkeit seiner Hingabe und

seiner Bindung an die Sache zu beweisen.

Aus einem Brief vom 25. September 1934 im Auftrag des Hüters an den Vorsitzenden des

Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in den Vereinigten Staaten und Kanada; vgl. Bahá'í-News

Nr. 88, S. 1-2.

Der Hüter möchte Ihrem Rat empfehlen, den Gläubigen weiterhin die Notwendigkeit

regelmäßiger Spenden für den Nationalen Bahá'í-Fonds einzuprägen, ob nun ein Notfall

vorliegt oder nicht. Ein fortgesetzter Spendenfluß zu diesem Fonds ist es, der die finanzielle

Stabilität wirklich verbürgen kann, von der nunmehr das Voranschreiten der Institutionen des

Glaubens in so hohem Maße abhängig sein muß.

Aus einem Brief vom 29. Juli 1935 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat der

Bahá'í in den Vereinigten Staaten und Kanada; vgl. Bahá'í-News Nr. 95 S. 1.

In dem Maße, wie die Tätigkeiten der amerikanischen Bahá'í-Gemeinde sich erweitern und

dementsprechend ihr weltweites Ansehen wächst, muß notwendigerweise die Einrichtung des

Nationalfonds, jenes Grundsteins, auf dem alle anderen Einrichtungen ruhen und errichtet

werden müssen, zusätzliche Bedeutung gewinnen. Der Fonds soll deshalb zunehmend von der

gesamten Gemeinschaft der Gläubigen unterstützt werden, sowohl entsprechend der

Leistungsfähigkeit des Einzelnen als auch durch gemeinsame Anstrengungen, ob in Gruppen

oder örtlichen Räten. Die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der nationalen

Finanzen stellt gegenwärtig das Lebensblut für jene werdenden Institutionen dar, um deren

Schaffung Sie sich so viele Mühe geben. Die Bedeutung des Nationalfonds kann kaum

überschätzt werden. Ungeahnter Segen wird zweifellos alles darauf gerichtete Streben krönen.

Ich erwarte sehnlichst im Gebet die Nachricht eines beispiellosen Wachstums eines so

lebenswichtigen Werkzeugs der Verwaltungsordnung des Glaubens.

Postscriptum in der Handschrift des Hüters zu einem in seinem Auftrag geschriebenen Brief vom

29. Juli 1935 an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá'í in den Vereinigten Staaten und Kanada.

Hinsichtlich Ihrer Frage über Spenden zum Tempelfonds ist zu sagen: Ganz gewiß sollen die

Freunde ermutigt, ja sogar ermahnt werden, ihre finanzielle Unterstützung dieser und anderen

nationalen Einrichtungen der Sache zu geben. Doch sollte dies unter keinen Umständen von

ihnen gefordert werden.

Der Gedanke ,,Geben, was man sich leisten kann" setzt keineswegs eine Grenze voraus noch

schließt er gar die Möglichkeit des Opfers aus. Spenden zum nationalen Fonds können keine

Grenzen haben. Je mehr ein jeder geben kann, um so besser ist es, besonders wenn solche

Gaben es notwendig machen, daß der Spender auf andere Wünsche verzichtet. Je schwerer

das Opfer, desto verdienstvoller wird es selbstverständlich vor Gottes Angesicht sein. Denn

schließlich ist es nicht die Höhe der Spende, auf die es ankommt, sondern vielmehr das

Ausmaß des Verzichts, den uns diese Spende auferlegt. Nicht die nüchterne Tatsache des

Spendens, sondern den Geist, in dem gespendet wird, sollten wir in Betracht ziehen, wenn wir

die Notwendigkeit allgemeiner und großherziger Unterstützung der verschiedenen Fonds der

Sache hervorheben.

Aus einem Brief vom 31. Dezember 1935 an einen Gläubigen.

Vor allem möchte der Hüter durch Sie nochmals seinen Wunsch zum Ausdruck bringen, den er

bereits kürzlich in einem Telegramm an den Nationalen Geistigen Rat geäußert hat, daß der

Nationalfonds, der ohne Zweifel der Grundstein ist, auf dem alle Tätigkeiten der Sache letzten Endes

ruhen, fortlaufende und von Herzen kommende Unterstützung aller Gläubigen erhalten sollte. Sowohl

die örtlichen Räte als auch die einzelnen Gläubigen sollten verstehen, daß ohne ihre regelmäßige und

großzügige Unterstützung dieses Fonds das Voranschreiten des Glaubens in Indien und Birma nicht

nur beträchtlich verzögert wird, sondern unweigerlich zu einem Stillstand kommen muß. Ein ständiger

Strom von Mitteln für den Nationalfonds des Nationalen Geistigen Rates muß fließen, wenn der Rat

die vielfältigen und sich stets vermehrenden Tätigkeiten des Glaubens ordnungsgemäß verwalten will.

Ein jeder Bahá'í, sei er noch so arm, muß die große Verantwortung erkennen, die er in diesem

Zusammenhang auf sich zu nehmen hat, und er sollte die Zuversicht haben, daß sein geistiger

Fortschritt als Gläubiger in der Weltordnung Bahá'u'lláhs weitgehend von dem Ausmaß abhängen

wird, in dem er selbst in Taten seine Bereitschaft zur materiellen Unterstützung der göttlichen

Institutionen seines Glaubens beweist.

Aus einem Brief vom 17. Juli 1937 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat in

Indien.

Bezüglich der Lage des Nationalfonds berichten Sie über ein allgemeines Nachlassen der

Spenden sowohl einzelner Gläubiger als auch der örtlichen Räte und Gruppen. Es ist wohl

offenkundig, daß der Nationalfonds nur dann imstande sein wird, den Bedürfnissen und

Erfordernissen der Sache nachzukommen ganz besonders in diesen Tagen, in denen die

Tätigkeit der amerikanischen Gläubigen im nationalen Bereich ein solch weites und

wachsendes Ausmaß annimmt wenn der regelmäßige Spendenfluß durch großzügige und

beständige Unterstützungen aller Gläubigen, sowohl einzeln als auch gemeinschaftlich,

aufrechterhalten wird.

Aus einem Brief vom 3. Februar 1941 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen; vgl. Bahá'í-

News Nr. 143, S. 3.

Der herrliche Geist, der die amerikanischen Gläubigen in diesen Tagen beseelt, ist wahrhaft

eine Quelle der Freude und Inspiration für den Hüter, und während die frohen Nachrichten

über neue Erfolge und neue Opfertaten eintreffen, wird es sichtbar, wie seine Zuversicht steigt

und eine Welle frischer Kraft ihn durchströmt, ihn, der so oft übermüdet und überlastet ist...

So war er auch sehr gerührt von dem Brief jenes lieben Bahá'í, den Sie aufmerksamerweise

anschlossen, der den Preisunterschied zwischen einem kostspieligen und einem billigen Sarg

für den Fonds der Sache gespendet hat. Derartige Opfer beweisen den geistigen Rang der

Freunde und sichern das Fundament des Glaubens.

Aus einem Brief vom 4. Mai 1941 im Auftrag des Hüters an den Rechner des Nationalen Geistigen

Rates der Bahá'í in den Vereinigten Staaten und Kanada; vgl. Bahá'í-News Nr. 144, S. 2-3.

Die Lage des Nationalfonds vor Augen und in der Kenntnis der Dringlichkeit der Aufgaben,

vor denen seine Verwalter stehen, fühle ich mich gedrängt, die Opfergaben der

amerikanischen Gläubigen für den Internationalen Fonds der Arbeit zu widmen, der sich die

Freunde auf dem Lehrsektor gegenübersehen und die an sie so gewaltige Ansprüche stellt. So

sehr ich den Geist würdige, der Sie und die anderen Mitglieder veranlaßt, diesen monatlichen

Beitrag für die Sache dem Weltzentrum zu senden, so empfand ich es doch als meine Pflicht,

Ihr Opfer, so lange der Siebenjahresplan noch läuft, dem so notwendigen Lehrbereich zu

widmen, von dem sein Erfolg letzten Endes abhängt. Mögen die Freunde angesichts der Weite

des vor ihnen liegenden Arbeitsfeldes und der ihren Bemühungen innewohnenden

Möglichkeiten und der leuchtenden Verheißungen zukünftigen Segens, den solch eine Arbeit

einbringt, zu noch größeren Höhen der Selbstaufopferung sich erheben und, angesichts der

kritischen Lage, die ihren Beistand so eindringlich erfordert, noch edlere Kundgaben ihrer

gefestigten Einheit an den Tag legen.

Aus einem Brief vom 26. Oktober 1941 an den Rechner des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í

in den Vereinigten Staaten und Kanada; vgl. Bahá'í-News Nr. 149, S. 2.

Ein jeder Gläubiger muß, unbeirrt durch die Ungewißheiten, Gefahren und die Geldknappheit,

von der die Nation betroffen ist, sich aufraffen und in vollem Maße seiner Möglichkeiten

jenen steten und reichen Zustrom von Mitteln in die nationale Kasse sicherstellen, von dem

die erfolgreiche Ausführung des Planes in erster Linie abhängt...

Besonders möchte er, daß Sie den Gläubigen die Wichtigkeit des Nationalen Bahá'í-Fonds

einprägen, der in dieser Frühzeit des administrativen Aufbaus des Glaubens das unersetzliche

Hilfsmittel für das Wachstum und die Ausdehnung der Bewegung darstellt. Spenden zu

diesem Fonds stellen obendrein eine praktische und wirksame Methode für jeden Gläubigen

dar, durch die er das Ausmaß und die Natur seines Glaubens prüfen und die Innigkeit seiner

Hingabe und Verbundenheit zur Sache mit Taten beweisen kann...

Wir müssen dem Brunnen oder der Quelle gleich sein, die sich ständig all dessen entäußern,

was sie haben, und die ständig aus einem unsichtbaren Urquell neu gespeist werden. Immer

zu geben zum Wohle unserer Mitmenschen, unbeirrt von der Furcht vor dem Verarmen und

im Vertrauen auf die nie versagende Fülle der Quelle alles Reichtums und alles Guten dies

ist das Geheimnis richtigen Lebens.

Aus einem Brief im Auftrag des Hüters, veröffentlicht in: Bahá'í Procedures, Wilmette 1942, S. 8-

9.

Es besteht kein Einwand dagegen, daß der Geistige Rat in Adelaide ein Verzeichnis der

Spender und der empfangenen Beträge führt; doch darf niemals Druck auf die Bahá'í

ausgeübt werden, um sie zum Spenden zu bewegen dies muß freiwillig sein und sollte

vertraulich behandelt werden, es sei denn, daß die Freunde selbst wünschen, dies offen zu

erwähnen.

Aus einem Brief vom 26. Oktober 1945 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Zu Ihren Fragen: er hält es nicht für wünschenswert, irgendwelche Bedingungen bezüglich

der Spenden für den Bahá'í-Fonds niederzulegen. Dies ist eine völlig persönliche

Angelegenheit, und jeder Gläubige muß nach seinem eigenen Urteil und nach den

Erfordernissen des Glaubens handeln. In Zeiten der Krise, ob in Belangen der Sache Gottes

oder in der eigenen Familie, verhalten die Menschen sich selbstverständlich anders als unter

normalen Umständen. Entscheidungen dieser Art müssen jedoch jedem einzelnen Bahá'í

vorbehalten bleiben.

Aus einem Brief vom 19. Oktober 1947 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Bezüglich der von Ihnen erhobenen Frage: vorab steht es jedem Gläubigen frei, den Geboten

seines eigenen Gewissens darin zu folgen, wie er sein Geld ausgibt. Zweitens müssen wir uns

immer vor Augen halten, daß es auf der Welt im Verhältnis zur Weltbevölkerung so wenige

Bahá'í gibt und so viele Notleidende, daß nur ein verschwindend geringfügiger Bruchteil des

Leidens behoben würde, selbst wenn alle von uns alles hingeben würden, was sie besitzen.

Damit ist nicht gesagt, daß wir den Bedürftigen nicht helfen sollten wir sollten dies sehr

wohl tun; jedoch sind unsere Beiträge an den Glauben der sicherste Weg, die Menschheit ein

für allemal von der Bürde des Hungers und des Elends zu befreien, denn nur über die

Ordnung Bahá'u'lláhs göttlich in ihrem Ursprung wird es geschehen, daß die Menschen

festen Boden finden und Not, Angst, Hunger, Krieg usw. beseitigt werden können. Nicht-

Bahá'í können zu unserem Werk nicht beitragen, und es nicht für uns tun; so ist wahrhaft

unsere erste Pflicht die Unterstützung unserer eigenen Lehrarbeit, denn diese wird die

Nationen ihrer Heilung zuführen.

Aus einem Brief vom 8. Dezember 1947 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Zu Ihrer Frage über das Spenden: die Entscheidung liegt bei jedem Gläubigen selbst. Wünscht

er eine Summe für einen bestimmten Zweck zu geben, so ist ihm dies freigestellt; doch sollten

die Freunde die Tatsache erkennen, daß zuviel Zweckgebundenheit der Spenden die Hände

des Rates bindet und ihn daran hindert, seine zahlreichen Verpflichtungen in verschiedenen

Bereichen der Bahá'í-Tätigkeit zu erfüllen.

Aus einem Brief vom 23. Juli 1950 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat der

Bahá'í in Kanada.

Zu Ihrer Frage: die Freunde können ihre Beiträge dem Rechner übergeben. Wenn sie

ungenannt bleiben und kleine Beträge geben wollen, kann auch ein Behältnis aufgestellt

werden. Der örtliche Rat kann diese Sache entscheiden.

Aus einem Brief vom 29. September 1951 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

In Ihrem Schreiben vom 28. September 1953 erwähnen Sie den Betrag von ... als enthalten in

der Summe von ..., die vom Budget Ihres Rates dem Weltzentrum angewiesen wurde. Das

zugrundeliegende Prinzip ist folgendes: der Hüter ist der Ansicht, daß Ihr Rat bei der

Aufteilung Ihres Jahresbudgets und nach Festlegung des Betrags für die Zwecke des

Internationalen Glaubenszentrums diese Summe sogleich zur Verfügung des Hüters beiseite

legen sollte. Jegliche von Bahá'í für das Internationale Zentrum gegebene Spenden sollen

nicht diesem Konto gutgeschrieben werden, das einen gemeinsamen nationalen Beitrag

darstellt und nichts mit individuellen oder örtlichen Spenden zu tun hat, die zu Ihren Händen

für das Weltzentrum gesandt werden.

Aus einem Brief vom 20. Juni 1954 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat der

Bahá'í der Vereinigten Staaten.

Der Hüter meint, daß nun, da der neue Nationale Geistige Rat mit Hauptsitz in Kampala

errichtet wurde, dieser sein eigenes Bankkonto eröffnen sollte. Wenn dies geschehen ist,

können die Gelder, die Sie für den Kampala-Tempel empfangen haben, an den Nationalen

Geistigen Rat zur Einlage auf sein Konto übergeben werden. Dies bezieht sich nicht nur auf

die von Herrn ... gegebene großzügige Spende, sondern auch auf die früheren Spenden, die

an Sie gegangen sind, sowie auf alle jene, die Sie in Zukunft erhalten mögen.

Aus einem Brief vom 10. Juni 1956 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Dem November-Sitzungsprotokoll (S. 28) des Nationalen Geistigen Rates hat der Hüter

entnommen, daß der Nationale Rat einen Beitrag in der Höhe von $ ...an den Rat in

Neuseeland und Australien für deren Tempelfonds machen will. Der Hüter möchte wissen, ob

es sich dabei um die von Mrs. Collins für diesen Zweck gegebene Spende handelt oder um

eine andere direkt aus dem Fonds des Nationalen Geistigen Rates. Falls es die Spende von

Mrs. Collins ist, sollte sie selbstverständlich unter deren Namen gegeben werden.

Aus einem Brief vom 15. Dezember 1956 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat

der Vereinigten Staaten.

Die für den ununterbrochenen Fortschritt dieser Unternehmungen so lebenswichtige

Einrichtung des Nationalfonds muß sich ganz besonders auf die aus vollem Herzen

kommende, stets wachsende und weltweite Förderung durch die Scharen der Gläubigen

verlassen können, zu deren Wohlergehen und in deren Namen diese segensreichen

Tätigkeiten ins Leben gerufen und geleitet worden sind. Alle, wie bescheiden ihre Mittel auch

seien, müssen sich beteiligen.

Aus einem Brief vom 8. August 1957 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat von

Zentral- und Ostafrika.
II DIE VERANTWORTUNG DER RÄTE BEI DER
VERWALTUNG DES BAHÁ'Í-FONDS

Die finanziellen Fragen, denen sich die Sache gegenübersieht, sind alle sehr dringlich und

bedeutungsvoll. Sie erfordern gerechte Verwaltung und weises Vorgehen. Wir sollten die

Bedürfnisse der Sache ausfindig machen, alle jene Felder entdecken, welche die reichste

Ernte erbringen werden, und dann die nötigen Fonds bewilligen. Und eine solche Aufgabe ist

wahrhaft schwierig und verantwortungsreich.

Postscriptum in der Handschrift des Hüters aus einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat der

Vereinigten Staaten und Kanada; vgl. Bahá'í-News Nr. 40, April 1930, S. 17.

Hinsichtlich seiner Sonderbeiträge zum Lehrfonds ist der Hüter der Ansicht, daß dies eine

Angelegenheit ist, die völlig im Ermessen des Nationalen Geistigen Rates liegt. Er glaubt, daß

in diesen Tagen die laufende Ausgabe einer beträchtlichen Summe zur Deckung der

Reisekosten bedürftiger Lehrer die oberste Verpflichtung des Nationalfonds darstellt. Es sollte

die weitestgehende Ausdehnung der Lehrarbeit dadurch angestrebt werden, daß jenen, die

finanziell außerstande sind, ihre Reiseziele zu erreichen, geholfen wird, und daß sie, erst

einmal am Ziel, ermuntert werden, sich dort niederzulassen und ihren Lebensunterhalt zu

erwerben.

Aus einem Brief vom 14. November 1936 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat

der Vereinigten Staaten und Kanada, Bahá'í-News Nr. 105, S. 1.

Was Ihre Frage hinsichtlich des Nationalen Bahá'í-Fonds betrifft, so enthalten die

Treuhandschaftserklärung oder auch die Satzung nichts, was einer Zuteilung aus irgendeinem

Fonds an einen Einzelnen, der in großer finanzieller Not ist, entgegensteht. Doch sollte betont

und von den Freunden klar verstanden werden, daß die nationalen Interessen und die

Erfordernisse der Sache absoluten Vorrang gegenüber individuellen und privaten Nöten

haben. Es ist die Pflicht des Nationalen Geistigen Rates, über den nationalen Fonds so zu

verfügen, daß die nationalen Interessen der Gläubigen nicht durch Rücksichtnahmen auf

individuelle Belange gefährdet werden, die im Vergleich zu den bleibenden Interessen der

Sache Gottes offensichtlich zeitlicher Natur sind. In seltenen Ausnahmefällen, wenn ein

Gläubiger aller Unterhaltsmittel bar ist, kann der Nationale Geistige Rat entweder aus einem

nationalen Fonds zu seinen Ausgaben beitragen oder einen entsprechenden Aufruf an die

Gemeinschaft richten. Es obliegt der Familie, der bürgerlichen Gemeinschaft oder dem

örtlichen Rat, sich derartiger örtlicher und privater Notstände Einzelner anzunehmen. Aber

falls keine dieser Hilfsquellen die Mittel dafür hat, darf der Nationale Rat einen Teil seines

Fonds zu einem solchen Zweck heranziehen, nachdem er sich überzeugt hat, daß der Fall

schwerwiegend, dringlich und gerechtfertigt ist.

Aus einem Brief vom 17. Juli 1937 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Der Hüter kann Ihnen den Grundsatz nur umreißen, daß Bahá'í-Fonds nicht zum Ausbau

einer Stätte verwendet werden sollen, die nur für eine beschränkte Anzahl von Freunden

Erinnerungswert hat, die aber nicht wirklich einer großen Gruppe von Gläubigen von Nutzen

ist.

Der Hüter vertritt den Standpunkt, daß nationale Körperschaften bei der Schaffung nationaler

Institutionen sich von ihrem gesunden Urteilsvermögen leiten lassen sollen, und zwar wegen

der damit verbundenen Geldanlage. Ein solcher Standpunkt ist wohl nur vernünftig.

Aus einem Brief vom 8. Juni 1952 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat von

Kanada.

Der Hüter legt Ihrem Rat eindringlich nahe, zusätzlich zur Beschleunigung der

Tempelarbeiten soviel wie vernünftigerweise möglich die Kosten sorgfältig zu überwachen

und dem Architekten keine extravaganten Ideen zu gestatten. Nur durch eine weise

Sparsamkeit, die Ausschaltung des Überflüssigen, die Konzentration auf das Wesentliche und

eine sorgfältige Überwachung ist es dem Hüter gelungen, den Schrein und das Internationale

Archiv im Weltzentrum zu erbauen und die geheiligten Stätten mit Gärten zu umgeben, die in

den Augen der Öffentlichkeit üppig erscheinen, in Wirklichkeit aber das Ergebnis strengster

wirtschaftlicher Planung sind. Dadurch wird nicht nur die Einhaltung des Tempelbudgets

verbürgt, sondern auch den afrikanischen Bahá'í ein heilsames Beispiel gesetzt. Denn diese

dürfen nicht zu der Annahme verleitet werden, daß, weil die Bahá'í der Welt ihnen mitten im

Herzen ihres Heimatlandes einen Tempel errichten, unsere Mittel unbegrenzt sind und die

Angelegenheiten der Sache vom Ausland getragen werden können. Je deutlicher sie erkennen,

daß Sparsamkeit und kluge Überwachung beim Bau ihres Tempels geübt werden, um so mehr

werden sie aufgemuntert werden, eine gewisse finanzielle Verantwortlichkeit gegenüber der

nationalen Körperschaft zu fühlen. Da sie selbst nur wenig haben, ist Behutsamkeit geboten,

und wie der Hüter Ihren Rat schon angewiesen hat, soll unter keinen Umständen solch

schwachen Gemeinden ein schweres Budget auferlegt werden, das sie bereits von Anfang an

entmutigt und zur Annahme verleitet, unsere Geldmittel kämen, wie die der Missionen, aus

dem Ausland.

Aus einem Brief vom 8. August 1957 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat von

Zentral- und Ostafrika.
III WER KANN FÜR DEN FONDS SPENDEN?

Ich empfinde, daß nur Erzeugnisse, die tatsächlich den Bahá'í gehören, ob nun von Bahá'í

oder Nicht-Bahá'í hergestellt, zur Förderung des Tempelbaus oder irgendeiner anderen

Bahá'í-Institution verkauft werden dürfen, womit am allgemeinen Grundsatz festgehalten

wird, daß von Nicht-Bahá'í weder direkt noch indirekt Beiträge zur Unterstützung von

Institutionen, die ausgesprochenen Bahá'í-Charakter tragen, erwartet werden dürfen. Was die

Art der Veräußerung von Bahá'í-Besitz für diesen Zweck und die Kanäle betrifft, durch die

ein Verkauf erfolgt, bin ich der Ansicht, daß keine starren Regeln auferlegt werden sollen. Es

steht einzelnen Gläubigen frei, bei Privatpersonen oder bei Geistigen Räten Hilfe zu suchen,

die als Vermittler bei derartigen Transaktionen dienen können. Wir sollten einerseits

Verwirrung vermeiden und andererseits Leistungsfähigkeit bewahren und unnötige

Einschränkungen, die der individuellen Initiative und dem Unternehmungsgeist Fesseln

anlegen, beiseite lassen.

Aus einem Brief vom 4. Januar 1929 an den Nationalen Geistigen Rat in den Vereinigten Staaten

und Kanada; vgl. Bahá'í News Nr. 31, S. 3.

Hinsichtlich der Spende von Miss ... an den Fonds wünscht Shoghi Effendi, daß Sie ihr

eindeutig klarlegen, daß ihre Gabe an den Bahá'í-Fonds gemacht werden sollte, nicht aber an

irgendeine Einzelperson. Da dies ein bedeutungsvolles Prinzip ist, das alle Bahá'í-

Veröffentlichungen und -Verlagsgesellschaften leitet, sollte es entsprechend betont und voll

verstanden werden, damit in Zukunft keine Schwierigkeiten auftauchen. Selbstverständlich

sollen Spenden nur entgegengenommen werden, wenn diese von den Bahá'í selbst gemacht

werden. Sie sollten sich also zuerst vergewissern, ob Miss ... wirklich eine Bahá'í ist, und erst

dann und nur dann ihre Spende für Ihren Bücherfonds annehmen.

Aus einem Brief vom 14. April 1934 in Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Die von Ihnen erhobene Frage im Zusammenhang mit der Empfehlung der Delegierten bei

der diesjährigen Nationaltagung, eine Radiosendestation im Tempel einzurichten, berührt ein

für den Tempelfonds gültiges, grundlegendes Prinzip, das der Hüter bereits in mehreren

Mitteilungen erläutert hat. Er wünscht, daß ich nochmals betone, daß unter keinen Umständen

die Gläubigen irgendeine finanzielle Hilfe von Nicht-Bahá'í annehmen, die im

Zusammenhang mit den besonderen administrativen Tätigkeiten des Glaubens, wie etwa dem

Tempel-Baufonds oder anderen örtlichen oder nationalen Bahá'í-Verwaltungsfonds verwandt

werden sollen. Die Begründung ist eine zweifache: erstens sind die Institutionen, welche die

Bahá'í allmählich aufbauen, ihrer Natur nach Gaben Bahá'u'lláhs an die Welt; zweitens

würde das Entgegennehmen von Fonds aus den Händen von Nicht-Bahá'í für ausdrückliche

Bahá'í-Zwecke früher oder später die Bahá'í in unvorhergesehene Verwicklungen und

Schwierigkeiten mit anderen verstricken und auf diese Weise der Sache unermeßlichen

Schaden zufügen.

Aus einem Brief vom 12. Juli 1938 im Auftrag des Hüters an einen Gläubigen.

Es ist Ihnen vielleicht noch nicht bekannt, daß der Hüter in Bezug auf alle Nationalen

Geistigen Räte empfiehlt, Regeln und Vorschriften nicht zu vervielfachen und keine neuen

Verfahrensregeln zu erlassen. Wir sollten im Detail elastisch, im Grundsätzlichen unbeugsam

sein. Daher möchte er nicht, daß Ihr Rat Vorschriften bindender Natur gibt, wenn dies nicht

absolut notwendig ist. In diesem Zusammenhang will der Hüter Ihre Fragen über

Sühnemaßnahmen beantworten: Gegen den Inhalt der Punkte 1, 2 und 4 Ihres Briefes vom 4.

März ist nichts einzuwenden, dagegen ist Punkt 3 nicht richtig: lediglich mit Personen, die

durch den Hüter geistig exkommuniziert worden sind, ist es den Gläubigen untersagt,

Umgang zu pflegen, doch trifft dies nicht auf solche zu, die durch Entzug der Wahlrechte

bestraft sind. Da Spenden zu Bahá'í-Fonds zur Unterstützung der Verwaltung des Glaubens

dienen, sollten sie von jenen, denen das Wahlrecht entzogen wurde, nicht entgegengenommen

werden; andererseits soll ihnen die Beerdigung auf einem Bahá'í-Friedhof nicht verwehrt

werden, ebensowenig wie materielle Hilfe, die wir ja selbst Nicht-Bahá'í gewähren.

Aus einem Brief vom 8. Mai 1947 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat von

Indien.

Jeder Bahá'í, ob Erwachsener oder Kind, kann für die Fonds der Sache spenden. Zu diesem

Thema bedarf es keiner Erläuterung Bahá'í-Kinder haben immer und überall für die Sache

gespendet. Es ist Sache des Lehrers einer auch von Nicht-Bahá'í besuchten Klasse, eventuell

entstehende Situationen in diesem Zusammenhang zu klären. Eine feste Regel soll für solche

Dinge nicht aufgestellt werden.

Aus einem Brief vom 12. Februar 1949 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat

der Vereinigten Staaten.

Hinsichtlich des Vermächtnisses des Herrn ... an den Tempel: Ihr Rat sollte seiner Witwe

mitteilen, daß wir dieses Geld nicht für unsere Zwecke verwenden können, da Herr ... nicht

Bahá'í war und wir unseren Glauben und unsere Einrichtungen als unser freiwilliges

Geschenk an die Menschheit betrachten. Sie können jedoch, und sollten sogar den Betrag für

Wohltätigkeitszwecke annehmen und ihn in seinem Namen ausgeben.

Aus einem Brief vom 5. Juli 1950 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat der

Vereinigten Staaten; vgl. Bahá'í-News Nr. 256, S. 2.

Was die Frage der Bahá'í-Schule in Indien anbelangt: da diese Einrichtung sowohl zum

Wohle der Bahá'í als auch anderer Gruppen, die ihre Kinder dorthin schicken, von Bahá'í

betrieben wird, sieht der Hüter keinen Grund, warum bei einem Schulkonzert vom

anwesenden Publikum nicht Spenden entgegengenommen und diese für die Schule verwendet

werden sollten. Dies ist nicht das gleiche wie ein Bazar, bei dem der Erlös der verkauften

Sachen ausschließlich dem Bahá'í-Fonds zugeht.

Aus einem Brief vom 30. Juni 1952 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat der

Vereinigten Staaten.

Zur Frage, ob Spenden von Personen, denen das Wahlrecht entzogen wurde, angenommen

werden dürfen, sagt der Hüter, daß dies nicht gestattet sei.

Aus einem Brief vom 21. Juni 1953 im Auftrag des Hüters an den Nationalen Geistigen Rat von

Indien.

Vielen Dank für den Bericht, den Sie Ihrem den Fonds betreffenden Brief anschlossen. In

diesem Zusammenhang möchte der Hüter Ihre Frage über den Treuhandfonds des ...

beantworten: wir können kein Geld von Nicht-Bahá'í für die Sache annehmen. Wenn die

Familie von ... in ihrem Namen einen solchen Fonds gründen will (und gewiß gebührt einer

solchen Absicht höchstes Lob), müssen noch zu ihren Lebzeiten Schritte unternommen

werden, um den Fonds als Eigentum von ... eintragen zu lassen, andernfalls kann die Sache

das Geld lediglich für Wohltätigkeitszwecke sowohl für Bahá'í als auch Nicht-Bahá'í

annehmen und verwenden.

Aus einem Brief vom 4. Oktober 1956 im Auftrag des Hüters.

EINIGE GEDANKEN ÜBER DAS GEBEN
von Rúhiyyih Khanum

Was jeden, der die Bahá'í-Religion unvoreingenommen betrachtet, am meisten erstaunt, ist

nicht nur die Tatsache, daß es hier ein Glaube für sein größtes Vorrecht hält, die Welt zu

beschenken, sondern daß er tatsächlich auch seine erhabenen Gedanken in der Praxis

verwirklicht. Wir Bahá'í geben nicht nur unsere geistigen Lehren, unsere Grundsätze, unsere

einzigartige Weltordnung, die nach unserer festen Überzeugung allein die Gewähr für

internationale Sicherheit, ständigen Frieden und universale Brüderschaft zu bieten vermag,

sondern auch die Vorteile unserer Einrichtungen und das Vorrecht, unsere heiligen Stätten

und Andachtshäuser zu besuchen und darin zu beten, völlig frei an alle, die deren Nutzen und

Segen suchen. Und nicht nur, daß wir geben, nein, wir weisen darüber hinaus auch jede Hilfe

von allen, die nicht Bahá'í sind, zurück. Man könnte mit Recht sagen, daß Bahá'í zu sein, im

vollsten Sinne des Wortes bedeutet, ein Geber, ein Wohltäter seiner Mitmenschen zu sein.

Es gibt Religionen, deren Zugehörigkeit man nur dadurch erwerben kann, daß man

hineingeboren wird. Aber ich bezweifle, ob derartige Gemeinschaften sich weigern würden,

von einem wohlgesinnten Nichtmitglied eine Spende anzunehmen. Wir dagegen öffnen

unsere Arme und Türen jedem menschlichen Wesen. Weder seine Farbe, seine Klasse, sein

Glaubensbekenntnis, noch seine niedere oder hohe Stellung kann ihn je aus unserer Mitte

ausschließen aber sein Geld werden wir nie annehmen, um unsere Gaben für die Welt zu

finanzieren, ehe er nicht einer der unsrigen geworden ist. Innerhalb des Glaubens herrscht für

jeden erklärten Anhänger gleichfalls eine ungewöhnliche Einstellung hinsichtlich der Frage

der Finanzen (denn Gelder benötigt er wie jedes andere Unternehmen): kein Bahá'í ist

rechtlich verpflichtet, für den Glauben etwas zu spenden. Es gibt keine Eintrittsgelder, keine

Abgaben, keine Kollekten. Es steht ihm frei, für den Fonds zu geben oder nicht, wie es ihm

gerade gefällt. Alle Vorteile, die der Glaube bietet, erhält er völlig frei. Die Veranstaltungen

seiner örtlichen Gemeinde, die Leistungen seines Nationalen Geistigen Rates und aller sie

unterstützenden Ausschüsse, die einen Teil der Verwaltungsordnung ausmachen, stehen

umsonst zu seiner Verfügung. Er zahlt niemals für die Bahá'í-Nachrichten, für Programme,

für die wegweisenden Botschaften, die er vom Hüter des Glaubens empfängt. Er wird durch

seine Glaubensgenossen liebevoll getraut und liebevoll begraben, ohne daß Gebühren damit

verbunden wären. Er nimmt an den Versammlungen teil, an den Veranstaltungen

verschiedener Schulen und Tagungen, ohne daß eine Gebühr für solche Teilnahmen erhoben

wird. Sein Haus der Andacht gehört ihm, und keine Sammelbüchse wird herumgereicht, keine

Gabenforderungen werden an ihn gerichtet. Er kann als Bahá'í geboren werden und als Bahá'í

sterben, ohne für den Glauben, der ihn schützt und pflegt, jemals einen Pfennig gespendet zu

haben. Ich glaube, es dürfte schwierig sein, in der Welt irgendeine Glaubensrichtung zu

finden, die ihre Mitglieder in gleicher Weise behandelt.

Andererseits hat ein Glaube, der in den Augen des klugen Materialisten seinen ausgedehnten,

weltweiten Organisationen eine träumerische und unwirkliche Art des Wirkens zu erlauben

scheint, sehr nachdrückliche Lehren bezüglich der rauhen Wirklichkeit Geld.

Unsere Lehren legen dem einzelnen Bahá'í keinen Zwang auf, aber sie sind anschaulich,

einzigartig und tief im Bezug auf die Frage des Gebens: du mußt nicht geben, wenn du nicht

willst, du bist frei, aber wenn du dich entschließt, für das Werk der heiligen Sache zu spenden

um ihr zu ermöglichen, daß sie der ganzen Welt ihr Licht bringt so bringst du das geistige

Getriebe in Gang, denn, so lehrt uns Bahá'u'lláh: Geben ist Empfangen. Man sollte wie ein

Springquell sein, der die kostbaren Wasser sprudeln läßt und sich von einer höheren Quelle

wieder aufgefüllt sieht. Geben, richtig begriffen, heißt, sich selbst eine Gunst zu erweisen.

Gott, der Allbesitzende, in Seinem Wesen reiche, im höchsten Sinne des Wortes väterliche,

freigebige, immerwährende Geber, erlaubt uns tatsächlich niemals, Ihm etwas dafür zu geben.

Jeder Gebärde des Gebens, die wir Ihm erzeigen selbst wenn wir unser Leben für Ihn geben

erwidert Er tausendfach mit Seinem faßbaren und unfaßbaren Segen, mit dem Er uns

überschüttet. Er kann niemals in unserer Schuld sein ewig sind wir in Seiner Schuld. Die

Freude des Gebens scheint eine der Freuden des Schöpfers zu sein, die Er eigens Sich selbst

vorbehalten hat. Unsere Freude des Gebens muß immer ein, wenn auch nur schwaches, Echo

Seiner Freude sein, ein Zeichen, ein Symbol des Wertes, den Er selbst dem Geben

beigemessen hat.

Wir wissen, daß es ein Gefühl von Glück und Befriedigung bereitet, wenn wir einem Freund

eine Gabe schenken, und fühlen, daß sie gern genommen und auch wirklich benötigt worden

ist. Was anders fühlen wir, wenn wir etwas für die Sache Gottes geben? Dieses Geld,

gleichviel ob wenig oder mehr, ist wirklich wohl gespendet, denn es ist unparteiisch und

selbstlos gegeben. Es flutet hinaus, um der Welt Gutes zu erbringen, indem es dem Glauben

ermöglicht, sein Werk weiterzutragen, seine Pläne zu verwirklichen, sein Schrifttum zu

veröffentlichen und seine Bauten zu errichten, die Leuchtfeuer des Idealismus für eine

verzweifelnde Menschheit sind.

Ich glaube, daß in der Theorie jeder Bahá'í aufrichtig wünscht, er könnte der Sache, die

seinem Herzen so teuer ist, ein gewisses Maß finanzieller Beihilfe zukommen lassen, und

viele Jahre hindurch habe ich versucht, die Antwort auf die Frage zu finden, warum nicht

jeder von uns immer gibt. Ich bin zu dem Schluß gekommen, daß es eine ganze Anzahl von

Gründen gibt: Zunächst glaube ich nicht, daß irgendwo ein Bahá'í wirklich nicht zu geben

wünscht. Menschen dieser Mentalität werden nicht Bahá'í, nur Gebende werden Bahá'í,

Menschen, die sich danach sehnen, auf irgendeinem Wege das Los der Menschen zu

erleichtern, die Gott näher zu kommen streben, um ihre Herzen darzubringen und eine bessere

Welt zu errichten. Obgleich viel Eigennutz dadurch befriedigt wird, daß man Bahá'í wird, und

jeder dabei das findet, wonach sich seine Seele gesehnt hat, nämlich ein neues und reiferes

Glücklichsein, eine Atmosphäre von Duldsamkeit und Freundschaft sowie eine Stetigkeit und

Zielsetzung im Leben, so sind doch diejenigen wahre Gebende im eigentlichen Sinne des

Wortes, die den Glauben annehmen. Sie sind auch bereit, so manche Schwäche, manche

schlechte Gewohnheit, viele vorgefaßte Meinungen und Vorurteile aufzugeben, um Bahá'í zu

werden. Nein, Bahá'í sind keine festgefahrenen, geizigen Menschen weit, weit entfernt

davon!

Aber, so wie ich es sehe, sind wir, oder jedenfalls die meisten von uns, nicht sehr methodisch

und ausgeglichen in der Art, wie wir die Dinge tun (ich möchte sagen, daß ich das oft bei mir

selbst empfunden habe). Da von uns Einzelnen nie eine bestimmte Summe verlangt wird, da

wir niemals direkt um Geld angegangen werden, da uns kein Formblatt übergeben wird, das

wir auszufüllen haben, sind wir ein wenig im ungewissen, wann und wie wir geben sollen.

Wie beneide ich die Menschen, die alles in einem Haushaltsplan eingeordnet haben, bei denen

in diesem Plan auch ein großer oder kleiner Betrag für den Fonds eingesetzt ist und der Fonds

ihn tatsächlich erhält! Ich glaube, daß dies die richtige Art zu handeln ist. Aber ich habe es nie

getan. Ich kann mich nicht erinnern, daß ich als Mädchen außer bei einer Gelegenheit jemals

etwas an den Nationalen Bahá'í-Fonds geschickt habe. Bei Neunzehntagefesten gab ich, aber

in völlig unbestimmter Art, einfach einen Betrag, soviel ich gerade in meiner Geldbörse fand,

sozusagen spontan, an den Rechner. Es kam mir fast nie in den Sinn, daß ich eine moralische

Verantwortung habe und was ich dieserhalb zu tun gedächte. Auch begriff ich wirklich noch

nicht, was ich jetzt so klar erkenne, daß die kleinen Beiträge immer die Tropfen sein müssen,

die das Meer des Bahá'í-Fonds bilden. Einige sehr aufopfernde oder sehr wohlhabende

Gläubige mögen hie und da eine Flut bewirken, die das Werk über Krisen hinwegträgt oder

ein großes Projekt schlagartig vorwärtstreibt, aber solche Ergüsse dürfen niemals als die

eigentliche Quelle der Bahá'í-Gelder betrachtet werden: die Quelle, die geistige wie die

finanzielle, sollte jeder einzelne Gläubige sein.

Neben dieser ungeordneten Art, sich zu keinen regelmäßigen Beiträgen aufzuraffen, ist noch

ein anderer Grund, warum so viele Bahá'í nicht geben: weil sie so wenig zu geben haben. Ich

weiß, daß dies zutrifft, denn es gibt viele, die meinen, weil sie nur Pfennige und keine Mark

geben können, daß das zu wenig sei. Sie schämen sich vielleicht, oder sind entmutigt, weil der

Beitrag, den sie wirklich aufzubringen vermöchten, so klein sein würde. Aber das ist nicht

richtig. Ich bin sicher, je weniger du hast, und doch aus deinem mageren Beutel gibst, desto

kostbarer wird es vor Gott, und desto größer auch für unseren Glauben sein, denn solches

Geld ist sicherlich gesegnet. Weil es wenig ist und von jemandem kommt, dessen Mittel

beschränkt sind, ist es ein Zeichen wahrer Liebe und Ergebenheit, das kostbare Schärflein der

armen Witwe.221

Dieses Wort ,,Schärflein" erinnert mich an eine Bahá'í aus Chicago. Sie ist tot, aber sicher

wird sich mancher erinnern, wen ich meine. Sie wohnte allein in einem Armenviertel der

Stadt und verdiente ihren Unterhalt durch Klavierstunden. Ihr spärliches Einkommen reichte

gerade zum Leben, und sie war zart, und wie ich vermute, unterernährt. Als es an die äußere

Ausstattung des Hauses der Andacht ging, hatte sie keine Gelegenheit, etwas dafür zu

spenden. Aber dann fand sie, wie sie meiner Mutter einmal erzählte, einen Weg: sie ging zu

Fuß zu ihren Stunden anstatt, wie bis dahin, die StraßenBahá zu benutzen. Diese

Selbstaufopferung einer zarten, kränklichen Frau in mittleren Jahren scheint in keinem

Verhältnis zu der winzigen Summe zu stehen, die sie mühsam in langer Zeit zusammensparen

und dem Tempelfonds übersenden konnte. Mag jemand bezweifeln, wie sehr die Spende

dieser Gläubigen zu einem geistigen Segen beigetragen hat, der von unserem Tempel

ausgeht? Oft sagen wir: ,,Es kommt nicht darauf an, was man tut, sondern wie man es tut",

oder ,,Es kommt nicht darauf an, was man sagt, sondern wie man es sagt". Und genauso wahr

ist auch der Satz: ,,Es kommt nicht darauf an, was man gibt, sondern wie man es gibt."

Ein weiterer Grund, der manche am Geben hindert, liegt, wie ich meine, in der, sagen wir,

ganz persönlichen Art, den Dingen näher zu kommen. Ich weiß, daß ich ganz genauso

reagiere. Wenn ich mit einer Sache Fühlung bekomme und sie meine Gedanken anregt, so

bringe ich ihr wirkliches Interesse entgegen, während mich etwas Alltägliches nicht so leicht

berührt. Ich vermute, daß es sehr vielen darin ebenso geht. So ist zum Beispiel das einzige,

was ich je für den Tempel eingesandt habe, ein Betrag gewesen, den ich einmal zum

Geburtstag erhielt und den ich für den Ausbau der Kuppel gab. Ich sah deutlich das wie ein

Spitzenmuster wirkende Stückchen vor mir, das wohl mit diesem Gelde hergestellt war, oder

wenigstens glaubte ich, daß es so sei, und das gab mir einen gewaltigen Ansporn.

Ich brauche wohl kaum zu betonen, daß mir diese Haltung ziemlich unreif vorkommt, aber

vielleicht geht es anderen damit genauso. Ich frage mich oft, wenn ich in den Bahá'í-

Nachrichten die allgemeinen Aufrufe zum Spenden lese, die so weit gehen, wie es sich eine

Bahá'í-Instanz noch erlauben kann, ohne den Geist der Freiwilligkeit des Gebens zu

verletzen, ob diese Aufrufe in ihrer so unpersönlichen und allgemein gehaltenen Art

Menschen von ähnlicher Denkart wie der meinen den nötigen Ruck zu geben vermögen.

Wir wissen, daß jeder Pionier den Nationalfonds, sagen wir, wenigstens 1 200 Dollar jährlich

kostet. Die meisten Freunde könnten es sich natürlich nicht leisten, den ganzen Aufwand für

einen Pionier zu tragen. Aber wenn man sie fragen würde: ,,Kannst du ein Viertel von einem

Pionier bestreiten?", so würde ihnen vielleicht bewußt werden, daß ein Viertel dieses

kostbaren Pioniers, der in Chile, Alaska, Nebraska oder Luxemburg arbeitet, historische

Aufgaben erfüllen kann. Oder warum könnte sich nicht eine kleine Gruppe von Gläubigen

zusammentun und sagen: ,,Wir sechs oder acht wollen einen eigenen Bahá'í-Lehrer

aussenden. Wir wollen uns verpflichten, monatlich hundert Dollar aufzubringen, und bitten,

daß sie für einen Pionier verwendet werden, der nach Europa oder sonstwohin verreist!" Ich

sehe gar keinen Grund, warum sie nicht erfahren sollten, wem ihr Beitrag zukommt, und

warum sie dann nicht mit Interesse, wenn auch natürlich ohne dreinzureden, das Wirken ihres

,,Abgeordneten" verfolgen könnten. Bahá'u'lláh hat klipp und klar festgelegt, daß derjenige,

221Vergleiche Markus 12:42

der selbst nicht lehren kann, einen anderen an seiner Statt bestimmen soll, diese Offenbarung

zu verkünden.222

Und genauso könnte es sein, wenn das Innere des Tempels fertiggestellt wird: ein Fenster, ein

Bogen oder ein Stück der Innenkuppel ließe sich auf einen Einheitspreis berechnen. Warum

sollte dann nicht ein einzelner Bahá'í oder eine Gemeinde oder eine Anzahl Freunde

zusammen ein Stück vom Tempel finanzieren? Sie müssen natürlich nicht gerade erwarten,

daß ihre Namen in das mit ihrem Geld gebaute Stück gemeißelt werden, aber sie hätten doch

die Gewißheit, daß sie es zuwegegebracht haben. Ich gebe zu, daß dieser Vorschlag vielleicht

die unreife Seite des Menschen anspricht. Aber die Kassen der Sache müssen flüssig sein,

wenn die Arbeit reibungslos weitergehen soll. Und manche Gemüter werden dabei dem

meinen gleichen, das viel schneller begreift, wenn jemand sagt: ,,Siehst du dort das Sechs-

Meter-Rohr? Glaubst du, daß du es in die Wasserleitung einbauen kannst?" Anstatt daß es

heißt: ,,Geliebte Freunde, wir werden keine Ernte haben, wenn wir nicht mehr Wasser haben."

In unserem Glauben ist Raum für die verschiedenartigsten Menschen, und wir haben mit allen

zu tun, und müssen sie alle anregen können. Jeder Gläubige hat seinen besonderen Grund, der

ihn am Spenden hindert, und es sollte sich meiner Meinung nach für jeden eine besondere Art

finden lassen, um dem abzuhelfen. Weil nun aber niemand einen anderen Bahá'í in der Weise

angehen darf, daß er ihn fragt: ,,Wo ist dein Beitrag?", soll man zwar ganz allgemein, aber

doch in einer Art an alle herantreten, die den verschiedenen Eigenarten Rechnung trägt. Die

örtlichen und nationalen Amtsträger unserer Sache müssen den Gläubigen einen Weg zeigen.

Viele Gläubige können ihn ohne Hilfe finden, aber andere brauchen und begrüßen sie.

Man kann die Bahá'í, die spenden, in eine Reihe von Arten einteilen: die klugen,

gewissenhaften, geschäftstüchtigen Seelen, die regelmäßig spenden und das Rückgrat des

Bahá'í-Fonds sind, dann diejenigen Gott segne sie die die Mittel und mit den Mitteln auch

die Weisheit und die Großherzigkeit besitzen, um die Schätze dieser Welt dorthin zu geben,

wo sie am besten nützen können. Sie sind es, die so oft die Situation zu retten pflegen, sie

haben uns über so manche Krise hinweggeholfen. Das sind ferner jene, deren Herz so ganz in

unserem Erlösungswerk aufgeht, daß sie den Glauben zum Erben machen, sowie diejenigen,

die geben sollten und auch geben möchten, die sich aber nie ganz dazu aufraffen können, und

schließlich die, die meinen, daß ihr Beitrag zu klein sei, um des Gebens wert zu sein. Diese

letzten sollten auf alle Fälle diesen gesegneten Beweis des Opfers und der Einheit darbringen,

auch wenn es nur fünf Pfennig in der Woche sind.

Wir alle sind Wanderer auf der Straße des Lebens. Manche von uns sind erheblich weiter

fortgeschritten als andere, aber jeder wahre Bahá'í muß Fortschritte machen, große oder

kleine, je nachdem, wie er sich bemüht. In dieser Welt sein, aber nicht von ihr zu sein,

dankbar zu sein, wenn wir etwas haben, und geduldig, wenn wir nichts haben; sich der Güter

dieser Welt zu erfreuen, wenn wir sie antreffen, aber nicht sein Herz daran hängen das ist

der Bahá'í-Maßstab. Die höchste Erfahrung, die wir machen dürfen, ist in der Tat die, daß die

Welt nur eine Handvoll Staub ist, eine Schlinge und ein Trugbild, ein Traum, der vergeht und

uns in die Welt der ewigen Wirklichkeiten entläßt. Aber es scheint nicht viele Seelen zu

geben, die schon in dieser Welt zu einer so großen inneren Höhe hinfinden, am wenigsten,

wenn sie noch jung sind. Und doch ist dies, wenn wir mit den Augen des Geistes sehen, das

wahre Bild. Es ist dies, was die mystischen Lehren aller Religionen, unser Glauben

eingeschlossen, uns sagen: daß nur das ewige, geistige Leben und seine Werte wirklich sind

und dieses Leben nur eine Schule, ein Prüffeld, aber auch kein Selbstzweck ist. Es ist

bestenfalls flüchtig und voll Trübsal und Sorgen, in die da und dort auch Freuden gemischt

sind. Aber wenn wir auch noch nicht zu dieser höchsten Stufe des Bewußtseins hingefunden

haben, so sind wir doch nicht dessen enthoben, stets zum Besseren zu streben, wie immer

unsere Entwicklungsstufe auch sein mag. Zu diesem Ringen sollte auch das Bemühen

222Vergleiche Ährenlese XCVI

kommen, unseren Teil, und sei er auch noch so klein, an der finanziellen Last des Glaubens,

den wir lieben und dem wir dienen, mitzutragen.

Oft erschüttert es mich, wie eigenartig und kurzsichtig es doch ist, daß die Menschen so

wenig an ihren Tod denken. Daß man lebt, bedeutet, daß man einmal sterben wird. Dennoch

ruhen unsere Augen zu selten auf der Pforte, die wir ,,Tod" nennen und durch die wir alle

einmal hindurchgehen müssen keiner weiß, wann.

Für uns Bahá'í bedeutet der Tod, daß wir mit unserem eigenen Bewußtsein durch diese Pforte

schreiten. Der Körper mit allen seinen Wegen, seiner Umwelt, seinen Gewohnheiten und

gottlob! auch all seinen unangenehmen Fehlern bleibt zurück. Unser wirkliches Ich geht

sozusagen in das nächste Zimmer. `Abdu'l-Bahá versichert uns, daß wir uns in jenem

nächsten Zimmer, das wir die andere Welt nennen, in dem neuen Leben, unserer selbst und

aller, die wir liebten und gekannt haben, bewußt sind. Wir werden wieder mit ihnen vereint

sein. Er sagt auch, daß die Verstorbenen über diese Welt und alles, was darin vorgeht,

unterrichtet sind. Das heißt, daß sie zurückschauen und sehen können, was sich im Leben auf

diesem Planeten, an dem sie vorher teilhatten, zuträgt, und daß sie natürlich auch darüber

nachdenken können. Was ich dabei am meisten fürchte, ist nicht so sehr, auf die Fehler

zurückschauen zu müssen, die ich hier gemacht habe (was ohnehin schon schlimm genug sein

wird!), sondern all das zu sehen, was ich ungetan ließ. Das ist für mich das wirkliche Leid,

was mir bevorsteht. Lange bevor wir diese Welt verlassen, schauen wir auf die bereits

gelebten Jahre zurück und bedauern die versäumten Gelegenheiten. Wieviel schlimmer muß

es dann für uns sein, wenn wir von einer höheren und klareren Bewußtseinsstufe aus

zurückschauen und die vielen Möglichkeiten sehen, die in unserer Hand gelegen haben, aber

von uns aus Eigennutz, Halsstarrigkeit, Faulheit oder Leichtfertigkeit nicht ausgenützt worden

sind. Und ich glaube, daß uns leicht ein erschütterndes Bedauern ankommen könnte, wenn

einmal das Leben auf dieser vergänglichen Welt wie ein Panorama vor uns ausgebreitet ist

und wir nicht stärker zur Arbeit für unsere Sache und unseren tausenderlei Möglichkeiten

beigetragen haben, zu denen auch größere finanzielle Beihilfe gehört.

Ich frage mich seit mehr als zwanzig Jahren, wie wohl einem Bahá'í-Ehepaar, das ich kannte

und das keine Nachkommen, aber ein beträchtliches Vermögen hinterließ, es jetzt empfindet,

daß es unserer Sache keinen einzigen Pfennig vermacht, sondern sein ganzes Geld

Verwandten hinterlassen hat, die ihrerseits bereits sehr vermögend waren. Ich bin mir

selbstverständlich darüber klar, daß dies nicht meine Angelegenheit ist, aber ich muß immer

wieder darüber nachdenken, wie ihnen wohl zumute gewesen sein mag, als sie, wie ich hoffe,

ruhig auf diese Welt zurückgeschaut und klarer, als sie es in ihrem Erdenleben vermocht,

erkannt haben, was unsere Sache bedeutet, wie weit sie sich seit ihrem Hinscheiden

ausgebreitet hat und wieviel Gutes jeder Bahá'í-Dollar wirkt. Ich glaube, daß sie sich sehr

danach sehnen werden, noch einmal eine Gelegenheit zu haben.

Wir wissen, daß Bahá'u'lláh den Menschen freigestellt hat, wie sie ihr Testament machen

wollen, daß er uns einschärft, wie wichtig es ist, daß wir eines machen, und daß Er im Buche

Aqdas eine detaillierte, automatisch in Kraft tretende Erbfolge für diejenigen niedergelegt hat,

die ohne eigenes Testament sterben. Niemand sollte je die unverletzliche Freiheit des

einzelnen in dieser Angelegenheit verletzen, die von der Manifestation Gottes selbst geschützt

ist. Alles, was ich sagen möchte, ist, daß Bahá'í im Denken und Handeln reif sein und nicht

achtlos und verantwortungslos durchs Leben gleiten sollten. Sie sollten sich entscheiden, ob

sie für die Sache geben wollen, und dann die Entscheidung im vollen Bewußtsein, frei zu

sein, nach reiflicher Überlegung durchführen.

Es gibt viele herrliche und tiefe Lehren in unserem Glauben. Eine davon, die nur allzuoft

übersehen wird, ist die, daß wir uns durch Beten wandeln können. Es ist natürlich klar, daß

auch der Wunsch und Wille zur Wandlung da sein muß, weil ein bloßes Herunterplappern von

Worten nicht genügt. Aber wir haben die Versicherung, daß wir uns wandeln können, wenn

wir aufrichtig darum bitten. Wir können durch Beten unseren Charakter ändern, ja

vollkommen umändern, und die meisten Übelstände der heutigen Welt rühren von den

schlechten Eigenschaften der Menschen her, die sie bevölkern. Wir sollten uns an dieses

starke Seil des Gebetes halten und uns daran emporziehen. Jeder von uns hat gute

Eigenschaften, und jeder hat auch einige schlechte. Dazwischen gibt es alle möglichen

Kombinationen: großzügige Lästermäuler, tugendvolle Geizhälse, unmoralische Wohltäter

und reine und aufrechte Seelen, die unbarmherzig und unduldsam sind. Wir müssen in uns

selbst hineinschauen und weise und ehrlich genug sein, um unsere Fehler, unsere Schwächen

zu erkennen, und dann Gott inbrünstig bitten, sie durch die entsprechenden Tugenden zu

ersetzen. Das heißt: wer niedrig gesinnt ist, muß beten und danach streben, edler zu werden;

wer unkeusch ist, keusch zu werden; wer unduldsam ist, duldsam zu werden; wer geizig ist,

freigebig zu werden, und so fort.

Wir sehen darum, daß wir durch Beten wirklich der Sache mehr geben können. Wir brauchen

nicht nur um reichere Mittel zu beten, um dadurch mehr für die Sache spenden zu können,

sondern wir können auch darum bitten, daß sich diejenigen Eigenschaften unseres Charakters,

die uns am Geben hindern, sei es die Furcht vor der Zukunft, Gier, Sorge, Eigennutz oder

Genußsucht, ins Gegenteil verkehren und zu Gottvertrauen, Großzügigkeit, Selbstlosigkeit

und Opferbereitschaft werden.

Unsere Sache braucht finanzielle Hilfe. Wir haben keine Entschuldigung, sie nicht zu geben.

Wie klein der Beitrag auch sei, die Pflicht und das Vorrecht, zu geben, ruhen breit auf den

Schultern jedes einzelnen Bahá'í. Ich sage ausdrücklich: wie klein der Beitrag auch sei, denn

es handelt sich bei der Frage des Gebens nicht so sehr darum, daß wir an Reichtümer, als

vielmehr darum, daß wir an die Einheit denken. Dies ist unsere Sache, dies ist das Meer, das

uns mit seinem heilenden Wasser gesegnet hat, und in dieses Meer sollten Zeichen unserer

Liebe zurückfließen, wie unendlich klein sie auch seien, etwas Greifbares, was ihm die

Möglichkeit gibt, immer weiter zu wogen, andere Seelen zu ergreifen und sie mit den

Wassern ewigen Lebens zu erquicken, wie es uns erquickt hat.


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